Dürfen historische Sammlungen erworben oder behalten oder gerettet werden?
Solange die darin enthaltenen Tiere rechtmäßig der Natur entnommen wurden ja. Sprich z.B. in Deutschland nicht nach dem BNatSchG geschützte Arten, außerhalb Deutschlands ungeschützte Arten die nicht aus Deutschland stammen aber in Deutschland geschützt sind oder wenn die Exemplare vor Inkrafttreten des entsprechenden Schutzgesetztes gesammelt wurden.
Welche Schmetterlings-, Heuschrecken- und Käferarten dürfen gesammelt werden? Gemeinhin hört man: Ja, nur Kohlweißlinge.
Das ist Nonsens, der sich aus welchem Grund auch immer hartnäckig hält. Jedes Tier besitzt nach dem BNatSchG in Deutschland einen Pauschalschutz. Tiere dürfen ohne vernünftigen Grund nicht getötet oder gestört/beunruhigt werden. Darüber was nun ein vernünftiger Grund ist besteht oft Uneinigkeit, weil jeder das so auslegt wie es ihm gerade passt. Im behördlichen Kontext ist das aber sehr weit auszulegen, also Schulungszwecke sind definitiv ein vernünftiger Grund. Selbst wenn man das warum auch immer nicht anerkennen möchte, dann sind Kohlweißlinge genauso geschützt und man darf entweder gar kein Tier (und keine Pflanze) sammeln oder alle ungeschützten. Von Kohlweißlingen steht im BNatSchG nichts. Grundsätzlich nicht ohne Genehmigung der zuständigen Behörde gesammelt werden dürfen streng und besonders geschützte Arten und Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (wobei letztere gleichzeitig streng geschützt sind). Auch in NSGs darf, wie du sagst, gar nicht gesammelt werden.
Nun gibt es die Rote Liste nach Bundesland und Bundesweit. Ich gehe davon aus, dass die des Bundeslandes gilt, bzw. die jeweils weitreichendere Version?
Wie Toni schon sagt hat die Rote Liste überhaupt gar nichts mit Schutz zu tun. Die Rote Liste ist ein Instrument zur Einschätzung der Gefährdung von Arten die sich nicht in den Gesetzen niederschlägt. Der Schutzstatus ist im BNatSchG verankert und über die BArtSchV an dort aufgeführte Arten geknüpft. Da das ein Bundesgesetz ist, gilt das für ganz Deutschland.
Darf ich Totfunde mitnehmen?
Wenn es geschützte Arten sind ganz klar: Nein. Die Inbesitznahme von geschützen Arten ist verboten, egal ob tot oder lebendig.
Ich würde davon ausgehen dass soetwas genehmigt wird, wenn es notwendig ist (also du geschützte Arten fangen und präparieren möchtest). Es kann sein, dass die Behörde nachhakt warum du keine bestehende Sammlung nutzen kannst oder mit irgendeinem Museum zusammenarbeiten kannst. Das hängt immer vom Wohlwollen des Sachbearbeiters ab. Aber grundsätzlich sollte Lehre ein Grund sein eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Das ist keine Garantie dafür dass die Behörde das auch so sieht. Über Sinnhaftigkeit der Schutzgesetze müssen wir glaube ich an dieser Stelle nicht diskutieren. Auch nicht über den Aufwand Genehmigungen bei allen möglichen Behörden einzuholen.
Für eine Schausammlung zur Arbeit an einer Schule möchte ich aber rechtlich schon auf der sicheren Seite sein.
Dann such dir besser einen Rechtsberater, weil was ich und andere hier sagen ist definitiv keine Rechtsberatung.
Grüße Dennis