Posts by selene4

    Die Raupen sind erwachsen, also L5. Die werden sich in den nächsten Tagen aufhängen und verpuppen. Aglais urticae hat keinen besonderen Schutzstatus, deswegen hat sicher keiner was dagegen, wenn du die mitgenommen hast.

    Theoretisch könntest du die auch verkaufen.

    Das sind F0, weil Freilandfund. F1 bedeutet ja nur, daß du eine Nachzucht unter Geschwister gemacht hast, F2 dann die 2. Nachzucht unter den Geschwistern. Also Inzucht praktisch. F30 beispielsweise wäre dann die 30. Inzuchtgeneration.

    Freiland ist immer F0.

    Nein, mußt nicht mit Erde bedecken. Darf halt nicht zu trocken sein, damit sich die Puppe auch gut entwickeln kann.

    Präpuppen fressen nichts mehr, sind inaktiv und verpuppen sich in der Regel bald. Vermutlich wirst du schon eine Puppe finden, falls du das selbe Tier wiederfindest.

    Normal sind ein paar Tage als Präpuppe, bei Herbsteulen ist das anders, die liegen mehrere Wochen teils Monate als Präpuppe. Dies ist aber keine Herbsteule, denn die sind erst im Frühsommer/Sommer soweit um sich zu verpuppen.

    Servus Emil,

    Präpuppen sind schwierig zu bestimmen, da es oft zu Verfärbungen kommt und auch die Form nicht mehr an eine Raupe in dem Sinn erinnert. Ich vermute bei deinem Tier Xestia c-nigrum oder eine ähnliche Noctuidae. Eine Noctuidae ist es in jedem Fall.

    Grundsätzlich ist es kein Problem das Tier mitzunehmen. Kannst ne Kuhle in die Erde machen und die da reinlegen. Die verpuppen sich meist problemlos.

    Grüße, Heiko

    Geht mir wie dir Sascha, auch ich hab mittlerweile ein echt gutes Verhältnis mit dem Beamten in Landshut.

    Am Anfang ware es etwas holprig, was ich aber verstehe. Der kannte mich ja nicht und wer weiß warum einer wie ich so ne Genehmigung will. Mit den Jahren und einigen E-Mails ausserhalb des Genehmigungsbereiches, sind wir schon zusammengekommen.

    Er bedankt sich auch jedes Jahr für die Liste, die ich ja schicken muß und für die ehrenamtliche Zeit, die ich für den Insektenschutz opfere.

    Also, auch Regierungsbeamte sind Menschen und manchmal sogar recht nette.

    Man muß nur schauen welche Behörde zuständig ist. Da wir in einem föderalen Staat leben, ist die Zuständigkeit von Bundesland zu Bundesland eine andere. Bei manchen Bundesländern ist die UNB zuständig, bei anderen die ONB. In meinem Fall reichte das Landratsamt (untere Naturschutzbehörde) nicht, ich mußte den Antrag an die Regierung Niederbayern (obere Naturschutzbehörde) stellen.

    Der Antrag war formlos, mit einer guten Begründung warum ich das tun will und so wurde das dann auch akzeptiert.

    Tja Manfred, der Angler hat aber eine Ausnahmegenehmigung in Form einer gültigen Fischerprüfung. Wenn du ohne dieser Prüfung gezielt nach Fischen Jagd machst, machst du dich strafbar.

    Hast dir jetzt selbst ein Ei gelegt.

    Sagt dir der Ausdruck "billigend in Kauf genommen" was? Wenn du Leuchtest, nimmst du billigend in Kauf, daß ein geschützter Falter ans Licht fliegt. Man muß halt immer damit rechnen, drum brauchst halt die Genehmigung.

    Und das Beispiel mit deiner Hornisse ist rein rechtlich auch strafbar, egal wo, wann und wie ich die töte. Is nun mal so. Wird dich keiner anzeigen deswegen, aber strafbar ist es trotzdem, weil du einen geschützten Hautflügler killst.

    ...aber eben auch nicht selektiv. Und besonders und streng geschützte Arten darfst nicht mal locken...

    da liegt ja der Hase im Pfeffer. Wenn ich mit meiner Lampe in der Pampa sitze und da fliegt ein besonders geschütztes Vieh an mein Licht, hab ich schon eine Ordnungswidrigkeit am laufen. Was mach ich denn wenn ich genau in diesem Augenblick von nem 100% Beamten kontrolliert werde und dann sitzt das Vieh eben an meiner Lampe?

    Hier bekommst noch ne Seite vom NABU

    NABU: Einsatz von Insektenlampen im Freien verboten - Licht lockt statt Stechmücken gefährdete Insektenarten
    Berlin (ots) - Zahlreiche Hersteller bewerben und verkaufen derzeit wieder Lampen zur Insektenvernichung für den Garten, die Terrasse oder zur Ergänzung der...
    www.presseportal.de

    Letzter Absatz besagt, daß "...der Betrieb von nicht-selektiv wirkenden Fang- und Tötungsgeräten im Freien rechtswidrig." ist.

    Fanggeräte sind auch Leuchttürme, UV Lichtfallen und auch ganz normale UV-Lampen.

    Ich wollte da ja gar nix mehr zu schreiben, ist ja jedes Jahr dieselbe Diskussion.

    UV Insektenvernichter sind im Freien verboten.

    Insektenfallen für den gewerblichen Einsatz
    Insektenfallen gibt es für die unterschiedlichsten Tierarten. Die wichtigsten Modelle werden hier kurz vorgestellt.
    www.insektenvernichter.com

    4. Absatz im Text, gegen Ende heißt es:

    "Eine uneingeschränkte Anwendung im Freien ist gesetzlich verboten. Insektenvernichter mit UV-Lampen dürfen nicht im Freien verwendet werden. Es können auch Nutzinsekten angelockt und vernichtet werden. Dies ist laut Gesetz in Deutschland verboten."

    So. Und weil Insekten die besonders oder streng geschützt sind, nicht wissen, daß sie ein UV Licht nicht anfliegen dürfen, braucht man dazu eine Genehmigung. Wir hatten die Diskussion schon, auch da warst du absolut beratungsresisten, Manfred. In der damaligen Diskussion hatten wir dir sogar die Passage im Gesetzt gezeigt.

    Aber weil du ja immer Recht haben willst und ausser dir keiner Recht haben kann (weil in deinen Augen jeder ein Anfänger ist, siehe die Diskussion mit dem Schillerfalterweibchen), wird sich da nie etwas ändern und somit wird diese Diskussion hier auch wieder ewig weitergehen.

    Im Übrigen finde ich pavonia nicht als einen der häufigsten Falter um diese Zeit. Das kommt immer drauf an wo man wohnt und wie das Gebiet und Biotop um den Wohnort aussieht. Pauschal kann man so eine Aussage nicht in den Raum werfen.

    Jetzt kannst mich wieder beschimpfen, wie immer wenn ich zu einer Diskussion was schreibe. Weil ich ja auch ein blutiger Anfänger bin, kein Buch geschrieben habe, kein Falter nach mir benannt wurde und ich es eigentlich gar nicht wert bin den Namen Schmetterling überhaupt in den Mund zu nehmen.

    Drum vermutlich die Frage von Michael, ob es denn vorkommen kann, daß schillernde Schuppen beim Weibchen vorhanden sein könnten. Er beschreibt ja auch nur nen kleinen Fleck am Flügel.

    Ich hatte zwar auch noch kein schillerndes Weibchen gesehen, aber ich denke, daß das als Mosaikgynander schon möglich wäre.

    Beim ersten Weibchen sehe ich pavoniella, das bisschen Hinterleib was man erkennen kann ist einfarbig grau. Bei Weibchen 2 sieht man keinen Hinterleib deswegen lege ich mich da nicht fest.

    Männchen 1 sieht stark nach pavoniella aus, Männchen 2 und 3 eher nach pavonia. Ist am Bild aber sehr schlecht zu bestimmen.

    Normalerweise sind pavoniella schon sichbar größer als pavonia, ist aber auch nicht immer gesagt. Kommt drauf an wie die Raupen gefressen haben.

    Grüß euch,

    ja, Dennis hat da schon recht. Ausschlaggebend ist natürlich der Sachbearbeiter. Wenn der nicht will, rennst gegen eine Wand. Dann kommts auf das Bundesland an. In Bayern ist es deutlich schwieriger als in dem ein oder anderen Bundesland.

    Die Daten mußt du sowieso aufschreiben und liefern, jedes Jahresende, das mußt du nicht anbieten.

    Ich habe seit diesem Jahr sogar die Pflicht, rote Liste Arten, oder die der Vorwarnliste nochmal extra zu melden.

    Ich hatte vor einigen Jahren halt einfach mal einen schriftlichen, formlosen Antrag gestellt, bin denen dann im 3 Wochenrythmus auf die Nerven gegangen und habe dann auch telefoniert mit der Behörde und dann hat das auch geklappt.

    Ich bin CNC-Fräser, also ohne wissenschaftliche Vorgeschichte.

    Schau mal, wer bei dir der Sachbearbeiter ist, in der Oberen Naturschutzbehörde und schreib den einfach an.

    Guß Heiko

    Ach ja. Wenn du züchtest, dann mit den Tieren, die du legal erworben hast. Sobald du Tiere aus Deutschland mit reinkreuzt, ist das schon nicht mehr erlaubt, die zu vermarkten. Gilt für Arten die besonders und streng geschützt sind.

    Im Übrigen darfst du die dann auch nicht frei lassen. Das wäre Faunenverfälschung. Ist aber ein anderes Thema.

    Ich habe hier noch kein Angebot gesehen, welches z.B. machaon aus Deutschland anbietet. Wenn ein Verkäufer aus einem Land, in dem die Entnahme und auch Vermarktung legal ist, ob mit oder ohne Genehmigung, anbietet, dann brauchst du, als in Deutschland lebender Mensch, einen Herkunftsnachweis, damit die Tiere, die in deinem Besitz sind, ob tot oder lebendig, legal sind.

    Ich selbst hab seit langer Zeit eine Ausnahmegenehmigung zum Fang und zur Entnahme besonders und streng geschützter Tiere. Aber eben NICHT für die Vermarktung. Die Entnahme, hier in Deutschland, wird dir erlaubt, rein für wissenschaftliche Zwecke. Also Nachweise in den Ländern, Landkreisen usw. Für kommerzielle Zwecke wirst du hier in Deutschland keine Genehmigung bekommen, für Arten die streng oder besonders geschützt sind.

    Du kannst die aber eben von auswärts kaufen, dann aber eben mit deinen genannten Formularen. Und diese Formulare mußt du übrigens so lange aufheben, solange das Tier in deinem Besitz ist. Wenn du also nen machaon präparierst, dann mußt du den Herkunftsnachweis so lange aufheben, wie das Präparat in deiner Sammlung ist. Und wenn das 50 Jahre sind. So kannst du die Legalität des Präparates nachweisen. Wenn ich ein Tier präpariere, muß ich auch das Schreiben der niederbayerischen Regierung, in dem steht, daß ich das darf, aufheben, um immer nachweisen zu können, daß ich zu dieser Zeit, in der das Tier gefangen und getötet wurde, die Erlaubnis hatte.

    Genaugenommen dürftest du das Tier nichtmal verschenken.

    Ich wäre da sehr sehr vorsichtig, was besonders und streng geschützte Tiere aus Deutschland angeht. Mit Ausnahmegenehmigung darf man die vllt aus der Natur entnehmen, aber was vermarkten angeht, daß wird sicher nicht genehmigt werden.

    Einen machaon also, kannst du eventuell genehmigt bekommen, ihn zu entnehmen, aber eben ganz sicher nicht, mit ihm oder dessen Nachkommen, Handel zu treiben.

    Also Vorsicht ist geboten.

    Bestes Futter ist Weißdorn. Da hatte ich immer die größten Raupen. Den kannst du treiben, denn der ist eh einer der erste Pflanzen die grün werden. Eier kühl halten, dann dauerts bis 2 Wochen bis was schlüpft. Bis dahin kommt der Weißdorn auch draussen schon.