Beiträge von ra schuetz

    Hallo Steffen,

    an dem Staub sieht man, wie gut die Schärfe ist! Du musst das mal positiv sehen. :winking_face:

    Aber im Ernst. Das ist aus einer meiner Nachzuchten das Männchen von Mecynorrhina torquata ugandensis.
    Der liegt in meinem Arbeitszimmer seit Monaten ungeschützt rum. Da sind Staub und Milben dran.
    War ja auch nur ein erster Versuch. Aber daran sieht man eben auch, wie genau man bei Makrofotografie arbeiten und vorbereiten muss, damits am Ende gut aussieht.
    Mal sehen, wie die nächsten Aufnahmen werden, wenn meine Zeit es zulässt. Ich halte Dich bzw. generell wen es hier interessiert auf dem Laufenden.

    Herzliche Grüße
    Robert

    Hallo an alle,

    Steffen:
    Bei Freilandaufnahmen aus der Hand brauchst Du aber wirklich eine ruhige Hand. Du scheinst noch etwas jünger zu sein :winking_face:

    Ich arbeite mich wie gesagt gerade in focus stacking ein, was sehr arbeitsintensiv ist und viel Übung und Erfahrung erfordert, angefangen beim Versuchsaufbau über die Drapierung des Fotoobjektes bis zur Wahl des richtigen Equipments.
    Erste überraschend gute Ergebnisse habe ich mit der freeeware Combine ZP erzielt. Vielleicht schaffe ich es ja auch mal zu gegebener Zeit so einen tollen Bericht wie Deinen zu erstellen, mal sehen ...

    @ Franz:
    Ich habe Hunde! Da sind Yoghurt- und Sahnebecher immer sauber!
    Aber gut, das Du mich nochmal drauf hingewiesen hast, wäre ja sonst eine Riesen-Schweinerei geworden, so mit vollem Becher! :grinning_squinting_face:

    Herzliche Grüße
    Robert

    Hallo Steffen,

    nun hast Du mich gepackt! Ich fotografiere gern und viel, mit Makrofotografie hatte ich mich bisher aber noch nicht so beschäftigt. Dein toller Bericht kommt da gerade rechtzeitig.

    Was mich wundert ist, dass Du in Deinem Bericht das "focus stacking" nicht erwähnst. Das wäre doch sozusagen die Vollendung Deiner Technik aufgrund der damit erzielbaren Tiefenschärfe.
    Das Foto 1 in Deinem Bericht könntest Du damit von ganze vorne bis ganz hinten scharf abbilden.
    Ich bin gerade dabei, mir das anzulesen. Es soll da ja gute freeware geben.

    @ Franz:
    Von welcher Marke muss denn der Yoghurt sein bzw. wo gibt es halbe Yoghurtbecher zu kaufen? :grinning_squinting_face:

    Herzliche Grüße
    Robert

    Hallo Sönke,

    Du hast in vielem recht und bist offensichtlich auch sehr gut in diesem komplexen Thema informiert. In weiten Teilen stimme ich Deinen Ausführungen zu. Und Du hast natürlich auch recht, dass rein juristische "trockene" statements viele Menschen nicht ansprechen, von daher muss "populistisch" nicht zwangsläufig etwas negatives sein. Wir sind uns wohl einig, dass es so nicht geht, wie mit dem Entwurf geplant und dass daher Euer Engagement lobenswert ist und es auch wert ist von uns allen, die wir betroffen sind oder sein könnten, nach besten Kräften unterstützt zu werden.

    Eine wirklich ernsthafte schriftliche Diskussion zu diesem Thema ist schwer möglich, da das Problem zu vielschichtig ist. So kann alles nur angerissen werden und jeder Leser muss sich mit diesen Informationen seine eigene Meinung bilden, die offensichtlich bei vielen jetzt Panik aufkommen lässt, die ich speziell für die Entomologen für unangebracht halte. Wir Entomologen sind schon einiges gewöhnt durch Bundesnaturschutzgesetz, Washingtoner Artenschutzabkommen, Bundesartenschutzverordnung, Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und andere EG-Richtlinien, alles Bestimmungen übrigens, die auch mit drastischen Strafandrohungen arbeiten, siehe z. B. hier:
    § 71 BNatSchG Strafvorschriften - dejure.org.
    Bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe sind ja auch nicht gerade ein Pappenstiel ... Trotzdem wage ich zu behaupten, dass wir Entomologen im Großen und Ganzen damit gut leben können und die Praxis bei weitem nicht so drastisch ist, wie es diese Gesetze vermuten lassen könnten.

    Den Aufsatz meines Kollegen Walser habe ich mit Interesse gelesen. Er hat sich da viel Mühe gegeben und alles aufwändig ausgearbeitet. Die Interessenlage bei Mineralien und Fossilien ist aber nicht 1 : 1 übertragbar auf Insekten bzw. Tiere im allgemeinen. Gleichwohl ist der Entwurf leider unbestreitbar so umfassend und allgemein gehalten, dass eben alle Sammler (vielleicht bis auf Bierdeckelsammler, aber selbst da bin ich mir nicht sicher ...) betroffen sind. Hinzu kommt, dass meines Erachtens rechtsstaatliche Grundsätze verletzt werden, gerade wegen der Rückwirkung von 30 Jahren und der Beweislastumkehr. Wenn man es rein pragmatisch sieht und sich den Werdegang des Entwurfs nur seit Sommer 2015 ansieht, befürchte ich allerdings, dass das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort haben wird. Frau Grütters jedenfalls scheint leider sehr überzeugt zu sein von diesem über das Ziel schiessenden Entwurf, der sich meines Erachtens ohne großen Aufwand so abändern ließe, dass er eben wirklich den Kern trifft, nämlich die von Frau Grütters immer wieder angeführten Gründe, national wertvolles Kulturgut vor einer Abwanderung ins Ausland zu schützen und die Einfuhr von geraubten und geplünderten Kunstschätzen vor allem aus Kriegs- und Krisengebieten (Stichwort: Finanzierung des IS durch solche Plünderungen) einzudämmen (unterbinden kann man so etwas nicht).

    Also:
    Lobbyarbeit muss sein und ich wünsche uns allen, dass die Bemühungen der Lobbyisten letztendlich erfolgreich sein werden.

    Herzliche Grüße
    Robert

    (Entwurf des Kulturschutzgesetzes = nachfolgend als KGSG abgekürzt)


    @ Tapir:
    Dass Du unser Forum https://www.actias.de in Deine Überlegungen und Aktionen mit einbezogen hast, finde ich sehr umsichtig. Letztendlich betrifft uns Entomologen das Thema ja auch, auch wenn im Entwurf nicht ausdrücklich erwähnt.
    Ein Engagement der potentiell Betroffenen, also gerade auch der "Hobbyisten" halte ich daher für sehr erstrebenswert, da man letztendlich nie weiß, wie das Gesetz nach Erlass konkret angewendet wird. Da sollte man natürlich schon in der Gesetzgebungsphase eingreifen und sich nicht auf das Bundesverfassungsgericht verlassen.

    Dass eine Käfersammlung exemplarisch genannt wurde, ist nach dem von mir zitierten Urteil ja auch verständlich und richtig. Gleichwohl wird dieses Thema die Vielzahl der Hobby-Entomologen, -Coleopterologen, - Numismatiker usw. nicht betreffen bzw. in der Ausübung ihres Hobbys nicht beeinträchtigen. Dass eine außerordentliche Sammlung von tausenden einheimischen Faltern oder Käfer nicht so ohne weiteres nach New York ausgeführt werden darf, halte ich für begrüßenswert. Letztendlich geht es hierbei um einen Teil der nationalen Identität, der hier erhalten bleiben sollte. Das würde ich mir für viele Kulturgüter wünschen. Warum muss z. B. der Pergamonaltar in Berlin stehen und nicht in der Türkei, wo er Teil der Geschichte ist?

    Warum erwähnst Du gerade § 30 KGSG? Durch § 30 soll vor allem die Einfuhr von Kulturgütern, die aus Raubgrabungen stammen,
    bzw. die Einfuhr von gestohlenem Kulturgut verhindert werden (so die Begründung zum § 30 des Entwurfs).

    Auch das kann ich nicht nachvollziehen. Wo soll es da Unklarheiten oder Widersprüche geben? Das Gesetz unterscheidet nur zwischen "nationalem Kulturgut" und "Kulturgut". "Nationales Kulturgut ist solches,welches eingetragen ist. Damit ist es "nationales Kulturgut". Das Verzeichnis heißt zwar "Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes". Es handelt sich damit aber nicht um einen dritten Begriff oder eine Vermengung bestimmter Rechtsbegriffe.

    Im Übrigen habe ich mich natürlich gleich an der Online Petiton beteiligt, und zwar nicht anonym (warum auch?)

    Klaas Reißmann:

    Zitat

    ... Wie weit ist da der Weg zum Kulturgut und was bedeutet das? Enteignung
    und Überführung in eine Museumssammlung? ...

    Das ist nicht einfach zu beantworten.

    Das KGSG regelt laut § 1 ...
    1. den Schutz nationalen Kulturgutes gegen Abwanderung,
    2. die Ein- und Ausfuhr von Kulturgut,
    3. das Inverkehrbringen von Kulturgut,
    4. die Rückgabe unrechtmäßig eingeführten Kulturgutes,
    5. die Rückgabe unrechtmäßig ausgeführten Kulturgutes,
    6. die Rückgabezusage im internationalen Leihverkehr.

    Darunter lässt sich wohl keine Deiner Fragen subsumieren. Von "Enteignung" ist jedenfalls nicht die Rede.

    Zunächst fragt sich, was Deine fiktive Sammlung mit "400.000 Belegen" wäre. Sie könnte "Kulturgut" sein als wissenschaftliche Sammlung, denn:
    § 2 Abs. I Ziff. 9 besagt, dass "Kulturgut" ist ...
    jede bewegliche Sache oder Sachgesamtheit von künstlerischem, geschichtlichem
    oder archäologischem Wert oder aus anderen Bereichen des kulturellen
    Erbes, insbesondere von paläontologischem, ethnographischem, numismatischem
    oder wissenschaftlichem Wert.

    Damit kann solche eine wissenschaftlich wertvolle Sammlung Ein- und Ausfuhrbeschränkungen unterliegen gemäß § 24 KGSG. Sie gehört aber immer noch Dir.

    Solch ein Kulturgut kann aber auch zum "nationalen Kulturgut" werden und damit einem besonderen Schutz nach dem KGSG unterstellt werden.

    § 6 Abs. I KGSG besagt:
    Nationales Kulturgut ist Kulturgut, das
    1. in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragen ist,
    2. sich in öffentlichem Eigentum und im Bestand einer öffentlich-rechtlichen Kulturgut
    bewahrenden Einrichtung befindet,
    3. sich im Eigentum und im Bestand einer Kulturgut bewahrenden Einrichtung befindet,
    die überwiegend durch Zuwendungen der öffentlichen Hand finanziert wird oder
    4. sich in einer Kunstsammlung des Bundes oder der Länder befindet.

    Wie wird Kulturgut zum nationalen Kulturgut?

    § 7 Abs. I KGSG:
    1) Kulturgut ist von der obersten Landesbehörde in ein Verzeichnis national wertvollen
    Kulturgutes einzutragen, wenn
    1. es besonders bedeutsam für das kulturelle Erbe Deutschlands, der Länder oder einer
    seiner historischen Regionen und damit identitätsstiftend für die Kultur Deutschlands ist
    und
    2. seine Abwanderung einen wesentlichen Verlust für den deutschen Kulturbesitz bedeuten
    würde und deshalb sein Verbleib im Bundesgebiet im herausragenden kulturellen
    öffentlichen Interesse liegt.

    § 15 KGSG:
    1) Die Eintragung in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes erfolgt von
    Amts wegen oder auf Antrag des Eigentümers.

    Wenn Du es also nicht beantragst und die zuständige Behörde von der überragenden Sammlung keine Kenntnis erlangt, bleibt sie eben nur Kulturgut mit den Beschränkungen des KGSG.
    Eigentümer bist Du dann aber immer noch. Das ist vergleichbar etwa mit der Situation, in der Dir ein denkmalgeschütztes Haus gehört. Es gehört Dir, aber Du darfst es nicht uneingeschränkt nach Deinen Vorstellungen nutzen oder verändern.
    Wenn in diesem Zusammenhang von "Enteignung" gesprochen wird, kommt es vielfach aus der Ecke der Kunstsammler und -händler, die Kunstgegenstände dann nicht mehr so ohne weiteres international vermarkten können, wo doch im Ausland oft die höchsten Preise erzielt werden. Derartige Einschränkungen in der Handelsfreiheit werden dann eben als "Enteignung" empfunden.

    Wenn die fiktive Sammlung Kulturgut ist, ist die Ausfuhr z. B. ins EU-Ausland genehmigungspflichtig bei einem Wert ab 100.000,00 EUR, § 24 Abs. II KGSG i. V. m. der Begründung zu dem Entwurf des KGSG.

    Fabio:

    Zitat

    Da stellt sich die Frage: "Muss ein Kulturgut bewahrt werden?" Entstehen daraus womöglich sogar Pflichten für den Besitzer?

    Klare Antwort: Jein!

    § 18 KGSG:
    (1) Es ist verboten, eingetragenes Kulturgut zu zerstören, zu beschädigen oder dessen
    Erscheinungsbild nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend zu verändern
    § 19 KGSG:
    (3) Bei einem Eigentumswechsel ist der neue, hilfsweise der frühere Eigentümer,
    verpflichtet, der zuständigen obersten Landesbehörde diesen Eigentumswechsel unverzüglich
    mitzuteilen.

    Wenn Du unwahrscheinlicherweise doch in den zweifelhaften Genuss kommen solltest, dass Deine Sammlung aus 400.00 Exemplaren als "nationales Kulturgut" eingetragen und geschützt ist, kannst Du mit Deiner Sammlung nicht mehr nach eigenem Belieben verfahren. Daraus ergeben sich dann wohl auch Obhutspflichten für Dich. Das gilt aber nur für "eingetragenes nationales Kulturgut" und nicht für sonstiges "Kulturgut".

    @ Sönke:
    Das Thema darf natürlich keinesfalls verniedlicht oder verharmlost werden. Es ist jedoch zu beobachten, dass hier vieles in der Diskussion ausufert und vermengt wird, was sachlich mit dem Gesetz nichts zu tun hat oder nicht den Kern trifft.
    Das Thema verbreitet offensichtlich aufgrund der Berichterstattung Panik unter Sammlern aller Gattungen. Was FrankyM und ich zu vermitteln versuchen ist, dass das Thema für uns Entomologen sicherlich nicht so brisant ist wie für den Hobbyarchäologen, der die Himmelsscheibe von Nebra findet und meistbietend ins Ausland verkaufen möchte.

    Ich verstehe auch, dass bestimmte Interessengruppen, die von dem Gesetz unmittelbarer betroffen sind, derart gegen den Entwurf zu Felde ziehen. Es stecken darin jede Menge Ungeheuerlichkeiten wie die Umkehr der Beweislast, die 30jährige Rückwirkung usw.
    Wenig hilfreich sind aber auch solch populistische Artikel wie der, den Du in Deinem Beitrag vom 07.11.2015 empfiehlst. Darin ist die Rede von "massiven Verschärfungen". Ich jedenfalls empfinde gerade im Bereich der Strafvorschriften nicht als massive Verschärfung. Wie soll das Gesetz Wirkung entfalten, wenn es nicht strafbewehrt ist? Es wird suggeriert, dass schon die Einfuhr der fossilen Muschel aus dem Ausland eine Straftat darstellt, die mit einer Geldstrafe von 100.00 EUR geahndet wird. Dem ist aber nicht so. Natürlich muss derjenige mit Konsequenzen rechnen, der von der Akropolis ein "Andenken" mit nach Deutschland bringt, weil es sich dann eben um ein Kulturgut,also eine "bewegliche Sache von wissenschaftlichem Wert" handelt. Das kann aber nicht einfach so auf alle ähnlichen Sachverhalte übertragen werden. Was aber meines Erachtens dort richtigerweise gefordert wird, ist die Beschränkung des Gesetzes nur auf "nationale Kulturgüter".

    Diese Diskussion ließe sich noch endlos fortsetzen.Das Kabinett hat nun am 04.11.2015 den Entwurf von
    Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) verabschiedet. Damit geht der
    Vorschlag zur weiteren Beratung in den Bundestag. Die Verabschiedung im Plenum
    ist für das Frühjahr 2016 geplant.Gleichwohl nützt es nichts, sich “nur”
    aufzuregen.Ein erster – winziger, aber kostenloser und völlig einfacher - Schritt ist
    die Beteiligung aller Betroffenen an der Online Petition Für den Erhalt des privaten Sammelns // For preserving the right to privately collect - Online Petition,
    wie dies auch schon unser Mitglied Tapir empfohlen hat.

    Ich habe die genannten Beiträge - flüchtig - durchgesehen, und dort keine belastbaren Hinweise gefunden, die jede private naturwissenschaftliche Sammlung (Käfer, Schmetterlinge, Kräuter etc.) als Kulturgut im Sinne des Gesetzesentwurfas qualifizieren.

    Im Prinzip ist diese Frage schon ein "alter Hut". So mußten sich die Gerichte schon 1991/1992 damit befassen. Letztendlich wurde dort eine private Käfersammlung vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof auch tatsächlich als Kulturgut eingestuft, wobei es sich jedoch um "eine in Deutschland einmalige Sammlung von hohem wissenschaftlichem Wert mit einem Bestand von ca. 150.000 Käferarten" (so in "Schutz von Kulturgütern in Deutschland", Annette Hipp, S. 75) handelte und damit von überragender kultureller Bedeutung war, siehe auch hier:

    BVerwG, 30.03.1992 - 7 B 21.92 - Kulturgut; Kulturschutzgesetz

    dort insbesondere Randzeichen 5 und 6.

    Tapir schreibt:

    Worauf gründen sich diese Befürchtungen?

    In § 2 Abs. 2 Ziff. 9 des "Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts" wird Kulturgut wie folgt definiert (S. 1 des Entwurfs):

    Zitat

    "... „Kulturgut“ jede bewegliche Sache oder Sachgesamtheit von künstlerischem, geschichtlichem
    oder archäologischem Wert oder aus anderen Bereichen des kulturellen
    Erbes, insbesondere von paläontologischem, ethnographischem, numismatischem
    oder wissenschaftlichem Wert, ..."

    Das ist in der Tat sehr weit gefasst. Das entspricht jedoch gängiger Praxis in Gesetzgebungsverfahren. Gesetze müssen so formuliert sein, dass sie auf eine Vielzahl von Lebenssachverhalten anwendbar sind.
    Gibt es solche ungenauen Formulierungen, muss zunächst einmal nach Sinn und Zweck des Gesetzes gefragt werden. Dann kann oftmals schon zuverlässig beantwortet werden, was denn nun unter den Begriff des Kulturgutes fällt und was nicht.
    Grenzfälle bzw. Streitfälle sind dann ggf. durch Gerichte zu entscheiden. Ich bezweifle, dass vor diesem Hintergrund zumindest kleine private naturwissenschaftliche Sammlungen (Käfer, Schmetterlinge, Kräuter etc.)
    nach dem Kulturgutschutzgesetz zu beurteilen sein werden.

    Das Thema dürfte daher für uns Hobbyentomolgen nicht die Bedeutung haben, die diese Diskusssion Glauben machen will.

    Hallo Klaus,

    das ist ja eine sehr erfreuliche Nachricht.

    Arctia villica (der Schwarze Bär) gehört nämlich im Moment neben z. B. dem Augsburger Bär Pericallia matronula zu den sogenannten "streng geschützten" Schmetterlingsarten in Deutschland.

    Erstaunlich ist, dass alle einheimischen Bärenspinner unter Schutz stehen, selbst der doch recht häufige Braune Bär Arctia caja.
    Der steht zwar "nur" unter "besonderem" Schutz nach der Bundesartenschutzverordnung in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz; aber egal, ob "besonders geschützt" oder sogar "streng geschützt", besagt § 44 Bundesnaturschutzgesetz:

    Es ist verboten,

    1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der
    Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
    2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,
    Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der
    Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,

    3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, ...

    Hallo Toni,

    damit Du auch weißt, wo Du so etwas nachlesen kannst, hier einmal einige einschlägige Vorschriften:

    Was "Pflanzen" im Sinne des § 42 BNatSchG sind, besagt

    Zitat

    § 10 Bundesnatutschutzgesetz

    Pflanzen =

    a) wild lebende, durch künstliche Vermehrung gewonnene sowie tote Pflanzen wild lebender Arten,
    b) Samen, Früchte oder sonstige Entwicklungsformen von Pflanzen wild lebender Arten,
    c) ohne weiteres erkennbare Teile von Pflanzen wild lebender Arten und
    d) ohne weiteres erkennbar aus Pflanzen wild lebender Arten gewonnene Erzeugnisse,

    Ergänzend in Artenschutzfragen immer wieder mein Hinweis auf WISIA Online, dort RECHERCHE. Da kannst Du selbst gucken, ob die Dich interessierende Art geschützt ist ( = Eintrag vorhanden) oder nicht (kein Eintrag vorhanden).

    Hallo Janyn,

    das ist schwer zu sagen. Es wird sich um eine Eulen-Art handeln. Es gibt aber zig Eulen-Arten, wo die Raupe grün ist und an Pappel lebt.

    In Betracht kommt vielleicht z. B. die Achateule (Phlogophora meticulosa), deren Raupe von grün bis braun sehr variabel ist und die auch an vielen Pflanzen frisst. Sie bildet zwei Generationen. Wenn es sich bei Deiner Raupe um die der Achateule handelt, könnte es also sein, dass der Falter im August 2013 schlüpft. Lagere die Puppe einfach unter Freilandbedingungen, also so, wie die Außentemperaturen bei Dir vorherrschen. Dann kannst Du nichts falsch machen.

    Ansonsten warte hier einfach noch ab. Es gibt hier genug Spezialisten auf https://www.actias.de, die es bestimmt genauer wissen als ich.

    Hallo Fabian,

    Attacus atlas gehört zur Familie der Seidenspinner. Diese Falter haben alle keine Mundwerzeuge und leben nur von dem Fettvorrat, den sie sich als Raupe angefressen haben. Den Falter kannst Du also nicht ernähren!

    Die Raupen kann man hier im Zimmer gut z. B. an Liguster züchten.

    Achte darauf, dass Du die Kokons gleich in einer Höhe von ca. 30 cm ab Boden aufhängst (z. B. mit Stecknadel an ein langes Stück Tuch, damit der Falter beim Schlüpfen die Flügel nach unten hängen lassen und aufpumpen kann. Wenn der Falter sich nicht hinhängen kann, verkrüppeln die Flügel. Nimm als Tuch aber nicht die gardine im Wohnzimmer! Nach dem Schlüpfen entledigen sich die Falter nämlich einer überschüssigen braunen Flüssigkeit (das Mekonium)!

    Wenn Du handwerklich geübt bist, darfst Du die Kokons auch sehr vorsichtig seitlich mit einer Nagelschere aufschneiden und kannst alle paar Tage den Zustand der Puppen untersuchen. Das schadet der Puppe nicht, solange Du die Puppe nicht mit der Schere verletzt. Wenn die Puppe ganz dunkel (fast schwarz) ist, steht der Schlupf kurz bevor. Tägliches Besprühen mit lauwarmem Wasser mögen die Puppen auch gerne (eben wie in ihrer asatischen Heimat).

    Viel Glück bei der Zucht!

    ... schade, schade, das ist mir doch zu teuer. Bis 500 EUR hätte ich ja mitgeboten. Allein das in unseren Breitengraden sehr, sehr seltene Tagpfauenauge wäre es schon Wert gewesen!

    Seine Preiskalkulation würde mich mal interessieren. Wahrscheinlich 10 EUR pro Falter minus Mengenrabatt = 630 EUR.

    Auch die Beschreibung ist sehr witzig:

    Zitat

    Die Schmetterlinge sind erstaunliche Lebewesen, die man nicht alle Tage zu Gesicht bekommt und auch nicht zuvor gesehn hat.


    Das glaube ich ihm sofort!

    Hallo Thomas,

    ich machs genauso, wie Du es gestern beschrieben hast, also nimm kein destilliertes Wasser.

    Im Übrigen ist destilliertes Wasser eher schädlich als nützlich, siehe hier:
    Destilliertes Wasser – Wikipedia

    Dass die Falter bei der Fütterung beschädigt werden, muss man halt in Kauf nehmen. Letztendlich gehts doch darum, Nachkommen zu erzeugen. Da muss man auch mal ein paar kaputte Falter was investieren. Nichts anderes spielt sich ja in der Natur ab.

    Zusätzlich kann man Blüten in den Flugkäfig stellen. Du solltest Dich allerdings nicht darauf verlassen, dass das reicht, da die Falter sich in Gefangenschaft möglicherweise anders verhalten, als in der freien Natur, also weniger oder gar nicht an die Blüten gehen. Also auf Nummer sicher gehen und per Hand füttern.

    Lieber Rudi,

    mit solchen Äußerungen wie diesen

    Zitat

    Hinweis von mir an rattlesnake: Da beide "Bestimmungen" falsch sind, würde ich mich an Deiner Stelle zukünftig nur dazu äußern, worüber ich auch Bescheid weiß.

    tust Du niemandem einen Gefallen. rattlesnake ist ein junger Schüler, der sicherlich nichts Böses im Sinn hatte und in der Formulierung noch nicht so bewandert ist, wie wir "alten Hasen".

    Wir sollten froh, sein, dass es hier auf ACTIAS Nachwuchs gibt, der sich einbringt und am Geschehen teilnimmt. Kommentare wie Dein oben zitierter sind da eher kontraproduktiv.

    Hallo Florian,

    lies Dir zunächst einmal den sehr schönen folgenden Zuchtbericht durch:

    Attacus atlas - Atlasspinner - Saturniidae

    (Den kannst Du Dir runterladen und z. B. mit MS WORD öffnen).

    Ich hatte dieses Jahr Kokons aus eigener Zucht, die 6 Monate nach der Verpuppung schlüpften. Ich habe jetzt immer noch einen Kokon von Februar 2011! Es gibt da leider keine festen Zeiten, da viele Faktoren die Schlupfzeit beeinflussen. Das hat vor allem mit Feuchtigkeit und Wärme zu tun. Die Schlupfzeiten liegen zwischen mindestens drei Wochen und bis zu 12 Monaten.

    Lies Dir dazu auch noch den folgenden Beitrag durch:

    Schlupf bei Attacus atlas

    Hallo Heiko,

    Du schreibst:

    Danke für die Aufklärung, so kann ich den Käfer mit richtigem Namen einordnen. Ich denke in meiner privaten Photosammlung sind so einige Käfer falsch bestimmt, da ich mit Käfern eigentlich nix am Hut hab. Ich photografiere sie weil sie mir gefallen, aber Ahnung hab ich nicht wirklich davon.

    Das macht nichts! Dafür haben wir ja unsere Spezialisten. Du weißt ja: Ein Spezialist ist jemand, der von immer weniger immer mehr weiß.
    So haben wir alle was davon! Vielen Dank für Deinen sehr schönen Fotobericht. Die Fotos können wir uns ja dann im Winter nochmal ausgiebig angucken und uns schon mal aufs nächste Jahr freuen ...
    Wenn ich so in meinem Garten die Eichhörnchen beobachte habe ich das Gefühl, dass dieser Winter mal wieder lang und streng wird.