• AD

    Servus Georg,

    schau mal hier. https://www.theskepticalmoth.com/collecting-permits/?lang=de

    Aufgrund Aussagen von, von mir befreundeten Entomologen, kann ich Dir nur empfehlen, dringend eine Sammelgenehmigung einzuholen, die Kontrollen in Kroatien sind sehr intensiv (besonders beim Leuchten) und kostspielig.

    Laut meinen Bekannten bis zu 5000.- € Strafe

    Ja die gute alte Zeit dort ist offenbar vorbei. Fangtechnisch ist aber Italien (Umbrien, Latium, Toscana) eh interessanter und es interessiert dort niemanden.

    LG

    Rainer

    Hallo Georg,

    ich kann da Rainer nur beipflichten, ohne Sammelgenehmigung kann es in Kroatien mittlerweile richtig unangenehm und auch teuer werden, und das geht hin bis zu den Grenzkontrollen. Einem Bekannten von mir haben sie wegen einer solchen fehlenden Sammelgenehmigung vor ein paar Jahren sogar vorübergehend das Auto beschlagnahmt...

    VG Thomas

    Hallo Sven,

    ohne Sammelgenehmigung würde ich mich in Kroatien gar nichts mehr trauen, und Lichtfalle bzw. Leuchten schon gar nicht! Und Grenzkontrollen gibt es stichprobenartig - gerade jetzt in Zeiten des Schleusertums und illegaler Einreise von Immigranten - sehr wohl, und genau bei solch einer Kontrolle fanden die Beamten bei meinem Bekannten die Ausrüstung und die Falter im Kofferraum, mit der Konsequenz: Vorübergehend Auto beschlagnahmt und 3.500 Euro Strafe! Und das, obwohl bei den Faltern keine einzige geschützte Art gem. WA, FFH, etc. enthalten war! Mir wäre es das nicht wert, zumal man an eine Sammelgenehmigung über Zagreb relativ leicht rankommt, dauert nur ein wenig (aus meiner Erfahrung bis zu 6 Monate), muss man halt vorplanen...

    VG Thomas

    Hallo Sven,

    ohne Sammelgenehmigung würde ich mich in Kroatien gar nichts mehr trauen, und Lichtfalle bzw. Leuchten schon gar nicht! Und Grenzkontrollen gibt es stichprobenartig - gerade jetzt in Zeiten des Schleusertums und illegaler Einreise von Immigranten - sehr wohl, und genau bei solch einer Kontrolle fanden die Beamten bei meinem Bekannten die Ausrüstung und die Falter im Kofferraum, mit der Konsequenz: Vorübergehend Auto beschlagnahmt und 3.500 Euro Strafe! Und das, obwohl bei den Faltern keine einzige geschützte Art gem. WA, FFH, etc. enthalten war! Mir wäre es das nicht wert, zumal man an eine Sammelgenehmigung über Zagreb relativ leicht rankommt, dauert nur ein wenig (aus meiner Erfahrung bis zu 6 Monate), muss man halt vorplanen...

    VG Thomas

    Glaubt ihr, dass es ein Problem macht am eigenen Grundstück (also im Garten des Ferienhauses, liegt am Waldrand) zu leuchten?

    LG

    Georg: das Leuchten in einem abgelegenen Ferienhaus ist vielleicht nicht das Problem, aber wenn Du was mitnehmen willst, dann kann es Dich an der kroatisch-slowenischen Grenze böse erwischen... hab ich ja jetzt schon mehrfach drauf hingewiesen. Kann sein, muss aber nicht sein, mir wäre das Risiko in Anbetracht der enormen Strafen trotzdem zu hoch...

    Georg: das Leuchten in einem abgelegenen Ferienhaus ist vielleicht nicht das Problem, aber wenn Du was mitnehmen willst, dann kann es Dich an der kroatisch-slowenischen Grenze böse erwischen... hab ich ja jetzt schon mehrfach drauf hingewiesen. Kann sein, muss aber nicht sein, mir wäre das Risiko in Anbetracht der enormen Strafen trotzdem zu hoch...

    Mitnehmen will ich nichts - nur Leuchten und Fotografieren :smiling_face:

  • AD

    Prinzipiell gibts im Schengenraum überhaupt keine Grenzkontrollen, jedoch kanns sehr wohl Stichproben geben . Die Chance ist, überhaupt als Privatperson mit PKW während der Urlaubszeit , jedoch relativ gering.

    Da du nur auf einem Privatgrundstück leuchten willst um zu fotografieren werden diesbezüglich wohl ohnehin nur zivilrechtliche Vorschriften in Hinblick auf Nachbarschaftsstörung und co. einschlägig werden - die kroatische Rechtslage kenne ich jedoch nicht.

    Prinzipiell gibts im Schengenraum überhaupt keine Grenzkontrollen, jedoch kanns sehr wohl Stichproben geben . Die Chance ist, überhaupt als Privatperson mit PKW während der Urlaubszeit , jedoch relativ gering.

    Da du nur auf einem Privatgrundstück leuchten willst um zu fotografieren werden diesbezüglich wohl ohnehin nur zivilrechtliche Vorschriften in Hinblick auf Nachbarschaftsstörung und co. einschlägig werden - die kroatische Rechtslage kenne ich jedoch nicht.

    Hallo,

    Ich denk auch dass es da keine Probleme geben sollte. Im Notfall sag ich, ich hab das UV Licht für ne Party gebraucht 😂

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