Herkunftsnachweis

  • Moin zusammen !


    Mal angenommen, ich erwerbe hier Zuchtstadien (Eier, Raupen ...) einer Schmetterlingsart, die zwar in Deutschland besonders oder streng geschützt ist, jedoch mit z.B. Zuchtbeleg oder Herkunftsnachweis von Naturentnahmen legal in die BRD eingeführt wurde.
    Nach dem Erwerb wäre ich dann ja über die Herkunft der Tiere nachweispflichtig.
    Jedoch, bei so einem Kauf liegt nicht immer eine Rechnung oder ein "Lieferschein" bei.


    Ist der Verkäufer nicht verpflichtet, mir einen auf meine Person bezogenen Nachweis mitzuliefern ?


    Viele Grüsse
    Hans

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  • Moin Hans,



    Ist der Verkäufer nicht verpflichtet, mir einen auf meine Person bezogenen Nachweis mitzuliefern ?

    kann ich dir nicht konkret beantworten ob er einen mitliefern muss, bzw. dazu verpflichtet werden kann.


    Aber du brauchst definitiv einen. Und er muss vom Lieferanten auf dich ausgefüllt sein. Es dürfte nicht damit abgetan sein, eines der PDF-Dokumente in den Angeboten auszudrucken und den eigenen Namen einzufügen. Das Dokument muss, soweit ich weiß, eine rechtskräftige Unterschrift des Verkäufers tragen und damit kann es keine einfache Kopie sein.
    Details dazu nachzulesen auf der im "Internen" verlinkten Seite zum BfN oder auf direkte Nachfrage beim BfN.
    Und spätestens wenn der Zoll eine solche Sendung abfängt wird er zur Einfuhr den Herkunftsnachweis in gültiger Form einfordern.
    Beim Verkäufer oder Käufer? Keine Ahnung, da mir noch nie passiert.


    Wenn ein Lieferant die Mitsendung des Herkunftsnachweis verweigert, würde ich wiederum die Zahlung verweigern.


    Wenn du die Tiere schon bezahlt hast und die Zahlung nicht mehr rückgängig machen kannst und im Nachhinein keinen Herkunftsnachweis vom Verkäufer erhältst, hast du ein Problem. Darum mache ich so was über Paypal inklusive Käuferschutz und verzichte nicht auf dieses kleine Druckmittel, nur um mir 2-3 Euro zu sparen. Geiz ist geil ist hier sicher die falsche Prämisse.


    Wie so oft ist ein Kauf von Tieren/Pflanzen auch immer ein Fall von Vertrauen, dass wahrheitsgetreue Angaben gemacht werden und bei einem Verkauf auch die nötigen Papiere in geeigneter Weise übergeben werden. Grad auch im Versandhandel.
    Das wiederum ist aber auch schon während der Kontaktaufnahme/Bestellung zu klären und nicht erst dann, wenn man "ohne" dasteht.
    Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.


    Ich mache das bei jeder Bestellung die ich über ACTIAS bei einem ausserdeutschen Kollegen mache zur Bedingung des Kaufs und es war noch nie ein Problem die Papiere richtig ausgefüllt zu erhalten. Es liegt vor allem im meinem Interesse diese Papiere zu haben. Darum poche ich darauf.


    Aber...das hier ist kein Gewerbe das hier betrieben wird, sondern Privatverkauf. Und da kannst du dich auch nicht einfach zurück lehnen und erwarten dass du dich auf irgendwelche Garantien etc. berufen kannst.
    Da bedarf es schon auch entsprechend eigenverantwortliches Handeln und nötigenfalls auch mal ein Verzicht wenn einem ein Angebot oder die Konversation mit einem Anbieter nicht geheuer vorkommt.
    Dies nur meine persönliche Meinung.

  • Grüß euch,


    ich kann euch sagen, wie das beim Kauf von Vogelspinnen abläuft. Ich denke das verhält sich bei Insekten genauso.


    Ein Verkäufer von einer geschützten Vogelspinnenart hat einen Herkunftsnachweis vorzuführen. Ansonsten macht er sich strafbar. Hat er dann eine eigene Nachzucht, die er dann auch verkauft, muß zu jeder Auslieferung ein Nachweis begefügt werden.
    Diese Nachweise sind denkbar einfach. Da steht einfach nur drauf, wo das Tier herkommt, bzw. wer die Nachzucht gemacht hat. Es steht weiterhin drauf, für wen das Tier ist, also im Falle eines Kaufes meinerseits ist das dann auch mein Name. Als Bestätigung unterschreibt der Züchter, bzw. Verkäufer.
    Wenn ich nun die gekaufte Spinne an einen Dritten weitergebe, muß ich also diesen Nachweis mit an den Käufer weitergeben und den neuen Käufer wiederum angeben.
    So ist das Ganze eigentlich einfach geregelt und trotzdem weiterverfolgbar.
    Für Wildfänge bestimmter Arten, also beispielsweise Arten die unter das WAA fallen, benötigt der Besitzer der Spinne eine Cites. Wenn diese Arten wiederum nachgezüchtet werden, reicht der oben genannte Herkunftsnachweis. Früher mußte für jede Spinne aus der Nachzucht eine eigene Cites ausgestellt werden, das ist nun nicht mehr der Fall.
    Werden diese Herkunftsnachweise gut geführt, kann man immer bis zum Züchter zurückverfolgen wo das Tier herstammt, selbst wenn es über 5 oder mehr Halter geht.


    Wie gesagt, ich gehe davon aus, daß es bei Insekten genauso verläuft, aber ohne Gewähr.


    NG Heiko

  • Das ist egal wo der angesiedelt ist. Der Herkunftsnachweis muß da sein. Bei Schmetterlingen, die ausserhalb Deutschlands nicht geschützt sind, aber im Land schon, muß ich ja trotzdem nachweisen können, wo der her ist. Sonst könnte ich ja einfach nen anderen Fundort angeben. Damit gibt sich sicher kein Amt zufrieden.

  • Als Zusatz möchte ich noch anfügen, daß der Sinn dieser Sache ist, die Wildfänge zu minimieren. Bei Vogelspinnen und auch Schlangen wurde es sehr gut gemeistert. Wildfänge sind praktisch nur noch zur Bildung eines Zuchtstammes da.
    Der Schwarzmakt wird dadurch auch unterbunden, da Nachzuchten ja einfach zu verkaufen sind, wegen des einfachen Herkunftsnachweises.
    Fast alle Vogelspinnen die geschützt sind, stammen aus Nachzuchten, selbst ungeschützte Arten werden praktisch nur aus Nachzuchten gehandelt. Auch bei Schlangen, Echsen und so Zeugs geht es in die Richtung. Allerdings ist man bei Echsen und so verpflichtet geschützte Tiere beim zuständigen Landratsamt zu melden, beim Verkauf oder bei der Weitergabe dieses Tieres, muß ich es wieder abmelden und den neuen Käufer angeben. Dieser muß natürlich in seinem zuständigen Amt das Tier dann auch wieder anmelden.

  • Der Herkunfsnachweis hat meines Erachtens auch eine Lücke (oder besser ein Schlupfloch, wenn auch ein illegales).


    Hierzu ein Beispiel: Ich bestelle bei einem außerdeutschen Kollegen ein in seinem Land nicht geschützte Species, z. B. den Schwalbenschwanz oder auch eine andere dort nicht geschützte Schmetterlingsart. Der Verkäufer schickt mir die Ware und auch ganz legal den Herkunftsnachweiß. Nun kann ich weiterzüchten und auch weiter verkaufen mit entsprechendem legalem Herkunftsnachweis vom Vorgänger und für den Käufer, der bei mir die Nachzucht kaufen will.


    Nun das Schlupfloch: Entnehme ich illegal z. B. durch Wildfang ein unter Schutz stehender Schmetterling in Deutschland und züchte den auch weiter, so ist letztendlich beim Verkauf nicht mehr zu unterscheiden, ob mit Herkunftsnachweis legal gezüchtet oder illegal durch Wildfang in Deutschland.


    Hier ist die Ehrlichkeit des Verkäufers gefragt. In der Regal sind die Verkäufer auch ehrlich. Ausnahmen bestätigen die Regal. Aber ohne Zweifel gibt es hier die erwähnte Lücke. Mit dem legalen Herkunftsnachweis kann ich somit sowohl legal auch illegal gezüchtete Species verkaufen. Natürlich kann der Züchter bei illegaler Zucht bestraft werden, wenn er denn beim Wildfang entdeckt wird.


    Insoweit geht mein Apell dahin, immer schön ehrlich bleiben und nicht das Risiko einer erheblichen Strafe eingehen und damit dem Naturschutz dienen.
    Gruß
    Dieter

  • Du hast meine Frage nicht verstanden, Heiko.


    Dass der Herkunftsnachweis für mich in Deutschland mit dem geschützten Tier "in der Hand" natürlich erforderlich ist, steht ausser Frage.
    Und auch bei einer Weitergabe des Tieres innerhalb Deutschlands....


    ...aber, muss der Anbieter einer Nachzucht-Vogelspinne aus einem anderen EU-Staat (wo solch ein Nachweis vielleicht gar nicht erforderlich ist) einen Herkunftsnachweis für den deutschen Neubesitzer grundsätzlich mitliefern oder muss ich Käufer mich darum bemühen, gefälligst den Herkunftsnachweis vom Anbieter zu bekommen?


    Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.
    Und ich kann schließlich auch wählen, ob ich das Risiko des Onlinekaufes im Ausland eingehe und dann vielleicht ohne Herkunftsnachweis dastehe.
    Anders als vielleicht bei einem Kauf auf einer Börse, wo sich Verkäufer und Käufer persönlich gegenüberstehen.

  • Und genau aus diesem Grund macht die individuelle Unterschutzstellung von der größten Menge an Insekten durch die Bundesartenschutzverordnung keinen Sinn.
    Einige wenige Arten ausgenommen.
    Ein Insekt kann ich nicht Chippen um dessen "Wege" zu kontrollieren, die Vermehrungsraten sind in der Regel gigantisch und die Entnahme von einzelnen Individuen in der Natur unerheblich, egal ob sie auf den Windschutzscheibe des Autos landen oder im Ablagekäfig eines Entomologen.


    Aber diese Diskussion über Individuenschutz und Biotopschutz von Insekten.....bitte nicht schon wieder.... :winking_face:

  • Ich hab deine Frage schon verstanden Rudi,


    vielleicht die Antwort falsch formuliert.


    Nun, wenn ein Händler ein Tier verkauft, welches in Deutschland einen Schutzstatus hat, in einem anderen land aber nicht, muß er die Legalität des Tieres nachweisen.
    Als Beispiel:
    Ich erwerbe ein in Deutschland geschütztes Tier aus (meinetwegen) Polen. Der Händler in Polen schickt mir dieses Tier und bereits an der Grenze, wenn das Tier (oder Tierprodukt) noch nicht in meinem Besitz ist, beginnt der Schutzstatus dieses Tieres. Womit bereits an der Grenze nachgewiesen werden muß, ob das Tier oder dessen Produkt, legal ist oder nicht.
    Also liegt es nicht an mir, da das Tier ja noch gar nicht in meinem Besitz ist, sondern am Händler, dessen Legalität nachzuweisen.
    Eigentlich hat das Ganze eine gewisse Logik, sofern man bei Gesetzen davon reden kann.
    Erwerbe ich etwas, was einen weltweiten, europaweiten, bundes- oder landesweiten Schutzstatus hat und dessen Einfuhr bzw. Handel nicht verboten ist (z.B. Elfenbein hat Handelsverbot), ist der Besitzer, bzw. der Händler, in der Pflicht die Legalität der "Ware" nachzuweisen.


    Hab ich z.B. eine Ausnahmegenehmigung mit 20 Jahren erworben und fange damit legal einen deutschen Schwalbenschwanz und bringe den legal in meine Sammlung, muß ich diese Ausnahmegenehmigung solange aufbewahren, solange dieser Falter in meiner Sammlung ist und wenn das 50 Jahre sind. Somit kann ich die Legalität des Tieres immer nachweisen. Verkaufe oder verschenke ich das Tier, muß ich dem Kunden einen Nachweis geben, daß dieses Präparat legal ist, damit ein Amt zurückführen kann, wie dieses Tier legal in eine Sammlung kommt.
    Ich gebe diesem Kunden also einen Herkunftsnachweis. Bei einer Zurückverfolgung durch ein Amt, kann also dank dieses Nachweises eingesehen werden, woher das Tier stammt. Dann wenden die sich an mich und ich kann anhand der aufgehobenen Ausnahmegenehmigung die Legalität des Tieres nachweisen.
    Genauso verhält es sich bei Tieren, die aus dem Ausland sind. Der Händler hat die Pflicht, die Legalität seiner "Ware" nachzuweisen. Alles Andere ist Schwarzmarkt. Verkauft er in ein Land, wo kein Schutz besteht, brauchts auch keinen Herkunftsnachweis, verkauft er in ein Land, in dem schon Schutz besteht, muß er einen Herkunftsnachweis erbringen.


    NG Heiko

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  • Hallo zusammen,


    und vielen Dank für die ausführlichen Antworten, die mir auch eine noch nicht gestellte Frage schon beantworten.


    Nebenbei: ich hatte bisher noch keine Probleme, die erforderlichen Nachweise zu bekommen. Ich denke, jeder legale Verkäufer achtet schon aus Kollegialität darauf, den Käufer nicht ins offene Messer laufen zu lassen.


    Wenn alles auch auf den ersten Blick recht kompliziert erscheint, ist es bei näherer Betrachtung doch recht einfach, nur mit ein wenig Schreibkram verbunden.


    Ich werde also in Zukunft folgendermassen verfahren (falls von hier kein Einspruch oder keine Korrektur erfolgen) - dies ist jetzt lediglich ein angenommener Modellfall:


    1.) Ich kaufe z.B. aus Polen eine bei uns geschützte Art (keine CITES-Art), die dort jedoch nicht unter Schutz steht. Das ausgefüllte (Name und Anschrift des Verkäufers und des Käufers) und unterschriebene Formular "Herkunftsnachweis von Naturentnahmen usw." liegt der Sendung bei. Mein Besitz des Tieres ist also legal. Den "Herkunftsnachweis" hebe ich auf bis ans Ende aller Tage....


    2.) Ich habe Glück, die Weiterzucht gelingt, und eben von dieser Art möchte ich gelegte Eier verkaufen. Ich fülle das Formular "Zuchtbeleg" mit MEINEM Namen als Züchter aus, und stelle es mit meinem Verkaufsangebot z.B. hier in die Börse. Den Herkunftsnachweis füge ich NICHT bei, denn die öffentliche Angabe der Adresse des ersten Verkäufers könnte evtl. dem Datenschutz widersprechen.
    Falls ich z.B. von einem Moderator nach dem "Herkunftsnachweis" gefragt werde, kann ich ihn immer noch nicht öffentlich, z.B. via PN, dem Moderator vorlegen.


    3. Falls ich Eier verkaufe, erhält der Käufer von mir den Zuchtbeleg mitgeliefert, mit meinem Namen als Züchter und mit seinem Namen als Käufer. Eine Kopie hiervon bleibt bei mir.
    Auf diese Weise müsste, wenn alle nachfolgenden Züchter und Verkäufer/Käufer so verfahren, der Weg des Tieres und seiner Nachkommen ununterbrochen zurückverfolgbar bleiben.


    Sind meine Gedankengänge richtig und so durchführbar ? Wie schon oben erwähnt, ist dieses Verfahren bei Reptiliennachzuchten geschützter Arten vorgeschrieben, nur bei Insekten ist eine Mitteilung an Landratsamt oder Regierungspräsidium nicht erforderlich.


    Puuuuh, das hat jetzt gedauert ... :smiling_face:


    Liebe Grüsse, und noch ein schönes Wochenende !


    Hans

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