Artenschutz in der Schweiz

  • Die Liste, der in der Schweiz geschützten Falter, ist wesentlich kürzer als die deutsche.
    Folgende 26 Arten dürfen nicht der Natur entnommen werden.


    Arethusana arethusa Denis & Schiff., Rotbindensamtfalter
    Chazara briseis L., Felsenfalter
    Coenonympha hero L., Waldwiesenvögelchen
    Coenonympha oedippus Fabr., Moorwiesenvögelchen
    Erebia christi Raetzer, Raetzers Mohrenfalter
    Erebia nivalis Lorkovic & de Lesse, Mohrenfalter
    Erebia sudetica Staudinger, Sudeten-Mohrenfalter
    Eurodryas aurinia aurinia Rott., Skabiosenscheckenfalter (nur collin-montan)
    Iolana iolas (Ochs.), Blasenstrauchbläuling
    Limenitis populi L., Grosser Eisvogel
    Lopinga achine Scop., Gelbringfalter, Bacchantin
    Lycaeides argyrognomon Bergstr., Kronwicken- oder Gemeiner Bläuling
    Lycaena dispar Haworth, Grosser Feuerfalter, Ampferfeuerfalter
    Maculinea alcon (Denis & Schiff.), Lungenenzian Bläuling
    Maculinea arion L., Schwarzgefleckter Bläuling, Quendel-Ameisenbläuling
    Maculinea nausithous Bergstr., Schwarzblauerbläuling, Dunkler Moorbläuling
    Maculinea teleius Bergstr., Grosser Moorbläuling, Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling
    Mellicta britomartis Assmann, Östlicher Scheckenfalter
    Mellicta deione Dup., Scheckenfalter
    Parnassius apollo L., Apollofalter
    Parnassius mnemosyne L., Schwarzer Apollofalter


    Carcharodus baeticus Rambur, Andorn-Dickkopffalter
    Pyrgus cirsii Rambur, Spätsommer-Würfelfalter

    Hyles hippophaes Esper, Sanddorn-, Kreuzdornschwärmer
    Proserpinus proserpina Pallas, Nachtkerzen-, Kleiner Oleanderschwärmer


    Eriogaster catax L., Heckenwollafter, Heckenwollspinner



    Das zuständige Bundesamt für Umweltschutz sieht in der privaten oder wissenschaftlichen Tätigkeit der Züchter und Sammler keine Gefährdung.
    Wo regelmässig Eier, Raupen und Puppen der Natur entnommen werden, können die Kantone Bewilligungen erteilen und Rahmenbedingungen festsetzen.

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  • Hallo Marc,


    die Regelungen in der Schweiz sehen recht gut aus. Ich selber wäre aber nur einigermaßen sicher bei etwa 9 eventuell 11 der insgesamt 26 aufgeführten Arten auch eine erfolgreiche Nachzucht zu gewährleisten.
    Wäre in Deutschland das Verständnis von Artenschutz ähnlich, würden also den Züchtern

    Zitat

    Das zuständige Bundesamt für Umweltschutz sieht in der privaten oder wissenschaftlichen Tätigkeit der Züchter und Sammler keine Gefährdung.

    auch solche Genehmigungen

    Zitat

    Wo regelmässig Eier, Raupen und Puppen der Natur entnommen werden, können die Kantone Bewilligungen erteilen und Rahmenbedingungen festsetzen.

    ohne viel Aufwand erteilt, würde es bei uns auch schon ein wesentlich größeren Zulauf bei Naturschutz, Wiederansiedlungsversuchen etc. geben.
    Davon bin ich überzeugt. Zudem stehen auf den Listen der BRD wesentlich mehr Arten aufgeführt :angry_face: , was das Ganze nicht gerade einfacher macht. Mich würde interessieren wie die anderen Nachbarstaaten das sehen, und wie dort die Naturschutzgesetze aussehen! :thumbs_up:


    Viele liebe Grüße,
    Franz

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