Eine womöglich "rechtliche" Frage?

  • Hallo,


    ich bin im Begriff mit dem leuchten anzufangen. Schwarzlichtlampe und Leuchtturm kommen hoffentlich Ende der Woche bei mir an. Ich glaube und befürchte aber, dass ich in meinem Minigarten eher weniger Erfolg habe. Zum einen gibt es hier nicht so viel Grün und zum anderen wohne ich nicht ländlich genug. Also auch in näherer Umgebung gibts keine Parkanlagen etc. Fahre ich ein paar Kilometer aufs Land, finde ich mM nach sehr gute Stellen, Mischwald, Moore usw. Das Problem ist nur, dass das Gebiet an einem Naturschutzgebiet angrenzt. Ich frage mich jetzt natürlich, ob ich ein Vergehen begehe, wenn ich dort leuchte. Der Parkplatz liegt nicht im Naturschutzgebiet, das fängt ca. 1 Kilometer weiter weg an. Betonen möchte ich noch, dass ich nicht leuchte um Falter zu fangen und zu präparieren. Es geht mir nur darum Fotos zu machen, so wie es z.B. auch Prachtlibelle (Katja) macht. Die Frage ist nur, ob das auch schon verboten ist, die Tiere anzulocken?


    Lg Christian

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  • Hi Christian,


    BArtSchV - Einzelnorm


    § 44 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des ... nach § 44 Absatz 3 Nummer 2 des Bundesnaturschutzgesetzes für lebende Tiere ... mit künstlichen Lichtquellen....



    Du kannst auf Deiner Terrasse oder Deinem Balkon eine Lampe anschalten, wenn sie zu Deiner eigenen Erheiterung dient (Schwarzlicht-Party etc.). Ausserhalb Deines Grundstücks zählt Dein Recht auf freie Entfaltung nicht mehr, daher darfst Du da nicht (ohne Genehmigung) leuchten...


    Sinnlos, aber wohl rechtlich so verankert...


    P.S.: Du wirst Dich wundern, welche tollen Arten Du auch im Garten beobachten kannst! Selbst in München findet man tolle Arten am Licht, die man erst mal alle bestimmen und dann melden sollte^^


    Gruß
    Steffen

  • Danke für die Antwort, mh naja dann versuche ich es erstmal im eigenen Garten oder bei Bekannten, die haben ein wesentlich größeren Garten in Waldnähe. Das müsste ja dann quasi auch erlaubt sein oder?


    Wobei man ja auch sagen muss, wo kein Kläger da kein Richter. Wenn ich so meine Touren mache und Sträucher und Bäume nach Raupen absuche, interessiert es keine Sau was ich da mache. Erwischen oder an den Falschen geraten darf man so oder so nicht. Wobei das Leuten wohl etwas auffälliger ist, als das suchen von Raupen^^.


    Find´s auch ein bisschen lächerlich, dass man sich dafür ne Genehmigung holen kann/muss. Wenn ich jetzt also nicht nur fotografieren würde, sondern auch sammeln, dann hol ich mir ne Genehmingung und darf mich dann nur nicht mehr beim einsammeln/abtöten erwischen lassen. Für´s aufstellen können die mir dann nicht mehr ans Bein pinkeln. Außerdem wer würde sowas überhaupt kontrollieren? Kann mir nicht Vorstellen, dass einer von der Landschaftsbehörde Nachts nach Leuten sucht, die Lichtfallen aufstellen^^. Schade das sowohl das Sammeln als auch das Beobachten quasi über ein Kamm geschert wird.

  • Hallo Christian,


    gleich vorweg - ich bin im Besitz einer solchen Genehmigung, und gerade beim Leuchten kann ich nicht sagen, dass es keine Sau interessiert. Ich weiß nicht genau wie oft ich in den letzten Jahren von diversesten Ordnungshütern kontrolliert wurde und ich auch meine Genehmigung vorzeigen musste, Polizei, der Herr Oberförster, etc. etc., aber das waren schon etliche Male.


    Und: Auch Sammeln kann Beobachten heißen, nämlich dann, wenn z. B. in Sachen Landschaftsschutz / Biotopschutz Kartierungen angefertigt und Belegexemplare hinterlegt werden.


    LG Thomas

  • Hallo Violeta (ein schöner Name :thumbs_up: ),


    ich wollte mit der Aussage auch niemals Sammler kritisieren, ist wohl falsch rüber gekommen.


    Ok um den Ärger im Keim zu ersticken, wo bekomme ich eine solche Genehmigung? Kriegt man die so ohne weiteres als Hobbyentomologe? Muss man die irgendwann neu beantragen? Und ich nehme an, dass es dann nur für ein bestimmten Bezirk/Bereich gilt, Naturschutzgebiete mit eingeschlossen?


    Sorry für die vielen Fragen :kissing_face:


    Lg Christian

  • Hallo, nicht Violeta, sondern Thomas, das Anhängsel, der Lebensabschnittspartner, oder wie auch immer,


    hab das auch nicht als Kritik verstanden, schon ok.


    Nun, ich hab meine Genehmigung von der Unteren Naturschutzbehörde Bayern, in Bayern gibt´s die aus meiner Erfahrung nicht ohne triftigen Grund (soll in anderen Bundesländern scheinbar wesentlich einfacher zu bekommen sein), bei mir fing es mit einer Kartierung bezüglich eines Bahnstreckenausbaus an, diese Genehmigungen sind immer zeitlich begrenzt und man muss sie nach Ablauf der in der Genehmigung genannten Frist verlängern lassen. Gelten tun sie auch nur regional begrenzt und für Naturschutzgebiete gilt diese Genehmigung - zumindest bei mir - nicht. Diese sind in meiner Genehmigung explizit ausgeschlossen.


    LG Thomas

  • pfuuuh,
    gut zu wissen, also nach Deutschland lieber ohne Lampe. Weisst jemand wie es lauft in Frankreich oder/und Spanien? Ich fahre in den Pyreneen und wollte meine Lampe mitschleppen, aber falls es so wie in D ist, dann lasse ich sie zu hause, es wäre übrige 40 kg... Aber es wäre schade, weill ich echt gespannt bin, was in Pyreneen zum Licht kommen würde...
    LG Jiri

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  • Moin.


    Irgendwo in den Bundesnaturschutzgesetzen oder den FFH-Richtlinien ist auch verankert (leider keine Ahnung mehr wo genau :confused_face: ) , dass man den Bürgern nicht die, ich nenn es jetzt mal "Arbeit", an der Natur grundsätzlich verbieten darf, sondern dieses Interesse an den natürlichen Vorgängen und der Natur im Allgemeinen zu fördern ist.
    Aus diesem Grund ist eine Beantragung einer Ausnahmegenehmigung nur aus guten Gründen von den Behörden abzulehnen, zb. wenn klar ist, dass Tierbestände etc. im Bestand gefährdet werden.
    Da es hier ausschließlich um eine Leuchtgenehmigung zur Beobachtung handelt, müsste eine solche, temporär und räumlich begrenzte Genehmigung verhältnismäßig problemlos bei der Unteren Naturschutzbehörde zu erhalten sein.
    Diese Genehmigung wird dann keine Sammelerlaubnis beinhalten, Naturschutzgebiete ausschließen und auch keine Fahrerlaubnis auf gesperrten Wegen beinhalten.
    Zusätzlich wird die Behörde Beobachtungslisten einfordern, welche aber leicht zu erstellen sind.


    Also eigentlich kein großer Akt, wenn man denn unbedingt will und bereit ist, den ersten Papierkram zu ertragen.


    Unter diesen Umständen: ich würd´ es machen!


    Viel Erfolg
    Rudi

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