Da kommt dann ja Besitz- bzw. Zugriffsverbot ins Spiel.
Ja, eben. Ich weiß nicht ob ich das Gesetz nicht richtig interpretiere. Ich bin da jetzt auch kein Rechtsexperte, aber das was verboten ist, ist die Entnahme. Was du nach der Entnahme damit machst ist in meinem Verständnis egal. Deswegen wird dir niemand eine Genehmigung für die Zucht ausstellen, einfach weil man dafür keine Genehmigung braucht.
(die an sich oftmals keinen wirklich gut begründbaren Mehrwert hat - man generiert jedenfalls keine wirklichen Daten im überwiegendem öffentlichen Interesse)
Klar, aber dann ist die Frage wofür man eine Genehmigung haben will. Wenn ich geschützte Arten züchten will, dann ja wohl entweder zur Bildung (um sie der Öffentlichkeit zu zeigen) oder zu Forschungszwecken (wie auch immer die gelagert sind). Klar ist, dass man mit dem reinen Grund "ich hätte so eine Zucht gern so als Haustier" keine Genehmigung bekommt. Das ist ja vielleicht auch kein Fehler.
Aber ein Projekt funktioniert immer.
Eh, ja... erfahrungsgemäß hängt das sehr von der Gunst der Behörde ab. Also in vielen Bundesländern (meinem eingeschlossen) sind die da nicht so wohlwollend. Manche haben da auch eine, sagen wir mal interessante Auslegung des Gesetzes. Ich will jetzt hier keinem Willkür vorwerfen, aber irgendwie schon. Also wenn's gut läuft gebe ich dir Recht, wenn man Pech hat sagen die aber durchaus einfach nein.
Grüße Dennis