Beiträge von ra schuetz

    Hallo Jan,

    erst einmal offiziell herzlich Willkommen auf ACTIAS im Namen des ACTIAS-Teams. Du fängst ja schon gut an!

    Aber die Lösung ist denn doch nicht so schwer. Es handelt sich nämlich um die Raupe von Syntomeida epilais, siehe auch hier: Oleander Caterpillar - Syntomeida epilais Walker

    Ich war dieses Jahr ebenfalls in Yucatan und da gab es diese Raupen massenweise an Allamanda cathartica, der einen Laubengang unserer Hotelanlage begrünte. Ständig fielen einem diese Raupen vor die Füsse. Gleichzeitig flogen Falter und legten Eier an der Allamande ab.

    Klaas hat es am 22.06.2011 zutreffend beantwortet. Dem ist nichts hinzuzufügen.

    Nur zur Vervollständigung möchte ich auf das entsprechende Gesetz hinweisen, dass jeder Interessierte im Internet nachlesen kann. Alles, was dort an verbotenen Handlungen aufgelistet wird, gilt auch für in der Natur gefundene tote Exemplare der betreffenden Art:

    § 44 Bundesnaturschutzgesetz (gilt nur in Deutschland)

    Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten

    (1) Es ist verboten,
    1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
    2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
    3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
    4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören

    (Zugriffsverbote).

    (2) Es ist ferner verboten,
    1. Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten in Besitz oder Gewahrsam zu nehmen, in Besitz oder Gewahrsam zu haben oder zu be- oder verarbeiten

    (Besitzverbote),
    2. Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten im Sinne des § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b und c
    a) zu verkaufen, zu kaufen, zum Verkauf oder Kauf anzubieten, zum Verkauf vorrätig zu halten oder zu befördern, zu tauschen oder entgeltlich zum Gebrauch oder zur Nutzung zu überlassen,
    b) zu kommerziellen Zwecken zu erwerben, zur Schau zu stellen oder auf andere Weise zu verwenden

    Wer mehr lesen möchte, suche bitte z. B. (für Deutschland) nach den Begriffen "Bundesnaturschutzgesetz", "Bundesartenschutzverordnung" mit anhängender Liste über alle besonders und streng geschützten Arten.

    Hallo Arnd,

    ... und damit Deine Mühe nicht vergebens war, kläre bitte - soweit Du es nicht selbst kannst - mit Papa Papillon, wie Dein Artikel dauerhaft unter Veröffentlichungen abgespeichert werden kann.
    Dann haben alle etwas auf Dauer davon! Dein Beitrag würde sonst im Forum durch neue Beiträge nach unten verschoben werden.

    Du solltest auch überlegen, ob Deine Anleitung mit zutreffenden Tipps und Anregungen der anderen Mitglieder ergänzt wird, damit alles an einem Platz zu finden und möglichst informativ ist.

    Hallo Arnd,

    danke für die detaillierte Anleitung. Das werde ich diese Saison mal ausprobieren und in meinem Garten die dort stehenden Holzstümpfe anbohren. Mal sehen, was passiert.

    Als ich vor ein paar Jahren im Garten eine Natursteinmauer aus Bruchstein gebaut hatte, waren wenige Tage später auch gleich Wildbienen da, die sich in den Spalten einisteten und die ich vorher nie gesehen hatte. Leider war das nach dem ersten Sommer aber schon wieder vorbei. Warum, kann ich mir nicht erklären.

    Ein Freund von mir möchte Dynastes granti aus den USA nach Deutschland verschicken, möglicherweise lebend. Hat jemand von Euch Erfahrungen mit dem Versand lebender Käfer aus den USA? Was kostet das? Welche Versandart ist am schnellsten? Wie lange können lebende Käfer solche Transporte überleben?

    Für schnellstmögliche Antwort wäre ich Euch dankbar!

    Hallo Daniel,

    wie so oft im Leben muss man zur rechten Zeit am rechten Ort sein. Also ist es manchmal Zufall, dass man den Eindruck hat, es gebe keine Schmetterlinge oder Raupen mehr.

    Bei uns im Norden ist es dieses Jahr ein ungewöhnlich gutes Raupenjahr. Ich habe schon viele Raupen vom Kleinen Fuchs und Tagpfauenauge gesehen. Die Eichen sind voll von Spanner- und Eulen-Raupen, teilweise sind sie in der Umgebung von Bremen für Kahlfraß an Eichen verantwortlich, wie ich mir gerade am Wochenende von einem Förster habe erklären lassen. In dem betreffendenWald bei Bremen "regnete" es förmlich bei bestem Wetter Raupen (an Seidenfäden) und Raupenkot von den Bäumen. Geh mal in den Wald, leg ein großes Tuch unter eine Eiche und schlag auf die Äste. Du wirst sicherlich einige Raupen auf dem Tuch finden. So weit liegt Dein Wohnort ja von Bremen nicht entfernt. Da werden die Unterschiede sicherlich nicht so groß sein.

    Auch viele andere Krabbeltiere sind dieses Jahr sehr gut vertreten, allen voran leider die (nicht zu den Insekten zählenden) Zecken!!!! Ich leide schon unter Verfolgungswahn.

    Hallo Heinz,

    das Kopieren von Fotos aus dem Internet solltest Du als grundsätzlich unerlaubt betrachten. Das gilt übrigens auch für fremde Texte (beliebtes Beispiel: Ich verkaufe bei ebay einen gebrauchten Fotoapparat und kopiere z.B. bei Canon die Werbetexte zur Anpreisung meiner Kamera bei ebay) und Grafiken, Layouts, Filme, Musikstücke. Es handelt sich hierbei nämlich in der Regel um geistige Schöpfungen, an denen der "Erschaffer" ein Urheberrecht erwirbt. Kopierst oder downloadest Du Fotos, Filme, Musik usw. aus dem Internet, begehst Du damit eine strafbare Urhebrrechtsverletzung. Das ist Dir nur erlaubt, wenn Du den Urheber (Fotograf, Texter, Komponist, Sänger usw.) um Erlaubnis fragst. Gestattet Dir der Urheber das Kopieren, kann er daran die Bedingung knüpfen, dass Du das kopierte Foto nur im Zusammenhang mit der Nennung seines Namens veröffentlichen darfst. Alleine das Veröffentlichen mit der Nennung des Urhebers reicht also nicht! Vielmehr muss der Urheber Dir dies ausdrücklich gestatten. Wo es Regeln gibt, gibts natürlich auch Ausnahmen. Es kann durchaus angehen, dass ein Foto keinem Urheberrecht unterliegt. Das ist aber schwierig festzustellen. Daher sollte man immer den sichersten Weg gehen und VOR dem Kopieren den urheber um Erlaubnis fragen und sich diese aus Beweisgründen schriftlich geben lassen.

    ... wobei ich, liebe Manu, Deine Angaben etwas relativieren bzw. ergänzen möchte.

    Ich züchte schultei seit 2 Jahren ununterbrochen. Dazu verwende ich ein in meinem Arbeitszimmer stehendes "nacktes" Terrarium ohne Bodensubstrat, ohne spezielle Belüftung (nur die handelsüblichen Lüftungsgitterchen) und ohne jegliche Hilfsmittel (Wärmelampe usw.). Das Futter wird gewässert gereicht und so sehr gut vertragen. Einmal die Woche muss frisches Futter rein, die alten Zweige lege ich dann auf den Boden als Versteckmöglichkeit.

    Das von Dir erwähnte Abwehrsekret ist nicht nur übel riechend (sollte man nicht einatmen wegen des stechenden Geruchs)! Man sollte sich nämlich auch davor hüten, den Kopf beim Säubern zu nah ans offene Terarrium zu halten, sonst tränen die Augen.

    Unter diesen Bedingungen vermehren sich die P. schultei bei mir unaufhörlich.

    Aufgrund des anhaltenden Schees und Frosts läßt allerdings jetzt die Qualität des Ligusters zu wünschen übrig - wird Zeit, dass es Frühjahr wird!

    Ein anonymer Schreiber Dämliche Bürokratie hat geschrieben:
    Ich will Dich echt nicht beunruhigen, aber bis das über die Bühne ist, sind Deine Tiere wahrscheinlich erledigt....... Es lebe unsere glorreiche Bürokratie :fluchen:
    Der Beitrag wurde inzwischen gelöscht.


    Einfach nur auf "die Bürokratie" zu schimpfen, zeugt nicht von besonderer Intelligenz. Ich bin eigentlich ganz froh, dass Rauschgift, vom Aussterben bedrohte Arten usw. nicht schrankenlos in unser Land gelangen können. Wenn Du die von Dir zitierte TV-Sendung mal öfter anschaust, kannst Du etwas über derartige illgelae Einfuhren erfahren. Man kann beim Fernsehen auch etwas lernen, wenn man nur genau hinschaut!
    Dass bei den Kontrollen natürlich auch legale Einfuhren "leiden" müssen, ist wohl nicht zu ändern, es sei denn, diese werden vom Absender ausdrücklich als Lebendmaterial-Einfuhren deklariert.

    Ich glaube nicht, dass es hier im Forum jemanden gibt, der gegen folgende nur beispielhafte Funde aus solchen Kontrollen etwas einzuwenden hat:

    http://www.zoll.de/f0_veroeffentl…piel/index.html
    http://www.zoll.de/f0_veroeffentl…kopf/index.html
    http://www.zoll.de/f0_veroeffentl…leon/index.html

    Hallo Carsten,

    Du kannst mich gerne vormerken. Bremen ist zwar nicht Niedersachsen, aber ein bißchen schon :winking_face:

    Den Aufruf solltest Du hier auch von Zeit zu Zeit wiederholen, da er sonst aus dem Blickfeld verschwindet.

    Vielleicht besteht ja auch eine Möglichkeit, gezielt die Niedersachsen unter unseren Mitgliedern anzusprechen. Das kann unser Halbgott Marc (Benutzername Papa Papillon) sicherlich beantworten.

    ... mal abgesehen davon, dass der von Manu zitierte Verfasser sicherlich nicht Hellseher ist und weiß, was ich gerade züchte und woher ich das Material habe. Wie kann er mit solch einer Sicherheit ausschließen, dass nicht doch siccifolium in der Szene erhältlich ist? Dazu müßte er sich erst einmal jedes einzelne Tier ansehen.Immerhin sind auch zunächst rare Phasmiden in der Lage, sich in Gefangenschaft hervorragend zu vermehren und zu verbreiten, wenn ich da an meine Peruphasma schultei denke, die sich wie blöd vermehren und ursprünglich aus einem sehr eng umgrenzten geografischen Gebiet stammen sollen.

    Woher meine "siccifolium" letztendlich stammen, weiß ich auch nicht, hab sie auf einer Börse als siccifolium gekauft und daher halte ich es wie Daniel: für mich sind es zunächst einmal siccifolium, bis mich jemand mit ernst zunehmender Arbeitsweise eines Besseren belehrt.

    Auch wenn es der (jedenfalls nach seinem Profil!) erst 15jährige Lucas alias Luckyluke schon sehr weise auf den Punkt gebracht hat: ein bißchen mehr Toleranz und Nachsicht wäre hier angebracht, statt das Schimpfen anzufangen, wenn der erst 12jährige Max alias Atropos 78 sich beim Bestimmen vertut. Wir haben alle mal klein angefangen und dieses Forum ist sicherlich keine universitäre Einrichtung mit einem bestimmten Forschungs- oder Bildungsauftrag. Also müssen auch solche Fehler gemacht werden dürfen, ohne dass einem gleich der Kopf abgerissen wird.

    @ spinne: Wenn Du schon so vom Leder ziehst, solltest Du erst einmal gucken, mit wem Du überhaupt sprichst. Anders als bei einem persönlichen Gespräch, bei dem man sein Gegenüber sieht und einschätzen kann, verhält es sich im Internet. Ein vorheriger Blick in das Profil des Gesprächspartners kann dabei hilfreich sein... Danach solltest Du dann Art und Weise Deiner Beiträge ausrichten.

    MARC alias Papa Paillion:
    Kann man nicht die Jungmitglieder besser kenntlich machen, indem man beispielsweise bis zum Alter von 16 Jahren ein entsprechendes Ikon anhängt oder statt des Merkmals 'Mitglied' z. B. das Merkmal 'Raupe' oder ähnliches als Zeichen des unerfahrenen Mitgliedes vergibt?

    @ matronula:
    Das Artenschutzrecht ist schwer verständlich, deshalb ein paar rechtliche Ausführungen:
    Auch wenn Hyles livornica nicht ausdrücklich im Anhang der Bundesartenschutzverordnung erwähnt wird und Du meinst, livornica sei nicht einheimisch und damit nicht geschützt, ist dies unzutreffend.

    Die Bundesartenschutzverordnung muss man im Zusammenhang mit dem Bundesnaturschutzgesetz lesen, welches sozusagen "die Mutter" der Bundesartenschutzverordnung ist. Dort steht in § 10 Absatz 2 Ziffer 5 die sogenannte Legaldefinition, was 'einheimisch' im Sinne des Gesetzes bedeutet:

    "...

    5. heimische Art
    eine wild lebende Tier- oder Pflanzenart, die ihr Verbreitungsgebiet oder regelmäßiges Wanderungsgebiet ganz oder teilweise
    a) im Inland hat oder in geschichtlicher Zeit hatte oder
    b) auf natürliche Weise in das Inland ausdehnt;
    als heimisch gilt eine wild lebende Tier- oder Pflanzenart auch, wenn sich verwilderte oder durch menschlichen Einfluss eingebürgerte Tiere oder Pflanzen der betreffenden Art im Inland in freier Natur und ohne menschliche Hilfe über mehrere Generationen als Population erhalten,

    ..."

    'Regelmäßig' bedeutet also nicht, dass der Falter hier jedes jahr einwandern muß, sondern dass Deutschland zu seinem natürlichen Vertreitungs-/Einwanderungsgebiet gehören muß - und das dürfte bei livornica wohl der Fall sein.

    Demzufolge wird Hyles livornica logischerweise auch unter http://www.wisia.de als in Deutschland besonders geschützte Art nach Bundesartenschutzverordnung aufgeführt, obwohl darin nicht ausdrücklich genannt (sondern nur als 'Hyles spec.').

    Auch wenn die Angaben unter http://www.wisia.de "ohne Gewähr" für Vollständigkeit und Richtigkeit" gemacht werden, kannst Du davon ausgehen, dass die Auskünfte zu mindestens 99 % stimmen (auch wenn das natürlich schwer nachprüfbar ist).

    Und zur Vervollständigung:
    § 42 Bundesnaturschutzgesetz regelt, was für Arten gilt, die unter besonderem Schutz stehen:
    "(1) Es ist verboten,
    1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu
    fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-,
    Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu
    zerstören,
    ...
    (2) Es ist ferner verboten,
    1. Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten in Besitz oder Gewahrsam zu nehmen, in Besitz oder Gewahrsam zu haben oder zu be- oder verarbeiten (Besitzverbote),
    2. Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten im Sinne des § 10 Abs. 2 Nr. 10 Buchstabe b und c
    a) zu verkaufen, zu kaufen, zum Verkauf oder Kauf anzubieten, zum Verkauf vorrätig zu halten oder zu befördern,
    b) zu kommerziellen Zwecken zu erwerben, zur Schau zu stellen oder sonst zu verwenden (Vermarktungsverbote).

    @ Jürgen:
    Hast Du Dir vielleicht beim Zurechtmachen meiner Post in den Finger gesägt? Dann hättets Du Dir mal einen Sambuca gönnen sollen auf den Schreck ...

    Ich versende Eier übrigens seit Jahren in Plastikröhrchen aus dem Chemiehandel. Da bestelle ich meterweise Schlauchware in 5 bis 6 mm (bruchfest). Dann schneide ich aus alten dicken Kartons Stücke in etwas weniger als Briefgröße und füge da das Röhrchen ein. Dadurch wird der Brief gleichmäßig dick und hat keine scharfen Einbuchtungen, wo sich das Röhrchen befindet. Das versende ich dann zu 0,90 EUR. Das klappt zu 95 % und bedeutet einen vertretbaren finanziellen Aufwand bei hoher Sicherheit der Eier.

    Für Raupen bieten sich HARIBO-Runddosen (kann auch Weingummi von Lidl o.ä. sein) an. Da müßt Ihr Euch eben mal ein bißchen opfern und ordentlich Weingummi essen - so mache ich das auch. Die Dosen lassen sich gut mit Raupen und Blättern befüllen, dann ab in den Karton und mit Zeitungspapier ausstopfen.

    Hallo Dietrich

    Papilio machaon steht in Deutschland nach
    Bundesartenschutzverordnung und Bundenaturschutzgesetz unter besonderem
    Schutz und unterliegt auch dem Besitz- und Vermarktungsverbot nach § 42
    BNatSchG, d. h. Besitz und Handel sind verboten.

    Bei Zweifeln lohnt sich ein Blick auf http://www.wisia.de, der Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz pp., wo man nach bestimmten Arten recherchieren kann, ob sie geschützt sind.

    Hallo Angela,

    bei dilatata kann nach meinen Erfahrungen auch einfach eine Lage von ca. 5 cm Sand genommen (z. B. Spielsand aus dem Baumarkt oder Vogelsand aus der Zoohandlung) werden, der Feuchtigkeit gut speichert und wichtige Luftfeuchtigkeit im Terrarium abgibt. Das ist billig und die Verunreinigungen (Kot, Schimmel, Blattreste) können oberflächlich abgekratzt/abgetragen werden. Das Weibchen von dilata legt dort auch gerne seine Eier hinein, oft werden die Eier aber auch einfach auf den Boden fallen gelassen. Den Sand kann man auch wiederverwenden, wenn man die Verunreinigungen und Eier mit einem Küchensieb heraussiebt. Meine Rita (so heißt meine weibliche dilatata - ein Name ist wichtig, damit man sie rufen kann, wenn sie mal wieder im Wohnzimmer unterwegs ist) ist jetzt auch gerade erwachsen geworden, d. h., ich werde jetzt wieder Sand in das Terrarium einbringen. Bisher hatte ich nur Zewa ausgelegt (erspart aufwändiges Reinigen von Bodensubstrat - wozu umständlich, wenns auch einfach geht?).

    Bei Extatosoma tiaratum, die sehr leicht zu züchten ist, z. B. lege ich das Terrarium nur mit Zeitungspapier oder Zewa aus. Die Eier suche ich dann beim Reinigen aus dem Abfall heraus.

    Die Ratschläge mit Torf/Erde/Waldboden/Asseln/Springschwänzen etc. sind zwar für dilatata gut geeignet, aber für meinen Geschmack doch sehr aufwändig und arbeitsintensiv. Es besteht dabei auch immer die Gefahr, dass man nachher alles voller Kleinstfliegen oder ähnlichem hat, was man mit dem Naturboden einschleppt. Wer natürlich gerne ein möglichst natürliches Biotop anlegt, für den ist es wie mit der Modelleisenbahn: Nicht das Zugfahren ist die Hauptsache, sondern das Bauen, Gestalten und Pflegen der Eisenbahnanlage - so ging es jedenfalls mir als Kind ...

    Hallo Angela,

    Heteropteryx dilata ist sehr wehrhaft, wenn sie gestört werden. Dazu schlagen sie mit dem hinteren Beinpaar um sich und können dabei mit ihren rosenähnlichen Dornen an den Hinterbeinen Dir blutende Stichwunden zufügen. Das kennst Du, wenn Du in einen Dorn der Rose faßt: ist zwar nur ein kleiner Einstich, aber tut weh und blutet.

    Erste Wahl sind Arbeitshandschuhe aus dem Baumarkt. Das Tier kann aber auch ohne Handschuhe von oben mit zwei Fingern seitlich am Brustteil gegriffen werden (Vorsicht: auch dort sind Dornen, also nicht zu stark zufassen). Wenn dilata dann um sich schlägt, erwischt sie Dich nicht mit den Hinterbeinen.

    Daneben gibts viele andere Verteidigungsstrategien bei Phasmiden. Meine Peruphasma schultei, die ich in einem geschlossenen Terarrium halte, verteidigen sich durch ein übel riechendes Sekret. Öffnet man das Terrarium sollte man nicht gerade Luft holen, da dieses Sekret die Schleimhäute (Augen, Nase) reizt, ähnlich wie beim Zwiebeln-Schneiden.

    Es sollten sich nur diejenigen hier im Forum angesprochen fühlen, die
    eigene Fotos anbieten können und bereit sind, diese kostenlos zur
    Verfügung zu stellen (evtl. mit der Maßgabe, dass der Name des
    Fotografen bei dem Foto mit zu veröffentlichen ist.

    Oder es weiß jemand, wo es lizenzfreie Fotos anderer Personen gibt und empfiehlt diese dann.

    Das
    ungefragte/ungenehmigte Kopieren fremder Fotos ist nämlich nicht
    erlaubt, da dadurch die Urheberrechte des jeweiligen Fotografen
    verletzt werden!

    Es sollten sich nur diejenigen hier im Forum angesprochen fühlen, die eigene Fotos anbieten können und bereit sind, diese kostenlos zur Verfügung zu stellen (evtl. mit der Maßgabe, dass der Name des Fotografen bei dem Foto mit zu veröffentlichen ist.

    Oder es weiß jemand, wo es lizenzfreie Fotos anderer Personen gibt und empfiehlt diese dann.

    Das ungefragte/ungenehmigte Kopieren fremder Fotos ist nämlich nicht erlaubt, da dadurch die Urheberrechte des jeweiligen Fotografen verletzt werden!