Bläuling vor Gericht

    Für ACTIAS gelesen in der Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen:

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    Für oder gegen den Wiesenknopf-Ameisenbläuling an der A 44

    Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig muss ein Urteil zum Bau der A 44 fällen. Das Gericht hatte deutlich gemacht, dass der Bau der Autobahn einen erheblichen Eingriff in das geschützte FFH-Gebiet auf der Lichtenauer Hochebene darstelle. Das Land Hessen kündigte an, noch heute einen ergänzenden Planfeststellungbeschluss (Baugenehmigung) zu erlassen. Dieser Beschluss soll den Schaden, der in der Natur entsteht, offenbar begrenzen und dem Gericht es leichter machen, ein Urteil für die Autobahn zu fällen. So sollen zum Beispiel Wiesen häufiger gemäht werden, um die Stickstoffbelastung zu verringern. Stickstoff gelangt über die Pflanzen ins Grundwasser. Außerdem sollen Zäune entlang der Autobahn erhöht werden. Etwa 100 Tierarten sollen aus dem Artenschutz heraus genommen werden.

    Die klagende Umweltschutzorganisation BUND kritiserte: Das Land habe Jahre genug Zeit gehabt, seine Planungen nachzubessern. Der Anwalt des BUND, Stefan Wagner, wertete den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss als "Verzweiflungstat" des Landes, um doch noch ein positives Gerichtsurteil zu bekommen.

    Zu Beginn der heutigen Verhandlung ging es um dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Durch den Autobahnbau, so der BUND, gingen etwa drei Hektar Lebensraum für den Schmetterling verloren. Dies sei bei den Planungen nicht ausreichend berücksichtigt worden. Das Land Hessen erklärte, es handele sich nur um 1,8 Hektar. Entlang der Trasse gebe es zudem kaum Vorkommen von Wiesenknöpfen. Diese Planze sei aber lebensnotwendig für den Schmetterling, da er sich von ihr ernähre. Zur Flugzeit der Schmetterlinge (14 Tage im Jahr) blühe der Wiesenknopf aber nicht, da die Wiesen von Landwirten gemäht würden.

    Der BUND kritisierte weiter, dass die Autobahntrasse den Lebensraum von Tieren zerschneide. Schmetterlinge, die nicht weit fliegen können, würden so andere Lebensräume und andere Populationen nicht mehr erreichen. Der Verkehr auf der Autobahn würde außerdem Tiere töten. Das Land Hessen erklärte, die meisten Schmetterlinge blieben auf der Wiese, auf der sie geboren seien. 20 Prozent könnten aber auch weite Strecken bis zu 1000 Meter fliegen.

    Insgesamt gibt es für den BUND eine Alternative für die geplante Autobahn: Es könnte eine Trasse im Süden von Hessisch Lichtenau sein. Auch dort würde zwar ein FFH-Gebiet tangiert, dies sei aber ökologisch nicht so bedeutend wie die Hochebene im Norden von Hessisch Lichtenau.Diese Südvariante sei aber vom Land Hessen nicht detailliert untersucht worden.

    Das Land Hessen erklärte, die Alternative im Süden sei eingehend geprüft worden: "Mehr kann man nicht machen", sagte Anwalt Bernhard Stüer. Das Ergebnis: Die Südvariante scheidet aus. Nicht zuletzt wegen der 86,3 Millionen Euro, die bereits für das fertigestellte 4,2 Kilometer lange Autobahn-Teilstück im Norden von Hessisch Lichtenau ausgeben wurden. Dieser Abschnitt kann nicht an eine mögliche Autobahn im Süden angebunden werden.


    Wer gewinnt den Prozess?

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    «Der Optimist glaubt, diese Welt sei die beste aller möglichen. Und der Pessimist WEIß, dass es so ist.»

    mfg

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