Neues Kulturgutschutzgesetz betrifft auch alle naturwissenschaftlichen Sammlungsobjekte.

  • Liebe Insektenfreunde und -präparatoren,




    es ist mir etwas unangenehm an dieser Stelle auf ein politisches Thema
    aufmerksam zu machen, noch dazu, wo ich mich gerad neu hier angemeldet
    habe (ich wurde von anderen Foren auf eures hier hingewiesen).


    Eigentlich hat Politik ja nichts in einem Insekten-Forum verloren. Wenn es
    völlig falsch sein sollte, oder ich gegen Forenregeln verstoße, bitte
    ich den Beitrag zu verschieben oder zu löschen. Für Rückfragen stehe ich
    selbstverständlich zur Verfügung: kalbe@geo.uni-potsdam.de




    Ich selber sammle Gesteine und Fossilien (auch Bernstein-Insekten).
    Darüber bin ich in ein Problem-Thema gestolpert, das gerade aktuell ist,
    alle Naturwissenschaftler und naturwissenschaftlich Interessierten
    betrifft, aber aus diesem Kreis kaum jemandem bewußt ist.




    Es geht um unser Hobby, dass leider - je nach Art und Weise der Ausübung
    - durch das von der Bundesregierung geplante Kulturgutschutzgesetz
    (ohne Panikmache betreiben zu wollen) gefährdet ist. Insbesondere droht
    die Einfuhr von allen naturwissenschaftlich interessanten aus dem
    Ausland erschwert zu werden, dahingehend, dass man immer Papiere, die
    die Legalität bescheinigen, vorlegen können muss (nach dem derzeitigen
    Entwurf sogar unabhängig von den Ausfuhrmodalitäten des
    Herkunftsstaates). Anderenfalls wird von der Illegalität als Regelfall
    ausgegangen, eine Käfersammlung z.B. kann beschlagnahmt werden und man
    bekommt es erst zurück, wenn man die Legalität nachweist. Ich finde
    diesen und andere Punkte im Kulturgutschutzgesetz sehr bedenklich, dies
    stellt eine Abkehr von der bisherigen Rechtslage und eine
    Beweislastumkehr zulasten des Bürgers/Sammlers dar. Es drängt sich die
    Frage auf: wie soll das funktionieren? Was wird aus Urlaubsexkursionen
    in fremde Länder?




    Ich war als einer von 4 naturwissenschaftlichen Fachvertretern zu dem Thema im Bundeskanzleramt
    geladen, die meisten naturwissenschaftlichen Bereiche wurden jedoch nicht
    gehört (im Gesetzestext ist die Rede von "paläontologischen und
    sonstigen Gütern von wissenschaftlichem Wert", vor Ort wurde aber
    gesagt, dass das eindeutig auch Herbare und zoologische Sammlungen
    (Stichwort: Käfersammlungen) betrifft.




    Da ich schon all zu viel zu viele Worte dazu verloren habe, hier mal eine Zusammenstellung von Quellen:




    - Der Kulturgutschutzgesetzentwurf vom 14.09.2015: http://www.bundesregierung.de/Content/DE…icationFile&v=3


    - Dem Ministerium übergebenes Schreiben des Vereins für Geologie und Mineralogie e.V. sowieso von Steinkern.de:http://www.steinkern.de/ablage/2015/Krit…inkern-VFMG.pdf


    - Rückblick auf den Gesprächstermin mit Vertretern der Paläontologie in Berlin: http://www.steinkern.de/news-updates/112…-in-berlin.html


    - Ausweichende Antworten der Staatsministerin Monika Grütters auf Fragen
    mit Bezug auf Mineralien und Fossilien, die die Bedenken weiterhin
    nährt, jedenfalls aber nicht entkräftet: http://www.abgeordnetenwatch.de/monika_g…79.html#q444279




    Ganz wichtig und als Sofortmaßnahme (unter 1 Minute) durchführbar:




    - Unterzeichnen der Petition "Für den Erhalt des privaten Sammelns": https://www.openpetition.de/petition/onl…ivaten-sammelns




    Das Gesetz trifft beileibe nicht nur Fossiliensammler, sondern auch
    Sammler diverser anderer Kultur- und Naturgüter wie Pflanzen, Muscheln
    oder Käfer.




    Der Gesetzesentwurf ist schlichtweg eine Katastrophe, wenn vielleicht
    auch im Ansatz "gut gemeint". Für Kulturgut gemachte Gesetzgebung auf
    Naturgut anzuwenden, ist nicht sachgerecht. Naturwissenschaftler und
    Sammler naturwissenschaftlicher Objekte wurden im Zuge der Erarbeitung
    wohl überhaupt nicht einbezogen, obwohl mal eben eine Größenordnung von
    einer Milliarde naturwissenschaftlicher Sammlungsobjekte oder mehr in öffentlicher
    Hand zu "nationalem Kulturgut" deklariert werden (was zu einem
    zusätzlichen Schutz führt, der für manches Objekt vielleicht
    wünschenswert sein mag, aber auch für Bürokratie sorgt, z. B. im
    internationalen Leihverkehr - der zusätzliche Schutz wird dabei eher zur
    Last, zumal der bisherige Schutz - nach Bedarfslage - für ausgewählte
    Objekte ausreichte). Präzisierungen und Änderungen des Gesetzes sind
    also auch von wissenschaftlicher Seite her dringend notwendig, zumal man
    beim Importieren genauso von strengeren Anforderungen betroffen wäre,
    wie Sammler und Händler (die zudem Materiallieferanten für die
    Wissenschaft sind). Wissenschaftler, Sammler und Händler sollten daher
    zusammenstehen und vernehmbar für Änderungen eintreten.




    - Kernpunkte wurden auch im gerade verschickten Steinkern.de Newsletter noch einmal zusammengefasst, der hier online steht: http://www.steinkern.de/index.php?option…&tmpl=component




    Ich würde mich freuen, wenn Ihr Eure vielfältigen Kontakte nutzt um die
    Petition zu bewerben, auch internationale Unterschriften sind
    willkommen. Sie zählen zwar nicht für das benötigte Quorum (120 000,
    derzeit sind wir bei 18 600 in Deutschland), aber es würde
    dokumentieren, dass man im Ausland überhaupt nicht möchte, dass
    Deutschland Forschungs- und Sammelbarrieren schafft.




    Ferner wäre es wünschenswert, wenn Ihr dem Ministerium selbst gegenüber Eure Bedenken artikuliert:


    Poststelle@bkm.bund.de
    (wendet Euch im Fall des Falles an die Staatsministerin Frau Prof.
    Monika Grütters und Herrn Ministerialdirektor Dr. Günter Winands).


    Für diejenigen unter euch, die mit Zoologen und Betreuern zoologischer
    Sammlungen zusammen arbeiten: ich würde euch bitten in diesen Kreisen
    auf das Gesetzesvorhaben hinzuweisen, der entsprechende Gesetzestext
    soll wahrscheinlich schon Ende des Jahres (ohne große Beteiligung, aber
    mit teilweise drastischen Auswirkungen auf naturwissenschaftliche
    (öffentliche und private) Sammlungen) verabschiedet werden. Die Kabinettssitzungen dazu finden meines Wissens heute und übermorgen statt (26.+28.10.2015)






    Beste Grüße




    Johannes


    PS: ich habe oft, von vielen Sammlern und Wissenschaftlern gehört: "das betrifft mich nicht", oder "in meinem Bereich findet bereits eine sehr ausführliche Dokumentation statt" (siehe auch die sachbezogene Diskussion hier:
    http://kaeferforum.com/wbb/off…h-zoologische-sammlungen/?


    Um es deutlich zu machen: wenn ihr Privatsammler seid, und für jedes einzelne Sammlungsstück mit Dokumenten der Bodendenkmalpflegeämter (Naturschutzämter, Zollerklärungen etc. reichen nicht) nachweisen könnt wo es sich die letzten 30 Jahre befunden hat, betrifft es euch nicht. Wenn ihr das nicht könnt, nichts aus dem Ausland einführen wollt, und vorhabt eure private Sammlung kurz vor eurem Ableben zu verbrennen, betrifft es euch auch nicht.
    Ansonsten: ihr sein mehr oder weniger von dem Gesetz betroffen, Kuratoren mehr als private Sammler, und kommerzielle Händler und Präparatoren am meisten.

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  • Ich würde mich darüber ebenfalls freuen. Sammlungsobjekte der Entomologie sind im Gesetz nicht namentlich aufgeführt, wurden aber als spezifisches Beispiel in der Anhörung beim Ministerium (namentlich durch Herrn Dr. Winands) genannt. Um das Gesetz in eurem Sinne zu lesen, müßt ihr im Kopf nur jedes mal wenn dort "Kulturgut" steht, "Käfersammlung" einsetzen.


    Wie gesagt, ich stehe für Fragen gerne zur Verfügung, eine Zusammenfassung einzelner Fakten (aus Sicht der geowissenschaftlichen Sammler) findet ihr hier:


    [url=https://www.mineralienatlas.de/forum/index.php/topic,40420.msg290286/topicseen.html#new]Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung[/url]


    Glück Auf!


    Johannes Kalbe

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe die genannten Beiträge - flüchtig - durchgesehen, und dort keine belastbaren Hinweise gefunden, die jede private naturwissenschaftliche Sammlung (Käfer, Schmetterlinge, Kräuter etc.) als Kulturgut im Sinne des Gesetzesentwurfas qualifizieren.


    Im Prinzip ist diese Frage schon ein "alter Hut". So mußten sich die Gerichte schon 1991/1992 damit befassen. Letztendlich wurde dort eine private Käfersammlung vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof auch tatsächlich als Kulturgut eingestuft, wobei es sich jedoch um "eine in Deutschland einmalige Sammlung von hohem wissenschaftlichem Wert mit einem Bestand von ca. 150.000 Käferarten" (so in "Schutz von Kulturgütern in Deutschland", Annette Hipp, S. 75) handelte und damit von überragender kultureller Bedeutung war, siehe auch hier:


    BVerwG, 30.03.1992 - 7 B 21.92 - Kulturgut; Kulturschutzgesetz


    dort insbesondere Randzeichen 5 und 6.


    Tapir schreibt:


    Worauf gründen sich diese Befürchtungen?


    In § 2 Abs. 2 Ziff. 9 des "Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts" wird Kulturgut wie folgt definiert (S. 1 des Entwurfs):


    Zitat

    "... „Kulturgut“ jede bewegliche Sache oder Sachgesamtheit von künstlerischem, geschichtlichem
    oder archäologischem Wert oder aus anderen Bereichen des kulturellen
    Erbes, insbesondere von paläontologischem, ethnographischem, numismatischem
    oder wissenschaftlichem Wert, ..."


    Das ist in der Tat sehr weit gefasst. Das entspricht jedoch gängiger Praxis in Gesetzgebungsverfahren. Gesetze müssen so formuliert sein, dass sie auf eine Vielzahl von Lebenssachverhalten anwendbar sind.
    Gibt es solche ungenauen Formulierungen, muss zunächst einmal nach Sinn und Zweck des Gesetzes gefragt werden. Dann kann oftmals schon zuverlässig beantwortet werden, was denn nun unter den Begriff des Kulturgutes fällt und was nicht.
    Grenzfälle bzw. Streitfälle sind dann ggf. durch Gerichte zu entscheiden. Ich bezweifle, dass vor diesem Hintergrund zumindest kleine private naturwissenschaftliche Sammlungen (Käfer, Schmetterlinge, Kräuter etc.)
    nach dem Kulturgutschutzgesetz zu beurteilen sein werden.


    Das Thema dürfte daher für uns Hobbyentomolgen nicht die Bedeutung haben, die diese Diskusssion Glauben machen will.


  • Das Thema dürfte daher für uns Hobbyentomolgen nicht die Bedeutung haben, die diese Diskusssion Glauben machen will.

    Hallo Herr Schuetz,


    nun ja, bei unserem Gespräch im Ministerium wurde ausdrücklich eine Käfersammlung stellvertretend für zoologische Sammlungsstücken (Einzelstücken und Sachgesamtheiten) als Beipiel für Kulturgut genannt. In §30 bezieht man sich eindeutig auf "Kulturgut" (d.h. ab einem Wert von 0€) bezogen und nicht auf "nationales Kulturgut", dass die von Ihnen erwähnten und vorgebrachten Wertgrenzen (wissenschaftlich und monetär) voraussetzen würde. Auch auf andere § in denen statt "Nationales Kulturgut" nur "Kulturgut" steht, sollten Sie achten. Die Kritik an diesen Formulierungen wurde schon von verschiedenen Sammlergruppen vorgebracht, die Väter und Mütter dieses Entwurfes tun aber in jeder Besprechung erneut sehr überrascht, und sagen (ohne das zu Protokoll zu nehmen) dass das garnicht so gemeint sei. Trotzdem sträuben sie sich beharrlich, eine entsprechende Klarstellung in die Erläuterungen aufzunehmen, oder in den entsprechenden Passagen einfach nur "nationales" vor "Kulturgut" zu setzen (was die Probleme hauptamtlicher Kuratoren mit dem Entwurf aber auch nicht lösen würde).
    Uns Geowissenschaftler würde es auch kaum betreffen, wenn es bei uns nur die Unmengen an jurassischen Urvögeln und Raubdinosauriern aus Bayern betreffen würde, und auch die Münzsammler hätten kein Problem, wenn für sie die Himmelsscheibe von Nebra und die Nofretete die Richtlinien wären.


    Da ich mit vielen Invertebraten-Zoologen zusammen arbeite, die das Problem ähnlich wie wie Geowissenschaftler sehen, wollte ich Sie nur mit einbeziehen. Sollten Sie als Entomologen meinen, dass es Sie nicht betrifft, weil sie argumentieren wollen und nachweisen können, dass Ihr Sammlungen absolut wissenschaftlich und monetär wertlos (deutlich unter 0€) sind: um so besser. Dann habe ich mich in meinem bisherigen Verständnis Ihrer Tätigkeit geirrt und mein ist Beitrag hier verzichtbar (und ich spare mir Zeit). Daher vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.


    Mit besten Grüßen


    J. Kalbe

  • es macht schon Spaß darüber nachzudenken, wann etwas zum Kulturgut wird. Päpariert man 50 Jahre lang täglich 8 Käfer, dann hat man es geschafft. Generell finde ich Dudendefinition aber deutlich netter: "Etwas, was als kultureller Wert Bestand hat und bewahrt wird."
    Da stellt sich die Frage: "Muss ein Kulturgut bewahrt werden?" Entstehen daraus womöglich sogar Pflichten für den Besitzer?


    So, so Herr Müller Lüdenscheid. Sie haben also eine Käfersammlung, die ein Kulturgut ist... :squint: :stolz:
    Kennen sie denn schon die neue EU-Verordung, in der steht, wie man eine solche Sammlung lagern muss? :bibber:
    Nein? :confused:
    Eieiei...da kommen aber Investitionen auf sie zu.... :pinch: :fluchen:

  • Zitat

    Das Thema dürfte daher für uns Hobbyentomolgen nicht die Bedeutung haben, die diese Diskusssion Glauben machen will.


    Das wäre eben die Frage. In einem Sammlerleben sammelt sich einiges an und es stellt sich die Frage, wann es Kulturgut wird. Meine Sammlung zieren diverse Präparate von Arten, die ich für Deutschland neu dokumentiert habe, oder für meine Region. Daneben sind etliche Arten vertreten, die man guten Gewissens als sehr selten betrachten kann. Auch der Umfang ist nicht mehr ganz ohne.


    Man kann es aber weiter treiben: ein Kollege besitzt eine Sammlung mit mehr als 400.000 Belegen. Davon sind etliche Paratypen von Arten, die er erstmalig einer Beschreibung zugeführt hat. Die Holotypen sind bei den Bearbeitern geblieben, aber Paratypen sind eben auch bei ihm in der Sammlung. Des weiteren befinden sich in dieser Sammlung verschiedene Käfer, die man wohl nicht mehr nachweisen wird, weil durch bauliche Maßnahmen verhindert wurde, dass weiter nach ihnen gesucht werden kann. Man kann also diverse Arten in seiner Sammlung als letzte nachweise betrachten (ohne das die Arten ausgestorben wären).


    Wie weit ist da der Weg zum Kulturgut und was bedeutet das? Enteignung und Überführung in eine Museumssammlung? Mal abgesehen davon, dass ein Lebenswerk entwendet würde, wer bezahlt das??? Doch vermutlich keiner, weil er eben enteignet würde. Oder wie muss ich das verstehen?


    Viele Grüße
    Klaas

  • Ich habe mir den Entwurf mal durchgelesen und stimme mit den Ausführungen von Herrn Schütz überein. Der Hintergrund für das Gesetz ist eingangs sehr gut dargelegt. Da geht es aber um etwas ganz anderes, nämlich um das Verbot des Handels von illegal erworbenen Kulturgütern und im Fokus stehen da nicht vorrangig Insekten oder Insektensammlungen.


    Natürlich muss man definieren, was nun ein Kulturgut ist. Der Begriff ist, wie schon ausgeführt, sehr weit gefasst. Was da nun in einzelne Listen aufgenommen wird und auf Nachfrage als Kulturgut gilt, würde ich momentan nicht überbewerten.


    Natürlich ist es schwer zu definieren, wann eine entomologische Sammlung zu einem Kulturgut wird. Eine alte sehr umfangreiche Sammlung mit bedeutenden Exemplaren, die alle in Deutschland gesammelt wurden, kann meines Erachtens zu einem Kulturgut werden. Aber wo ist das Problem? Ein von mir hochgeschätzter Entomologe sagte einmal zu mir. "Das letzte Hemd hat keine Tasche". Sehr oft sprachen wir darüber, was mal aus unseren Sammlungen wird, wenn wir tot sind. Leider ist er nun schon ein paar Jahre tot. Seine Sammlung wurde in ein Museum verbracht und ich gehe davon aus, dass die Hinterbliebenen über eine Spendenquittung die Überlassung steuerlich geltend machen konnten. Das ist auch im Gesetz so geregelt, sollte es sich um ein Kulturgut gehandelt haben (§12). Für die Festsetzung des Wertes einer Sammlung gibt es Gutachter. Enteignung ist also nicht zu befürchten.


    Schaut man sich heute die Situation deutscher Museen an, dürfte es keine Ambitionen geben, massenweise Sammlungen zu konfiszieren und einzulagern. Dafür ist weder der Platz noch das Geld da und es macht für ein Museum auch keinen Sinn.


    Ich stimme hier Herrn Schütz zu. Wozu sollen massenweise private Sammlungen von Insekten zum Kulturgut erklärt werden? Es macht überhaupt keinen Sinn. Da sind ganz andere Sammlungen im Visier (Militärhistorische Sammlungen, Gesteinssammlungen, Prähistorische usw.)


    Die meisten von uns haben sicher keine Ambitionen zu Lebzeiten ihre Sammlungen zu verkaufen. Und mal ehrlich, wer würde denn heute einheimische Sammlungen ins Ausland verkaufen. Das ist doch schon laut Naturschutzgesetz verboten. Anders herum, wer sollte uns verbieten, eine südamerikanische Käfersammlung nach Frankreich zu verkaufen? Käfer sind meines Wissens kein Kulturgut in Südamerika. Damit ist die Einfuhr im Rahmen dieses Gesetzes nicht illegal, was nicht heißt, dass nicht gegen andere Gesetze verstoßen wurde. Warum sollte die Käfersammlung also Kulturgut sein? (§21 und §32) Übrigens regelt §38 die Entschädigung von eingezogenen Kulturgut.


    Wenn das so wäre, dann wäre bald alles Kulturgut. Bonsaisammlungen mit 100 Jahre alten Bäumen, Palmensammlungen, Kakteen? Das alles soll beschlagnahmt werden und der Besitzer soll die Herkunft nachweisen? Überasschungseierfiguren gibt es auch schon sehr lange, die haben einen künstlerischen Wert, einen historischen auch und ob wir es wollen oder nicht, sie sind Teil unseres kulturellen Erbes.


    Fazit: Ich kann wirklich nicht erkennen, welchen Einfluss dieses Gesetz auf Entomologische Sammlungen haben soll. Und selbst wenn eine sehr bedeutende Insektensammlung zum Kulturgut erklärt würde (Wer sollte dies übrigens wann tun und aus welchem Grund), finde ich keine belastbaren Hinweise, dass die Hinterbliebenen Probleme bekommen.

  • Hallo Franky,


    danke für Deinen Beitrag. Ich möchte zuerst versuchen eine Fehlinterpretation des derzeitigen Gesetzentwurfes auszuräumen: Die Aussetzung der Unverletzlichkeit der Wohnung, die Bestandteil einer ersten Fassung des Gesetzestextes war, ist auf das Engagement anderer Sammler in der vorliegenden Fassung nicht mehr zu finden. Jedoch zeigt sich da, welch Geistes Kind hinter dem Gesetz steckt. Wenn sich eine Sammlung in eurem Besitz befindet, und ihr sie nicht in Verkehr bringt (verschenkt, vererbt, verkauft), dann habt ihr erstmal als private Sammler kein Problem, wenn ihr die geforderten Nachweise nicht habt (das haben wir für euch schon mal erreicht). Ihr werdet nicht enteignet, im dem Sinne dass jemand bei euch vorbei kommt, und euch eure Sammlung wegnimmt, ihr könnt euch weiterhin daran erfreuen.


    Um die Probleme aber zu verdeutlichen mal als Beispiel den § 18: Der handelt von der (auch fahrlässigen) Zerstörung und Beschädigung national wertvollen Kulturgutes. Beim flüchtigen Drüberlesen stellt man fest: ah, es betrifft also nur das in Listen eingetragene Kulturgut, in diesem Fall in der Entomologie die oben bereits erwähnte eingetragene 150 000er Käfersammlung, evtl. och 2 oder 3 die in den nächsten Jahren dazu kommen. Gesetz zugeklappt, alles in Ordung.
    Schaut man dann aber, weils einen doch irgendwie interessiert und man grad nichts besseres zu tun hat, in die Erläuterungen zum Gesetzestext, liest man da mit hochgezogener Augenbraue "§18 regelt das Verbot, nationales Kulturgut und solches, für das ein Eintragungsverfahren eingeleitet wurde, zu zerstören, zu beschädigen oder sonst zu verändern." Halt, moment mal, wo ist denn da das "wertvoll" zwischen "national" und "Kulturgut" geblieben? Ach, ist doch nur ein Wort. Das ändert bestimmt nichts, hier wird ja nur erklärt, wie das Gesetz gemeint und damit zu interpretieren ist. :ironie:
    Der Unterschied zwischen einer davon betroffenen Sammlung mit 150 000 Exemplaren und in paar tausend betroffenen Sammlungen mit ein paar Milliarden betroffenen Einzelstücken ist eigentlich zu vernachlässigen. Dass es dafür in dem Gesetz mehrere solcher Fälle gibt, wo "national wertvolles Kulturgut", "nationales Kulturgut" und "Kulturgut" munter durcheinander gewürfelt wird, ist uninteressant, da es einen selber sicherlich nicht betrifft.




    Und jetzt zu einigen Deiner Punkte, ich habe mal versucht das wichtigste (?) heraus zu greifen:

    1. Wenn Du die entsprechenden Legalitätsnachweise nicht hast, wird
    keine öffentliche Einrichtung mehr Deine Sammlung annehmen dürfen. Nicht
    mal als Schenkung ohne Spendenbescheinigung. Wenn Du sie, da das letzte
    Hemd keine Tasche hat, vor Deinem Ableben dem städtischen
    Entsorgungsunternehmen "spendest", hast Du bei dem derzeitigen
    Gesetzentwurf wirklich keinen Grund zur Sorge.


    2. Erkläre mir mal bitte den für das Gesetz relevanten Unterschied zwischen einer Gesteinssammlung und einer Insektensammlung. :nixweiss:


    3. Faktisch und in der Endkonsequenz hast Du recht. Durch die Beweislastumkehr in diesem neuen Entwurf ist die Sammlung beim Import oder beim "in Verkehr bringen" jedoch bei Dir, sprich: in den Augen des Gesetzes ist die Sammlung illegal, bis Du durch die Nachweise für die letzten 30 Jahre lückenlos vorlegen kannst, dass sie legal ist. Eine Erklärung, dass der Export aus dem land prinzipiell uneingeschränkt möglich ist, ist keine gültige Bescheinigung einer Kulturbehörde, wäre es so, wären auch andere Sammler von "Naturgütern" sorgenfreier.


    4. Ich sehe, Du hast den Punkt, den ich versucht habe rüber zu bringen, verstanden. :winking_face:


    5. Na dann ist das so. Ist ja auch kein Problem, da es keinen von euch betrifft.


    Um es in meinem letzten Beitrag hier kurz deutlich zu machen: Ein Gesetz, das den Schutz von Kulturgütern (im Sinne des in Listen eingetragenen wertvollen Kulturgutes) bündelt, ist gut! In der allumfassenden Form (siehe Deinen Punkt 4) wollen wir es aber verhindern. Wer sich dafür interessiert, den habe ich durch meinen Beitrag hier aufmerksam machen können, der kann jetzt selber tätig werden. Wer überzeugt davon ist, dass es ihn nicht betrifft: ist auch ok, dann haben wir, falls das "worst case"-Szenario dann doch eintritt, jemanden der durch Nichtstun dabei geholfen hat "greifbar". :streit:




    Soviel von mir hier...


    Besten Gruß


    Johannes



    PS: Ich bitte mitunter in meinen Beiträgen ab und an durchscheinende Polemik zu entschuldigen.

  • Hallo zusammen,


    ich danke Johannes für die Sensibilisierung für das Thema "Kulturgutschutzgesetz" in diesem Forum. Auch ich habe an der besagten Diskussionsrunde in Berlin teilgenommen und bis jetzt hat die Politik noch keinerlei entgegenkommen bzw. Bereitschaft zur Entschärfung des Gesetzes gezeigt. Im Gegenteil, man hat auf stumm geschaltet und möchte den Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form "durchdrücken".


    Das Gesetz kann dazu führen, dass man mit dem Zoll Probleme bekommt, weil man die Legalität der Einfuhr beweisen muss. Kann man dies nicht, ist eine Beschlagnahme die Rechtsfolge.
    Bislang ist es so, dass der Staat die Illegalität nachweisen muss und nur dann eine Beschlagnahme möglich ist. Dieser Eingriff ist eine rechtstaatlich schwer erträgliche Umkehr der Beweislast und betrifft leider jedes Sammlungsobjekt von naturwissenschaftlichem Wert im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 9.


    Wer mit entsprechenden Objekten handelt treibt, muss Ausfuhrpapiere vorweisen können und die Provenienz nachweisen können. Ist er dazu nicht in der Lage, kann er in Probleme kommen und macht sich gegebenenfalls sogar strafbar.


    Das Gesetz mit seinen 148 Seiten ( http://www.bundesregierung.de/…_blob=publicationFile&v=3 ) ist natürlich schwer lesbar.


    Bald 30 000 Petenten halten es für ein rechtstaatlich ausgesprochen Bedenkliches Einfallstor für behördliche Willkür.


    Klar, man möchte vielleicht wirklich nur illegalen Handel (der auch jetzt schon kriminell ist) effizient bekämpfen.


    Das Gesetz verkennt aber, dass für naturwissenschaftliche Objekte von geringem Wert so gut wie nie Ausfuhrgenehmigungen sowie eine Provenienzbuchführung (außer ggf. einem Zettel mit Art-/Fundort oder entsprechende Datenbankeinträge) vorgehalten werden. Es geht ja pro Sammler rasch um tausende Objekte.


    Mein Plädoyer: Unabhängig davon, ob Johannes und ich überzeugen konnten oder nicht, schließt Euch zur besseren Überprüfung des Gesetzes der Petition "Für den Erhalt des privaten Sammelns" an. Die Petition wird dazu führen, dass das Gesetz kritischerer Überprüfung durch die Parlamentsparteien unterzogen wird und nicht einfach unbesehen durchgewinkt wird.


    Mittlerweile annähernd 30 000 Sammler können nicht ganz daneben liegen, dass hier etwas "faul" ist.


    Lasst uns gemeinsam verhindern, dass unsere biologische / paläontologische / numismatische oder philatelistische Sammeltätigkeit mit dem "Terrorismusfinanzierungsargument" kriminalisiert oder zumindest in eine bedenkliche Grauzone gerückt wird.


    Selbst wenn man glaubt: ich werde ja wohl wegen ein paar Käfern oder Schmetterlingen kein Problem bekommen und vielleicht ein Leben lang recht behält. Denkt mal an die Hausdurchsuchungen bei Münzsammlern in Hessen usw... wehret den Anfängen!


    Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr - im gemeinsamen Interesse - den Aufruf "Für den Erhalt des privaten Sammelns" Steinkern.de - Die Fossilien-Community - Internationaler Aufruf: Für den Erhalt des Sammelns / For preserving the right to collect (*text available in German, English, French, Dutch, Spanish, Portuguese and русский) verbreitet. Wir haben ihn mittlerweile in sieben Sprachen dort verfügbar gemacht. Grafiken und Texte können frei verwendet werden.


    Über Newslettertools ist es Mineralien- und Fossilienfreunden in den letzten Tagen gelungen tausende Sammler, Wissenschaftler und Händler zu mobilisieren.


    Bitte unterstützt das!


    Die Verwendung von Newsletter-Tools hat sich bewährt, um möglichst viele Forenmitglieder zeitnah zu mobilisieren.


    Langsam aber sicher werden auch die Medien auf die Probleme der privaten Sammler mit dem Gesetz aufmerksam. Hier ein erster Artikel:
    Sammler sind in heller Aufruhr


    Weitere Medienberichte, auch in namhaften Zeitschriften, werden folgen.


    Gruß
    Sönke

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  • Servus,


    Ich denke auch Ihr solltet das nicht einfach so auf die leichte Schulter nehmen und abtun. Wir waren gestern auf den Mineralientagen in München und dort ist der Gesetzentwurf auch ein Thema. Wir haben auch brav unterschrieben. Mich wundert, warum einige denken, dass gerade Insekten von dem Entwurf nicht betroffen sein sollen. Offenbar sind ja Sammler aus diversen anderen Fachgebieten weit weniger vertrauensseelig was die Verabschiedung neuer Gesetze angeht. Oder glaubt Ihr wirklich alle an das Gute in dem Gesetz und dass es nur so angewendet wird?


    Das Sammeln heimischer Insekten ist in weiten Teilen ohnehin schon illegal bzw verboten. Ob diese Gesetze Sinn machen wurde hier schon diskutiert. In der Folge ist es eher schwerer geworden junge Menschen an das Thema ran zu führen ohne ihnen mehr oder weniger nahezulegen sie sollen die Gesetze mal einfach ignorieren.
    Wenn jetzt jeder Falter aus dem Urlaub oder jeder tropische Falter von der Börse ohne Papiere illegal ist, gibt es im Prinzip nix mehr was man legal überhaupt noch sammeln kann. Die Politiker würde das vermutlich wenig stören.


    Und auch wenn so ein Gesetz auf solche Bagatellsammlungen nicht angewendet wird und dadurch für den Einzelnen keine Folgen hat - illegal sind solche Sammlungen dann trotzdem.


    Wenn Ihr nicht als Entomologen unterschreiben wollt, dann unterschreibt halt als Steinklauber oder einfach als Urlauber, der auch in Zukunft noch seinen Kindern erlauben will ein paar Steine Muscheln oder Scherben als Urlaubsmitbringsel in den Koffer zu packen.



    Danke!


    Vg Chris

  • Hallo zusammen, hallo Eric,


    herzlichen Dank für die Erwähnung der Petition auf der Startseite! :daumenja:


    Ein Tipp wäre noch, einen Newsletter zu dem Thema an alle Mitglieder zu senden, damit konnten wir die größte Mobilisierung erreichen.


    Wenn es hilfreich ist, kann gerne auf unsere Texte / Grafiken zurückgegriffen werden:
    Steinkern.de - Die Fossilien-Community - Internationaler Aufruf: Für den Erhalt des Sammelns / For preserving the right to collect (*text in German, English, French, Dutch, Spanish, Portuguese, Italian, Danish and на русском)


    Heute hat die Petition die 30.000er Marke geknackt.


    Viele Grüße von den Steineklopfern, die übrigens oft auch ein Auge für die belebte Natur haben


    Sönke

  • Guten Tag zusammen.


    Ich sehe die Lage, die sich uns Sammlern und Naturinteressierten mittlerweile präsentiert auch nicht so entspannt.
    Ich kann jetzt hier nur für den Schmetterlingsbereich sprechen, da mir die Details zu anderen Insektengruppen nicht geläufig sind.


    ABER, wir haben in Deutschland ein Naturschutzgesetz, welches selbst von Fachleuten aus den Gremien, die es eigtl. durchsetzen sollen, in seiner Sinnhaftigkeit angezweifelt wird.
    Es wird pauschal so viel Unnötiges in diesem Gesetzt aufgeführt und Wichtiges dagegen weg gelassen. Aber es steht seit Jahrzehnten betoniert und schwebt wie ein Damoklesschwert über jeden, der sich mit diesen Tieren in welcher Form auch immer befasst. Folge ist, dass sich kaum noch jemand mit dieser Tiergruppe auf nationaler Ebene befasst, bzw. es immer weniger Personen werden und von Nachwuchs rede ich gar nicht.


    Am 12. Oktober 2014 trat nun das Nagoya-Protokoll in Kraft.
    Eine neuerliche Einschränkung, die mehr oder minder unbemerkt und selbst von den gängigen Museen unterschätzt, die Arbeit von allen Personen, die sich mit genetischen Ressourcen beschäftigen extrem einschränken kann.
    Das Protokoll unterbindet die Aus- und Einfuhr aller Materialien mit genetischer Basis, wenn der Exporteur/Importeur keine offizielle Genehmigung des Ursprungslandes nachweisen kann. Natürlich nur von Ländern, die das Protokoll unterschrieben haben und ratifizieren werden.
    Als willkürliches Beispiel Mexiko. Jegliches Tier und jegliche Pflanze, die dort seit obigem Datum ohne Genehmigung ausgeführt wurde, befindet sich illegal in Besitz von wem auch immer. Das betrifft sowohl Privatpersonen, Händler, Museen und so weiter....also eine pauschale Ausfuhrbeschränkung für fast alles.....


    Aber somit ist wieder mal ein legales Türchen für unsere Arbeit verschlossen worden...denn versucht mal in Mexiko als Privatmann an die öffentliche Behörde ran zu kommen, die berechtigt ist, eine solche Genehmigung auszustellen.
    Wenn ihr tatsächlich einen Ansprechpartner finden solltet, dann noch viel Geduld bei den weiteren Verhandlungen....
    Hier noch mehr zum Nagoya-Protokoll, wenn jemand Lust hat nachzulesen: https://www.bfn.de/fileadmin/A…ng%20Nagoya-Protokoll.pdf


    Der Sinn, bzw. Hintergrund, der zu diesem Abkommen führte ist gut und nachvollziehbar. Doch der allumfassende Rundumschlag, der mit der Umsetzung der Idee in ein Abkommen verbunden war, hat so wohl kaum jemand gewollt und vorhergesehen. Nun ist es jedoch zu spät, das Schriftstück steht und das Gejammer ist groß.
    Ich werde mal versuchen an eine Liste der unterzeichnenden Länder zu kommen....


    Und jetzt lese ich von diesem Gesetzesentwurf, der dem Gesetzgeber die Möglichkeit schafft, in jeglicher Form auf privates "Sammeleigentum" zuzugreifen.
    Selbst wenn das Gesetz nicht ganz so streng gehandhabt wird, wenn es so in Kraft tritt, besteht doch immer die Möglichkeit dazu.
    Und das ist was, das geht so gar nicht.
    Wie schon meine Vorredner sagten, kann man solch einen Gesetzestext so verfassen, dass er die Bereiche abdeckt, die wirklich von Interesse sind. Aber solch ein Rundumschlag: nein danke!


    Ich kann wirklich nur jedem nahe legen, sich ernsthaft darüber Gedanken zu machen, welche Folgen dieser Gesetzeswut für unsere Arbeit haben kann.
    Und auch die ältere Generation an Sammlern möchte ich aufrütteln, die jetzt vllt. sagen, das betrifft mich nicht mehr.
    Erstens, kommt vllt. doch mal wieder Nachwuchs auf, dem dann in noch umfangreicherer Art und Weise die Hände durch Vorschriften und Gesetze gebunden sein werden.
    Und zweitens, ihr habt selbst keine Entscheidungsbefugnis mehr, was nach eurem Ableben mit eurer Sammlung geschehen soll.


    Wem das auch egal ist, gut, Fenster schließen und wie gehabt weiter machen...
    Wem´s nicht egal ist, dann sich Gedanken machen, ob eine Unterschrift der Pedition nicht sinnvoll ist.


    Ich unterschreibe auf alle Fälle.


    Grüße
    Rudi

  • Danke für die Schilderung, Rudi.


    Ja, die Ergebnisse von Politik können schon manchmal zu absurden Ergebnissen führen. Die Absichten mögen ja gut sein, aber die Risiken und Nebenwirkungen werden halt oft verkannt (mangels Nähe zur Praxis).


    Leider wurde der Regierungsentwurf nochmals kräftig verschärft:
    Steinkern.de - Die Fossilien-Community - Regierungsentwurf des "Kulturgutschutzgesetzes" wartet mit massiven Verschärfungen auf


    Wer bei der Einfuhr von Kulturgut keinen Legalitätsnachweis dabei hat (deutsches Formerfordernis, unabhängig vom Recht des Herkunftsstaats), dem droht nunmehr nicht nur die Sicherstellung, sondern auch gleich noch ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro obendrauf.


    Nähere Erläuterung anhand des Gesetzestextes bei Interesse unter dem angegebenen Link.


    Recht happig... zumal fahrlässiges Handeln genügt.


    Gruß
    Sönke

  • Hallo zusammen,


    aktuell liegt der Entwurf bei den Bundesländern zur Überprüfung.


    Ich rate dazu, auch aus biologischer Sicht, hier Stellungnahmen an die Kultus- bzw. Wissenschaftsministerien (am besten beides) der Länder einzureichen, die Eure Bedenken dartun, Kostenfolgen und wissenschaftliche Nachteile aufzeigen. Dies ist eine große Chance die Interessen der Sammler und Wissenschaftler zu wahren. Bitte lasst sie nicht verstreichen!


    Wir werden hier eher auf offene Ohren stoßen als beim voreingenommenen Ministerium für Kultur und Medien, das keinerlei Bereitschaft zeigte seinen Entwurf zu überdenken.


    Viele Grüße
    Sönke

  • Liebe Kollegen,


    der Münchener Rechtsanwalt Joachim Walser hat im Auftrag der Münchener Mineralientage eine Stellungnahme zum Kulturgutschutzgesetz-Entwurf verfasst, die Ihr hier finden könnt:
    Steinkern.de - Die Fossilien-Community - Anwaltliche Stellungnahme zum "Kulturgutschutzgesetz" - Rechtsstaat adé?


    Manches lässt sich wohl auf Insekten und Spinnen übertragen, daher dachte ich mir, mag es einige von Euch interessieren.


    Es ist dankenswert, dass unter den Unterzeichnern der Petition immer mehr Entomologen sind (sieht man an den dortigen Kommentaren).


    Bitte wendet Euch in der aktuellen Phase (der Bundestag wird sich im Dezember zum Gesetzesentwurf verhalten), an die Kultusministerien der Länder und äußert Eure Bedenken.


    In NRW ist bspw. diese Abteilung des Kultusministeriums zuständig: Kulturgutschutz - Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen


    Viele Grüße
    Sönke

    • Offizieller Beitrag

    (Entwurf des Kulturschutzgesetzes = nachfolgend als KGSG abgekürzt)



    @ Tapir:
    Dass Du unser Forum http://www.actias.de in Deine Überlegungen und Aktionen mit einbezogen hast, finde ich sehr umsichtig. Letztendlich betrifft uns Entomologen das Thema ja auch, auch wenn im Entwurf nicht ausdrücklich erwähnt.
    Ein Engagement der potentiell Betroffenen, also gerade auch der "Hobbyisten" halte ich daher für sehr erstrebenswert, da man letztendlich nie weiß, wie das Gesetz nach Erlass konkret angewendet wird. Da sollte man natürlich schon in der Gesetzgebungsphase eingreifen und sich nicht auf das Bundesverfassungsgericht verlassen.


    Dass eine Käfersammlung exemplarisch genannt wurde, ist nach dem von mir zitierten Urteil ja auch verständlich und richtig. Gleichwohl wird dieses Thema die Vielzahl der Hobby-Entomologen, -Coleopterologen, - Numismatiker usw. nicht betreffen bzw. in der Ausübung ihres Hobbys nicht beeinträchtigen. Dass eine außerordentliche Sammlung von tausenden einheimischen Faltern oder Käfer nicht so ohne weiteres nach New York ausgeführt werden darf, halte ich für begrüßenswert. Letztendlich geht es hierbei um einen Teil der nationalen Identität, der hier erhalten bleiben sollte. Das würde ich mir für viele Kulturgüter wünschen. Warum muss z. B. der Pergamonaltar in Berlin stehen und nicht in der Türkei, wo er Teil der Geschichte ist?


    Warum erwähnst Du gerade § 30 KGSG? Durch § 30 soll vor allem die Einfuhr von Kulturgütern, die aus Raubgrabungen stammen,
    bzw. die Einfuhr von gestohlenem Kulturgut verhindert werden (so die Begründung zum § 30 des Entwurfs).

    Auch das kann ich nicht nachvollziehen. Wo soll es da Unklarheiten oder Widersprüche geben? Das Gesetz unterscheidet nur zwischen "nationalem Kulturgut" und "Kulturgut". "Nationales Kulturgut ist solches,welches eingetragen ist. Damit ist es "nationales Kulturgut". Das Verzeichnis heißt zwar "Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes". Es handelt sich damit aber nicht um einen dritten Begriff oder eine Vermengung bestimmter Rechtsbegriffe.


    Im Übrigen habe ich mich natürlich gleich an der Online Petiton beteiligt, und zwar nicht anonym (warum auch?)


    Klaas Reißmann:

    Zitat

    ... Wie weit ist da der Weg zum Kulturgut und was bedeutet das? Enteignung
    und Überführung in eine Museumssammlung? ...

    Das ist nicht einfach zu beantworten.


    Das KGSG regelt laut § 1 ...
    1. den Schutz nationalen Kulturgutes gegen Abwanderung,
    2. die Ein- und Ausfuhr von Kulturgut,
    3. das Inverkehrbringen von Kulturgut,
    4. die Rückgabe unrechtmäßig eingeführten Kulturgutes,
    5. die Rückgabe unrechtmäßig ausgeführten Kulturgutes,
    6. die Rückgabezusage im internationalen Leihverkehr.


    Darunter lässt sich wohl keine Deiner Fragen subsumieren. Von "Enteignung" ist jedenfalls nicht die Rede.


    Zunächst fragt sich, was Deine fiktive Sammlung mit "400.000 Belegen" wäre. Sie könnte "Kulturgut" sein als wissenschaftliche Sammlung, denn:
    § 2 Abs. I Ziff. 9 besagt, dass "Kulturgut" ist ...
    jede bewegliche Sache oder Sachgesamtheit von künstlerischem, geschichtlichem
    oder archäologischem Wert oder aus anderen Bereichen des kulturellen
    Erbes, insbesondere von paläontologischem, ethnographischem, numismatischem
    oder wissenschaftlichem Wert.

    Damit kann solche eine wissenschaftlich wertvolle Sammlung Ein- und Ausfuhrbeschränkungen unterliegen gemäß § 24 KGSG. Sie gehört aber immer noch Dir.


    Solch ein Kulturgut kann aber auch zum "nationalen Kulturgut" werden und damit einem besonderen Schutz nach dem KGSG unterstellt werden.


    § 6 Abs. I KGSG besagt:
    Nationales Kulturgut ist Kulturgut, das
    1. in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragen ist,
    2. sich in öffentlichem Eigentum und im Bestand einer öffentlich-rechtlichen Kulturgut
    bewahrenden Einrichtung befindet,
    3. sich im Eigentum und im Bestand einer Kulturgut bewahrenden Einrichtung befindet,
    die überwiegend durch Zuwendungen der öffentlichen Hand finanziert wird oder
    4. sich in einer Kunstsammlung des Bundes oder der Länder befindet.


    Wie wird Kulturgut zum nationalen Kulturgut?


    § 7 Abs. I KGSG:
    1) Kulturgut ist von der obersten Landesbehörde in ein Verzeichnis national wertvollen
    Kulturgutes einzutragen, wenn
    1. es besonders bedeutsam für das kulturelle Erbe Deutschlands, der Länder oder einer
    seiner historischen Regionen und damit identitätsstiftend für die Kultur Deutschlands ist
    und
    2. seine Abwanderung einen wesentlichen Verlust für den deutschen Kulturbesitz bedeuten
    würde und deshalb sein Verbleib im Bundesgebiet im herausragenden kulturellen
    öffentlichen Interesse liegt.


    § 15 KGSG:
    1) Die Eintragung in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes erfolgt von
    Amts wegen oder auf Antrag des Eigentümers.

    Wenn Du es also nicht beantragst und die zuständige Behörde von der überragenden Sammlung keine Kenntnis erlangt, bleibt sie eben nur Kulturgut mit den Beschränkungen des KGSG.
    Eigentümer bist Du dann aber immer noch. Das ist vergleichbar etwa mit der Situation, in der Dir ein denkmalgeschütztes Haus gehört. Es gehört Dir, aber Du darfst es nicht uneingeschränkt nach Deinen Vorstellungen nutzen oder verändern.
    Wenn in diesem Zusammenhang von "Enteignung" gesprochen wird, kommt es vielfach aus der Ecke der Kunstsammler und -händler, die Kunstgegenstände dann nicht mehr so ohne weiteres international vermarkten können, wo doch im Ausland oft die höchsten Preise erzielt werden. Derartige Einschränkungen in der Handelsfreiheit werden dann eben als "Enteignung" empfunden.


    Wenn die fiktive Sammlung Kulturgut ist, ist die Ausfuhr z. B. ins EU-Ausland genehmigungspflichtig bei einem Wert ab 100.000,00 EUR, § 24 Abs. II KGSG i. V. m. der Begründung zu dem Entwurf des KGSG.


    Fabio:

    Zitat

    Da stellt sich die Frage: "Muss ein Kulturgut bewahrt werden?" Entstehen daraus womöglich sogar Pflichten für den Besitzer?

    Klare Antwort: Jein!


    § 18 KGSG:
    (1) Es ist verboten, eingetragenes Kulturgut zu zerstören, zu beschädigen oder dessen
    Erscheinungsbild nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend zu verändern
    § 19 KGSG:
    (3) Bei einem Eigentumswechsel ist der neue, hilfsweise der frühere Eigentümer,
    verpflichtet, der zuständigen obersten Landesbehörde diesen Eigentumswechsel unverzüglich
    mitzuteilen.

    Wenn Du unwahrscheinlicherweise doch in den zweifelhaften Genuss kommen solltest, dass Deine Sammlung aus 400.00 Exemplaren als "nationales Kulturgut" eingetragen und geschützt ist, kannst Du mit Deiner Sammlung nicht mehr nach eigenem Belieben verfahren. Daraus ergeben sich dann wohl auch Obhutspflichten für Dich. Das gilt aber nur für "eingetragenes nationales Kulturgut" und nicht für sonstiges "Kulturgut".


    @ Sönke:
    Das Thema darf natürlich keinesfalls verniedlicht oder verharmlost werden. Es ist jedoch zu beobachten, dass hier vieles in der Diskussion ausufert und vermengt wird, was sachlich mit dem Gesetz nichts zu tun hat oder nicht den Kern trifft.
    Das Thema verbreitet offensichtlich aufgrund der Berichterstattung Panik unter Sammlern aller Gattungen. Was FrankyM und ich zu vermitteln versuchen ist, dass das Thema für uns Entomologen sicherlich nicht so brisant ist wie für den Hobbyarchäologen, der die Himmelsscheibe von Nebra findet und meistbietend ins Ausland verkaufen möchte.


    Ich verstehe auch, dass bestimmte Interessengruppen, die von dem Gesetz unmittelbarer betroffen sind, derart gegen den Entwurf zu Felde ziehen. Es stecken darin jede Menge Ungeheuerlichkeiten wie die Umkehr der Beweislast, die 30jährige Rückwirkung usw.
    Wenig hilfreich sind aber auch solch populistische Artikel wie der, den Du in Deinem Beitrag vom 07.11.2015 empfiehlst. Darin ist die Rede von "massiven Verschärfungen". Ich jedenfalls empfinde gerade im Bereich der Strafvorschriften nicht als massive Verschärfung. Wie soll das Gesetz Wirkung entfalten, wenn es nicht strafbewehrt ist? Es wird suggeriert, dass schon die Einfuhr der fossilen Muschel aus dem Ausland eine Straftat darstellt, die mit einer Geldstrafe von 100.00 EUR geahndet wird. Dem ist aber nicht so. Natürlich muss derjenige mit Konsequenzen rechnen, der von der Akropolis ein "Andenken" mit nach Deutschland bringt, weil es sich dann eben um ein Kulturgut,also eine "bewegliche Sache von wissenschaftlichem Wert" handelt. Das kann aber nicht einfach so auf alle ähnlichen Sachverhalte übertragen werden. Was aber meines Erachtens dort richtigerweise gefordert wird, ist die Beschränkung des Gesetzes nur auf "nationale Kulturgüter".


    Diese Diskussion ließe sich noch endlos fortsetzen.Das Kabinett hat nun am 04.11.2015 den Entwurf von
    Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) verabschiedet. Damit geht der
    Vorschlag zur weiteren Beratung in den Bundestag. Die Verabschiedung im Plenum
    ist für das Frühjahr 2016 geplant.Gleichwohl nützt es nichts, sich “nur”
    aufzuregen.Ein erster – winziger, aber kostenloser und völlig einfacher - Schritt ist
    die Beteiligung aller Betroffenen an der Online Petition Für den Erhalt des privaten Sammelns // For preserving the right to privately collect - Online Petition,
    wie dies auch schon unser Mitglied Tapir empfohlen hat.

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  • Hallo Robert,


    danke für Deine ausführliche Auseinandersetzung mit dem Thema und für das Unterzeichnen der Petition!


    Nur kurz zu einigen Punkten. Ich bitte um Verständnis, dass ich mich im Wesentlichen auf die konzentriere, die sich direkt an mich richteten:


    - Jedes national wertvolle Kulturgut ist nationales Kulturgut, aber nicht jedes nationale Kulturgut ist national wertvoll. Da sich an national wertvolles Kulturgut bestimmte über das nationale Kulturgut hinausgehende Sonderregelungen knüpfen, muss man diese m.E. schon als zwei Kategorien ansehen, die neben der deutlicher separierten Kategorie "Kulturgut" anzusiedeln sind.


    - Mir ist klar, dass ein Bußgeldrahmen nicht ausgeschöpft werden muss, es heißt ja "bis zu 100 000 Euro", genauso ist es logischerweise auch bei den Freiheitsstrafen. Letztlich liegt dieses dann im Ermessen des Gerichts. In meinem Artikel habe ich den Gesetzeswortlaut ausdrücklich übernommen "bis zu". Somit habe ich nicht suggeriert, dass die Strafe automatisch bei 100 000 Euro liegt. Aber so eine Androhung dürfte wohl schon ausreichen, dass keiner mehr Lust hat ein Fossil oder ein Insekt mit nach Deutschland zu bringen, selbst wenn er am Ende vielleicht nur 1/1000 oder 1/100 vom maximal möglichen Bußgeld zahlen müsste.


    Mir geht es privat darum, dass mein Hobby und Beruf wie bisher weiterhin weder ordnungswidrig oder strafbar sind sowie für die Allgemeinheit darum, dass alle unbescholtenen Sammler, Wissenschaftler und Händler weitermachen können wie bisher. Wenn man Raubgräber / Illegale besser greifbar machen möchte, sollte man bitte nach Regelungen suchen, die unbescholtene Bürger nicht treffen. Nur weil in Berlin ein einzelner Ministerialdirektor, der in der Grundrechtsvorlesung offenbar geschlafen hat, Archäologie in vielen Belangen nicht von den Naturwissenschaften trennt und dann leider auch noch im seit 2014 durchgeführten Evaluationsprozess vergessen wurde frühzeitig die Naturwissenschaften anzuhören, möchte ich mir und anderen das Hobby bzw. den Beruf nicht vermiesen bzw. partiell verbieten lassen.


    - Was die "massiven Verschärfungen" ( Steinkern.de - Die Fossilien-Community - Regierungsentwurf des "Kulturgutschutzgesetzes" wartet mit massiven Verschärfungen auf ) anbelangt sei darauf hingewiesen, dass der Referentenentwurf bei bloßem Formverstoß (§ 30) nur eine Sicherstellung vorsah. Darauf bezieht sich der Hinweis der massiven Verschärfung. Strafen waren expressis verbis nur für archäologisches Kulturgut vorgesehen. Der Regierungsentwurf dagegen qualifizierte die Einfuhr ohne Rechtmäßigkeitsnachweis (den unabhängig vom Recht der Herkunftstaates der Bürger erbringen muss!). Dies ist dort nachvollziehbar mit allen zur Überprüfung erforderlichen Quellen dargestellt, weshalb ich es ehrlich gesagt nicht als populistisch betrachte.


    - Die Sorge vor Enteignung liegt darin begründet, dass jeder der ein Kulturgut einführt oder inverkehrbringt (und der Kulturgutbegriff ist ja bewusst sehr sehr weit gefasst) in diesem Falle Pflichten auferlegt bekommt, deren Nichteinhaltung in einer Sicherstellung enden kann. Wenn der Legalitätsnachweis dann nicht gelingt, ist letztlich die Rechtsfolge, dass das Objekt ins Eigentum des Landes übergeht, das ist dann (wenn Behörden die Handhabe nutzen sollten) eine echte Enteignung. Man würde es vielleicht bestreiten, denn derjenige, der etwas illegal besitzt, ist ja gar nicht Eigentümer...
    Seitens des Abwanderungsschutzes geht es demgegenüber eher um entgangenen Gewinn, allerdings verstehe ich die Kunsthändler sehr gut. Andere Länder kaufen fair zum "market value" an, warum nicht Deutschland auch, wenn die Ministerin doch immer wieder betont, es ginge ihr nur um gaaaanz wenige Einzelwerke? Müsste der deutsche Staat dann nicht die Kosten einfach mal berappen? Warum kann deutsche Kunst nicht auch in aller Welt "Identität stiften"? Warum sollte sie im eigenen Saft schmoren? Ist es besser, ein Kunstwerk ist privat in Deutschland in einer Wohnung aufgehängt und für niemanden als den Eigentümer zugänglich als dass es im Museum of Modern Art in New York hängt? Okay, das ist nicht unser Thema.


    - Wer sich rein auf das Sammeln in Deutschland beschränkt und bis zu seinem Tod niemals etwas in Verkehr bringt, ist durch das neue Gesetz nicht betroffen. Alle anderen, also diejenigen, die auch Kulturgut (einschließlich Naturgut) aus dem Ausland einführen oder solches in Deutschland in Verkehr bringen, sind potentiell betroffen.


    - Bezüglich des Beschädigungsverbots für nationales (oder national wertvolles, Gesetzestext und Erläuterungstext widersprechen sich hier) ist anzumerken, dass "Tapir" hier öffentliche Sammlungen im Blick hat. Alles was dort hinterlegt ist, ist ja per Definition nationales Kulturgut.


    - Zur Erarbeitung unserer Haltung (Hobby-Paläontologen und Paläontologen) eine Chronologie:
    1) Steinkern.de - Die Fossilien-Community - Zur Novelle des Kulturgutschutzgesetzes - ein Ergänzungsvorschlag im Hinblick auf den paläontologischen Kulturgutschutz
    2) Steinkern.de - Die Fossilien-Community - Internationaler Aufruf: Für den Erhalt des Sammelns / For preserving the right to collect (*text in German, English, French, Dutch, Spanish, Portuguese, Italian, Danish and на русском)
    3) Steinkern.de - Die Fossilien-Community - Die “Kulturgutschutz-Novelle” – Behinderung für die wissenschaftliche Paläontologie und paläontologische Sammlungen?
    4) http://www.steinkern.de/news-u…siven-verschaerfungen.htm
    5) Steinkern.de - Die Fossilien-Community - Deutschsprachige Paläontologische Gesellschaften nehmen Stellung zum Regierungsentwurf der "Kulturgutschutz-Novellierung" und zum Schutz von paläontologischem Kulturgut
    6) Steinkern.de - Die Fossilien-Community - Anwaltliche Stellungnahme zum "Kulturgutschutzgesetz" - Rechtsstaat adé?


    Aus aktuellem Anlass möchte ich Punkt 6 darunter besonders hervorheben.
    Hier würde mich auch Deine Einstellung zu der Beweislastumkehr und ihrer Grundrechtsrelevanz interessieren.


    Ich denke, dass uns der Spagat zwischen für jedermann leserlichen, etwas plakativen Zusammenfassungen und der sachlichen Herleitung anhand des Gesetzestextes durchaus gelungen ist. Wahrscheinlich wäre uns die Mobilisierung immer größerer Bereiche der naturwissenschaftlichen Szene mit einem völlig trockenen juristischen Text nicht gelungen. Wir sind sehr dankbar, dass auch die Entomologen mitmachen! Dabei kommt es ja auch nicht wirklich darauf an, ob man sich bei jedem einzelnen Wort einig ist. :winking_face:


    Viele Grüße
    Sönke

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