Ffh - Arten außerhalb von ausgewiesenen Schutzgebieten

  • hallo


    Ich hab eine Frage zum Artenschutz im Alltag. Mich würde interessieren welche Auswirkungen das Vorkommen einer Ffh II oder IV Art auf bewirtschafteten Flächen die kein Naturschutzgebiet sind eigentlich überhaupt hat.
    Bei Ffh IV Arten müssen die Brutstätten usw geschützt werden. Bedeutet das, dass jedes gemeldete Vorkommen dazu führt, dass der Lebensraum zum Schutzgebiet wird? Und wie ist das bei ffh II Arten? Da sollen ja Schutzgebiete ausgewiesen werden. Aber auch nur generell einige Gebiete für die Art und dann ists quasi genug oder löst das Vorkommen so einer Art einen Schutzstatus für das Areal aus.


    Hingergrund ist folgender. Ich hab mein rumstöbern zufällig eine Gespinnst vom Goldenen Scheckenfalter entdeckt. Die Art ist bei mir in der Gegend recht gut vertreten aber doch eine ffh II Art. Da die umliegenden Wiesen schon gemäht wurden und die Fläche wohl auch gemäht wird frage ich mich ob die Meldung einer solchen Art irgend eine Konsequenz für die Fläche und deren Bewirtschaftung hätte.



    Viele Grüße Chris

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    • Offizieller Beitrag

    Moin moin,


    also dann anworte ich mal ziwschenzeitlich mit meinem Kenntnisstand:
    Nur weil an einer Stelle eine FFH-Art gefunden wurde, so bedeutet dies noch lange nicht, dass daraufhin ein Schutzgebiet ausgewiesen wird. Das Problem an der ganzen FFH-Geschichte ist, dass es recht statisch ist und sich nur wenig ändert:
    Mal relativ vereinfacht: Zur Zeit der Ausweisung der RL hatten alle Mitgliedsstaaten Zeit, geeignete Lebensräume an die europ. Kommission zu melden. Wurden diese Gebiete akzeptiert, wurden sie als FFH-Gebiet ausgewiesen. Da Deutschland nicht genug Gebiete vorschlug, gab es einerseits Verurteilung und Geldstrafen, andererseits mussten sie innerhalb bestimmter Zeiträume Gebiete nachmelden. Das war die Zeit (ich glaube bis etwa 2005/6), in der eigtl fast alle heutigen Gebiete übernommen wurden. Seither tut sich eher wenig, sofern nicht auf Druck der Kommission weitere Gebiete nachgereicht werden müssen. Meines Wissens nach sind weitere Nachmeldezeiträume nicht vorgesehen -jedoch müssen bestehende Gebiete alle 6 Jahre kontrolliert und der Entwicklungszustand gemeldet werden.
    Der Ablauf der Ausweisung sah in etwa so aus: Die Behörden beauftragten bestimmte Gutachter/ Behörden/ Büros etc mit der Untersuchung geeigneter Flächen. Die Flächen wurden von ihnen ausgewählt und vorgestellt -jeder Bürger hat Zeit für Stellungnahmen. Daraufhin wird sich mit der Kommision beraten, geprüft, welche der Flächen im gemeinschaftlichen Interesse liegt -und eben diese letztlich am Ende des Prozesses ausgewiesen. Dh. dass noch längst nicht alle Flächen, welche offiziell schützenswert wären als FFH-Fläche ausgewiesen wurde.


    Was aber wiederum noch lange nicht heißt, dass das keine Auswirkung auf deine konkrete Fläche hätte: Die Tiere dürfen theoretisch sowieso nicht entnommen bzw. die Population gestört werden. Es ist nicht unwahrscheinlich -ich würde sagen, je nach Bearbeiter...- dass die Bewirtschaftung auf die Art abgestimmt wird, wenn du die Flächen mal bei deiner UNB meldest (natürlich je nach Flächenbesitzer auch schwierig). Ich bspw. hatte einmal Flächen einer streng geschützten Art gemeldet, welche seither angepasst bewirtschaftet werden...


    Näheres werden wir dann aber sicherlich von Rudi noch hören. Auch ich bin auf die Antwort gespannt- ob ich das Ganze noch richtig im Kopf habe :winking_face:


    Mal ganz abgesehen davon: sicher, dass das Gebiet nicht schon eine FFH-Fläche ist, bist du dir aber, oder?


    LG,
    Toni

  • hallo


    Danke für die ausführliche Antwort. So langsam versteh ich das System besser. Dann betrifft Anhang I und II Lebensräume bzw Arten für die Schutzgebiete vorhanden sein müssen in Form von Ffh gebieten. Sind genügend ausgewiesen hat der Staat aber gewissermaßen seine Schuldigkeit getan und es geht nicht um den Schutz oder die Eingliederung neuer Gebiete in denen die Anhang I und II Lebensräume und Arten auch vorhanden sind, sondern um den Erhalt des Status Quo in den schon vorhandenen Gebieten. Und in den ausgewiesenen Gebieten gehts nicht um die Wiederherstellung möglichst natürlicher Zustände sondern darum das sich für die für die Fläche gelisteten Lebensräume und Arten aus Anhang I und II nix verschlechtert. Dafür gibts dann Pflegepläne usw. Die Wirksamkeit wird dann mindestens alle 6 jahre geprüft und gegebenenfalls nachgebessert. Hab ich das soweit richtig verstanden?


    Dann wird außerhalb eines ffh gebietes eine ffhII Art nicht anders behandelt als jede andere streng geschützte Art? Und innerhalb eines ffh gebiets wäre eine ffh II Art nur dann interessant, wenn sie für das Gebiet noch nicht gelistet ist und ihr Vorhandensein eine Änderung der Pflegemasnahmen erfordern würde?


    Eigentlich spielt dann nur der nationale Schutzstatus die entscheidende Rolle. Ob die Art zusätzlich ffh II ist oder nicht ist egal.
    Und ist das dann bei den ffh IV Arten anders? Der Individuenschutz durch den ffh IV Status ist ja quasi durch den Schutzstatus streng geschützt eh abgedeckt oder?


    Bleibt nur die Frage ob die Unterschiede bei Verstößen relevant werden? Und ob es zB eu hilfen bei ffh arten gibt? Der Bauer im ffh Gebiet darf seine Wiese nur einmal per Herbstmahd nutzen wegen zB der Scheckenfalter und bekommt dafür ne Ausgleichszahlung? Oder muss er weils im ffh gebiet ist und bekommt ne Strafe wenn er öfters mäht aber die wiese nebenan außerhalb des ffh gebiets wird anders behandelt? Find ich n spannendes Thema. Gibts denn Mittel die für Landwirte abgerufen werden können für entsprechend pflegende aber unwirtschaftlich Maßnahmen?



    Viele Grüße Chris

  • Dann wird außerhalb eines ffh gebietes eine ffhII Art nicht anders behandelt als jede andere streng geschützte Art? Und innerhalb eines ffh gebiets wäre eine ffh II Art nur dann interessant, wenn sie für das Gebiet noch nicht gelistet ist und ihr Vorhandensein eine Änderung der Pflegemasnahmen erfordern würde?


    Eigentlich spielt dann nur der nationale Schutzstatus die entscheidende Rolle. Ob die Art zusätzlich ffh II ist oder nicht ist egal.

    Sollte so sein und ein guten Beispiel hierfür wäre Euplagia quadripunctaria. Eine FFH II Specis, ohne nationalen Schutzstatus in Deutschland ausserhalb von Schutzgebieten.
    Ob das wirklich so ist könnte man über eine Anfrage beim BfN leicht klären.



    Und ist das dann bei den ffh IV Arten anders? Der Individuenschutz durch den ffh IV Status ist ja quasi durch den Schutzstatus streng geschützt eh abgedeckt oder?

    Ja, sollte auch so sein. Es könnten nur höhere Strafmaße anfallen, worüber ich aber im Detail nicht auf dem Laufenden bin.

    • Offizieller Beitrag

    Und ob es zB eu hilfen bei ffh arten gibt? Der Bauer im ffh Gebiet darf seine Wiese nur einmal per Herbstmahd nutzen wegen zB der Scheckenfalter und bekommt dafür ne Ausgleichszahlung?

    Jap, definitiv. Für die Umsetzung diverser Maßnahmen gibt's meist eine Stütze aus EU-Mitteln.

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