Beiträge von Klingone

    Im Projekt soll das Monitoring des Maiszünslerflugs verbessert werden. Und da Pheromonfallen nur Männchen fangen und die auch nur teilweise, brauchen wir die Lichtfallen. Der Verlauf der Fangzahlen ist entscheidend für die Einleitung von Gegenmaßnahmen, sei es chemisch oder biologisch durch Trichogramma. Verbesserungen beim Monitoring versprechen höhere Wirksamkeit der Trichogramma, weniger Gift und mehr Ertrag.

    Hallo Rudi,

    ich habe nochmal reingeguckt und es sind doch Auflagen drin. Wir hatten nur sowieso nichts anderes vor:

    1. die gefangenen Exemplare der besonders geschützten Arten sind am darauffolgenden Tag nach erfolgter Bestimmung und Dokumentation wieder freizulassen


    2. Die Geländearbeiten haben so zu erfolgen, dass Beeinträchtigungen anderer wildlebender Tierarten, insbesondere der besonders geschützten Arten und europäischer Vogelarten ausgeschlossen werden.

    3. 3 Monate nach Ende der Genehmigung ist ein Bericht über die durchgeführten Arbeiten und Ergebnisse beim Landesamt für Umwelt vorzulegen.

    Also wir fangen schon, lassen sie aber wieder frei. Da ich Laie bin, zieht sich die Artbestimmung ganz schön hin. Außer bei Schmetterlingen habe ich dann teilweise gar keine Chance mehr.

    Hallo Rudi,

    wir brauchten die Genehmigung für ein wissenschaftliches Projekt und lassen alle Fänge gleich wieder unbeschadet frei. Bei uns in Brandenburg läuft das über das Landesamt für Umwelt in Potsdam. Umfang: unsere Versuchsstation und für 2,5 Jahre ohne Einschränkungen. Aber wahrscheinlich nur deshalb, weil wir sowieso penibel darauf achten, keinen Wildtieren zu schaden. Das ist so eventuell nicht übertragbar. Aber ich kann den Kontakt empfehlen, auch wenn dann diverse Verbände einbezogen werden und es sich dadurch hinzieht. Die Jäger zum Beispiel. Also wenn Dir das hilft...

    Mit Forumsmitglied Donnervogel kann man auch mal Kontakt aufnehmen und vorfühlen. Das Vorhaben sollte halt nicht im Massaker enden.

    indoor zulässig, outdoor nicht. Und das sollte auch in der Beschreibung stehen. Wenn Lidl das nicht ausweist und trotzdem outdoor-Lichtfallen verkauft, könntest Du Dich an den NaBu wenden. Unter diesem Artikel steht eine Email-Adresse dafür: fazit.html

    Ich habe noch niemanden gefunden, der es mit einer Ausnahmegenehmigung versucht hat.

    Der Gesetzestext lautet aber:
    § 4 BArtSchV (§ 4 BArtSchV - Einzelnorm)


    3) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann
    im Einzelfall weitere Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1
    zulassen, soweit dies
    1.zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger gemeinwirtschaftlicher Schäden,
    2.zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt oder
    3.für Zwecke der Forschung, Lehre oder Wiederansiedlung oder zur Nachzucht für einen dieser Zwecke
    erforderlich
    ist, der Bestand und die Verbreitung der betreffenden Population oder
    Art dadurch nicht nachteilig beeinflusst wird und sonstige Belange des
    Artenschutzes, insbesondere Artikel 9 Abs. 1 der Richtlinie 2009/147/EG
    des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die
    Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 7)
    und Artikel 16 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/ EWG des Rates nicht
    entgegenstehen.
    (4) Artikel 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 des Rates vom 4. November 1991 zum Verbot von Tellereisen in der Gemeinschaft und der Einfuhr von Pelzen und Waren von bestimmten Wildtierarten aus Ländern, die Tellereisen oder den internationalen humanen Fangnormen nicht entsprechende Fangmethoden anwenden (ABl. EG Nr. L 308 S. 1), bleibt unberührt.

    nur nochmal zur Aktualisierung der rechtlichen Lage:


    § 44 BNatSchG verbietet nicht nur das Töten, sondern auch das Fangen der besonders geschützten Arten. § 4 BArtSchV geht noch weiter, indem er schon das Anlocken mit künstlichen Lichtquellen verbietet. Einzelausnahmen sind zwar durch die Landesbehörden möglich, aber wohl eher nicht "zum Spaß", sondern vor allem für öffentlich sinnvolle Monitoring-Zwecke, z.B. um die Applikationszeitpunkte für die Maiszünslerbekämpfung zu ermitteln.


    Lichtfallen gelten im Gegensatz zu Pheromonfallen als unspezifisch fängig.

    Zu den besonders geschützten Arten gehören laut Anlage 1 BArtSchV auch viele Schmetterlinge und andere Insekten.


    Der Naturschutzbund Deutschland ist meiner Meinung nach sehr lobenswert aktiv, um Verkäufer von outdoor-Lichtfallen auf die rechtliche Lage aufmerksam zu machen. Strafbar macht sich der Anwender und dazu muss eigentlich bei jeder verkauften Lichtfalle ein Hinweis vorhanden sein. Was passiert, wenn solche Maßnahmen ausbleiben, kann man gut in China und Indien erleben, wo über Ali Baba zigtausend autarke Insektenvernichter-Lichtfallen gekauft und aufgestellt werden und die dort heimische Fauna völlig wahllos dezimieren.