Fragen zur Weitergabe / Nachweisbarkeit (unverhofft Besitzer geworden)

    Hallo zusammen,

    ich bin eher zufällig an eine kleine Sammlung gekommen, bestehend aus zwei Schaukästen. Die Sammlung scheint aus einer wissenschaftlich motivierten Hobby-Sammlung (?) zu stammen – der ursprüngliche Besitzer war wohl auch Mitglied in einem entomologischen Verein (nicht 100% sicher und dementsprechend auch keinen Namen des Vereins).

    Auf den Etiketten im Rahmen stehen jeweils Informationen wie:

    • Fundort (teilweise sehr genau, inkl. Höhenangaben z.B. „+400 m ü. NN“)
    • Datum (teils auch Hinweise auf Zucht von wann bis wann)
    • Name des Sammlers („leg. + Name“ angegeben)

    Soweit ich es bisher überblicken kann, sind auch einige Arten enthalten, die heute unter Schutz stehen. Diese Exemplare dürften aber – laut den Datumsangaben – größtenteils vor 1980 gesammelt und präpariert worden sein (teilweise habe ich Datumsangaben von 1978).

    Da ich selbst keine Sammlerin im eigentliche Sinne bin, stellt sich für mich nun die Frage, wie es rechtlich mit einem möglichen Verkauf oder einer Weitergabe aussieht. Die Sammlung hat zwar beschriftete Etiketten, aber ich habe keine weiteren Unterlagen oder Nachweise.

    Meine konkreten Fragen wären in dem Zusammenhang:

    1. Reichen die Etiketten im Rahmen tatsächlich als Nachweis aus, z. B. im Hinblick auf das Artenschutzgesetz?
    2. Wie kann ich sicherstellen, dass ich mich bei einer eventuellen Weitergabe im rechtlich sicheren Rahmen bewege?
    3. Worauf sollte man generell achten, wenn man so eine ältere Sammlung im Besitz hat?

    Ich habe zur Veranschaulichung mal ein Foto eines Rahmens und eines Etiketts angehängt.

    Ich freue mich über jede Rückmeldung,

    Viele Grüße und lieben Dank!

  • AD

    Naja Manfred.

    Ein Etikett an einem Schmetterling ist keine Urkunde. Es fehlt in der Regel die sogenannte Garantiefunktion, also die Angabe, wer überhaupt den Wahrheitsgehalt der Angaben garantiert. Und "Fälschung eines Schmetterling-Etiketts" steht nicht im Strafgesetzbuch.

    Anders wäre es, wenn du auf deine Etiketten zusätzlich schreibst "Das garantiere ich... Manfred." Und dann das verkaufen möchtest.

    Etiketten sind z. B. wissenschaftlich wichtig und wir vertrauen uns meist gegenseitig. Aber eine Frage der Sammler-Ehre. Nichts rechtswirksames.

    SG

    Das stimmt. Aber das auf dem Foto sind alles häufige und nicht geschützte Arten, die man ohne großen Aufwand lebend oder präpariert im Internet kaufen kann.

    Kann man getrost einer Schule oder einem Interessenten hier im Forum schenken oder verkaufen.

  • AD
    • Official Post

    Nabend zusammen,

    nachdem alles zu den eigentlichen Themenfragen beantwortet wurde, schließe ich den Thread hiermit.

    Alles Bezuglose wurde kommentarlos von mir gelöscht, Manfred entsprechend in die Verantwortung gezogen. Bei weiteren Vorkommnissen bitte direkt per PN + Beweis in Form eines Screenshots an mich. Jegliche öffentliche Reaktion wird künftig, genauso wie die Ursache selbst, kommentarlos gelöscht!


    Viele Grüße

    Das ACTIAS Team

    Die Deutsche Rechtschreibung ist Freeware,das heisst: du kannst sie kostenlos nutzen.
    Allerdings ist sie nicht Open Source, dass heißt du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

  • Moderator October 18, 2025 at 8:53 PM

    Closed the thread.

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