Ist der Kauf von Papilio-machaon-Eiern und -Raupen legal?

  • Hallo Allerseits,


    da ich mich jetzt mit der Zucht von Schmetterlingen beschäftigen wollte und die Zucht von Papilio machaon als relativ einfach beschrieben wird, wollte ich hier die Experten fragen, ob der Kauf von Eiern oder Raupen legal ist.


    Oder verstößt das gegen das Artenschutzgesetz?


    Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.


    Viele Grüße
    Dietrich

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo Dietrich


    Papilio machaon steht in Deutschland nach
    Bundesartenschutzverordnung und Bundenaturschutzgesetz unter besonderem
    Schutz und unterliegt auch dem Besitz- und Vermarktungsverbot nach § 42
    BNatSchG, d. h. Besitz und Handel sind verboten.


    Bei Zweifeln lohnt sich ein Blick auf http://www.wisia.de, der Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz pp., wo man nach bestimmten Arten recherchieren kann, ob sie geschützt sind.

  • Bei Zweifeln lohnt sich ein Blick auf http://www.wisia.de, der Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz pp., wo man nach bestimmten Arten recherchieren kann, ob sie geschützt sind.

    Hallo Robert und vielen Dank für die konktrete Antwort. Es ist also immer sinnvoll www.wisia.dezu konsultieren bevor man auf ein Angebot in der Börse eingeht.


    Ich werde meine ersten Zuchtversuche wohl mit Inachis io oder Vanessa atalanta durchführen. Das sollte rechtlich gesehen wohl keine Probleme geben.


    Vielen Dank nochmals!

  • Hallo Zusammen,


    Von Herrn Schütz, kommt die gesetzliche Aufklärung, und von mir ein Erfahrungsbericht.


    Mit diesem Bericht, kam der Stein ins rollen.


    Man wies mich in einer PN nett darauf hin, ob ich eine Sondergenehmigung hätte, da ich die Herbstgeneration aus meinem eigenem Garten entnommen habe.
    Ich wollte die Raupen, vor den sicheren Tod bei den ersten Nachtfrösten bewahren.
    Gesagt, getan, also rief ich in der unteren Naturschutzbehörde in Roth an, voller Vorfreude eine Genehmigung zur Zucht zu erhalten. Die nette Dame war jedoch ratlos und verwies mich an die obere Naturschutzregierung nach Schwabach.


    Ich hatte einen Herrn K. am Telefon. Nachdem ich ihm erklärt hatte, dass ich eine Sondergenehmigung für die Zucht des P. machaon erwirken möchte, um auch weiterhin die Raupen der 3. Generation absammeln zu dürfen.


    Seine Antwort: „Nun, so einfach ist das nicht. Sie haben sich durch das Absammeln der Raupen, einer geschützten Art, strafbar gemacht. Obwohl ich nun dazu verpflichtet wäre, der Sache nach zugehen, möchte ich an dieser Stelle ein Auge zudrücken, allerdings hatte ich Sie nie am Telefon.“


    Nach ca. einer halben Stunde, Diskussion am Telefon, nun zum Kern des Gesprächs:


    1. Im Nachhinein kann man keine Sondergenehmigung erlangen.
    2. Wenn man vor hat, Raupen einzusammeln, mit der Begründung, da sie durch Nachtfröste bedroht sind, so sollte man den Antrag auf Genehmigung vorher einreichen. Allerdings kann es sein, dass die Raupen bereits tot sind, bis man diese bekommt.
    3. Hat man eine Sondergenehmigung erhalten, so darf man auch mit Besuchen der Naturschutzregierung rechnen, denn man muss sich schließlich davon überzeugen, dass es den Raupen auch gut geht.
    4. Außerdem ist der Handel verboten, auch die Nachzucht ist nicht erlaubt. Man muss die Tiere im Frühjahr frei lassen.
    5. Möchte man in Schule oder Kindergarten weiter züchten, so bedarf das einer weiteren Sondergenehmigung.


    Übrigens, darf ich die Raupen aus meinem Garten entfernen. Das bedarf keiner Sondergenehmigung. Zum Beispiel vom Gemüsebeet auf den Komposthaufen.


    Weiß nicht wie es Euch geht, aber ich kann mich mit dieser schwachsinnigen Gesetzgebung einfach nicht abfinden. Deshalb habe ich jetzt, gezwungener Maßen, offiziell keine einzige P. machaon Raupe mehr. Und noch etwas: die Behörden sind über alles informiert, was hier im Forum geschrieben wird. Alles wird komplett überwacht, man hat ja anscheinend sonst nichts zu tun.


    Man kann nur froh darüber sein, dass es in der Behörde Menschen gibt wie den Herrn K., die zwar über alles informiert sind, aber über vieles hinweg sehen, weil sie es insgeheim, vielleicht sogar gut finden, wenn man sich ein wenig um das Überleben einer gefährdeten Art kümmert, wenn es schon sonst keiner tut.
    Ich wollte ja nicht mit den Eiern oder Raupen handeln, es sollten lediglich Schul- und Kindergartenprojekte gestartet werden.


    Beste Grüße
    Annett

  • Hallo allseits,


    also ich finde die Gedankengänge und oft auch Vorgehensweisen der zuständigen Ämter schlichtweg, ohne jetzt jemand beleidigen zu wollen, als unüberlegten Schwachsinn.


    Im Grunde sind es ja meist wir Hobbyzüchter und -sammler, die Bescheid wissen über die Artenvorkommen, Verbreitungebiete etc. der einzelnen Schmetterlingsarten. Wie ein Kollege kürzlich hier im Forum geschrieben hat: Niemand beachtet einen Schmetterling in freier Natur, selbst dann nicht, wenn ein Schwalbenschwanz an einem so außergewöhnlichem Ort wie mitten im Stadtgebiet, herumgaukelt. Dann aber, wenn man ein Fangnetz in den Händen eines Entomologen sieht, dann ereifert man sich oft, den "Schmetterlingsvernichter", zur Rede zu stellen und ihm die Schuld der Populationsabnahme zuzuschieben. Niemand würde Ähnliches zu einem Jäger mit Flinte in der Hand sagen. Denn die Jagd auf Wildgeflügel und Säugetiere ist etwas Edles, nicht aber das Züchten von Schmetterlingen. Auch dann nicht, wenn man mit der Zucht oftmals der einen oder anderen Art das Überleben erleichtert.


    Haben die Mitarbeiter der zuständigen Behörden schon mal einen Landwirt zur Rede gestellt oder gar zur Anzeige gebracht, wenn er durch das Ausbringen von Unmengen an Kunstdüngern bzw. Gülle dafür sorgt, dass sehr viele und riesige Wiesenflächen ihrer Artenvielfalt an Pflanzen und Insekten beraubt werden?



    Ich selbst bin vor einigen Jahren im österr. Burgenland beim Sammeln von Raupen der Kardeneule Melicleptria cardui, von einem Naturschutzorgan zur Rede gestellt und verwiesen worden und nur ganz knapp einer Anzeige entgangen. Als ich 2 Jahre darauf den damaligen Sammelplatz wieder aufsuchte, war am Platz der seinerzeitigen, artenreichen Heidewiese ein Weingarten entstanden. So ernst nimmt man amtlicherseits also den Natur- und Artenschutz. Leider aber nur bei uns Hobbyentomologen.



    Wenn ich jetzt irgendwen verletzt habe oder zu nahe getreten bin, möchte ich mich dafür entschuldigen. Ich wollte und will niemand beleidigen und meinen Beitrag lediglich sozus. als "Aufschrei des Geplagten" verstanden wissen.



    Beste Grüße allseits


    Heinz

  • Und noch etwas: die Behörden sind über alles informiert, was hier im Forum geschrieben wird. Alles wird komplett überwacht, man hat ja anscheinend sonst nichts zu tun.


    ACTIAS ist offen - die Diskussion kann jeder mitverfolgen. Wir haben in unserer Liste drei Mitglieder, die in Höheren Naturschutzbehörden tätig sind. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass sie hier rein gucken, um sich nach irgend welchen Straftaten umzusehen. Vielleicht sind sie privat ganz fröhliche Insektensammler oder -züchter.
    Die Naturschutzbehörden haben die Gesetze nicht selber gemacht. Sie sorgen dafür, dass die Regeln eingehalten werden. Aber sie sollten auch den kleinen Spielraum nutzen, der ihnen bleibt bei der Durchsetzung von gut gemeinten, aber wirkungslosen Verboten.
    Ansetzen müsste man bei den Politikern, die praxisfremde Gesetze im Namen des Umwelt- und Naturschutzes beschliessen und dann erst noch stolz sind, wieder etwas zur Rettung von bedrohten Tierarten beigetragen zu haben. Aber eben: Schmetterlinge haben keine Lobby im Bundestag.


    Jetzt sagt ihr natürlich: der hat gut reden, der Schweizer! Im Land, wo der Schwalbenschwanz jedes Jahr in vielen hundert Schulzimmern gezüchtet wird - einfach so, ohne Sondergenehmigung.


    Besitz und Handel von geschützten Arten ist verboten. Und das ist gut so. Aber wo fängt der verbotene Besitz an? Ist nicht schon das Schwalbenschwanzweibchen kriminell, das seine Eier auf meine Rüben legt? In meinem Garten!
    Sind die Räupchen auf meinem Fenchel illegal? Kann mich die sofortige Vernichtung dieser Bastarde vor der Strafe retten?
    Oder bin ich erst strafbarer Besitzer, wenn ich sie in einen Zuchtbehälter stecke, vor Parasiten und anderen Feinden bewahre und liebevoll füttere bis zur geschützten Verpuppung?


    Es wäre schön, wenn sich hier die Experten auch mal zu Wort melden.


    :smiling_face_with_sunglasses:

  • Man wies mich in einer PN nett darauf hin, ob ich eine Sondergenehmigung hätte, da ich die Herbstgeneration aus meinem eigenem Garten entnommen habe.
    Ich wollte die Raupen, vor den sicheren Tod bei den ersten Nachtfrösten bewahren.


    Übrigens, darf ich die Raupen aus meinem Garten entfernen. Das bedarf keiner Sondergenehmigung. Zum Beispiel vom Gemüsebeet auf den Komposthaufen.


    Und noch etwas: die Behörden sind über alles informiert, was hier im Forum geschrieben wird. Alles wird komplett überwacht

    Des Pudels Kern: Man darf sie aus dem Garten entfernen, mit anderen Worten: töten. Aber man darf sie nicht aus dem eigenen Garten mit reinnehmen und für sie sorgen. Erinnert irgendwie an die Logik der chinesischen Rechtsprechung, wonach jemand, der eine Leiche findet, für sie verantwortlich ist, also die Person im Zweifelsfalle auch getötet hat. Deshalb verfaulen Tote dort auch einfach im Straßengraben. Ein Beispiel, wie gut informiert die verantwortlichen Instanzen sind, liefert raupe-schmetterling.de auf der infoseite über den Schwalbenschwanz (Raupenrettung und eingescanntes Titelblatt einer Zeitschrift über Pflanzenschutz.), wo quasi der gleiche Punkt angesprochen wird.
    Im Übrigen darf ich die spitzfindige Frage stellen, ob sich Annett überhaupt strafbar gemacht hat. Sie hat die Raupen von ihrem Gemüsebeet entfernt, was erlaubt ist. Die Individuen befanden sich bis zuletzt in ihrem Garten.


    Dass im Internet niemand anonym bleibt, ist mir klar. Die Person, die die Meldung gemacht hat, dürfte ein Actias Mitglied sein. Vielleicht könnte sie hier auch mal einen Beitrag leisten!


    Offensichtlich gilt aber auch hier: Wo kein Kläger ist, ist kein Richter, und die Ausübung von Rechtsgrundlagen unterliegt immer noch Menschen mit (hoffentlich) gesundem Verstand. Daher wegen des oben gesagten die Bitte an alle im Interesse Aller: Schreibt hier nichts, was Euch oder andere kompromittieren könnte. Und man kann sachlich argumentieren.

  • Besitz und Handel von geschützten Arten ist verboten. Und das ist gut so. Aber wo fängt der verbotene Besitz an? Ist nicht schon das Schwalbenschwanzweibchen kriminell, das seine Eier auf meine Rüben legt? In meinem Garten!
    Sind die Räupchen auf meinem Fenchel illegal? Kann mich die sofortige Vernichtung dieser Bastarde vor der Strafe retten?
    Oder bin ich erst strafbarer Besitzer, wenn ich sie in einen Zuchtbehälter stecke, vor Parasiten und anderen Feinden bewahre und liebevoll füttere bis zur geschützten Verpuppung?


    Es wäre schön, wenn sich hier die Experten auch mal zu Wort melden.


    :smiling_face_with_sunglasses:

    Hier nochmals der Nichtexperte der sich so seine Gedanken macht: :angry_face:


    Macht sich denn jemand strafbar der frei verkäufliche Insektenvernichtungsmittel einsetzt, zB. auf Möhren, und damit evtl. vorhandene P.machaon Raupen tötet? Schützt hier Unwissenheit vor Strafe?


    Ist möglicherweise Handel und Besitz illegal aber das Töten legal? Darf ich einen P.machaon töten und liegen lassen? Nicht jedoch mitnehmen?


    Wäre es denkbar dass ein Schmetterlingsfreund auf einem Möhren- oder Dillacker P.machaon Raupen findet und dann ein Spritz- und Ernteverbot gegen den anbauenden Bauern erwirkt?


    Ich denke das aus der Sicht des Beamten der Kenntnis davon erlangt das ein Züchter P.machaon besitzt, eindeutig geregelt ist was er zu tun hat: Den Vorfall zu verfolgen und anzuzeigen. So sagt es das Gesetz. Nutzt er einen Ermessenspielraum bei der Auslegung kann ihm das zum Nachteil gereichen. Geht er stur nach dem Gesetz vor kann ihm keiner einen Strick daraus drehen.


    Und es ist sicherlich normal dass ein Beamter im Rahmen seines Dienstauftrags auch Insektenbörsen durchforstet um hier Verstöße gegen das Artenschutzgesetzt aufzudecken. Bei einem Polizisten würde man das "Streife gehen" nennen.


    Ob die Massnahmen die aus dem Artenschutzgesetz abgeleitet und praktiziert werden im Einzelfall auch tatsächlich zum Artenschutz beitragen ist nicht ausschlaggebend. Das ist ja nicht der Auftrag des Beamten. Er sorgt für Einhaltung der Gesetze und nicht für den Artenschutz.


    Vielleicht regt es ja einen Beamten der in der entsprechenden Dienststelle sitzt an hierzu Stellung zu nehmen. Interressant wäre ja auch zu wissen was im Ermessenspielraum der Beamten liegt.


    Vielleicht liege ich ja mit meiner Auffassung wie so eine Dienststelle vorgeht völlig falsch. Ich meine damit auch keine Beamten persönlich sondern die Struktur die solche teils unlogischen und nicht nachvollziebaren Gesetze installiert und die Verfolgung der Verstöße anordnet.

  • Alle diese Gedankengänge sind für uns spannend, teilweise widersprüchlich und - wäre das Thema Artenschutz nicht so ernsthaft - manchmal echt witzig.


    Die Tatsache, dass andere Gründe viele tausend Mal mehr zum Verschwinden von Schmetterlingsarten beitragen als Besitz, Zucht, Handel und Sammeln von Faltern, heisst nicht, dass das Artenschutzgesetz in diesem Falle nicht gilt.
    Aber vielleicht braucht es für das Züchten eine generelle Sondergenehmigung, die man problemlos einholen kann.
    Da erwarte ich gerne entsprechende Hinweise und Aufklärung von Fachleuten.

  • Auch wenn sich das Diskussionsthema auf den Kauf von P.machaon bezieht, möchte ich ein bisschen abweichen.
    Ist das Sammeln von Raupen nicht als Kavaliersdelikt zu sehen, wenn man die Herbstgeneration vor den ersten Frösten schützen möchte oder wenn man die Raupen, die auf den Bahndämmen leben, vor dem regelmäßigen Giftsprühen der Bahngesellschaften gegen die dort wachsenden Pflanzen (einschließlich der Futterpflanzen und der darauf sitzenden Raupen) schützen will?


    Gibt es überhaupt schon einen Präzedenzfall bei dem ein selbsternannter Naturschützter wegen so einer Tat strafrechtlich belangt wurde?
    Was für Strafen drohen denn jemand, der beispielsweise jährlich 50 Raupen von P.machaon einsammeln würde und anschließend Falter an ihrem Fundort wieder freilassen würde?


    Prinzipiell finde ich die Naturschutzgesetze sehr wichtig, doch leider schüchtern sie genau die Falschen ein. Die leidenschaftlichen Schmetterlingssammler lassen sich davon meist kaum abschrecken. Aber die, die alles nur dem Erhalt der Art zuliebe tun, werden damit verunsichert und entmutigt und trauen sich dann vielleicht doch nicht der gefährdeten Art zu helfen.


    Solange sich niemand beschwert oder Anzeige erstatten will, werde ich weiterhin Raupen einsammeln, beschützen und die Falter wieder freilassen.


    Naturschützer, lasst euch nicht einschüchtern! :grinning_squinting_face:

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  • Moin,


    ich denke man muss das ganze differenzierter sehen. Natürlich sind da zum einen Gesetze, die erlauben und verbieten. Natürlich sind da zum anderen die Menschen, die immer wieder solche Gesetze "missachten", sei es absichtlich oder unabsichtlich. Das Thema Artenschutz ist hochgradig kompliziert, denn zum einen will man Arten schützen, zum anderen plagen einen aber auch andere Nöte (z.B. Wirtschaft).


    Zumindest in Deutschland ist die Gesetzgebung mehr oder weniger in den "Kinderschuhen" der 1970er Jahre stecken geblieben. Die damaligen Gesetze zielten darauf ab vorallem den Handel mit geschützten Arten oder Teilen dieser Arten zu unterbinden, da gerade dieser Handel immer wieder dafür gesorgt hat, dass Tier- und Pflanzenarten an den Rand der Ausrottung gebracht wurden. Leider hat der Gesetzgeber damals nicht differenziert zwischen Wirbellosen, die sich unglaublich viel stärker vermehren, und Wirbeltieren, die all zu oft eine wesentlich geringere Reproduktionsrate aufweisen. Das Grundproblem ist einfach, dass der Gedanke als solcher nicht verkehrt war, die Umsetzung aber leider nur bedingt brauchbar und vollkommen mangelhaft. An sich müßte die Regierung eine Expertenkommission bilden und sich ein vollkommen neues Arten- und Naturschutzgesetz erarbeiten lassen, in dem alle Dinge berücksichtigt werden (Vorschläge hätte ich bis zum abwinken dafür :winking_face: ). Das würde aber Geld kosten, was man wohl nicht bereit ist zu investieren, weil man als Laie nicht unbedingt erkennt, wie unbrauchbar diese Gesetze sind.


    Zur Handhabung:


    Wer Schwalbenschwanzraupen aus der Natur entnimmt, begeht zumindest nach deutschem Recht eine Ordnungswidrigkeit. Diese Ordnungswidrigkeit ist gleichzusetzen mit "Falschparken" u.ä. Heißt, dass es im schlimmsten Falle einen Bußgeldbescheid gibt. Hier muss man aber berücksichtigen, dass hinter der ganzen Gesetzeslage immernoch Menschen die ausführenden Organe sind. Und in den allermeisten Fällen sind diese auch nicht doof. Frage ist, was passiert, wenn man sowohl Zeit als auch Geld hat, und es drauf ankommen läßt, entweder im Falle eines Bußgeldes den Instanzenweg zu gehen oder direkt an höchster Stelle eine Beschwerde oder Klage einreicht. Ich würde davon ausgehen, da unsere Richter ja nicht nur stur nach dem Paragraphendschungel handeln, sondern auch die Dinge sehen, die dahinter stecken und schon unterscheiden zwischen jemandem, der durch eine Wiese geht und Schwalbenschwänze und ihre Entwicklungsstadien grundlos einfach tot schlägt und jemandem, der die Raupen der dritten Generation vor dem Erfrierungstod retten will, um die Falter im kommenden Frühjahr dann auszusetzen. Im ersten Fall wird ein Richter den Bußgeldbescheid bestätigen, im zweiten Fall schlimmsten Falles auch, aber dem entsprechenden Beamten ans Hirn langen. Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass dann eine Beschwerde an entsprechender Stelle ihre Wirkung nicht verfehlen wird.


    Last but not least sehe ich auch noch das Recht auf Forschung und Wissenschaft, und auch das Recht auf Bildung und Erziehung, mit dem die Entnahme der Raupen durchaus begründet werden kann und den Verlauf eines Prozesses durchaus auch positiv beeinflussen kann. Und genau hier sehe ich ausreichend Gründe dafür, dass ein Richter im Falle eines Prozesses den Bußgeldbescheid widerrufen wird.


    Zusammenfassend kann man aber nur sagen, dass


    1. und wichtigstens unser Staat extremen Nachholbedarf in der Bearbeitung der Arten- und Naturschutzgesetze hat, da diese zum großen, wenn nicht sogar größten Teil das Papier nicht wert sind, auf dem sie geschrieben wurden und all zu oft auch mit Sachverstand nicht nachvollziehbar sind
    2. ein Bußgeld im schlimmsten Falle zu verkraften wäre
    3. man in weiser Voraussicht einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung schon im Vorfeld stellen kann und ggfs. in die Offensive geht und mit den Behördenleuten einen Termin ausmacht, an dem alle Beteiligten anwesend sind, wenn die Falter ausgesetzt werden (es wird eh keiner zur Kontrolle vorbei kommen oder höchstens ein einziges mal, um zu testen, ob man über ausreichend Wissen verfügt). Dem ersten Antrag werden weitere folgen und irgendwann ist man bekannt wie ein bunter Hund und man gesteht einem seine "Schrulle" ein und läßt gewähren.
    4. einfach gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Es wird sich eh kein Schwein melden, wenn man die Raupen aus seinem Garten entnimmt. Wozu auch? Man macht nichts, was dem Sinn der Gesetze widerspricht.


    Letzten Endes ist festzustellen: unser größtes Problem sind nicht die Gesetze und die Behörden, sondern die Umweltschützer, die sich den Schutz der Umwelt auf die Brust geheftet haben, ohne überhaupt zu wissen, was sie da tun. Und hier gebe ich zu bedenken, dass in den meisten unserer Naturschutzorganisationen der größte Teil der Mitglieder handelt ohne Wissen, auch und besonders in renomierten Vereinen wie NABU, B.U.N.D, Greenpeace etc. Es ist einfach modern zu sagen "Ich bin Umweltschützer!" und schwer zu verkraften, wenn man die Antwort bekommt "Leider hast Du keine Ahnung, was Du da tust und kaputt machst!"


    Viele Grüße
    Klaas

  • Hallo,
    und warum geistern dann immer noch Angebote und Gesuche v. machaon durch die Börse hier und werden nicht entfernt?? Wenn man schon weiss, dass die Behörden das alles sehn? Gut ist das für ACTIAS und unser Hobby sicher nicht.
    Gerd :smiling_face:

    Lieber Gerd,
    der Besitz und der Handel etc. nicht nur von P. machaon ist in Deutschland "illegal". Diese Bestimmung betrifft einen großen Teil der Arten, die hier angeboten werden. G. isabellae ist z.B. nach der FFH auch geschützt. Was genau das in diesem Fall für Besitz und Handel heißt, weiß ich nicht.
    Und neulich wurde tatsächlich auch ein Angebot vom Linienschwärmer vom Bord entfernt. Wenn Gesetz Gesetz wäre, dann würde sich der Handel auf Actias und das Züchten von Schmetterlingen in D auf den Großen Kohlweißling und die Gammaeule beschränken. :frowning_face:


    Im übrigen @ Klaas: oft sind es nicht die wirklichen Naturschützer, die solchen Blödsinn verzapfen, sondern solche Leute, die sich den Naturschutz auf die Fahne schreiben, in Wirklichkeit aber andere (im Zweifelsfall ihre eigenen) Interessen vertreten. Oft sind das leider große Lobbies. Das kann ich in einem anderen Zusammenhang immer wieder beobachten.

  • Hallo Sven,
    kein Thema, das ist ja eh klar. Aber bei den Angeboten in der Börse wird machaon z.B. NICHT rausgeworfen, andere geschützte Arten bleiben drinn. WO bitte ist hier der Unterschied zu Arten wie P. matronula (Arctiidae), die sofort kritisiert und rausgeworfen wurde? Die Grundsatzdebatte (Danke an Klaaß) mal aussen vor. Soviel ich weiss, sind die Anbieter aus Finnland und der Slovakei ja auch aus EU-Ländern.
    Gute n8, Gerd

  • Moin soil,


    die Lobbiisten tun das ihre dazu, wobei man die großen naturschutzvereine guten Gewissens als Lobbiisten bezeichnen kann, die in ihrem eigenen Interesse handeln und ausreichend "Dumme" finden.


    Viele Grüße
    Klaas

    Welche Interessen siehst Du bei den Naturschutzverbänden außer dem Naturschutz?


    @ Gerd: Vielleicht machen die Moderatoren bei Actias einen Unterschied zwischen den wirklich gefährdeten Arten und den geschützten Arten. Zu Ersteren gehört der Schwalbenschwanz nicht. Aber das ist natürlich spitzfindig.

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  • Sehr interessant in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass z. B. alle Ppageien und Sittiche (Krummschnäbler) in der SITES – Liste im Anhang 1 aufgeführt sind. Dies ist die höchste Kategorie der geschützten Tiere. Es ist absolut verboten sie zu handeln oder zu tauschen und nur unter den schwierigsten Umständen zu importieren. Nun werden aber diese Papageien überall in Europa gezüchtet, die Australischen Arten stammen fast ausnahmslos von Tieren die in den 50er - und Vorjahren abstammen, da Australien die Grenzen für sämtliche Tiere in den 50er Jahren geschlossen hat. Die Vogelliebhaber züchten und verkaufen diese Tiere nach belieben ohne dass der Gesetzgeber eigentlich etwas dagegen hat, die Tiere sind quasi legal weil sie sich leicht züchten lassen und nicht aus den Heimatländern importiert wurden. Fällt jetzt so ein Tier von der Stange und man macht ein Präparat daraus, dann ist diese Präparat wieder illegal wenn man es verkaufen oder verschenken will. Dann ist es Sammelgegenstand und fällt unter das Artenschutzabkommen. Bei den Liste 1 Tieren ist alles geschützt – Eier, Federn und andere Körperteile. Das ist sehr verwirrend, einerseits können legal lebende Tiere verschoben werden, andererseits dürfen Präparate nicht mehr verkauft oder verschenkt werden. Man muss also nachweisen wenn man so ein Präparat besitzt, dass man es vor Inkraft treten der CITES erworben hat. Wer hat schon solche Nachweise, diese Dinger wurden doch meist ohne jede Quittung verschoben. Dass der Gesetzgeber hier eine Beweislastumkehr wegen einer Bagatellvergehen verordnet hat, ein Mord aber vom Gesetzgeber bewiesen werden muss, ruft in mir Verständnislosigkeit hervor. Man muss die Gesetze achten, das unterschreibe ich 100%ig aber wir bewegen uns oft in einer Grauzone was dann wiederum ungute Gefühle in uns auslöst. Es ist schon schwierig – einer Gratwanderung entsprechend – wirksame Gesetze zum Schutz von Lebensraum und der Arten zu kreieren ohne die Hobby-Forschung nicht völlig zu verhindern. Es wird oft viel toleriert aber wenn man in die Mühle des Gesetzes gerät, dann gute Nacht Kaspar

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