Moin Heinrich,
der erste Teil Deiner Frage ist ein wenig unsinnig, denn selbst der vernagelste Naturschützer und Paragraphenreiter wird begreifen, dass Du kaum ein Insekt daran hindern kannst Eier in Deinem Garten zu legen und Du ergo auch nicht verhindern kannst, dass dort geschützte Arten aufwachsen.
Der zweite Teil hat es da schon eher in sich. Nach dem Buchstaben des Gesetzes kreigst Du Ärger, wenn Du Gifte versprühst und damit geschützte Arten tötest.Aber im Endeffekt darfst Du in Deinem Garten machen was Du willst und es wird Dir keiner ans Zeug flicken, weil Du geschützte Arten getötet hast, denn man kann kaum von Dir als Privatmann verlangen, dass Du vor das Tun eine Untersuchung im Wert von mehreren hundert Euro stellst und man wird, der Rechtsicherheit wegen, eine entsprechende Klage sicherlich ablehnen, weil man sonst auf's Geratewohl pauschal jeden Gartenbesitzer verklagen kann. Irgendwas wird sich schon finden lassen.
Viele Grüße
Klaas