Schwalbenschwanz verkaufen Formular/ Genehmigung

    • Offizieller Beitrag

    Es ist schon erlaubt die zu entnehmen und wenn man das Formular ausfüllt mit allen Daten dann ist auch der Verkauf gestattet und da braucht man keine extra Genehmigung da reicht die für Erlaubnis der Naturentnahme

    Nein, das ist definitiv ganz und gar nicht so. Was Heiko sagt stimmt schon. Die Entnahme von nach dem BNatSchG besonders und streng geschützten Arten ist in Deutschland generell verboten und Bedarf der Genehmigung der zuständigen Oberen Naturschutzbehörde. Die Herkunftsnachweise sind lediglich dazu da nachzuweisen, dass die Tiere eben nicht illegal in Deutschland entnommen wurden, sondern aus einen Drittstaat stammen in dem die Entnahme legal ist. Ich schätze für so ziemlich alle größeren Wirbeltiere bräuchtest du dafür eigentlich auch amtliche Dokumente und Einfuhrpapiere. Bei Insekten ist glaube ich einfach jeder zu faul das so strikt zu handhaben und im Gesetz steht auch nicht wirklich explizit drin wie dieser Fall zu handhaben ist. Diese Herkunftsnachweise sind auch eine reine Selbstauskunft, von daher natürlich nicht überprüfbar. Jeder kann da ja reinschreiben was er will. Hat aber das BfN so für ausreichend befunden und wäre auch für alle Beteiligten schlecht das strikter zu regeln. Für die Entnahme in Deutschland wäre eine Ausnahmegenehmigung notwendig, die praktisch nur aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesse gewährt wird, was auch immer das ist. In der Praxis sind das nur Lehr- und Forschungszwecke und selbst da muss man sich schon sehr argumentativ ins Zeug legen und einen wohlwollenden Sachbearbeiter erwischen. Was die Vermarktung angeht weiß ich nicht wie man begründen will, dass dafür eine Genehmigung ausgestellt werden sollte und ich denke auch nicht dass das je jemand geschafft hat.

    Grüße Dennis

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    Hallo,

    mal eine Frage: Wie kommt man als Normalsterblicher zu so einer Entnahmegenehmigung besonders und streng geschützter Tiere? Muss man da Hauptberuflicher Wissenschaftlere sein? Oder genügt es, bspw. hobbymäßig zu kartographieren?
    Ich hätte die gerne und zwar nichtkommerziell. Ich möchte einzig und allein z.B. Tiere vom Straßenrandstreifen oder vor dem Rasenmäher retten.Und möchte mich da nicht in der Illegalität bewegen. Begründen würde ich das natürlich mit "Kartierung". :winking_face:
    Also, wie sieht's aus, gibt es da eine (einigermaßen unkomplizierte) Möglichkeit?

    VG

    Thomas

    • Offizieller Beitrag

    mal eine Frage: Wie kommt man als Normalsterblicher zu so einer Entnahmegenehmigung besonders und streng geschützter Tiere?

    Es gibt da leider keine universal gültige Antwort drauf. Wir leben ja nunmal im Föderalismus und zusätzlich ist "überwiegendes öffentliches Interesse" vage und weit auslegbar. Daher hängt das, wie ich schon habe durchblicken lassen, nicht unerheblich von der Behörde und dem Sachbearbeiter ab. Für meine Begriffe steht im Gesetzestext nicht, dass man Wissenschaftler sein muss oder einer Institution angehören muss um eine Ausnahmegenehmigung gewährt zu bekommen, praktisch erleichtert es das sicher, ist aber keine Voraussetzung. Du kannst einfach versuchen die zuständige Behörde anzuschreiben und dein Anliegen zu schildern. In der Regel ist das die Obere Naturschutzbehörde, es gibt aber glaube ich auch Bundesländer die gar keine ONB haben oder die Zuständigkeit an die UNBs abgegeben haben. Im Zweifelsfall würde ich erstmal die UNB des Landkreises anschreiben, falls die sich nicht zuständig fühlen werden die dich schon weiterreichen. Die UNBs sind erfahrungsgemäß auch etwas umgänglicher. Ich würde in die Begründung reinschreiben dass für die Bestimmung von vielen Raupen die Entnahme und Zucht notwendig ist und diese nach erfolgter Bestimmung wieder am Entnahmeort freigelassen werden. Zusätzlich würde ich anbieten deine gesammelten Daten der Behörde zur Verfügung zu stellen oder zusätzlich öffentlich zugänglich zu machen (in einem der Meldeportale oder sonstigen Plattformen der Bundesländer oder Entomologischen Vereinigungen). Das sollte damit eigentlich auch dem Zweck des überwiegenden öffentlichen Interesses dienen. Wie gesagt eine Garantie dafür dass das klappt gibt es nicht, die Behörde wird dann darlegen was sie dazu zu sagen hat und begründen warum sie was macht oder nicht macht. In einigen Bundesländern gibt es auch die Möglichkeit über bestimmte entomologische Vereinigungen an Sammelgenehmigungen zu kommen (Hessen und soweit ich weiß NRW und Bayern). Das muss leider jeder selber rausfinden weil ich nicht für alle Bundesländer auf dem Laufenden bin.

    Grüße Dennis

    Grüß euch,

    ja, Dennis hat da schon recht. Ausschlaggebend ist natürlich der Sachbearbeiter. Wenn der nicht will, rennst gegen eine Wand. Dann kommts auf das Bundesland an. In Bayern ist es deutlich schwieriger als in dem ein oder anderen Bundesland.

    Die Daten mußt du sowieso aufschreiben und liefern, jedes Jahresende, das mußt du nicht anbieten.

    Ich habe seit diesem Jahr sogar die Pflicht, rote Liste Arten, oder die der Vorwarnliste nochmal extra zu melden.

    Ich hatte vor einigen Jahren halt einfach mal einen schriftlichen, formlosen Antrag gestellt, bin denen dann im 3 Wochenrythmus auf die Nerven gegangen und habe dann auch telefoniert mit der Behörde und dann hat das auch geklappt.

    Ich bin CNC-Fräser, also ohne wissenschaftliche Vorgeschichte.

    Schau mal, wer bei dir der Sachbearbeiter ist, in der Oberen Naturschutzbehörde und schreib den einfach an.

    Guß Heiko

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