Moin Felix,
20 Minuten Recherche im Netz hat mich für Niederösterreich folgende Rechtsvorschriften finden lassen:
Niederösterreichisches Naturschutzgesetz: https://www.ris.bka.gv.at/Norm…&Anlage=&Uebergangsrecht=
Artenschutzverordnung für Niederösterreich: https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…O&Gesetzesnummer=20000992
Hier dürftest du, wenn du willig bist dir den ganzen "Servus" reinzuziehen, erfahren, wie die Lage ist. Du wirst sicher manche Passagen 3-4-5 mal lesen müssen, bevor du sie wirklich verstehst. Wobei ich sagen muss, dass die österreichischen Formulierungen mir leichter verständlich vorkommen, als unsere beamtendeutschen 
In der Artenschutzverordnung sind....wenn du entsprechend runter scrollst, auch alle Saturniidae genannt. Damit ist Saturnia pyri de facto wahrscheinlich erstmal geschützt und tabu. Und aufgrund deiner Fragestellung im ersten Beitrag gehe ich nicht davon aus, dass du schon eine Ausnahmegenehmigung für eine legale Aufsammlung hast.
In Deutschland gibt es zumindest für solche Arten so einige Ausnahmen, die zum Beispiel den Import von Tieren aus anderen EU-Staaten beinhaltet. Ob das in der österreichischen Gesetzgebung so irgendwo zu finden oder vorgesehen ist, musst du wohl selbst heraus finden. Ansprechpartner können sowohl Behörden sein, aber auch Organisationen, wie Entomologische Vereine etc. Was es da in Österreich gibt, entzieht sich meiner Kenntnis.
Aber bleibe bei jeder Meinung von aussen skeptisch und lass dir die Quellen nennen, auf denen sich die Aussagen stützen. So kannst du selbst nachlesen, ob das Gesagte wirklich aussagekräftig ist.
Ich wünsche dir viel Ausdauer und Glück bei der Recherche.
Aber vielleicht gibt es hier ja österreichische Entomologen, die auf dem aktuellen Stand sind und dir weiterhelfen können.
Die deutschen User hier sind meist schon mit der Interpretation von unserem eigenen deutschen Bundesnaturschutzgesetzes überfordert.
Geschweige denn mit der Interpretation eines ihnen wohl meist völlig unbekannten Gesetzes aus dem Nachbarland.
Wie oben von Georg schon erklärt, war der Hinweis auf die deutsche Seite WISIA nicht zielführend, da hier nur Deutsches Recht Anwendung findet. Gilt also nicht für dich als in Österreich Ansässigen.
Den Aufruf von Manfred, der beinhaltet dass du dir selbst ein Weibchen und noch andere "nette Sachen" fangen solltest, halte ich für schlicht verantwortungslos. Gerade auch hier in einem öffentlich einsehbarem Forum so locker flockig formuliert... ist das ein no go.
So lange du die Rechtslage nicht eindeutig kennst und/oder nicht über eine Ausnahmegenehmigung deiner für deine Belange zuständigen Behörde verfügst, lass es sein.
Mein Fazit wäre, nachdem ich das Niederösterreichische Naturschutzgesetz überflogen haben....die Betonung liegt auf "überflogen"!!!...
dass du Saturnia pyri aus österreichischen Populationen nur mit Genehmigung aufsammeln/halten darfst. Ob eine legale Einfuhr aus EU-Nachbarstaaten möglich ist, oder die Haltung von österreichischen Populationen, die schon länger in Zucht sind, musst du selbst klären.
Schönen Gruß
Rudi