Einfuhr und Handel toter Schmetterlinge

  • Liebe Actias-Gemeinde,


    ich hab einige Fragen zum Artenschutz und der Einfuhr getrockneter Schmetterlinge:


    1)
    Darf ich z.B. Tütenfalter aus dem Ausland (China, USA) käuflich erwerben (z.B. ebay oder spezielle Insektenläden), wenn der Händler mir versichert, dass die Arten nicht geschützt sind, allerdings nicht zu jeder Art den Sammelort vermerkt (sondern nur z.B.: Arten stehen nicht unter Schutz, sind aus Gegend Südchina etc.)? Oder muss ich jeder Art selber überprüfen und darf auch keine gemischte Pakete ohne einzelne Artenbezeichnung einführen?


    2)
    Betrifft ein Einfuhrverbot auch alte Sammlungen mit Faltern, die im Herkunftsland oder bei uns geschützt sind?


    3)
    Wenn ich einen anderen Beitrag im Forum richtig verstanden habe, darf ich keine (alten) Sammlungen (weiter)verkaufen, die Schmetterlinge enthalten, die bei uns geschützt sind, auch wenn sie z.B. in der Ukraine gefangen wurden? Und so darf ich auch nicht Teile meiner alten DDR-Sammlung verkaufen, weil sie z.B. Nymphalis polychloros enthält?


    Vielen Dank
    Michael

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  • Mahlzeit.


    Zu 1)
    Wenn dir zB. der Händler versichern würde, dass du das (angenommene) angebotene Elefantenelfenbein nach Deutschland einführen dürftest, da Elfenbein in China gehandelt werden darf, würdest du das glauben?
    Sicher nicht. Daher bist du selbst dafür verantwortlich, dass alles was du einführst den entsprechenden Naturschutz-etc.-Gesetzen genügt. Der Sammelort ist dazu eigentlich nicht relevant, sondern die Specis.


    Zu 2) und 3)
    Dazu kenne ich mich nicht genug aus, daher keine Antwort.


    Tschau
    Rudi

  • Vielen Dank, Rudi.


    Elfenbeinhändlern glaube ich mal lieber gar nichts.


    Zu 1)
    Das würde als streng genommen bedeuten, dass ich der z.B. Einfuhr von Sphingiden aus Trinidad Tobago in den Listen und Bestimmungen Trindidad Tobagos (sollte es die geben) überprüfen müsste ob z.B. Zella mellis vulgaris spec. L. dort nicht ausgeführt werden darf - tot oder lebendig?


    Die Frage ist ernst gemeint- die Beispiele nicht, falls jetzt Anfragen nach Zuchtmaterial kommen.


    Mahlzeit
    Michael

  • Servus Michael.


    Dann sind wir schon zwei Leute, die Elfenbeinhändlern nichts glauben würden. :winking_face:


    Nun zum Beispiel "Trinidad Tobago", obwohl ich die angeführten Arten nicht kenne.


    Wenn du nun Specis "A" von Tobago nach Deutschland einführen möchtest und das Tier in Tobago geschützt ist, in Deutschland jedoch keiner Reglementierung unterliegt, wird es einen deutschen Zöllner ziemlich kalt lassen, wenn du das Päckchen vor seinen Augen öffnen musst. In dem Augenblick, in dem das Tier dem Einflussbereiches Tobagos entzogen ist, wäre alles palletti.
    Jedoch läge das Risiko beim Versand ausschließlich beim Versender. Wenn der dir mitteilt, er hätte alle nötigen Papiere und Genehmigungen und dann doch mit einer Sendung im Heimatland Ärger bekommt, wäre das alleinig sein Problem.
    Ausser du wüsstest genau, dass sich dein Händler durch den Versand an dich im Heimatland strafbar macht. Vielleicht sähe es dann anders aus. Aber dazu bräuchten wir jetzt wohl einen Rechtsgelehrten.


    Tschau
    Rudi

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