21. März 2024 um 20:32 - Beitrag: Schwalbenschwanz verkaufen Formular/ Genehmigung, Thema: Schmetterlinge züchten: Erfahrungen, Fragen und Antworten
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Es ist schon erlaubt die zu entnehmen und wenn man das Formular ausfüllt mit allen Daten dann ist auch der Verkauf gestattet und da braucht man keine extra Genehmigung da reicht die für Erlaubnis der Naturentnahme
Nein, das ist definitiv ganz und gar nicht so. Was Heiko sagt stimmt schon. Die Entnahme von nach dem BNatSchG besonders und streng geschützten Arten ist in Deutschland generell verboten und Bedarf der Genehmigung der zuständigen Oberen Naturschutzbehörde. Die Herkunftsnachweise sind lediglich dazu da nachzuweisen, dass die Tiere eben nicht illegal in Deutschland entnommen wurden, sondern aus einen Drittstaat stammen in dem die Entnahme legal ist. Ich schätze für so ziemlich alle größeren Wirbeltiere bräuchtest du dafür eigentlich auch amtliche Dokumente und Einfuhrpapiere. Bei Insekten ist glaube ich einfach jeder zu faul das so strikt zu handhaben und im Gesetz steht auch nicht wirklich explizit drin wie dieser Fall zu handhaben ist. Diese Herkunftsnachweise sind auch eine reine Selbstauskunft, von daher natürlich nicht überprüfbar. Jeder kann da ja reinschreiben was er will. Hat aber das BfN so für ausreichend befunden und wäre auch für alle Beteiligten schlecht das strikter zu regeln. Für die Entnahme in Deutschland wäre eine Ausnahmegenehmigung notwendig, die praktisch nur aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesse gewährt wird, was auch immer das ist. In der Praxis sind das nur Lehr- und Forschungszwecke und selbst da muss man sich schon sehr argumentativ ins Zeug legen und einen wohlwollenden Sachbearbeiter erwischen. Was die Vermarktung angeht weiß ich nicht wie man begründen will, dass dafür eine Genehmigung ausgestellt werden sollte und ich denke auch nicht dass das je jemand geschafft hat.
Grüße Dennis