Hallo Holger,
der Schwalbenschwanz zählt laut Bundesartenschutzverordnung zu den 'besonders geschützten Arten', wie auch viele andere Arten und Gattungen. Wie dieser besondere Schutz definiert wird, habe ich jetzt nicht gefunden. Meiner Information nach darf ein so geschütztes Tier in keinem Stadium der Natur entnommen werden. Falls ich nicht richtig liege, lasse ich mich gerne belehren. Ich stütze mich auf meine Informationen aus dem Jahre 1980, dem Erscheinunngsjahr der BArtSchV. Damals bestand praktisch für alle Schmetterlinge (mit Ausnahme einiger Weisslingsarten) ein Sammelverbot.