Wie weit geht "Artenschutz"?

    Eine Frage, deren Antwort meines Wissens nach, ungeklärt ist, beschäftigt ganz offensichtlich nicht nur mich sondern auch eine ganze Reihe weiterer Sammler:

    Kann es sein, dass eine Art bzw. Unterart in einem Land, in dem es diese Tiere gar nicht gibt, geschützt ist?

    Aktuelles Beispiel:
    Der Schwarze Bär Arctia villica ist in Deutschland und Österreich und möglicherweise auch in anderen Ländern geschützt.
    Und das ist vielleicht auch gut so.
    Die Art bzw. Ua. Arctia villica angelica syn. Arctia konewkai fliegt, soweit mir das bekannt ist, lediglich in Gebieten rund um das Mittelmeer und ganz bestimmt nicht nördlich der Alpen.
    Das also ist meine Frage:
    Kann es sein, dass Arctia villica angelica syn. Arctia konewkai und eine ganze Reihe weiterer ähnlicher Beispiele hier in Mitteleuropa dem Schutzstatus unterliegen?

    Danke und nette Grüße
    Heinz

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    Hallo Heinz,
    das mit dem Artenschutz ist so eine Sache.
    Wenn ich das richtig weiß, ist eine geschützte Art bei uns immer geschützt. Auch wenn es sich um eine Unterart handelt, die nur in einem bestimmten Land vorkommt und dort nicht geschützt ist, greift die Bundesartenschutzverordnung.
    Vor ein paar Jahren gab es die Diskussion schon einmal bei I. podalirius, die ssp. feisthameli die in Spanien zu den häufigsten Tagfaltern gehört, ist wohl in Deutschland nicht handelbar.
    Verstehen muss man das nicht.
    Wenn also unser Kohlweißling in Tunesien sehr selten wäre und dort geschützt ist , darfst Du keine dieser Schädlinge aus Deutschland oder Österreich dort züchten oder handeln.
    Was für eine verrückte Welt.
    Trotzdem viel Erfolg mit den A. konewkai, die übrigens nicht in der Bundesartenschutzverordnung stehen.
    Viele Grüsse
    Christian

    Servus Heinz.

    Laut Bundesnaturschutzgesetz ist Arctia villica in Deutschland seit 1980 besonders geschützt und dabei ist unwesentlich, aus welchen geografischen Gebieten die Tiere stammten.
    Arctia villica ist für die deutsche Gesetzgebung eben Arctia villica; aus, Ende und basta.

    Jetzt scheint es aber so, dass die ssp. angelica ja gar keine ssp ist, sondern eine eigene sp. und die wird nicht von der deutschen Legislative erfasst.
    So´n Pech aber auch. Da scheint man sich, zumindest was ssp. angelica betrifft, nun seit 1980 völlig umsonst auf bundesdeutscher Ebene bemüht haben, das arme Viecherl vorm Aussterben zu schützen.

    Was soll jetzt blos aus dieser Specis werden, nachdem sie, zumindest in Deutschland, völlig unenthemmt gezüchtet/verkauft/getötet/fritiert/zu Marmelade verkocht und sonst noch was gemacht werden darf.

    Des oarme Viecherl! :ironie:


    Was ich jetzt nicht kontrolliert habe, ist ob Arctia konewkai vielleicht schon auf EU-Ebene durch irgendeine ichweissnichtwasgenaufür-Verordnung geschützt ist oder gar vom WAA?


    Ich befürchte ernsthaft, dass sich jetzt so viele interessierte Personen mit dem Tier beschäftigen dürfen, dass es für den Fortbestand der Art eher positivere Folgen haben wird. :astonished_face:
    Ob das von den zuständigen Stellen so gewollt ist, wer weiß? :winking_face:

    Schönes Wochenende noch.

    Rudi

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