Liebe Actias-Gemeinde,
ich hab einige Fragen zum Artenschutz und der Einfuhr getrockneter Schmetterlinge:
1)
Darf ich z.B. Tütenfalter aus dem Ausland (China, USA) käuflich erwerben (z.B. ebay oder spezielle Insektenläden), wenn der Händler mir versichert, dass die Arten nicht geschützt sind, allerdings nicht zu jeder Art den Sammelort vermerkt (sondern nur z.B.: Arten stehen nicht unter Schutz, sind aus Gegend Südchina etc.)? Oder muss ich jeder Art selber überprüfen und darf auch keine gemischte Pakete ohne einzelne Artenbezeichnung einführen?
2)
Betrifft ein Einfuhrverbot auch alte Sammlungen mit Faltern, die im Herkunftsland oder bei uns geschützt sind?
3)
Wenn ich einen anderen Beitrag im Forum richtig verstanden habe, darf ich keine (alten) Sammlungen (weiter)verkaufen, die Schmetterlinge enthalten, die bei uns geschützt sind, auch wenn sie z.B. in der Ukraine gefangen wurden? Und so darf ich auch nicht Teile meiner alten DDR-Sammlung verkaufen, weil sie z.B. Nymphalis polychloros enthält?
Vielen Dank
Michael