Beiträge von Felix Riedel

    Vielen Dank schonmal für die Antworten und auch das liebe Angebot, Dirk. Ich will mir vorerst lieber zusammen mit den Kindern eine regionale, einfache Sammlung anlegen. Die Schule hat nur ein paar Präparate von Reptilien und Amphibien, und ein paar ganz kaputte Insekten. Aber der Tipp über die schule zu gehen ist hilfreich, das mache ich. Ich leite nur eine Insekten-AG, bin selbst kein Biolehrer, dazu hat es damals nicht gereicht.
    Danke für den WISIA-Link. Es ist schon einfach absurd, kleiner Heufalter ist drin, Schachbrett (definitiv seltener) nicht. Da soll einer durchsteigen.

    Beste Grüße

    Felix

    Hallo zusammen, es ist bestimmt häufig durchgekaut und ich will keine Grundsatzdiskussion. Ich möchte gerne eine Schausammlung von häufigen Insektenarten aus der direkten Umgebung (Garten, Schule) anlegen, um Schüler*innen der fünften und sechsten Klasse im Winter etwas an Insekten näher zu bringen.
    Einen alten Kasten habe ich im Sperrmüll gefunden, alles Allerweltsarten, manche abgerockt. Einen neuen Kasten für Zuchtexemplare und Fensterfunde (Totfunde) habe ich mir besorgt.
    Frage ist, was der aktuelle Stand des BArtSchG ist und wie ihr das handhabt.
    Standort ist NRW.

    Dürfen historische Sammlungen erworben oder behalten oder gerettet werden? Ich will hier nicht auf Apollos hinaus, es gibt genug Opa/Oma-Sammlungen mit den üblichen Allerweltsarten, wo halt dann mal ein heute geschützter Bläuling oder Schwalbenschwanz dabei ist.
    Welche Schmetterlings-, Heuschrecken- und Käferarten dürfen gesammelt werden? Gemeinhin hört man: Ja, nur Kohlweißlinge. So einfach ist es aber offenbar nicht. Ein Standpunkt ist: nur ungeschützte Arten. Nun gibt es die Rote Liste nach Bundesland und Bundesweit. Ich gehe davon aus, dass die des Bundeslandes gilt, bzw. die jeweils weitreichendere Version?
    Ein weiterer Standpunkt wäre: Totfunde auch von z.B. RL 3-Arten können präpariert werden, weil das kein "Nachstellen" ist.
    Einigkeit dürfte bestehen, dass in Schutzgebieten (FFH, NSG) jegliche Tiere und Pflanzen nicht gesammelt oder gestört werden dürfen. Das wird zwar teilweise absurd: Theoretisch darf ich eine Kröte nicht über die Straße tragen, weil ich sie dann störe und auch keine Federn oder Schneckenhäuser geschützter Arten mitnehmen, weil ich die ja getötet haben könnte. Hier ohne Polemik die einfache Frage: Darf ich Totfunde mitnehmen?
    Z.B. fand ich eine Goldleiste tot auf einem Waldweg, sehr gut erhalten, frisch tot. Darf ich präparieren? Brauner Bär, angefahren, tot. Darf ich präparieren? Zweigestreifte Quelljungfer, Totfund auf dem Radweg an stark befahrener Straße. Darf ich präparieren, darf ich überhaupt mitnehmen und z.B. einschicken/melden?

    Weiter: Wie sind eure Erfahrungen mit naturpädagogischen Sammlungen? Also z.B. drei Kästen mit ein paar Einzelexemplaren jeder Art, um Schüler*innen eine Übersicht über lokal vorkommende Arten zu ermöglichen? Wird so etwas genehmigt? Ausschlaggebend ist ja hier die "Zumutbarkeit". Ja, natürlich ist es zumutbar, nicht so eine Sammlung zu haben. Für die Umweltpädagogik wäre es aber schon ein Riesenvorteil.

    Und noch einmal weiter: Wann war das letzte Gerichtsurteil, bei dem tatsächlich eine Person wegen Entnahme von Insekten in Deutschland verurteilt wurde und wo? Mir kam in keinem NSG, auch nicht am Badberg, je eine Kontrolle unter.

    Ich habe bislang ausschließlich Lebendfang zur Lebendbestimmung betrieben, mit Rücksicht auf Wiesenbrüter und an Wegen versteht sich, aber trotzdem, die einzige Frage, die mir immer wieder misstrauisch gestellt wird ist: "Fangen Sie damit Fische?"

    Ich habe eine Zeitlang beim RP Stuttgart und Mannheim Genehmigungen dafür geholt, um umweltpädagogisch zu arbeiten mit Jugendlichen. Nachdem ich vom RP Gießen dann einmal keine Genehmigung dafür erhalten habe (ich wollte nur Schmetterlinge einer Kindergruppe vorführen und dann freilassen), habe ich es aufgegeben. Ich kann nicht in jedem RP eine Genehmigung für Lebendbestimmung einholen und wurde auch noch nie kontrolliert und hoffe einfach auf den common sense von Leuten die das Gesetz kennen und damit aber auch wie sinnlos es ist, das auf Lebendbestimmungen anzuwenden.

    Für eine Schausammlung zur Arbeit an einer Schule möchte ich aber rechtlich schon auf der sicheren Seite sein.

    Hallo,

    Essbare Raupen werden ja immer wieder mal vorgestellt. Leider wird in den Dokus eine der Hauptfragen nicht beantwortet: "Gemästet" werden meistens Bombyx mori, Samia ricini oder Antherina suraka und die beiden letzteren ja meist an Lorbeerkirsche. Diese ist giftig, weil die Inhaltsstoffe im Magen in Blausäure umgewandelt werden. Wandeln die Raupen die giftigen Inhaltsstoffe der Blätter um? Werden diese beim Kochen vollständig zersetzt?

    Heißt das:
    1. dass diese Insektenvernichter aus dem Lidl nicht rechtmäßig sind? Wenn ja, wer und wie geht dagegen vor?
    2. dass man für naturkundliche Lichtfallen eine Ausnahme schwerer erhält? Wer ist zuständig, die UNB?
    Soweit ich weiß, haben Naturkundler für Lichtfänge bisher auch eine Genehmigung benötigt.