freiwillige, wissenschaftliche Arbeit in Klasse 11

  • Hallo liebe
    Actiasgemeinschaft :smiling_face: ,




    ich besuch die 11. Klasse in Sachsen und wage mich nun an ein "etwas"
    größeres Projekt. Viele Bekannte und Lehrer haben mir davon abgeraten, denn
    dieses "etwas" größere Projekt nennt sich besondere
    Leistungsfeststellung (BeLl). Vielleicht können sich einige von euch darunter
    nicht viel vorstellen, daher möchte ich es kurz erklären.


    Eine BeLl ist eine freiwillige, wissenschaftliche Arbeit welche im Dezember
    2014 fertiggestellt sein muss. Das Thema können wir Schüler uns dabei selbst
    auswählen, einzige Bedingungen sind das wir min. 60 Seiten Theorie schreiben
    müssen und mit einer Institution, sprich einer Uni/ einem Museum oder einer
    Firma (da ist noch um einiges mehr möglich), zusammenarbeiten sollen.


    Ein praktischer Teil ist freiwillig. Mit dieser Arbeit kann ich eine mündliche
    Prüfung im Abitur ersetzen, der theoretische Teil sowie die Verteidigung stehen
    dann an deren Stelle.


    In der 10. Klasse stand eine komplexe Leistung (KoLei) im Lehrplan. Diese ist
    so ähnlich wie die BeLl, nur um einiges kleiner, ein praktischer Teil ist
    Pflicht und die Zusammenarbeit mit einer Institution war nicht verlangt. Damals
    hatte ich meine KoLei zu dem Thema:



    „Der Schmetterling- Ein Wesen des
    Wandels


    Die Metamorphose der Lepidopteren am
    Beispiel des Wiener Nachtpfauenauges (Saturnia pyri)“


    geschrieben und habe ein wirklich super Resultat erhalten.


    Das Ganze hat mir total viel Spaß gemacht, auch wenn es etwas stressig war, und
    so möchte ich das Thema der KoLei in meiner BeLl aufnehmen und mich in das
    Gebiet der Lepidopteren noch mehr vertiefen. Ein Kapitel habe ich bereits dem
    Artenschutz unserer heimischen Schmetterlinge in Deutschland zugeschrieben.
    Dort möchte ich auf die ver. Arten eingehen, sowie Verbesserungs- und
    Veränderungsvorschläge anbringen. Das Thema habe ich noch nicht festgelegt, als
    praktischen Teil hatte ich die Idee zur Dokumentation einer oder mehrerer
    Nachtanflüge auf das Jahr verteilt. Durch die Entwicklung der Schmetterling ist
    der Zeitraum für meine BeLl jedoch noch einmal extrem eingeschränkt.




    Nun schließt sich meine Frage an euch an. Wäre meine Idee für die Praxis
    möglich? Ich muss ehrlich sein und sagen, dass ich noch nie einen Nachtanflug
    gestartet habe und somit noch etwas unsicher bin.


    Hättet ihr vielleicht noch einige Ideen, welche ich mit in der Theorie
    umsetzten könnte? Das Ein oder Andere fliegt mir da noch durch den Kopf, zum
    Beispiel die Anatomie der Schmetterlinge und Raupen einmal zu untersuchen, aber vielleicht
    ist es ganz gut auch Vorschläge von Leuten zu hören, die sich mit dem Thema viel
    besser auskennen und mehr Erfahrung haben als ich.




    Über Ideen, Anreize und Vorschläge wäre ich wahnsinnig froh!


    Liebe Grüße, Anna

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  • Servus Anna.


    Ein anderer junger Entomologe hatte vor zwei Jahren ein ähnliches Projekt zur bes. Leistungsfeststellung.
    Vielleicht meldet er sich noch bei dir, dann hättest du Informationen, quasi aus erster Hand.


    Zum praktischen Teil.
    Ich könnte mir vorstellen, dass du dir ein interessantes Biotop in deiner Gegend heraussuchst, dort ein paar mal leuchtest, eine Bestandsaufnahme der Arten machst, dir ein oder zwei davon heraus pickst und dann darlegst, wie man deren Bestandsansprüche im Biotop definieren und deren Erhalt sichern kann.


    Das wäre vielleicht ein Ansatz.


    Einschränkend könnte dein interner Zeitplan sein.
    Bis wann musst du deine Arbeit abgeben?


    Tschau
    Rudi

  • Hallo Rudi,


    vielen Dank für den Tipp, hoffentlich meldet er sich. Das wäre super.
    Weißt du ob es dazu damals einen Beitrag gab?


    Ein Glück brauch ich keine 15 Minuten bis in die Natur und ich hätte sogar ver. Biotope in der Nähe. Eines wäre der Wald, ein kleines Flussufer (liegt allerdings auch im Wald) und jede Menge Magerwiesen.
    Deine Idee find ich wirklich gut, so könnte ich auch das Kapitel für den Artenschutz besser mit einbauen und einige, ungeschützte Arten könnte ich noch zur Veranschaulichung präparieren. Das einzige Problem dabei ist, dass meine Arbeit mit Null Punkten bewertet wird, sollte mir doch solch eine geschützte Art unterkommen. Eine richtig gute Liste für gefährdete Arten in Deutschland habe ich letztens im Internet gefunden, die könnte mir da sicher helfen.


    Der Abgabetermin ist nächstes Jahr im Dezember. Das genaue Datum steht da noch nicht fest.
    Ich hätte also gerade so ein Jahr Zeit.
    In meiner komplexen Leistung hatte ich damals Glück, dass mich mein Lehrer für das Naturwissenschaftliche Profil schon eher mit dem "Schmetterfieber" angesteckt hatte. So konnte ich das Tagebuch aus dem Vorjahr herauskramen und eine neuere, noch exaktere Dokumentation zu der 2. Generation anfertigen.


    Grüße Anna

  • Hei Anna.


    Ich würde nicht´s präparieren, sondern nur fotografieren.
    Damit wärst du aus dem Schneider.


    Vom Zeitfenster her hättest du genügend Möglichkeiten das Thema auszureizen.


    Weißt du ob es dazu damals einen Beitrag gab?

    Nein. Er hatte sein Thema gewählt und suchte nur noch "Begleitpersonen", oder wie man das nennt. :winking_face:


    Viel Erfolg und halt uns auf dem Laufenden.


    Rudi

  • Ich bin noch auf der Suche nach einer begleitenden Institution, nach mehreren Absagen sind die Möglichkeiten da nicht mehr allzu groß. Aber aufgeben zählt nicht :winking_face: .


    Fotografieren erscheint mir wirklich praktischer und einfacher.
    So könnte ich mich mehr auf den Anflug und dessen Ergebnisse konzentrieren.


    Anna

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    gut dann melde ich mich hiermit mal, ich wäre dann derjenige welcher... :winking_face: ((Rudi du Petze! :grinning_squinting_face: )


    Ich wohne auch in Sachsen (Stadt Wehlen, jetzt Dresden) und habe genau wie du jetzt vor inzwischen fast 2 Jahren ebenfalls solch eine BELL angefertigt, am FSG Pirna.
    Hatte reichlich 75 Seiten, und auch einen großen praktischen Teil (über Hybriden), den ich aber bereits anfing als ich noch gar nicht wusste dass ich irgendwann mal eine Bell machen würde, habe sozusagen das Hobby zur Tugend gemacht und mir nebenbei mit viel Freude eine Abitur-Prüfung erarbeitet.


    Mein Thema war übrigens: "Diskrepanz zwischen Empirie und Theorie der biologischen Systematik"
    Kommt etwas steif daher, aber je hochtrabender desto besser der erste Eindruck beim Prüfungskomitee :winking_face:
    Letztendlich habe ich im Grunde die verschiedenen Evolutionstheorien auseinandergenommen und ihren Zusammenhang mit der heutigen Auffassung des Artbegriffs, Taxonomie und Phyllogenese erstellt, danach eben jene Begriffe als Abstraktion für die biologische Systematik kritisch hinterfragt und die theoretischen Konstrukte die diese darstellen auf Praxistauglichkeit und Realitätsnähe geprüft und meine Thesen letztendlich mit Hybridisierungsexperimenten v.a. bei Spingidae sowie Parthenogenesezuchten belegt. (grob gesagt...)


    Soll heißen, ich hab den ganzen Spaß schon durch, am Ende sind übrigens 15 Pkt geworden falls dich das überzeugt; ich schlage vor wenn du Hilfe brauchst oder eine spezifische Frage hast dann melde dich einfach per PN bei mir und wir klären das :winking_face:


    Schönen Abend noch,
    Lucas

  • es gab mal ne Zeit hier, da hab ich hier etwas rumgetrollt...


    Damals hatte ich mich gefragt, ob Schmetterlingsraupen lernfähig sind.
    Zu meine Überraschung gab es darüber tatsächlich Forschungsarbeiten.
    Die Schmetterlinge sind sogar über die Metamorphose hinweg lernfähig.


    Ich könnte mir vorstellen, dass dir bei diesem Thema namhafte Leute in den Unis helfen würden.


    Zu diesem Thema hatte ich damals diesen Link bekommen...PLoS ONE: Retention of Memory durch Metamorphosis: Kann ein Moth erinnern, was es als Caterpillar gelernt?


    Torsten

  • Hallo Lucas, hallo Torsten,


    Pirna? - Wow, das ist ja fast um die Ecke :grinning_squinting_face:
    Was hattest du denn damals als "Institution" hinter dir stehen? Ich bin noch am überlegen, ob ich mal am Senckenberg Museum in Dresden anfrage. Das Schmetterlingshaus im Zittauer Gebirge hat mir leider nie geantwortet.
    Dein Thema sowie die Erläuterung klingen ja schon kompliziert. Wenn ich mir überlege, dass ich am Ende auch so mit Fachbegriffen um mich werfen muss fang ich schon an zu schlackern :grinning_squinting_face: Durch die komplexe Leistung habe ich aber zum Glück schon einige Vorkenntnisse über den Formalen Aufbau. Ob sie mir jetzt allerdings so viel nützen wird weiß ich noch nicht. Das Ganze war dann doch im Vergleich zur BeLl ein niedrigeres Niveau.


    Danke für den Tipp Torsten, ich werd mir mal die Zeit nehmen und mein Schulenglisch ein bisschen strapazieren :winking_face:
    Das klingt wirklich interessant, vielleicht lässt sich daraus etwas machen. Die Universität in Kassel forsch auch an Schmetterlingen, ich werde einfach mal versuchen dort Kontakt aufzunehmen.


    Grüße Anna :smiling_face:


    falls übrigens Interesse besteht und ich der Technik fähig bin würde ich auch meine KoLei mal hochladen :smiling_face:
    Es ist zwar keine Doktorarbeit und der ein oder andere, kleine Fehler ist auch drin, aber mir hat es trotzdem total viel Spaß gemacht.

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  • Hallo, :smiling_face:


    mittlerweile bin ich mit meiner besonderen Lernleistung ein ganzes Stück voran gekommen.
    Doch nun stellt sich mir ein riesiges Problem, welches die Dokumentation der Nachtanflüge, und somit meinen praktischen Teil betrifft.
    Die angelockten Falter wollte ich auf einen Rat gern fotografieren. Damit laufe ich keine Gefahr eine geschützte Art zu verletzen oder gar zu töten. Aber nun stellt sich mir die "Bundesartenschutzverordnung (Verordnung zum Schutz wild lebender Tiere- und Pflanzenarten)- Abschnitt 1- Unterschutzstellung, Ausnahmen und Verbote" ein wenig in den Weg. Ich bin auf folgenden Paragrafen gestoßen:


    "§ 4 Verbotene Handlungen, Verfahren und Geräte
    (1) Es ist verboten, in folgender Weise wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten und der nicht
    besonders geschützten Wirbeltierarten, die nicht dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen, nachzustellen, sie
    anzulocken, zu fangen oder zu töten:


    1. mit Schlingen, Netzen, Fallen, Haken, Leim und sonstigen Klebstoffen,
    2. unter Benutzung von lebenden Tieren als Lockmittel,
    3. mit Armbrüsten,
    4. mit künstlichen Lichtquellen, Spiegeln oder anderen beleuchtenden oder blendenden Vorrichtungen,
    5. mit akustischen, elektrischen oder elektronischen Geräten,
    6. durch Begasen oder Ausräuchern oder unter Verwendung von Giftstoffen, vergifteten oder betäubenden
    Ködern oder sonstigen betäubenden Mitteln,
    7. mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen
    kann, oder unter Verwendung von Visiervorrichtungen für das Schießen bei Nacht mit elektronischen
    Bildverstärkern oder Bildumwandlern,
    8. unter Verwendung von Sprengstoffen,
    9. aus Kraftfahrzeugen oder Luftfahrzeugen oder
    10. aus Booten mit einer Antriebsgeschwindigkeit von mehr als fünf Kilometer/Stunde.


    Satz 1 Nr. 1 gilt, außer beim Vogelfang, für Netze und Fallen nur, wenn mit ihnen Tiere in größeren Mengen oder
    wahllos gefangen oder getötet werden können. Satz 1 Nr. 6 gilt nur für Tiere der besonders geschützten Arten.
    (2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 ist es gestattet, Bisams (Ondatra zibethicus) mit Fallen, ausgenommen
    Käfigfallen mit Klappenschleusen (Reusenfallen), zu bekämpfen, soweit dies zum Schutz gefährdeter Objekte,
    insbesondere zum Hochwasserabfluss oder zum Schutz gegen Hochwasser oder zur Abwehr von land- oder
    fischerei- oder sonstiger erheblicher gemeinwirtschaftlicher Schäden erforderlich ist. Die Fallen müssen so
    beschaffen sein und dürfen nur so verwendet werden, dass das unbeabsichtigte Fangen von sonstigen wild
    lebenden Tieren weitgehend ausgeschlossen ist.
    (3) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Ausnahmen von den Verboten des
    Absatzes 1 zulassen, soweit dies

    1. zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger gemeinwirtschaftlicher Schäden,
    2. zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt oder
    3. für Zwecke der Forschung, Lehre oder Wiederansiedlung oder zur Nachzucht für einen dieser Zwecke

    erforderlich ist, der Bestand und die Verbreitung der betreffenden Population oder Art dadurch nicht nachteilig
    beeinflusst wird und sonstige Belange des Artenschutzes, insbesondere Artikel 9 Abs. 1 der Richtlinie 2009/147/
    EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden
    Vogelarten (ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 7) und Artikel 16 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/ EWG des Rates nicht
    entgegenstehen.
    (4) Artikel 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 des Rates vom 4. November 1991 zum Verbot von Tellereisen
    in der Gemeinschaft und der Einfuhr von Pelzen und Waren von bestimmten Wildtierarten aus Ländern, die
    Tellereisen oder den internationalen humanen Fangnormen nicht entsprechende Fangmethoden anwenden (ABl.
    EG Nr. L 308 S. 1), bleibt unberührt."


    BArtSchV.pdf



    Die wichtigen Teile habe ich unterstrichen und etwas dicker markiert. Auf der einen Seite wird mir der Nachtanflug zwar nicht verboten, locke ich aber geschützte Arten an und fotografiere sie, würde ich somit gegen die BArtSchV verstoßen.
    Daher stellt sich mir nun die Frage: kann ich diesen §4 anhand (3) -Ausnahmen von Verboten- umgehen?


    liebe Grüße und danke im Voraus
    Anna :smiling_face:

  • Du kannst hier ganz viele Beiträge zu diesem Thema finden. Du musst die "Suche" nur ein bisschen quälen.
    Wenn du dann noch Eindruck schinden willst, gehst du zur "unteren Umweltschutzbehörde" und holst dir eine Erlaubnis.


    Du machst ja nur Fotos...da sagt keiner was.


    Doch wenn du im Wald herum leuchtest...nimm lieber jemanden mit. Da kommt immer mal wieder Volk vorbei...


    Torsten

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