• Hallo zusammen,


    ich habe gerade versucht in WISIA eine Liste, der vom Handel in Deutschland ausgeschlossenen Arten zu finden. Die Liste der besonders geschützten Arten enthält z.B. keinen Iphiclides podalirius oder Papilio machaon, Zygaena fausta ...


    Gibt's da einen anderen (einfacheren) Weg eine Liste zu erhalten, als sich durch sämtliche angegebene Gesetzeswerke zu lesen!


    Helmut

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  • Österreich richtet sich nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie.
    Dort sind die geschützten Arten in den Anhängen aufgeführt.


    Folgende Schmetterlings-Arten sind prioritäre Arten, deren Schutz im ganzen Land besondere Verantwortung zukommt (was auch immer dieses Juristendeutsch bedeuten mag).


    Großer Ameisenbläuling, Maculinea teleius
    Dunkler Ameisenbläuling, Maculinea nausithous
    Bärenspinner, Callimorpha quadripunctaria
    Großer Feuerfalter, Lycaena dispar
    Skabiosenscheckenfalter, Euphydryas aurinia
    Veilchenscheckenfalter, Hypodryas maturna


    Der gesetzliche Artenschutz ist aber Ländersache. Es existieren daher neun verschiedene Landesgesetze.
    Was wo wie geschützt ist, findest du im OASIS.



    Das ist das Österreichische Artenschutz-Informationssystem betrieben vom Lebensministerium.
    Bei der Abfrage solltest du nicht einfach den wissenschaftlichen, deutschen oder englischen Namen der gesuchten Art eingeben, sondern auch noch die Region und den möglichen Schutzstatus.


    Man kann auch nach der Gefährdung fragen: Das gibt dann ellenlange Listen mit ganz merkwürdigen Resultaten.
    Ein Beispiel:
    Der Schwalbenschwanz ist nirgends geschützt, aber grundsätzlich gefährdet (Kat. 3).
    In Kärnten ist er teilweise stark gefährdet (Kat. 2), in Niederösterreich in großen Landesteilen bedroht (Kat. 3), in Oberösterreich ungefährdet, in Salzburg gefährdet in einem Großteil des Landes durch Einfluss des Menschen (Kat. 3), in der Steiermark teilweise gefährdet (Kat. 3), im Tirol gefährdet (Kat. 3) und im Vorarlberg fliegt er unter Drohende Gefährdung.


    Ob das die Falter wissen?

  • Danke für die Informationen!
    Das ist ja beeindruckend, dass du als Schweizer auch über die Gesetze der anderen Länder so genau Bescheid weißt!!!
    Ich hab jetzt in Oasis herumgesurft, aber mir ist unklar, was diese Einstufungen bedeuten. Bleiben wir beim Schwalbenschwanz: Dürfte ich in Oberösterreich z. B. Raupen sammeln und in Tirol nicht oder dürfte ich mir in Oberösterreich z.B Eier aus der Schweiz schicken lassen, in Tirol aber nicht?????

  • Moin Jakob,


    wird eine Art auf der Vorwarnliste geführt, bedeutet das lediglich, dass bei den Habitaten, die diese Art benötigt, Schwund zu erkennen ist und zwar in einem Maße, dass die Art seltener werden wird, wenn man den Verlust der Habitate nicht ausbremst. Diese Kategorien, also Rote Liste 0 bis 3, V (Vorwarnliste), R (restriktive Verbreitung, also Arten, die auch ohne menschlichen Einfluss schon immer selten waren), G (Gefährdung anzunehmen, aber die eigentliche Gefährdung ist unbekannt, weil nicht ausreichend bearbeitet, um das zu beurteilen), D (Datenlage defizitär - also im Prinzip das gleiche wie G, zu wenig Kenntnisse) sind lediglich der Versuch die Seltenheit der Arten in einer Form auszudrücken, dass auch Bearbeiter in den Behörden wissen, wie wertvoll oder wertlos die Nachweise der verschiedenen Untersuchungen sind, die dort im Laufe des Jahres "eintrudeln".


    Arten, die in der Roten Liste erscheinen, sind nicht automatisch geschützt! Ihr Schutz muss per Gesetz extra geregelt werden.


    Viele Grüße


    Klaas

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