Auch wenn ich hier gerade nur so halb mitgelesen habe, steige ich dann hier doch auch mal kurz ein und unterstütze Finns Aufforderung zumindest dahingehend, die Diskussion auf das konkrete Thema zu beziehen/ zurückzuführen.
Bzw. welche Beiträge gehen am Thema vorbei?
Das ganze wurde langsam schon wieder zu einer Diskussion um Personen.
Manfred brachte Behauptungen, die so nicht uneingeschränkt vertretbar sind (ich selbst bin zwar ein Freund dessen, jedem selbst entscheiden zu lassen, ob er den Gurt anlegt oder nicht - aber es sollte dennoch vorher eine fundierte Aufklärung über die Rechtslage und mögliche Konsequenzen erfolgen).
Das hast du, Rudi, und andere ja noch sinnvoll richtig gestellt.
Was folgt war dann eine Passage, die eher in die personenbezogene Richtung abschweift ("ich kann dies und das", "was du sagst stimmt doch gar nich!", "aber ich mach das so", "du bist doof!" - so oder so ähnlich würde es wohl zwischen Kleinkindern ablaufen...und der Trend ist/war auch hier abzusehen).
Also: zurück zum Wesentlichen.
Eigtl. bedarf es keiner weiteren Diskussion, außer jemand hat Rudis Kommentar tatsächlich noch etwas Fundiertes zuzusetzen.
Dann allerdings bitte NUR, wenn jemand auch die österreichische Rechtslage kennt - wie ebenfalls schon mehrfach geschrieben wird hier nämlich immernoch regelmäßig einiges vermischt.
Und hier würde ich zum Schluss kurz auch nochmal Finns Aussage einschränken: wir orientieren uns hier auf ACTIAS nach deutschem Recht. Was Einfuhr geschützter Arten anbetrifft, gehen unsere Vorgaben auf das BNatSchG zurück. Personen in anderen Ländern sind selbst dafür zuständig, die jeweilig gültige Rechtslage abzuklären und zu prüfen, ob unsere Vorgaben auch für sie gültig sind.
Daher bitte ich euch, keine weiteren Rückschlüsse von der Rechtslage eines Landes auf ein anderes zu ziehen - bzw. wenn, dann nur unter expliziter Kennzeichnung als solches.
Und als letzten Kommentar meinerseits:
Ganz konkret würde mich interessieren, ob es einen lagalen Weg gibt, Raupen vor Gefahr zu retten, zum Falter zu ziehen und freizulassen.
Da sich das auf Deutschland zu beziehen scheint, verweise ich kurz auf §45 Abs. 5 BNatSchG:
"Abweichend von den Verboten des § 44 Absatz 1 Nummer 1 sowie den Besitzverboten ist es vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften ferner zulässig, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich freizulassen, sobald sie sich selbständig erhalten können."
Grundsätzlich gibt es hier schon die Möglichkeit mit dem "Retten vor Gefahren"....allerdings fällt dein Wunsch wohl eher nicht in jene Kategorie, da du die Raupen dann wohl nur ein paar Meter weiter in das nächstgeeignete Habitat setzen könntest - die Zucht als solches ist für eine Rettungsaktion eigtl. nicht nötig und beruht dann wohl eher auf anderer Motivation....insofern wäre wohl max. Rudis genannter Weg geeignet.
So, und jetzt bitte themenbezogen weiter.
Beste Grüße,
Toni