Zitatflow1979 schrieb:Das Anbieten von Lebendmaterial ist ja untersagt. aber ich finde das Haarspalterei. Es spricht doch wirklich nichts dagegen, Insekten-Eier zur Auktion anzubieten.
Das erinnert mich an die klare Vorschrift von DHL, dass keine lebenden Tiere transportiert werden. Und trotzdem macht DHL jede Nacht Lieferungen von Schmetterlingspuppen und -Kokons für Ausstellungen, Parks und Universitäten.
Wie denn das?
Es gibt einen Direktionsentscheid, der sagt, dass «Derartiges» mit dem Begriff wissenschaftliches Versuchsmaterial (scientific material) zu bezeichnen sei. Dann kann eine Beförderung vorgenommen werden.
Weil ein Material kann doch kein lebendes Tier sein.
Und wenn wir Eier in einem Brief veschicken? Oder gar Raupen im Paket?
Sind das keine Tiere?
Hoffentlich habe ich jetzt nicht ein paar eifrige Beamten geweckt, die sich auf diese Gesetzeslücke stürzen und sofort in Brüssel eine Fachkommission einsetzen zur Produktion eines neuen Gesetzes zur Regulierung von Insekteneiertransporten.