Bebilderte Artenliste der Gattung Colias

  • Hallo Actias-Gemeinde,


    ich habe eine (für mich) wichtige Frage an juristische Fachleute, besonders unseren Administrator Rechtsanwalt Schütz:
    ich möchte eine bebilderte Artenliste der Gattung Colias weltweit schreiben, mit Fotos, Fundorten und Verbreitungskarten.
    Die Karten wollte ich von Google Earth nehmen und die FO dort eintragen.
    Darf ich das mit heruntergeladenen Karten von Google machen, und was muss ich evtl. unternehmen, um das tun zu dürfen?


    MfG.
    Jürgen 0211

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo Jürgen,


    das ist ohne Kenntnis weiterer Infos nicht seriös zu beantworten. Das Urheberrecht kennt sehr viele Fallstricke! Eine nur oberflächliche (kostenlose) Antwort nützt Dir nichts. Eine seriöse Antwort hingegen kann mit kostenpflichtigem Prüfungsaufwand verbunden sein. Vielleicht kannst Du es Dir aber auch selbst erarbeiten:


    Hier findest Du eine erste Einführung zur Nutzung von Google Earth:


    Genehmigungen – Google


    Siehe dort insbesondere Ziffer 2 zur unzulässigen Nutzung! Den Inhalt musst Du Dir mal in Ruhe durchlesen und vor allem auch die verlinkten Bedingungen.


    Wie so oft, wenn es um die Nutzung fremden geistigen Eigentums geht (Fotos, Videos, Texte, Grafike, Musik, Landkarten etc.) lautet die erste und entscheidende Frage:


    Zum Privatgebrauch oder zur kommerziellen Nutzung?


    Die private Nutzung, also z. B. Download einer Karte , um sie zu Hause auf dem PC als Bildschirmhintergrund zu verwenden , ist in der Regel ohne ausdrückliche Erlaubnis möglich.


    Wenn Du sagst "schreiben", meinst Du doch aber Printmedien, oder? Dann wohl zum Verkauf,also kommerziell. Da wirst Du von GOOGLE auf jeden Fall eine
    schriftlich erteilte Lizenz benötigen, um auf der sicheren Seite zu sein.


    Lies dazu auch aufmerksam das Kapitel



    Verwendung in Printmedien




    Auf eine Faustregel im Urhebrrecht weist GOGGLE darin auch ausdrücklich hin:


    "Bei jeder Nutzung unserer Inhalte müssen sowohl Google als auch der jeweilige Datenanbieter namentlich genannt werden. Wenn die Inhalte angezeigt werden, müssen auch die Namen klar und deutlich sichtbar sein. Die Namensnennung darf nicht in den Abspann verschoben oder nach wenigen Sekunden ausgeblendet werden."


    Falls Du danach weitere Fragen hast, wende Dich gerne an mich, aber bitte nicht in dieser Diskussion, sondern per Email oder PN, da ich mich nur sporadisch auf http://www.actias.de aufhalte.


    Gruß


    Robert

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