Rechtliche Frage: Insektenbörse Frankfurt: Veröffentlichung von Fotos im Actias-Forum /Was ist erlaubt ?

  • Ich habe hier mal eine Frage an die Rechtsexperten hier im Forum.


    Es geht um die Veröffentlichung von Fotos, die man (oder frau oder wer auch immer) privat auf einer Insektenbörse, z.B. zuletzt in Frankfurt, gemacht hat.


    Welche Fotos darf man hier um Forum veröffentlichen ohne Ärger mit Abmahnanwälten oder Privatpersonen zu bekommen ?


    Die Veröffentlichung dient rein informativen Zwecken, z.B. für Personen im Forum, die keine Zeit haben/hatten auf solche Börsen zu fahren. Eine kommerzielle Nutzung wird ausgeschlossen, auch sollen in keinster Weise irgendwelche Personen bloßgestellt oder Ihnen anderweitig geschadet werden.


    Ich möchte die Frage bewusst nur auf Bilder beziehen, auf denen weder Personen noch der Ausstellungsort selber zu sehen sind. Denn hier ist die Rechtslage ziemlich klar.
    Wenn man Personen ablichtet, benötigt man vor Veröffentlichung der Bilder deren Einverständniserklärung, da man ansonsten deren Persönlichkeitsrechte verletzt.
    Wenn man den Ausstellungsort zeigt ist das auch nicht ok, da man dann Innenräume abgelichtet hat. Wiederrum bräuchte man die Einverständniserklärung des Besitzers des Raumes.


    Auf den Bildern sollen demnach nur Ausstellungskästen mit Insekten zu sehen sein. Eine Zuordnung zum Besitzer wäre anhand der Bilder nicht direkt möglich. Insider wissen natürlich wem die Kästwn gehören, aber das ist ja klar.


    Kann sich der Besitzer gegen die Veröffentlichung von Bildern wehren und sich auf seine Eigentumsrechte berufen ? Ist das einklagbar ?


    Klar ist auch, dass aktuell keine Einverständniserklärung der Besitzer vorliegt das Bildmaterial zu veröffentlichen. Wer fragt beim Fotographieren schon nach und wer würde denn überhaupt ein Schriftstück mit Namen und Adressen ausfüllen. Jeder würde sich das Sparen und ablehnen.


    Würde sich eigentlich einer der Besitzer gegen die Veröffentlichung wehren ? Die Kästen wurden ja bereits zu Verkaufszwecken dem Publikum auf der Börse zugänglich gemacht. Welchen Sinn hätte es sich dann jetzt noch gegen eine Veröffentlichung zu wehren, zumal ja sowieso keine direkte personenbezogene Zuordnung möglich wäre.


    Ich konnte auf der Börse selber jedenfalls nicht von einem allgemeinen Fotographierverbot lesen. In der Ausschreibung vom Apollo-Verein war auch nichts zu finden.


    Bitte nur antworten, wenn man eindeutig über die Rechtslage Bescheid weiß, ansonsten kommen hier nur Stellungnahmen von Laien, die das Interpretieren was man in Google finden kann. Und das ist auslegbar, wie so vieles im Rechtsfragen.


    Gruß
    Hermann

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo Hermann,


    in den letzten Jahren wurden eine Reihe von Börsenbildern mit und ohne Personen veröffentlicht. Bisher hat sich nach meinem Kenntnisstand noch nie eine Person darüber beschwert bzw. die Löschung der Bilder verlangt.


    Deine Fragen zum rechtlichen Aspekt, kann ich dir leider nicht beantworten. Ich werde diesbezüglich mal Robert fragen.


    Beste Grüße


    Eric

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