Moin,
in der Regel sind solche Entnahmegenehmigungen, zumindest in Deutschland, mit Bedingungen verknüpft. Meistens ist es erlaubt Tiere aufzusammeln um sie zu bestimmen oder um mit dem Präparat einen dauerhaften Nachweis zu erbringen und eine wissenschaftlich basierte Auseinandersetzung mit einem bestimmten Thema zu ermöglichen. Diese Präparate als "Datensatz" sind meist irgendwann an ein bestimmtes Museum zu übergeben, etc. etc. Sprich man ist sozusagen "Besitzer auf Zeit". Eine legale Weitergabe an Dritte in jedweder Form ist ohne Zustimmung der zuständigen Stelle kaum möglich.
So zumindest mein Wissensstand.
Eine Entnahmegenehmigung schließt in Deutschland nicht automatisch das Recht mit ein einen Zuchtstamm mit den Tieren aufzubauen und/oder dann solche Tiere auch anderweitig abzugeben, nur weil dies nicht ausdrücklich als verboten in der Entnahmegenehmigung formuliert wurde.
Das Verbot des Fangens, Inbesitznahme, Haltung, Zucht, Weitergabe, Handel etc ist in der Regel in einem Gesetz verankert. In Deutschland ist dies das Bundesnaturschutzgesetz in Kombination mit der Bundesartenschutzverordnung. Durch die an dich erteilte Entnahmegenehmigung wird das Gesetz in Teilbereichen ausgenommen. Hier in diesem Beispiel dann eben Fang und Inbesitznahme. Nicht aber Haltung, Zucht etc.
Dir ist das erlaubt zu tun, was in der Genehmigung formuliert ist. Nicht mehr, nicht weniger. Wenn die Erlaubnis zur Zucht mit aufgeführt ist, umso besser.
Mit der Entnahmegenehmigung die mir persönlich vorliegt, dürfte ich sogar wahrscheinlich (ich müsste nochmals genau nachlesen) einen proserpina aufsammeln und präparieren. Somit wäre die Inbesitznahme (zeitweise, bis zur Weitergabe ans Museum) vielleicht(!!!) sogar möglich.
Aber warum? Das Tier ist auch so einwandfrei am Leuchtturm zu bestimmen; Verwechslungsarten gibt es nicht. Die Beobachtungsdaten wären eindeutig.
Eine Weitergabe oder Zucht wäre mit meiner Genehmigung allerdings wohl eher nicht drin.
Wenn du das Glück hast, eine umfassendere Genehmigung zu haben, die auch die Zucht mit einschließt, wird sicher auch formuliert sein, was dir mit den Nachkommen zu tun erlaubt ist.
Vielleicht läuft das in Österreich bzw Niederösterreich auch einfacher. Ich würde es dir zumindest wünschen und gönnen.
Noch etwas zur Eingangsfrage: Proserpinus proserpina ist eh in Ausbreitung begriffen und erweitert sein natürliches Arial stetig. Ein künstliches Aussetzen, mal unabhängig davon ob man es darf oder nicht, erscheint mir mehr als kontraproduktiv für den natürlichen Bestand und die wissenschaftlichen Arbeiten mit der Art, die vielleicht irgendwo laufen.
Rudi