Rechtslage Zucht Papilio machon

    Ich habe mich jetzt ein wenig über den wunderschönen Schwalbenschwanz durchgelesen und bin mir darüber im Klaren, dass ich keine Eier/Raupen/Schmetterlinge aus der Natur entnehmen darf.

    Wie kann ich jetzt jedoch trotzdem eine Zucht starten ohne Probleme mit der Justiz zu bekommen?

    Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich diese/n Raupe/Falter legal kaufen, insofern es sich um eine Nachzucht handelt...

    Sprich: Ich kaufe mir Eier/Raupen/Falter aus einer Nachzucht, züchte sie weiter und dürfte sie dann sogar weiter verkaufen/bzw. verschenken?
    Und dürfte ich meine Weibchen per Freiflugpaarung befruchten lassen? Immerhin entnehme ich ja dadurch keine lebende Tiere aus der Natur.

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    Über diese Frage habe ich mir auch schon Gedanken gemacht.
    Dieser Falter und vorallem die Raupe ist fazinierend. Das macht die ganze Sache noch bedauerlicher.
    Für mich ist es unverständlich wieso diese Art besonders geschützt ist, immerhin scheint sie gar nicht so selten zu sein...?

    Ich persönlich würde diesen Falter nur zu gern einmal meiner bisherigen Zucht hinzufügen, deshalb finde ich die Frage sehr interessant.
    Funktioniert das denn mit dem Kauf einer Nachzucht?

    Leider ist das Sammeln von Schmetterlingen (bis auf wenige Ausnahmen) generell verboten. Ob dies sinnvoll scheint und einer Art nützt, deren Lebensraum zerstört wird, darf fraglich bleiben. Beim Schwalbenschwanz scheint eine Gefährdung in der Tat gering. Legal wird man aber kaum an Zuchtmaterial kommen. Es steht aber auch nicht gleich bei jedem, der über eine Zucht berichtet, die Ordnungsbehörde vor der Tür, um die Ausnahmegenehmigung zu kontrollieren. :winking_face:

    Hallo Matthias,

    also das Sammeln von Schmetterlingen ist in Deutschland nicht generell verboten. Wie überall ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. Nur einige Arten sind geschützt.


    Schönen Gruß

    Hallo Holger,

    der Schwalbenschwanz zählt laut Bundesartenschutzverordnung zu den 'besonders geschützten Arten', wie auch viele andere Arten und Gattungen. Wie dieser besondere Schutz definiert wird, habe ich jetzt nicht gefunden. Meiner Information nach darf ein so geschütztes Tier in keinem Stadium der Natur entnommen werden. Falls ich nicht richtig liege, lasse ich mich gerne belehren. Ich stütze mich auf meine Informationen aus dem Jahre 1980, dem Erscheinunngsjahr der BArtSchV. Damals bestand praktisch für alle Schmetterlinge (mit Ausnahme einiger Weisslingsarten) ein Sammelverbot.

    Hallo,
    an wen muss ich mich wenden, wenn ich das mähen einer Schwalbenschwanz-Wiese verhindern möchte? Sie wird wohl wenig genutzt, es ist ein kleines Stück vor einer Kapelle. Der Standort ist nicht zu Feucht (viele Flockenblumen und Skabiosen). Schachbrettfalter fliegen auch manchmal.
    Mangels Futterpflanzen gab es dort bis jetzt nur Falter, aber ich werde Wilde Möhren aussetzen, nächstes Jahr könnte es Raupen geben :grinning_squinting_face: .

    Hallo

    da liegt der Hund begraben.
    Züchten und aus der Natur entnehmen darf man sie nicht, aber die Pflanze samt Raupen abmähen - das ist okay.
    Das ist leider typisch Deutsch, wir haben Gesetze, deren Sinn doch angesichts solcher legal ausgeführten Vernichtungsaktionen völliger Blödsinn sind.
    Darüber könnten wir hier ewig schreiben - evtl. kommt vielleicht mal ein Fachmann an die gesetzgebende Stelle, aber davor frißt mich ein Hai beim Baden im Mittelmeer.

    Gruss Roland

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