July 30, 2023 at 10:16 AM - Posts: Empfang des Pakets und Zoll, Title: Bugs (Coleoptera)
Hallo,
Ist es möglich, Pakete aus Vietnam mit getrockneten Käfern zu erhalten? Gibt es irgendwelche Einschränkungen oder Verbote?
Hallo,
Ist es möglich, Pakete aus Vietnam mit getrockneten Käfern zu erhalten? Gibt es irgendwelche Einschränkungen oder Verbote?
Lieber Yuri frag mal beim Zollamt in deiner Region nach ob du Schwierigkeiten bekommen könntest. Ich hatte vor Jahren Sphingidae aus Philippinen bekommen über mehrere Jahre ohne Probleme. Hatte meine Zollgebühren bezahlt und konnte die Tiere einführen immer ohne Schwierigkeiten. Viel Glück Michi
Lieber Yuri mir ist gerade eingefallen das das Mitglied von Actias Bartmantis aus den Niederlanden in Vietnam war wenn ich mich nicht täusche. Vielleicht kann er Dir helfen. Grüße Michi
Danke, ich habe den Zoll schriftlich darum gebeten.
Ich habe widersprüchliche Informationen erhalten.
Einige Verkäufer sagen, sie versenden ohne Probleme. Andere sagen, dass es Probleme gab und der Zoll sie nicht durchgelassen hat.
Theoretisch müsste es eine Bescheinigung der zuständigen Zertifizierungsstelle geben, dass die Art nicht durch das Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) geschützt ist.
Ich habe eine Datenbank https://www.wisia.de/index.html mit geschützten Arten gefunden. Aber als ich zum Beispiel die Gattung der Käfer Lucanus eingeben wollte, bekam ich das Ergebnis, dass alle Arten geschützt sind. Wie kann das sein, wenn viele von ihnen in Europa eingeführt und frei gehandelt werden? Nichts ist klar.
Schau mal hier:
actias.de/forum/thread/55317/bekam ich das Ergebnis, dass alle Arten geschützt sind.
...alle heimischen Arten sind geschützt; steht dort zumindest in der Fußnote. Sind die von dir erwähnten Arten aus Vietnam auch bei uns heimisch?
Wenn deine aus Drittstaaten eingeführten Arten nicht dem WA, dem FFH und des BNatSchG + BArtSchV unterliegen, sollten sie frei einführbar sein.
Der Zoll kann sie jedoch jederzeit kontrollieren und vor Aushändigung einen Nachweis über Herkunft, Arten, Menge, Schutzstatus etc. verlangen und/oder das Paket in deinem Beisein kontrollieren.
Das kann kostenfrei sein, oder auch Kosten von bis zu 150,- € generieren.
Je nachdem, in welchem Bundesland die Zollkontrolle durchgeführt wird.
Ist immer ein kleines Lotteriespiel.
Viel Glück und gute Nerven.
Hatte bei einem Paket mit getüteten Nachtfaltern aus Russland (vor 2 Jahren) beim Zoll die Forderung nach einer Stellungnahme des Amtstierarztes. Ich bin erstmal drumrumgekommen. Vor der nächsten Sendung sollte ich beim Amtstierarzt dies einholen.
Aus artenschutzgründen ist es beim Zoll sehr vorteilhaft, eine Liste der Arten vorzuweisen, die sich in dem Paket befinden und zu erklären, dass du die Arten über https://www.wisia.de/index.html überprüft hast. Inwieweit die Gattung Lucanus weltweit geschützt ist, oder nur einheimische Arten, damit habe ich mich noch nicht beschäftigt.
Ja, ich möchte wirklich nicht übermäßig viel für die Zollkontrolle zahlen. Es wäre einfacher, im Herbst nach Prag zu fahren und dort zu suchen.
In der Theorie spielt es keine Rolle, ob es sich um einheimische oder nicht einheimische Insektenarten handelt.
Wenn sie gemäß dem WA CITES aufgelistet sind, dürfen sie auch nicht in Europa eingeführt werden. Da das BnatSchG ist die deutsche Vollzugsbehörde für die Umsetzung des WA CITES in der Bundesrepublik Deutschland.
Ich habe eine Anfrage an WISA gestellt und warte auf eine Antwort.
In der Theorie spielt es keine Rolle, ob es sich um einheimische oder nicht einheimische Insektenarten handelt.
Falsch. In der Theorie und in der Praxis ist das bei den meisten in Deutschland nach deutschem Recht geschützten Arten ausschlaggebend.
Die Menge an Insektenarten, die über die WA in Deutschland geschützt sind, sind in der Menge her sehr überschaubar.
Wenn sie gemäß dem WA CITES aufgelistet sind, dürfen sie auch nicht in Europa eingeführt werden.
Auch falsch. Du brauchst eine Genehmigung zur Einfuhr, das ist der Unterschied.
Kann beantragt werden beim BFN
Da das BnatSchG ist die deutsche Vollzugsbehörde für die Umsetzung des WA CITES in der Bundesrepublik Deutschland.
Das BNatSchG ist das Bundesnaturschutzgesetz und keine Vollzugsbehörde. Bezüglich CITES und WA musst du dich an das BFN wenden.
In Sachen Lucanidae ist diese Gattung in Appendix III gelistet (Quelle: https://cites.org/eng/app/appendices.php
Colophon spp. (South Africa) |
Also alles eigentlich ziemlich übersichtlich.
Hier noch eine Übersicht des BFN: https://www.bmk.gv.at/themen/klima_u…ndel/liste.html
Vielen Dank Rudi für die Informationen und die Klarstellung.
Ich habe mich schriftlich an das BFN gewandt und um Informationen über das Verfahren für eine solche Genehmigung gebeten.
Wir werden sehen, was sie sagen.
Habe heute eine Antwort vom BFN bekommen:
"Sehr geehrter Herr XXX,
der Schutzstatus ist unabhängig davon, ob man gewerblich oder als Privatperson handelt. Ebenso umfasst der Schutzstatus grundsätzlich lebende und tote Exemplare, sowie Teile und Erzeugnisse aus artgeschützten Tieren oder Pflanzen. Da wird also nicht unterschieden.
Nach Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) sind alle heimischen Arten von Lucanidae spp. besonders geschützt. Ich nehme an, dass eine in Südostasien vorkommende Lucanus Art nicht in Deutschland vorkommt/heimisch ist. Damit würde eine südostasiatische Art nicht unter den besonderen Schutz fallen. Sollte die Art doch ebenfalls in Deutschland heimisch sein, müssten Sie nachweisen können, dass die Tiere in Asien rechtmäßig gezüchtet oder der Natur entnommen wurden."
Seltsam, Sie brauchen also keine Einfuhrgenehmigung?
Aber dann brauchen Sie ein offizielles Dokument des Verkäufers, der Zoll wird einem einfachen Stück Papier nicht glauben.
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