Handel mit Lycaena Nausithous

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo Rigo,


    nein, da liegst Du richtig. Guck mal unter http://213.221.106.28/wisia/FsetWisia1_dt.html nach "Maculinea nausithous" (so heißt er richtig). Der Falter ist sowohl nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie 2006 als auch nach dem Bundesnaturschutzgesetz in Deutschland besonders geschützt. Da nützt auch der Hinweis in der Verkaufsanzeige " aus einer alten Sammlung" nichts! Nach § 1 Bundesartenschutzverordnung in Verbindung mit der Anlage 1 sowie § 42 Bundesnaturschutzgesetz ist u.a. der Besitz und Handel mit allen Maculinea-Arten verboten! Das gilt nur nicht für Altbestände von vor dem 01.01.1987. Allerdings liegt dafür die Beweislast bei dem Anbieter/Besitzer.

  • Hallo,


    ja hab ich heute auch gefunden und da es eine FFH Art ist, ist sie ja auch in der ganzen EU geschützt! Und wie ist das mit der Schweiz?


    Komisch nur das der Artikel und alle anderen Artikel noch immer zum Verkauf drin stehn! Kann man da nix tun?


    Sorry bin nicht der Öko der allen was böses will aber die Geldmacherei dabei stört mich ungemein und hat auch nichts mit wissenschaftlicher Sammelei zu tun!


    Gruß
    Rigo

  • Ich habe eBay das Angebot gemeldet... und drei Minuten später war dort zu lesen:


    Der Verkäufer hat diese Auktion vorzeitig beendet, da der Artikel zerstört wurde und daher nicht mehr verkauft werden kann.
    Zerstört ist gut...


    eBay hat klare Regeln für das Anbieten und Suchen von geschützten Tier- und Pflanzenarten. Grundsätzlich gilt das deutsche Recht.
    eBay löscht alle zweifelhaften Angebote diskussionslos.
    Maculinea nausithous ist in der eBay-Datenbank der verbotenen Artikel eingetragen, Lycaena nausithous war nicht drin. Bis heute.



    Was ist eigentlich mit seinen anderen Angeboten?
    ARGYNNIS PAPHIA f. VALESINA, WEIBCHEN SELTEN
    ARETHUSANA ARETHUSA, MÄNNCHEN ( UNGARN )
    BOLORIA NAPAEA, MÄNNCHEN ( FRANKREICH )
    CLOSSIANA DIA, MÄNNCHEN ( ÖSTERREICH )
    EREBIA MEOLANS STYGNE , PÄRCHEN ( SCHWEIZ )
    EUPHYDRYAS AURELIA, f. BECKERI ( SPANIEN )
    MELITAEA MATURNA, ( SSP. URBANI ) SELTEN
    MILITAEA PHOEBE, PÄRCHEN
    PHALERA BUCEPHALOIDES, e.o. MÄNNCHEN ( ITALIEN )
    PIERIS CHEIRANTHI, WEIBCHEN ( TENERIFFA )

  • Hallo,


    ??? Wo hast Du denn eine Liste der verbotenen Tierarten gefunden - bei ebay ???


    Die anderen Tiere halte ich auch für zumindest fragwürdig! Denn wo sind die Tiere den her und gab es dafür eine Erlaubnis diese zu sammeln? Mal ganz abgesehen davon sie zu handeln?


    Wenns denn wenigstens nur Unwissenheit wäre.... Aber da er bisher auch nur so etwas verkauft hat und auch noch nicht lange registriert ist, denk ich mal, dass es ganz sicher Absicht ist, bei ebay seltenere Tiere zu verhökern.


    Gruß
    Rigo


    PS: gemeldet hatte ich es schon Gestern - also so schnell sind die bei ebay nun auch nicht!

  • Zitat

    Oder hilft da der Deckmantel Schweiz etwa auch?


    Nein. Die Schweiz hat praktisch die gleichen Listen der geschützten Arten.
    Die wenigen Ausnahmen sind bekannt.

    Zitat

    Wo hast Du denn eine Liste der verbotenen Tierarten gefunden?


    Ich hatte mal telefonischen Kontakt mit einem eBay-Mitarbeiter. Er sagte,
    dass sie sich an die gebräuchlichen Namen der WISIA-Liste halten.
    Damals ging es um eine Eier-Angebot, das diskret mit «Vanessa atalanta ova" umschrieben war.
    Da wollte ich von eBay nur wissen, ob diese Eier auch unter das Lebende-Tiere-Verbot fallen,
    was mir ausdrücklich bestätigt wurde.
    Ich denke, ein Eier-Raupen-Puppen-Markt bei eBay würde eine unerwünschte und
    unkontrollierbare Geschäftemacherei mit Schmetterlingen aufbauen.
    Dies geschieht zurzeit in vielen anderen Bereichen. Beispiel: ein paar hundert private Händler
    bieten Samen von interessanten Pflanzen an.
    Zehn Samen zu 8,99 Euro...
    Sobald sie genügend Bestellungen zusammen haben, kaufen sie die benötigte Menge bei
    Thompson-Morgan günstig ein und füllen die Samen zehnstückweise in eigene Tütchen ab,
    die sie im Briefumschlag verschicken.

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  • Fast könnte man denken ich hab Langeweile!


    Aber dazu braucht man nicht viel Zeit!


    Auf die schnelle gefunden:


    Artikel:
    280202055121, 110226992754, 110227070145, 220205544375, 220205544732, 280203700405, 330214710322, 330214710921, 280203712125, 280203709894, 280202286813, 110226673921, 280202301287, 110226675789, 110226677934, 110227617364, 110227620212, 110226690656, 110226692378, 110227078213, 110227079190, 110227082262, 110227085439, 110227086667, 110227083553, 110227524473, 110227525236, 110227527758, 110227528649, 280203711525, 280203718969, 280203722168


    Alle samt in der WISIA Liste zu finden!

  • Hallo
    Dass die Artenschutzrichtlinien bei Ebay nicht immer genau genommen werden gilt nicht nur für Schmetterlinge. Bei Vögeln werden regelmäßig alte Präparate von geschützten Arten ohne Papiere angeboten.
    Eine regelmäßige Fehlinformation findet man auch bei den Dekokästen aus SO-Asien. Dea steht im Angebot die Arten seien nicht geschützt im Bild stecken dann Troides und Trogonoptera. Währe vor einigen Jahren am Beginn meiner "Insektenkariere" selbst fast auf einen asiartischen Anbieter mit Buthanitis reingefallen. die Tiere waren als nicht geschützt deklariert. Wurde zum Glück überboten und lasse seit dem bei Ebay die finger von Faltern. Gruß Christoph

  • Hallo Christoph,


    ja aus dem Blickwinkel habe ich es noch nicht gesehen - denn sicher ist man auch als Käufer dann schnell mit strafbar oder man bekommt wenigstens am Zoll (bei Importware) seine Ware abgenommen - naja und das Geld bekommt man dann sicher auch nicht wieder!


    Und wer wann was gekauft hat sieht man ja bei ebay noch sehr lange!!



    Gruß
    Rigo

  • Hi,


    das finde ich ja doll. Bei Ebay kann man vom Aussterben bedrohte Schmetterlinge erwerben, und ich werde von Ebay ABGEMAHNT wenn ich Phasmideneier zur Versteigerung anbieten möchte :wut: !!!


    Vor 2 jahren kam ich auf die Idee, Eier von Carausius morosus (Indische Stabschrecke) und Extatosoma tiaratum (Australische Riesengespenstschrecke) bei ebay zu versteigern.


    Klar, das Anbieten von Lebendmaterial ist ja untersagt. aber ich finde das Haarspalterei... :contra:
    Es spricht doch wirklich nichts dagegen Insekten-Eier zur Auktion anzubieten.


    Die Auktionen wurden von Ebay sofort gelöscht und wurde wegen Verstoß gegen Naturschutzrichtlinien abgemahnt.
    Meine Antwort an Ebay : Dann wandern die Eier halt in den Mülleimer, wenn ich sie nicht los werde - toller Naturschutz :wut:


    Mfg,


    Flo


    P.S. : Bei mir ist selbstverständlich nie ein Ei in den Mülleimer gewandert :zwinkern:

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  • Hi!


    Na dann hattest Du offenbar großes Pech, denn wie man sieht gibt es Artikel die mehr Glück haben!


    Verkaufen eigentlich Öko Bauern ihre Hühnereier bei ebay? - Nur mal so hab mich gerade selbst gefragt ist nichts von Bedeutung.
    NACHTRAG - öko Eier gabs nicht aber Artemia Eier und die sind ja dann auch Lebende Tiere - aber die sind klein und hässlich, da interessiert es keinen!


    Die Regelung mit dem lebenden Tieren machts ebay nur einfacher, das ist eben eine klare Regelung und da gibts nichts zu deuten! Ob die nun gute ist oder nicht sei dahingestellt. Nur denkt man das sei mit der Regelung zu geschützten Tieren auch so - aber nix - das ist nun wieder eine Regel, bei der man mehr denken muss als bei lebend und nicht lebend - ja und das denken funktioniert offenbar nicht bei ebay!


    Gruß
    Rigo

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