Sammelreise in Spanien (Mallorca)

  • Hallo Schmetterlingsfreunde,


    ich fliege für 2 Wochen, in zwei Wochen nach Mallorca (im Landesinneren) und habe vor, mit meiner Mischlichtlampe dort zu leuchten.
    Meine Fragen: (ich hoffe, Ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen....) ?
    Darf ich ungeschützte Arten fangen und nach Deutschland einführen ?
    Was für Arten kann ich erwarten ?
    Wie sieht es mit dem Zoll aus ?
    Ich habe leider mit Spanien keine Erfahrungen und würde mich diesbezüglich über hilfreichende Antworten freuen.


    Mit entomologischen Grüßen,
    Mario

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  • Darf ich ungeschützte Arten fangen und nach Deutschland einführen ?

    Ja, du darfst nach Deutschem Recht nicht geschützte Arten nach Deutschland einführen.
    Ob diese Arten dann auch nach Spanischem Recht nicht geschützt sind und gefangen werden dürfen ist was anderes.


    Willst du mit den Tieren noch irgendwann mal auf genetischer Basis arbeiten oder deine Sammlung einem Museum übergeben, die dann wiederum vllt mal genetische Untersuchungen mit den Tieren anstellen wollen, solltest du auch die Vorgaben des Nagoya-Protokolls beachten.
    Der erste Schritt wäre zu klären, ob und welche Auflagen Spanien in Hinsicht auf Nagoya macht. Stellt Spanien seinen genetischen Ressourcen zur Verwendung frei, musst du nichts weiter machen.
    Link:
    BfN: Nagoya-Protokoll (Nutzung genetischer Ressourcen)



    Wie sieht es mit dem Zoll aus ?

    So lange obiges Zitat erfüllt ist, interessiert es den Deutschen Zoll nicht.




    Was für Arten kann ich erwarten ?

    Keine Ahnung, sorry. :winking_face:
    Auf Sphingidae-Schiene könnte Hyles dahlii als interessante Art unterwegs sein. Der ist, nach Deutschem Recht, nicht geschützt.


    Viel Glück.
    Rudi

  • Hallo,
    das ganze würde mich auch interessieren. Ich und meine Eltern mieten uns vielleicht ein einzelnes Ferienhaus bei Manacor für 1-2 Wochen. Darf man dort dann Lichtfang machen und die Falter mitnehmen? Ich will am Flughafen in Palma vor der Rückreise keine Probleme mit dem Zoll bekommen.


    LG David

  • STOP! Bevor jetzt wieder die wildesten Geschichten zum Nagoya Protokoll kommen...


    Das Protokoll hat rein gar nichts mit Gesamtorganismen zu tun. Es geht hierbei "lediglich" darum, einzelne Gene schützbar zu machen, so dass Entwicklungsländer auch ein bisschen vom großem Kuchen der Pharmaindustrie abkriegen. Gesamtorganismen, abgesehen von einigen Zuchtrassen von Nutztieren, sind nach mehreren EU Richtlinien nicht patentierbar, PUNKT. Seit einigen Monaten kursieren die wildesten Gerüchte hierzu im Internet. Nach Überprüfung der Gesetzestexte durch mich, und mehrere andere Kollegen die ihr täglich Brot mit Naturschutzgesetzen (Policy) verdienen, hat sich aber ergeben, dass rein gar nichts an den Gerüchten dran ist. Deshlab würde es mich freuen wenn einfach jeder auf Actias dieses Protokoll vergisst. Ich weiss du hast es nicht böse, oder falsch gmeint Rudi, aber ich rede mir seit Monaten den Mund fusselig (bzw. schreibe mir die Finger wund) was dieses Thema angeht.


    Zu Mario's Frage, der korrekte Weg wäre der folgende:


    - Anmeldung bei der Shilap um eine Sammelerlaubniss durch die Spanischen Behörden zu kriegen, weil Sammeln ist in Spanien verboten.
    - Bei der Einreise interessiert es den Deutschen Zoll nicht wenn es sich hierbei um tote Tiere handelt, ausser diese wären laut WISIA geschützt. Da musst du dir die Liste selbst zusammen suchen welche Tiere das betrifft. (z.B. einheimische Catocala Arten).


    Ich wurde in Spanien schon polizeilich kontrolliert, da so eine schöne blaue Lampe Anwohner oft verwundert. Die Fragen galten dann aber nicht den Tieren, sondern der Lampe. Einfach erklären, dass man Nachtfalter mag und sucht, fertig. Der einfachste Weg ist sich an eine schlecht einsehbare Stelle zu stellen.

  • Hallo und Servus
    Ich kann dir einen Namen nennen.
    Gehe ins EP dort musst du den Manfred Dirr anschreiben.
    Ihm gehört das EP !
    Der fährt oft nach Spanien und ist jetzt auch dort oder dort gewesen.
    Er fängt in Spanien auch alles und bringt es mit nach Deutschland.
    Der kennt sich mit den Einfuhr- bestimmungen aus Hoffe ich.
    Und er kann dir weiter helfen.
    Grüß Maglite


    Bin wieder gespannt was ich diesmal verkehrt gemacht habe !
    Ich erwarte wieder böse schreiben !

  • .....von wem erhältst du denn böse Schreiben? :winking_face:
    Von uns Moderatoren doch sicher nicht, zumindest noch nicht :grinning_squinting_face:


    Auf der anderen Seite, wenn du schon "böse Schreiben" erwartest, muss ich mir dann Vorwürfe machen, wenn ich dich enttäusche?
    Quatsch beiseite...
    ...ganz ehrlich, ich will´s hier öffentlich nicht wissen, das wäre dann etwas, was man verkehrt machen könnte. Und es hat mich auch grundsätzlich nicht zu interessieren und ich hoffe, du schreibst es nicht.


    Oder grundsätzlich obige Information mit personenbezogenen Hinweisen könnte man auch per PN/Konversation nichtöffentlich verschicken...könnte man :winking_face:


    Und wenn man Kontakt zur Familie Dirr sucht, geht´s auch über ACTIAS. Hier ist nämlich Christian unter dem Nick-Namen simplonica unterwegs.


    Alles soooo einfach :smiling_face:


    Aber noch was zu Nagoya.



    Seit einigen Monaten kursieren die wildesten Gerüchte hierzu im Internet. Nach Überprüfung der Gesetzestexte durch mich, und mehrere andere Kollegen die ihr täglich Brot mit Naturschutzgesetzen (Policy) verdienen, hat sich aber ergeben, dass rein gar nichts an den Gerüchten dran ist. Deshlab würde es mich freuen wenn einfach jeder auf Actias dieses Protokoll vergisst.

    Einspruch, Claude.


    Auf den Entomologentagen der Staatssammlung München im März dieses Jahres war ein Herr des BfN geladen, einen Vortrag zum Nagoya-Protokoll und seine Auswirkungen auf die Entomolgie/Sammeltätigkeit zu erläutern.
    Zusammenfassend wurde von dem Referenten (den Namen kannst du über die Homepage der ZSM einsehen) dargelegt, dass es für Sammler im Ausland nur dann das Protokoll wirksam wird, wenn irgendwann mal jemand mit dem gesammelten Material genetische Untersuchungen anstellen will. Von Patenten etc. war da noch gar keine Rede. Alleinig die Arbeit am, ich sag jetzt ganz unfachmännisch, "genetischen Material" ist ausreichend, dass das Protokoll mit seinen Vorgaben greift.
    Was zur Folge hat, dass jedes Museum, welches Material erhält, welches nach Ratifizierung (Datum) des Protokolls gesammelt wurde, den Anforderungen des Protokolls gerecht werden muss, wenn damit am genetischen Bereich gearbeitet werden soll. Dazu gehört auch, dass das Material nach den Bestimmungen des Herkunftslandes, betreffend Nagoya, aufgesammelt wurde.
    Manche Länder stellen ihre genetischen Resourcen zur Nutzung frei, so zum Beispiel Deutschland. Andere Nationen dagegen nicht. Wiederum andere sind noch gar nicht im Protokoll als Mitglieder geführt, sprich dort greift es auch nicht.


    Wenn Unklarheiten bestehen, kann man gerne direkt beim BfN nachfragen und sich die Lage für jedes einzelne Land erläutern lassen.
    Auf der Homepage des BfN sind weitere Informationen und ist auch ein Flyer veröffentlicht, den man hier abrufen kann: Nagoya-Protokoll


    Wenn ich dagegen ausschließlich sammle, um die Tiere in meine Sammlung zu stecken und diese Tiere, von wem auch immer und wann auch immer, nur aufgrund ihrer Morphologie untersucht werden, können mir die Vorgaben des Nagoya-Protokolls komplett am Allerwertesten vorbei gehen.
    Wer aber wann auch immer vor hat, seine Sammlung einem Museum zur weiteren Bearbeitung zu übergeben, muss sich klar sein, dass dies für das Museum eventuell Probleme aufgibt, in welchem Umfang mit dem übergebenen Material dann Untersuchungen angestellt werden können. Dies wiederum kann den Wert eine Sammlung schmälern.


    Soweit der Informationsstand, ganz einfach formuliert, den ich derzeit habe.


    Vielleicht ist das Ganze auch wiederum nur Auslegungssache und wir Deutschen sind mal wieder übergenau. Es heißt ja immer: wo kein Kläger, da kein Richter. Aber auch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. :face_with_rolling_eyes:


    Grüße :winken:
    Rudi

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  • Hallo Rudi, ich bin an dieser Stelle dann einfach mal so dreist und unterstelle dem werten Herrn etwas falsch verstanden, oder falsch rüber gebracht zu haben. Nachdem ich mir die Mühe gemacht habe, mehrere hundert Seiten EU Legislatur und das eigentliche Protokoll durchzulesen sieht die Situation wie folgt aus:


    Für Sammler in Europa ändert sich nicht viel. Das Protokoll an sich ist ja kein Gesetz (Protokoll =/= Gesetz). Zur Gesetzeslage gibt es länderspezifische Gesetze, und darüber den Schirm der EU Verordnungen an denen sich die Gesetze orientieren müssen. Das Nagoya Protokoll richteg sich nur an patentierbare genetische Ressourcen. Die Regularien was eine patentierbare genetische Ressource ist wird durch das EPO (European Patent Office) reglementiert. Diese Regularien sind veröffentlicht im EPC. Darin steht:


    • Under the EPC, the requirements for patentability are that the invention be novel, involve an inventive step, have an industrial application and not be excluded from patentability. [Article Org.pdf]
    • (Unter dem EPC, sind die Vorraussetzungen zur Patentierbarkeit dadurch gegeben, dass etwas neu ist, einen erfinderischen Schritt beinhaltet, oder eine industrielle Nutzung ergibt die nicht von der Patentierbarkeit ausgeschlossen ist.)

    Ja es ist kompliziert, ja es ist viel Text, aber glaub mir, es hat keinen Einfluss auf Insektensammler. Seit Jahren geht das Schreckgespenst Nagoya umher, dabei ist es doch nur gedacht, dass China seine Rassehühner schützen kann...


    Das ist nur eine von vielen gesetzlichen Klauseln, wieso Nagoya in Deutschland keine Rolle beim Insektensammeln spielen kann. Es gibt noch weitere.


    ...und wenn jemandem langweilig ist, das Wort "genetische Ressource", (unabhängig der Patenteirbarkeit), muss auch erstmal definiert werden. Hierzu gibt es eine 36 seitige kleine Zusammenfassung in Englisch: abswg-09-inf-01-en.pdf Crux der Geschichte ist, dass damit zuersteinmal zu viele verschiedene Dinge gemeint werden, und zweitens bei Sammlungen in der Regel nur tiefgefrorene Objekte.

  • Hallo Rudi, ich bin an dieser Stelle dann einfach mal so dreist und unterstelle dem werten Herrn etwas falsch verstanden, oder falsch rüber gebracht zu haben.

    Moin Claude.


    Du, das kann wohl möglich sein. Ich möchte mir da keine Wertung erlauben. :winking_face:


    Es ist auf alle Fälle sehr interessant, in welcher Form du und deine "Getreuen" Nagoya.....hm....ich sag mal: auslegen.
    Wie so oft bei Gesetzten und Verordnungen ist die Situation scheinbar nicht klar oder klar formuliert.


    Danke dir, für deine Erklärung, Claude! :thumbs_up:


    Rudi

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