Beiträge von ra schuetz

    Auch die alten Etiketten ohne Datum sind Nachweis genug. Im Zweifelsfall muss man Ihnen etwas anderes nachweisen.

    Gruss Gödi

    Das stimmt so nicht ganz. Es müssen weitere Umstände glaubhaft gemacht werden, nämlich zu der Frage, seit wann das betreffende Exemplar im Besitz ist, siehe § 49 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz!

    Grundsätzlich muss der Besitzer den umfassenden Nachweis führen, dass er sich auf eine Ausnahme vom Besitzverbot z.B. nach § 42 Abs. 2 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz berufen kann. Für die prüfende Behörde dagegen gilt der Grundatz der sogenannten freien Beweiswürdigung - laienhaft ausgedrückt: sie MUSS gar nichts glauben, was man insoweit vorträgt...

    Der Besitzer muss zunächst den Besitzerwerb der unter Schutz stehenden Art vor Unterschutzstellung nachweisen. Die Behörde hat dann weiterhin die Möglichkeit, dem Besitzer den nicht rechtmäßigen Erwerb (also Erwerb nach Unterschutzstellung) nachzuweisen.

    Hallo Roland,

    vielleicht solltest Du auch mal angeben, dass Du aus der Schweiz schreibst. Nicht jeder kennt das Höllental...

    Für artenschutzrechtliche Fragen in Deutschland, die den Besitz bzw. ggf. den Handel/Verkauf
    geschützter Exemplare innerhalb Deutschlands betreffen, sind grundsätzlich die
    Landesbehörden (Untere Naturschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes, in dem der Eigentümer eine solchen Art wohnt) zuständig - während das Bundesamt für Naturschutz u.a.
    zuständig ist für die Erteilung artenschutzrechtlicher Ein- und
    Ausfuhrgenehmigungen im internationalen Verkehr.

    Grundsätzlich muss derjenige, der Exemplare besonders geschützter Arten besitzt, den rechtmäßigen Erwerb nachweisen können. Soweit es sich aber nur um den Besitz bzw. auch die Weitergabe im privaten Bereich handelt, genügt als Nachweis die sogenannte Glaubhaftmachung. Dies ist juristisch gesehen eine schwächere Beweisführung als der echte Beweis. Die Glaubhaftmachung geschieht z. B. durch die bereits diskutierten Fundortetiketten oder andere Belege, aus denen sich Herkunft und Fangdatum ergeben (Sammlungstagebuch o.ä.). Zu beachten ist, dass sich je nach geschützter Art verschiedene Zeitpunkte der Unterschutzstellung ergeben, die man unter http://www.wisia.de recherchieren kann.

    Genauere Nachweise als die Unterlagen, die für eine Glaubhaftmachung reichen, wären aber als Grundlage für den Handel/Verkauf solcher Exemplare notwendig. Ggf. muss dann auch eine Vermarktungsgenehmigung der zuständigen
    Landesbehörde eingeholt werden. Das sollte man vor einem geplanten Verkauf mit dieser Behörde absprechen, da es regionale Unterschiede in der Handhabung gibt. Diese Behörde prüft, ob es sich um Exemplare aus der Zeit vor Unterschutzstellung handelt und erteilt dann die entsprechende Vermarktungsgenehmigung, mit der nach dem Fang unter Schutz gestellten Exemplare legal öffentlich verkauft/gehandelt werden dürfen.

    Hallo Falk,

    Dich hat ja richtig das Fieber gepackt! Ist aber auch absolut nachvollziehbar. Ich glaube jeder von uns träumt sowas mal sehen zu können, aber bitte ohne Moskitos, Schlangen, Skorpione und Malaria...

    Guck mal hier, da hat Marc ein Video verlinkt, dass dürfte Dich interessieren, auch gerade im Hinblick auf die Sammelplätze und Ansammlungen von Faltern:

    War schon mal wer in Peru?

    Vielleicht solltest Du zu denen mal Kontakt aufnehmen wegen geeignter locations.

    Wenn ich Werner richtig verstehe, glaubt sein Bekannter, dass das Tier unter Wasser lebt, oder?

    Da scheidet eine Pyralidae doch wohl aus, es sei denn, die hätten sich dem nordischen Wetter angepaßt und heißt jetzt Eurrhypara aquatica oder ähnlich :ironie:

    Hallo Franz, hallo Jenny,

    schöne Sache, die Ihr da macht. So etwas hatte ich hier in Bremen auch geplant, da das Interesse doch immer sehr groß ist, wenn man mit anderen Menschen jeden Alters ins Gespräch kommt über unser Hobby.

    @ Jenny: Den Archispirostreptus gigas hattest Du doch sicherlich mitgebracht, oder? Hast Du keine Angst, dass die bei den hin und wieder unbeholfenen Bewegungen der Kinder ihr Wehrsekret verspritzen. Ich hab gelesen, dass die das bis 30 cm weit verspritzen und dass das Sekret schleimhautreizend ist (siehe http://www.fsbio-hannover.de/oftheweek/42.htm).


    Hallo Falk,

    vielleicht solltest Du für Deine erste Tropenreise erstmal was unter Anleitung ausprobieren, um erste Erfahrungen mit den Tropen zu sammeln, z. B. bei Norbert Flauger, zu finden unter http://www.bugparadise.com/index.html.
    Norbert Flauger ist Deutscher und unterhält in Venezuela ein Gästehaus im Grünen. Ohne professionelle Anleitung würde ich mich da nicht hintrauen. Man sollte schon wissen, von welcher giftigen Schlange man gerade gebissen wurde :grinning_squinting_face:

    Hallo Thomas,

    zunächst einmmal herzlich willkommen bei Actias.de. Endlich bekommen wir Nordlichter etwas Verstärkung!

    Zu Deiner Frage:
    Die Kokons von selene bedürfen keiner besonderen Behandlung. Selene ist sehr robust. Optimal ist die Lagerung bei Zimmertemperaturen und eine tägliche Befeuchtung. Eine konstante Luftfeuchte im Puppenbehälter wäre auch ausreichend. Ich bewahre die Kokons immer in Gazekäfigen auf und besprühe sie täglich einmal mit Wasser, das reicht. Je nach Lagerung schlüpfen die Falter dann frühestens nach drei Wochen ab der Verpuppung. Die Raupen habe ich schon im geschlossenen Aquarium, aber auch bei offener Zimmerzucht gut durchgebracht.

    Zu Deinem Experiment:
    Es ist ja kaum zu glauben, dass das mit dem Honig funktionieren soll. Verklebt da nicht alles? Vielleicht hängt die bessere Entwicklung ja auch vor allem damit zusammen, dass das Bestreichen der Blätter automatisch dazu führt, dass die Raupen mehr Flüssigkeit aufnehmen.

    Halte uns bitte auf dem Laufenden, was Dein Experiment ergibt. Eine detaillierte Beschreibung, vielleicht sogar mit Fotos wäre sicherlich für alle sehr lesenswert. Verwöhn die Raupen aber nicht zu sehr! Nachher wollen die nur noch Nutella !:freudentanz:

    Hallo Klaas,

    in vielem ist Dir beizupflichten, in manchem aber auch nicht.

    Wie überall gibt es natürlich auch in Frankfurt schwarze Schafe auf der Börse.
    Nicht ohne Grund finden die Behörden immer wieder verbotenes Material dort und beschlagnahmen es.
    Es handelt sich aber doch insgesamt gesehen um Ausnahmen. Viele dort angebotene Tiere gehören zwar
    zu den geschützten Arten, aber niemand der Aussteller hat dort offen die entsprechenden Dokumente ausliegen,
    aufgrund derer es sich eben nicht um verbotenes Material handelt.
    Der erste Eindruck des Beobachters ist eben vielfach: Da wird ein Troides angeboten, ist das denn legal?
    Das ist - auch nach Gesprächen mit Ausstellern - zumindest mein Eindruck von der Börse, die ich dieses Jahr wieder einmal besucht hatte.

    Mein weiterer Eindruck:
    Wenn man sich einmal die Mühe macht und nicht das Ausstellungsmaterial über längere Zeit betrachtet, sondern die Besucher, vielfach Eltern mit ihren Kindern, wird ganz deutlich, wie wichtig solche Börsen sind, um überhaupt Interesse und Begeisterung bei der Bevölkerung für Insekten und andere Krabbeltiere zu wecken, die sonst eher nicht oder mit Ekel betrachtet werden.
    Ich denke da vor allem an die spektakulären lebenden Phasmiden und Coleoptera, aber auch die Spinnen. Das hat sicherlich einen bleibenden positiven Eindruck bei vielen Besuchern hinterlassen. So ganz nebenbei kann man durch solche Börsen auch eindrucksvoll demonstrieren, was die Natur hervorbringt und dass die Beschäftigung damit spannender ist als jedes Computerspiel. Dass jedenfalls sind meine Beobachtungen, wenn ich z. B. überzähliges Zuchtmaterial von Gespenstschrecken an Schulklassen abgebe.

    Wenn Nachwuchs Mangelware ist, wie Du schreibst, dann ist dies sicherlich mit der erste Ansatzpunkt, um Nachwuchs zu generieren.
    Wir sind doch alle mal durch das eine oder andere Schlüsselerlebnis zu unserem Hobby gekommen, oder?

    Mein Fazit daher:
    Börsen müssen sein und Handel auch, denn nur dadurch ist es möglich, sich selbst eingehend mit den Tieren zu beschäftigen, zumal, wenn es sich um Lebendmaterial handelt. Und weder Behörden noch Naturschutzverbände sollte man da als "natürliche Feinde" des Entomologen betrachten, solange es sich um konstruktive bzw. berechtigte Kritik handelt.

    Eine solche Seite auf deutsch gäbe es nicht bzw. würde sofort geschlossen. Aber im Land der unbegrenzten Möglichkeiten ist so etwas leider machbar. Es ist ja wohl auch kein Geheimnis, dass man im Internet Inhalte mit sogenanntem "harten Porno" ohne weiteres einsehen kann. Das sind dann in der Mehrzahl amerikanische Seiten. In Deutschland dürfen solche Inhalte nur gegen Altersnachweis zugänglich gemacht werden.

    Da deutsche Nutzer die amerikanische Seite rottenneighbor.com nutzen, kann man das auch nicht eindämmen, da diese Seite nur amerikanischem Recht unterliegt. Es ist zwar vieles strafbar, was dort steht, aber die Amerikaner rücken den deutschen Strafverfolgungsbehörden nicht die Daten der Nutzer heraus, die solche Sachen dort reinschreiben. Und mit anderen Mitteln bekommt man die Urheber solcher Denunziationen leider nicht heraus.

    ... und der abartigste Trend in Sachen Goggle Maps, den ich aus meiner Berufspraxis aus meinem Schwerpunktgebiet Internetrecht vermelden kann, ist die Nutzung der Satellitenaufnahmen z.B. bei http://www.rottenneighbor.com bzw. http://www.rottenneighbour.com zum Verbreiten von vorwiegend negativen (und oftmals strafrechtlich relevanten) Kommentaren über unliebsame Mitmenschen, die öffentlich denunziert und beleidigt werden. Leicht zu prüfen, wenn Ihr dort mal oben in die Suchleiste Eure Adresse eingebt. Da taucht bestimmt das eine oder andere rote Haus in Eurem Umkreis auf. Wenn man das anklickt, erscheint der Negativkommentar eines lieben Mitbürgers...

    Das Bild von Matthias habe ich allerdings entfernt! Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Google Maps besagen u.a. folgendes:

    Aus der Nutzung von Google Maps ergeben sich für Sie
    keine Rechte. Alle Eigentumsrechte an den Abbildungen verbleiben bei
    Google und/oder den Lizenzgebern von Google (sofern zutreffend). Die
    Abbildungen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert
    werden, auch wenn sie verändert oder mit anderen Daten oder anderer
    Software zusammengeführt wurden.

    Bei
    Bedarf also bitte nicht den Bildschirm kopieren und hier veröffentlichen, sondern hier die
    dazugehörige url veröffentlichen, zu finden bei Google Maps oben rechts
    unter LINK, hier also:
    http://maps.google.de/maps?f=q&hl=de…83,7.075195&z=7

    Kleine Umfrage:

    Wer wird denn dieses Jahr nach Frankfurt zur Insektenbörse fahren (1. und 2.11.2008)?

    Ich werde wohl am Samstag gegen 13:00 Uhr dort aufschlagen.

    Bei Interesse wäre es schön, wenn wir von ACTIAS uns vielleicht um 15:00 Uhr bei den Bistrotischen im 1. Stock treffen könnten.

    Falls unser Oberguru Eric kommt, könnte er ja ein ACTIAS-Fähnchen für einen der Bistrotische mitbringen.

    Hallo Dominik,

    wenn es sich bei Deinem Falter tatsächlichen um den Weissen Waldportier Brintesia circe handelt, ist dieser in Deutschland nach der Bundesartenschutzverordnung, Anlage 1 'besonders geschützt'.

    Für 'besonders geschützte' Arten gilt nach § 42 Bundesnaturschutzgesetz:
    § 42 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
    (1) Es ist verboten,
    1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu
    fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-,
    Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu
    zerstören,
    ...
    (2) Es ist ferner verboten,
    1. Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten in Besitz oder
    Gewahrsam zu nehmen, in Besitz oder Gewahrsam zu haben oder zu be- oder
    verarbeiten (Besitzverbote),
    ...

    Der Große Waldportier Hipparchia fagi und der Kleine Waldportier Hipparchia alcyone sind übrigens sogar streng geschützt.

    In der Steiermark/Österreich, wo Du wohnst, steht Brintesia circe als stark gefährdete Art auf der Roten Liste:

    http://www.umweltbundesamt.at/umweltschutz/n…%2Fform_neu1.pl

    Mein Rat:
    Lass das Weibchen frei.

    Hallo Arne,

    vielen Dank. Wie hast Du das denn rausbekommen? Von der Pflanze habe ich ja noch nie gehört! Ich hab sie zuvor hier auch noch nie gesehen. Sie steht etwas versteckt in einem öffentlichen Park in meiner Nähe zwischen riesigen Buchen und fühlt sich da im Schatten offensichtlich sehr wohl.

    Im Englischen wird die Pflanze auch Sweet Pepperbush genannt, wie ich auf Deinen Hinweis hin gegoogelt habe. Das meine ich schon mal im Zusammenhang mit Futterpflanzen (für Saturniidae?) gelesen zu haben, kann aber auch sein, dass ich mich da vertue.

    Vielleicht weiß jemand hier im Forum etwas über die Eignung als Futterpflanze?

    Einen Zimtgeruch konnte ich allerdings nicht feststellen. Es duftet für mich einfach ganz intensiv wie Echter Jasmin.