Seit einer Stunde suche ich Infos darüber, ob ich als Fußgänger ein Naturschutzgebiet betreten darf.
Generell habe ich ja ein Recht auf freien Zugang zu Natur und Landschaft.
Steht jetzt lediglich das "Grüne Schild mit dem Seeadler" vor einem Naturschutzgebiet, ist es dann für den Normalbürger Tabu dieses Gebiet zu betreten?
Oder muss generell darauf hingewiesen werden, dass ich nicht vom Weg abkommen darf?
Hier in NRW kann das "verbotene Betreten" nämlich bis zu 400€ kosten.
Fange oder töte ich ein wild lebendes Tier, dann kann ich eine Strafe von 25€- /das doppelte des wirtschaftlichen Wertes/ bekommen.