Nach der unleidigen Graellsia Diskussion vor 2 Monaten habe ich das einzig sinnvolle getan und das Bundesamt für Artenschutz um eine Stellungnahme gebeten.
Nach längerrer Wartezeit möchte ich euch die Antwort nicht vorenthalten:
Sehr geehrter Herr Berndt,
bitte entschuldigen Sie vielmals unsere verspätete Antwort auf Ihre e-mail vom 7.05.07.
Leider bekam ich erst heute die Informationen unserer wissenschaftlichen Abteilung, die durch Krankheitsausfall gleich mehrerer Mitarbeiter zur Zeit sehr überlastet ist.
Die Art Graellsia isabellae ist nur nach Anl. II der FFH-Richtlinie geschützt. Deshalb gilt diese Art in Deutschland nicht als 'besonders geschützt'. Bei der Einfuhr nach Deutschland unterliegen Exemplare dieser Art keinerlei artenschutzrechtlichen Dokumentenpflichten.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen noch von Nutzen sind.
Mit freundlichem Gruß
i.A.
Jüttner
Bundesamt für Naturschutz