Lichtfang/Lichtfalle wie?

  • ANZEIGE
  • Hallo Sven,


    als Leuchtmittel solltest Du sogenannte superaktinische Röhren verwenden, die haben einen erhöhten UV Anteil und werden für genau diesem Zweck hergestellt. Sie gibt es in 18 bzw. 20 Watt Ausführung und sind dann 60 cm lang. Diese Neonröhren werden normalerweise mit Vorschaltgerät und Starter an 220/240 Volt betrieben. Baut man sich diese Variante komplett für 220/240 Volt ist man mit der Lampe recht flexibel. Nur das Vorschaltgerät verbraucht auch immer etwas Strom, sodass die Leistung einer Batterie mit einem Trafo an 12 Volt betrieben sehr schnell nachläßt. Deshalb habe ich die Röhren entweder mit Batterie und einem speziellen Schaltteil für 12 Volt betrieben oder die Röhren in eine normale Fassung für 220 Volt umgesteckt. Die Schaltteile gibt es im Elekronikfachhandel entweder als Bausatz oder sogar fix und fertig aufgebaut und in Kunstoff eingegossen, sodass auch ein kleiner Regenschauer oder etwas Feuchtigkeit der Schaltung nichts anhaben kann.


    Viele liebe Grüße
    Franz

  • Hallo Sven,


    was Götz schreibt ist natürlich richtig, ohne Genehmigung darfst Du die Anlage nicht mal auf dem Balkon betreiben. Eine Ausnahme Genehmigung ist aber bei der unteren Landschaftsbehörde erhältlich, wenn man den entsprechenden Hintergrund nachweisen und die Notwendigkeit für den Lichtfang oder die Erfassung nachweisen kann. Diese Genehmigung ist aber auf ein bestimmtes Gebiet, auf eine Person und auch auch auf ein oder mehrere Jahre beschränkt.


    Der Beitrag von Götz het mich aber an einen anderen Beitrag hier bei Actias errinnert, der den Aufbau noch preiswerter macht und für den Betrieb der Anlage, die Du nur noch zum Schutz der Tiere abschirmen müsstest, keiner speziellen Genehmigung bedarf. Es gibt frei verkäuflich Insektenvernichter die eine batteriebetriebene superaktinische Röhre verwenden, und Drahtringe besitzen, die die Tiere per Stromschlag töten und meißt auch verbrennen. Soviel ich weiss, dürfen diese Geräte in geschlossenen Räumen verwendet werden, also ab hinters Fenster damit und dann draussen die Tiere beobachten. Beachte bitte das normale Fensterglasscheiben UV Licht filtern, also viele dieser Tötungsmaschinen besorgen, oder die Termopenverglasung gegen Plexiglas austauschen. :ironie:


    Frag bei der nächst gelegenen Uni nach ob sie sich für Dein hobby nicht einsetzen wollen, so das Du zumindest eine Empfehlung für die Erteilung einer Genehmigung bekommst.


    Viele liebe Grüße
    Franz

  • Besser nix mehr sagen. Die Dinger sind verboten, und das wars. Ich könnte mir vorstellen, dass die Verbreitung von diesen UV-Mückenvernichtern vor ein paar Jahren den Anstoß für die entsprechende Gesetzesvorlage gegeben hat und insofern verständlich ist.
    Ich denke, wenn der Aufwand nicht so groß wäre, so ein Ding zu bauen (vielen Dank, fladda!!!), dann wäre es mir auch egal, ob es verboten ist oder nicht. naturschützerisch-moralische Bedenken kommen mir nicht, wenn ich aus Lichtfängen befruchtete Weibchen zur Eiablage abzweige und alles andere wieder an Ort und Stelle freilasse. Ich traue unseren Ordnungshütern auch nicht zu, dass sie wissen, dass sowas verboten ist. Aber ich kriege schon Pickel, wenn ich daran denke, wie man als Radfahrer in der Fußgängerzone abgekanzelt wird, während man auf der Strasse real um sein Leben bangen muß, auch deshalb lass ich es mal nicht drauf ankommen :neutral_face:
    Fladdas Vorschlag werde ich aber nochmal prüfen... :thumbs_up: (edit: gerade erst gelesen!)
    Thanx!

  • Bei der Definition "Lichtfalle" kommt mir eine Leuchteinrichtung in den Sinn bei der die Insekten durch Licht angelockt werden und dann durch einen Trichter in ein Gefäss fallen wo sie durch ein Tötungsmittel (meist ein Essigäther/Chloroformgemisch) getötet werden. Ich hatte früher einige diese Lichtfallen gebaut. Sie werden eingesetzt um einigermassen lückenlos die die Nachtfalterfauna, die auf Licht reagiert, zu registrieren. Etwas anderes ist der Lichtfang mit dem Licht und Turm oder der Leinwand. Hier werden die Falter angelockt aber nicht getötet. Wenn das Licht gelöscht wird, können die Falter wieder in der Vegetation verschwinden. Hier müssen die gewünschten Falter aktiv gefangen werden. Nach einigen Nächten wird man sehen, dass primär immer wieder die gleichen Arten erscheinen, sodass man sich auf Neuankömmlinge konzentrieren muss. Wir haben diese Leuchten vor allem zur Registrierung der Falter gebraucht und haben meist nur sehr schwierig zubestimmende Falter mitgenommen oder soche die das erste Mal amn der Leuchte auftauchen.
    Ich habe auch Lichtfallen konstruiert, auch mit einem Trichter, aber unten mit einem grossen Kasten mit schräg stehenden Lamellen und einer vorderen Tür zum öffnen in denen die Nachtfalter nicht getötet werden. Am andern Morgen kann man dann der Inhalt des Kastens kontollieren und die gefangenen Tiere registrieren und wieder freilassen. Ein humanere aber auch etwas zeitintensivere Methode die man sofort und an Ort und Stelle erledigen muss. Bei er inhumanen Art kann man sämtliche gefangenen Insekten in Dosen abfüllen und tieffrieren. Das Material kann man dann gut im Winter oder halt wenn man Zeit hat verarbeiten. Sie sind auch noch sehr leicht zu präparieren, weil sie nicht ausgetrocknet sind.


    Gruss
    goro


    Literatur dazu:


    Roland Müller & Kurt Grimm; Zur Kenntnis der Nachtschmetterlings-Fauna des Ruggeller Rietes (Insekte: Lepidoptera)
    Ber.Bot.-Zool.Ges.Liechenstein-Sargans-Werdenberg 18, pp 235-256, Vaduz 1990 (mit einer Farbtafel)


    Roland Müller
    Lichtfang-Geräte
    Entomol. Zeitschrift, 80 Jg, 1970, pp181-194 (mit 6 Abb.), Stuttgart, 1970


    Hier wird der von mir erfundene "Leuchtturm" erstmals vorgestellt.

  • Vielen Dank für die Beiträge,
    wenn ich den letzten richtig verstehe, kann es sein, dass Lichtfallen und reine Lockgeräte mit Licht einen unterschiedlichen forensischen Status haben. Ist das so?
    Anders wäre es auch nicht zu erklären, dass ich bei ebay eine mit Solarstrom und Akku betriebene Gartenleuchte mit Tötungsfunktion gefunden habe. Wohlgemerkt für den Außenbetrieb und nicht für geschlossene Räume! Auf eine Antwort auf meine Frage an den Verkäufer, wie da die rechtliche Grundlage ist, warte ich noch.
    Sollte das Gerät erlaubt sein, dann wird es umso mehr erlaubt sein, wenn ich die Tötungsvorrichtung entferne.
    Die andere Frage wäre die nach der Wirksamkeit.
    Hier die Artikelnummer bei ebay (einfach im Suchfeld eingeben):
    380117781061
    Wie ist die Wirkung der "Leinwand" im Vergleich zur UV-Röhre?
    Grüße und danke
    Sven


  • Wie ist die Wirkung der "Leinwand" im Vergleich zur UV-Röhre?


    In aller Regel wird die Leinwand benutzt, um das jeweilige Licht flächig zu reflektieren und den Tieren eine Sitzfläche zu geben, damit sie sich beruhigen. Die Leinwand ergänzt also die jeweilige Leuchte. Ob der UV-Anteil auch für die Insekten sichtbar reflektiert wird weiß ich nicht.


    Von der Leinwand (weißes Tuch, Bettlaken) kann man die gelandeten Falter verhältnismäßig einfach mit dem Etherglas fangen, kurz gucken, ... die Guten ins Töpfchen und die anderen wieder raus. Beim Lichtfang muss man aber beachten, dass nicht alle Falter direkt ans Licht kommen, sondern einige mehrere Meter davor landen und es sich im Gras/Busch bequem machen. Also mit der Taschenlampe auch mal die nähere Umgebung absuchen. Häufig trifft man da auch mal Gäste, die zum Essen kommen ...


    Viele Grüsse, Gödi

  • Hallo zusammen,


    ich verwende gewöhnliche Schwarzlichtröhren und superarktinische Röhren.
    Unterschiedliche Arten scheinen die eine oder andere Lichtart vorzuziehen - insgesamt scheint mir der Anflug
    am Schwarzlicht etwas stärker zu sein


    :ironie:


    Schwarzlicht bietet übrigens Möglichkeiten, diese rechtlichen Gängelungsmassnahmen auszumeiern.


    Auf meinem Privatebesitz kann mir niemand untersagen eine private Freilichtdisco mit Schwarzlicht zu betreiben
    solange ich die Lärmschutzregelungen beachte. Eine Gartenparty ist ja mit Sicherheit keine Lichtfalle im Sinne der Definition.


    Auch wer sich mit Schwarzlichtfarben auf seinem Balkon oder der Dachterasse des nächtens künstlerisch betätigt,
    ist wohl in jedem Falle vor Verfolgung sicher.




    Gruß
    Ralf

  • Hallo zusammen,


    habe in den letzten Tagen meiner aktiven Zeit den Leuchtturm der Leinwand vogezogen. Der Leuchtturm besteht dabei aus einem Gazezylinder mit Dach und unterem Kragen (Gardinenstoff und für den Kragen Baumwolllaken) in dessen Mitte die Lampe untergebracht wird. Die Reflektionseffekt der Leinwand beruht wie beim Gardinenstoff auf den optischen Weißmachern der Waschmittel / Gardinenneu, die das Material leuchten lassen. Der Turm hat den Vorteil das die Tiere von allen Seiten anfliegen und auch an fast jeder Stelle bequem aufgebaut werden kann. Ob im Hang an der Mosel, Nahe oder Ahr hat sich der Turm genausogut bewährt wie auf mehr offenen Gelände im Niederrheinischen. Nur vor Waldrändern ist das Laken oder die Leinwand deutlich im Vorteil. Ich habe mehr Ordensbänder (Catocalinae) am Turm gehabt als an der Leinwand, dafür aber wesendlich mehr Geometridae und Shingidae an der Leinwand.


    Schwarzlicht kontra superaktinisch: Der Vorteil der superaktinischen Lampen liegt im Anteil an für uns sichtbaren Licht, in den man die Tiere deutlich besser erkennen kann als nur im Schwarzlicht. Ich habe auch Kombinationen ausprobiert. Die besten Erfolge hatte ich mit drei superaktinischen Röhren. Bei nur Schwarzlicht, flogen mir viele Falter einfach weg, wenn ich sie mit einer Taschenlampe zunächst identifiziern wollte. Eine Kombination aus Schwarzlicht (eine Röhre) und zwei Röhren superaktinisch ist sicherlich eine gute Alternative, da die Schwarzlicht Röhren deutlich preiswerter sind als die superaktinischen.


    Ich habe auch mal ein Experiment mit einer ganzen Batterie aus UV-A abstrahlenden Röhren aus der Sonnenbank und Leinwand gemacht. Wenn sich Tiere an der Lichtquelle befanden, saßen sie an der Rückseite der Leinwand. Als ich am nächten morgen das Gelände abging, saßen die Tiere in den Büschen und im Graß etwa 15 m von der eigendlichen Lichtquelle entfernt. Auch die in 30 -100 m weit entfernten normalen Strassenlampen wiesen deutlich mehr angelockte Insekten auf, als meine Lichtbombe. Manchmal ist weniger deutlich mehr! :winking_face:


    Viele liebe Grüße
    Franz

  • ANZEIGE
  • nur nochmal zur Aktualisierung der rechtlichen Lage:



    § 44 BNatSchG verbietet nicht nur das Töten, sondern auch das Fangen der besonders geschützten Arten. § 4 BArtSchV geht noch weiter, indem er schon das Anlocken mit künstlichen Lichtquellen verbietet. Einzelausnahmen sind zwar durch die Landesbehörden möglich, aber wohl eher nicht "zum Spaß", sondern vor allem für öffentlich sinnvolle Monitoring-Zwecke, z.B. um die Applikationszeitpunkte für die Maiszünslerbekämpfung zu ermitteln.



    Lichtfallen gelten im Gegensatz zu Pheromonfallen als unspezifisch fängig.


    Zu den besonders geschützten Arten gehören laut Anlage 1 BArtSchV auch viele Schmetterlinge und andere Insekten.



    Der Naturschutzbund Deutschland ist meiner Meinung nach sehr lobenswert aktiv, um Verkäufer von outdoor-Lichtfallen auf die rechtliche Lage aufmerksam zu machen. Strafbar macht sich der Anwender und dazu muss eigentlich bei jeder verkauften Lichtfalle ein Hinweis vorhanden sein. Was passiert, wenn solche Maßnahmen ausbleiben, kann man gut in China und Indien erleben, wo über Ali Baba zigtausend autarke Insektenvernichter-Lichtfallen gekauft und aufgestellt werden und die dort heimische Fauna völlig wahllos dezimieren.

  • indoor zulässig, outdoor nicht. Und das sollte auch in der Beschreibung stehen. Wenn Lidl das nicht ausweist und trotzdem outdoor-Lichtfallen verkauft, könntest Du Dich an den NaBu wenden. Unter diesem Artikel steht eine Email-Adresse dafür: fazit.html


    Ich habe noch niemanden gefunden, der es mit einer Ausnahmegenehmigung versucht hat.


    Der Gesetzestext lautet aber:
    § 4 BArtSchV (§ 4 BArtSchV - Einzelnorm)



    3) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann
    im Einzelfall weitere Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1
    zulassen, soweit dies
    1.zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger gemeinwirtschaftlicher Schäden,
    2.zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt oder
    3.für Zwecke der Forschung, Lehre oder Wiederansiedlung oder zur Nachzucht für einen dieser Zwecke
    erforderlich
    ist, der Bestand und die Verbreitung der betreffenden Population oder
    Art dadurch nicht nachteilig beeinflusst wird und sonstige Belange des
    Artenschutzes, insbesondere Artikel 9 Abs. 1 der Richtlinie 2009/147/EG
    des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die
    Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 7)
    und Artikel 16 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/ EWG des Rates nicht
    entgegenstehen.
    (4) Artikel 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 des Rates vom 4. November 1991 zum Verbot von Tellereisen in der Gemeinschaft und der Einfuhr von Pelzen und Waren von bestimmten Wildtierarten aus Ländern, die Tellereisen oder den internationalen humanen Fangnormen nicht entsprechende Fangmethoden anwenden (ABl. EG Nr. L 308 S. 1), bleibt unberührt.

  • welchen Sinn hat es eigentlich einen 9!!! (In Worten: neun!!!) Jahre alten Beitrag rauszusuchen? Das Thema ist doch sowas von ausgelutscht und durchdiskutiert. Zuhausen "unabsichtlich" ja, draußen und absichtlich nur mit Genehmigungen. Oder hab ich das inzwischen falsch im Kopf.
    Außerdem ist actias nicht die Polizei...


    Vielleicht macht es Sinn irgendwo allgemeine Hinweise zum Lichtfang anzupinnen. Natürlich in einer Form die rechtlich unbedenklich für die Moderatoren ist. Vielleicht würde DV das dann liken... Vielleicht müsste ER damit dann zufrieden sein. Halt ich aber für unwahrscheinlich..


    Vg Chris

  • Moin Jan.


    Dann poste doch hier mal die Einzelheiten.


    Mit welchem Anliegen bist du an welche Institution heran getreten? Welcher Wortlaut? Welche Details? Welche Begründungen? Welchen Umfang hat nun deine "Ausnahmegenehmigung"? Mit welchen Einschränkungen versehen? Und so weiter und so fort.....


    Mit den drei Sätzen oben ist niemandem geholfen. Das ist wie die Karotte an der Angel, die man dem Esel vor die Schnauze hält.

  • Hallo Rudi,


    wir brauchten die Genehmigung für ein wissenschaftliches Projekt und lassen alle Fänge gleich wieder unbeschadet frei. Bei uns in Brandenburg läuft das über das Landesamt für Umwelt in Potsdam. Umfang: unsere Versuchsstation und für 2,5 Jahre ohne Einschränkungen. Aber wahrscheinlich nur deshalb, weil wir sowieso penibel darauf achten, keinen Wildtieren zu schaden. Das ist so eventuell nicht übertragbar. Aber ich kann den Kontakt empfehlen, auch wenn dann diverse Verbände einbezogen werden und es sich dadurch hinzieht. Die Jäger zum Beispiel. Also wenn Dir das hilft...


    Mit Forumsmitglied Donnervogel kann man auch mal Kontakt aufnehmen und vorfühlen. Das Vorhaben sollte halt nicht im Massaker enden.

  • Moin Jan.


    Danke dir für die Details.
    Das ist dann also eine reine Genehmigung um Leuchten zu dürfen zum Zweck des Monitorings, wenn ich das richtig deute?
    Dürft ihr dabei aber nicht mal einzelne Tiere zur Artbestimmung aufsammeln? Grad bei den Geometridae und Micros gibt es ja jede Menge, was am Licht nicht sicher oder gar nicht bestimmt werden kann.


    Dass man eine solche eingeschränkte Genehmigung erhält, grad auch wenn eine anerkannte Organisation mit im Boot ist wie zb ein Museum etc., das ist leicht nachvollziehbar. Ich dachte, es hätte vielleicht einen anderen Hintergrund :winking_face:


    Nichtsdestotrotz interessant und danke nochmals für die Info.

  • ANZEIGE
  • Hallo Rudi,


    ich habe nochmal reingeguckt und es sind doch Auflagen drin. Wir hatten nur sowieso nichts anderes vor:


    1. die gefangenen Exemplare der besonders geschützten Arten sind am darauffolgenden Tag nach erfolgter Bestimmung und Dokumentation wieder freizulassen



    2. Die Geländearbeiten haben so zu erfolgen, dass Beeinträchtigungen anderer wildlebender Tierarten, insbesondere der besonders geschützten Arten und europäischer Vogelarten ausgeschlossen werden.


    3. 3 Monate nach Ende der Genehmigung ist ein Bericht über die durchgeführten Arbeiten und Ergebnisse beim Landesamt für Umwelt vorzulegen.


    Also wir fangen schon, lassen sie aber wieder frei. Da ich Laie bin, zieht sich die Artbestimmung ganz schön hin. Außer bei Schmetterlingen habe ich dann teilweise gar keine Chance mehr.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!