Naturschutzgebiete betreten

    Seit einer Stunde suche ich Infos darüber, ob ich als Fußgänger ein Naturschutzgebiet betreten darf.
    Generell habe ich ja ein Recht auf freien Zugang zu Natur und Landschaft.
    Steht jetzt lediglich das "Grüne Schild mit dem Seeadler" vor einem Naturschutzgebiet, ist es dann für den Normalbürger Tabu dieses Gebiet zu betreten?
    Oder muss generell darauf hingewiesen werden, dass ich nicht vom Weg abkommen darf?

    Hier in NRW kann das "verbotene Betreten" nämlich bis zu 400€ kosten.

    Fange oder töte ich ein wild lebendes Tier, dann kann ich eine Strafe von 25€- /das doppelte des wirtschaftlichen Wertes/ bekommen.

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    so weit ich weiß gilt für die meisten Naturschutzgebiete ein Verbot für das Verlassen der Wege. Ich habe aber gelesen, dass dies nicht automatisch in allen Naturschutzgebieten der Fall ist. Ich kenne allerdings keines bei dem es nicht der Fall ist. Normalerweise steht unter dem bekannten Schild mit dem Seeadler (bzw. seit neustem einer Eule) ein weiteres Schild worauf steht was alles nicht erlaubt ist. Dort steht meistens auch, dass das Verlassen der Wege nicht erlaubt ist. Ob das nun gut oder schlecht ist ist wohl von Gebiet zu Gebiet unterschiedlich und diskussionswürdig. Ich finde es in vielen Fällen ziemlich schlecht, aber das ist nur meine Meinung.

    Gruß Dennis

    Hallo,
    zu jedem NG gibt es eine eigene Verordnung, in der genau geregelt ist was man darf und was nicht. Diese kann man bei der Unteren Naturschutzbehörde einsehen oder sich auch zusenden lassen. In der Regel gibt es ein Wegegebot, was heißt, dass die Wege nicht verlassen werden dürfen. Das kann aber auch oft nur zeitlich begrenzt (z.B. Brutzeit) sein.
    In der Regel (kein muss) gibt es zu den NG-Schildern auch Zusatzschilder wo in Symbolen auf die Ge- und Verbote hingewiesen wird.

    Gruß
    Walter

    • Offizieller Beitrag

    Kurze Ergänzung:

    Bevor du den Behörden schreibst, schau doch einfach erstmal kurz ins Internet. Ich kenne es von verschiedenen Gebieten, dass die Stadt die Ausschreibungen und Bestimmungen im Internet veröffentlicht und man dort darauf zugreifen kann. Einfach mal den Namen des NSG herausfinden und kurz nachschauen, ob nicht so schön etwas dazu auffindbar ist :winking_face:

    LG,
    Toni

    man bekommt ja wirklich einiges über ein NSG heraus. Die werden ja sehr genau beschrieben.

    Doch jetzt mal eine Frage zu Google-Maps. Die NSGe sind nicht mehr als NSGe eingezeichnet. Ich meine mich zu erinnern, dass dort die Flächen viel genauer gekennzeichnet waren. Liege ich da falsch?

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