Vor Allem wenn sie Nachts weniger zu tun haben und Du da als prima Beschäftigungsterapie um die Ecke kommst...
Also es mag ja sein, dass es gerade viele Sheriffs mit Langeweile gibt - aber es heißt noch lange nicht, dass sie schalten und walten können, wie sie möchten.
Grundsätzlich gilt auch hier erst einmal die Unschuldsvermutung. Die Verordnungen führen immer Ausnahmen auf (zumindest wäre mir keine bekannt, die dies nicht täte) - und diese sind meist mehr oder wenig schwammig formuliert. Grundsätzlich berufen sie sich jedoch aber auf den wichtigen Grund, bei dem man die Ausgangssperre nicht einhalten muss. Man muss mir also spätestens beim Ordnungswidrigkeitsverfahren nachweisen, dass ich eben jenen guten Grund NICHT hatte.
(dazu einfach mal ein Verweis auf ein Urteil zum Thema: Aktenzeichen 2 Ss OWi 595/03 OLG Hamm: "Es ist nicht Aufgabe des Betroffenen, seine Unschuld zu beweisen, vielmehr muss das Gericht mit den zur Verfügung stehenden Beweismitteln die Täterschaft des Betroffenen nachweisen."
So, dass Lucas seinen Schweiß wieder abtupfen kann
:
Die Versorgung meiner Tiere ist sehr wohl ein triftiger Grund - so darf ich ja auch einen Hund Gassi führen. Die Pflanzen für Raupen kann ich nicht kaufen, sondern besorge sie mir in der Natur - ein Laden, der immer offen hat. In einen Spätshop darf ich ja auch und keiner schreibt mir vor, wann ich einkaufen gehen darf. Der wichtige Grund wäre der in dem Fall der Einkauf. Ähnlich sehe ich das auch bei den Pflanzen der Raupen - nur dass die Natur rund um die Uhr geöffnet hat.
Im Zweifelsfall gibt es auch Begründungen, warum es genau zu der Zeit gerechtfertigt ist (z.B. das Verwelken der Pflanzen o.Ä.)...aber wie gesagt - das müsste dann DIR erst einmal nachgewiesen werden, dass dies NICHT so ist.
Einen Stempel brauche ich zum Einkaufen übrigens auch nicht. Und wenn, dann schreibt man sich eben selbst eine Begründung - schließlich kann ich selbst festlegen, was ich wo kartiere. Ich brauche noch nichteinmal das Licht, um Nachtfalter zu kartieren. Das Ableuchten der Hecken mit einer Taschenlampe auf der Suche nach Spannerweibchen ist vollkommen legal und bedarf keiner Genehmigung der UNB.
Aber wie gesagt, das sollte ja eher eine Ergänzung zu dem von dir Geschriebenen darstellen. Theoretisch müsste ich den Polizist selbst erst einmal gar keine konkreten Gründe aufzählen und dann erst bei dem folgenden Einspruch Gründe angeben - aber zur weiteren Provokation würde ich ja gar nicht raten. Je sicherer desto besser. In sofern stimme ich dir ja auch vollkommen zu und je mehr Absicherung man hat, desto besser. Genehmigungen und die Zusammenarbeiten mit den UNBs sind sowieso immer sinnvoll - auch unabhängig von Corona. Nur falls man dann eben doch mal seinen Stempel daheim vergessen hat...
LG,
Toni