Beiträge von Peregrinus

    Hallo Holger,

    der Schwalbenschwanz zählt laut Bundesartenschutzverordnung zu den 'besonders geschützten Arten', wie auch viele andere Arten und Gattungen. Wie dieser besondere Schutz definiert wird, habe ich jetzt nicht gefunden. Meiner Information nach darf ein so geschütztes Tier in keinem Stadium der Natur entnommen werden. Falls ich nicht richtig liege, lasse ich mich gerne belehren. Ich stütze mich auf meine Informationen aus dem Jahre 1980, dem Erscheinunngsjahr der BArtSchV. Damals bestand praktisch für alle Schmetterlinge (mit Ausnahme einiger Weisslingsarten) ein Sammelverbot.

    Leider ist das Sammeln von Schmetterlingen (bis auf wenige Ausnahmen) generell verboten. Ob dies sinnvoll scheint und einer Art nützt, deren Lebensraum zerstört wird, darf fraglich bleiben. Beim Schwalbenschwanz scheint eine Gefährdung in der Tat gering. Legal wird man aber kaum an Zuchtmaterial kommen. Es steht aber auch nicht gleich bei jedem, der über eine Zucht berichtet, die Ordnungsbehörde vor der Tür, um die Ausnahmegenehmigung zu kontrollieren. :winking_face:

    Das Problem kann in einem solchen Fall darin bestehen, dass die abgestürzte Vorpuppe sich nicht einwandfrei verpuppen kann, da sie Kontakt zum Boden hat und sie sich daran verletzen kann. Man kann, wenn man rechtzeitig 'vor Ort' ist, solche Vorpuppen selbst wieder an raue Wände hängen, wobei man den Gürtelfaden durch sehr feines Garn ersetzt und an den Befestigungspunkten mit einem Tröpfchen Kleber (Vorsicht!) fixiert.

    me

    Zitat

    Wie auch immer - witzig an der ganzen Sache ist, dass der über hundert Jahre alte Rechtschreibefehler immer noch mitgeführt wird.


    Falls in einer Beschreibung Rechtschreibfehler enthalten sind, gilt der Name inklusive Fehler, sozusagen bis in alle Ewigkeit.