Hab mal die Ki gefragt, das hat sie gesagt...
Die rechtliche Situation gestaltet sich wie folgt:
- Allgemeiner Artenschutz: Selbst nicht geschützte heimische Arten (wie Tagpfauenauge, Kleiner Fuchs oder Admiral) genießen einen Grundschutz nach § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Es ist verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen, ohne vernünftigen Grund zu fangen oder zu töten. [1, 2]
- Entnahmeverbot: Die Entnahme von wild lebenden Tieren – egal in welchem Entwicklungsstadium (Ei, Raupe, Puppe oder Falter) – aus der heimischen Natur ist in Deutschland grundsätzlich untersagt. [1, 2]
- Handel und Zucht: Der Handel und die private Haltung sind in der Regel nur mit rechtmäßigen Nachzuchten gestattet. Die Tiere müssen also aus kontrollierten Zuchten stammen. Wenn Sie solche Tiere gewerblich oder regelmäßig züchten und verkaufen möchten, ist dies oft anzeige- oder genehmigungspflichtig. [1, 2, 3, 4, 5, 6]
- Behördliche Auskunft: Bevor Sie ein Zucht- oder Handelsprojekt starten, empfiehlt es sich, formlos mit der Unteren Naturschutz- oder Landschaftsbehörde Kontakt aufzunehmen. Dort erhalten Sie rechtsverbindliche Auskünfte über Genehmigungen (wie beispielsweise für didaktische Zwecke). [1]