Handel mit geschützten Schmetterlinge: klare Aussage der Behörden

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    @ Christian, über das Sammeln möchte ich mich an dieser Stelle nicht äussern, es ist eine ganz andere Baustelle, worum es hier geht dass Kinder oder Erwachsene ganz einfach ein paar Eier in ihrem Garten sammeln dürfen und sich an der Zucht der Raupen und der Metamorphose erfreuen können ohne dem allgegenwertigen Scheiss Papierkrieg zu fröhnen.

    Das spielt doch gar keine Rolle, wofür das Ganze ist. Natürlich ist es sinnvoll, dass Kinder Raupen oder Kaulquappen aufziehen. Oder eine Sammlung anlegen. Mich ärgert die Gesetzeslage auch, trotzdem besteht sie. Was jeder daheim anstellt, bleibt ihm überlassen. Aber das ist ein Forum, das öffentlich ist. Erlaubt ist die Entnahme bei vielen Arten nicht, und nur darum geht es hier. Papiere werden benötigt, und die bekommt man normalerweise nicht, wenn man geschützte Tiere "mal so" der Natur entnehmen will. Um des Verkaufens willen schon gar nicht - denn, mal ehrlich, viele verkaufen auch gezüchtete Falter, die ich von meiner Wiese kenne! Wie gesagt, ich habe nie behauptet, die aktuelle Situation sei sinnvoll. Ich finde sie sogar total daneben.


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    Zu den tropischen Tieren, dies ist noch ganz anders dort ist die Reproduktionsrate noch viel viel höher als in unseren Breiten, da fällt vieles noch viel weniger ins Gewicht

    Das ist leider pauschal falsch. Hier zeigt sich mal wieder, welches verklärte Bild einige von den Tropen haben. Zwar gibt es Arten, die ihn ähnlichen Populationsdichten vorkommen wie bei uns. Es mag auch wenige geben, die wirklich häufiger sind als Arten bei uns, was aber dann daran liegt, dass es Kulturfolger sind und mit der Regenwaldabholzung gut leben können. Viele Arten sind aber in sehr geringen Populationsdichten unterwegs, das ist eines der rätselhaften Phänomene in den Tropen. Und bei der aktuellen Lage der Waldbedeckung sind sie noch seltener als je. Dazu kommen oft nur kleine Verbreitungsgebiete und schon erklärt sich, wieso so viele tropische Arten global vom Aussterben bedroht sind. Das ist bei uns anders - von wenigen Ausnahmen abgesehen, haben paläarktische Arten, vor allem jene, um die es hier geht, riesige Vernreitungsgebiete.

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    Das Aussetzen, ich bin strikt gegen aussetzen ortsfremder Arten und ortsfremder Tiere lokaler Arten, jedoch das aussetzen lokal erhaltener Tiere und dessen Aufzucht ist nur lobenswert.

    Nein, ist es nicht. Aber diese Diskussion wurde zur Genüge schon woanders geführt. Arten sind durch Habitatzerstörung bedroht, das Aussetzen von 10 Faltern ändert gar nichts.

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    Zu den Vogelfaltern, ich wollte irgendwann mal eine Anzeige hier machen für 5 Pärchen O. priamus poseidon, ich hätte ganz normal geschrieben aber womöglich nichts von CITES, dabei hab ich die Papiere, die ganzen Vogelfalter auf dem deutschen Markt sind Massenzuchten aus PNG, erzähl mir nicht dass etwas was für 1,5 Euro mit Profit angeboten werden kann etwas seltenes ist!

    Auch hier zeigt sich, dass Du die Situation nicht einschätzen kannst: es ist sehr lobenswert, und eigentlich ein Vorbild der nachhaltigen Nutzung, gezüchtete Falter zu handeln! Und klar benötigt man dazu auch Papiere. Allerdings sind einige der angebotenen Arten inzwischen häufiger in Volieren zu finden als am Naturstandort! Sie sind tatsächlich sslten, man sollte sich also von der Häufigkeit gezüchteter Exemplare nicht täuschen lassen.

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    Frage 2: Ist es legal Zuchtmaterial von einem Züchter zu erwerben der eine Genehmigung zur Zucht von geschützten Arten hat und Nachkommen aus dieser Zucht verkauft? Benötigt der Käufer dann auch eine Genehmigung?

    Die bekommt er mit den Papieren des Verkäufers. Jener muss also nachweisen, dass man die Tiere legal erworben hat. Mit Papieren können diese dann auch weitergegeben werden.


    VGC

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  • Die bekommt er mit den Papieren des Verkäufers. Jener muss also nachweisen, dass man die Tiere legal erworben hat. Mit Papieren können diese dann auch weitergegeben werden.

    Der Käufer bekommt von Verkäufer die Genehmigung zur Zucht ausgehändigt? Das kann ja nicht sein oder? Der Käufer benötigt doch sicher für die Zucht der Tiere aus dem Kauf ebenfalls eine eigene Zuchtgenehmigung.


    Ansonsten könnte jemand der eine Zucht- und Verkaufsgenehmigung für P. machaon hat diese an den Käufer weitergeben so dass dann dieser wiederrum züchten und verkaufen könnte. Ein Schneeballeffekt.

  • Der Verkäufer muss Papiere mitgeben. Damit meldet man seine neuen Tiere beim Amt an. Alle paar Monate gibt man Bestandsänderungen an. Wenn man selbst weiterverkauft, muss man seinerseits Papiere bestellen oder selbst schreiben (hängt vom Schutzstatus ab, Anhang I Tiere benötigen Cites-Wische, die kosten auch einiges), womit man durch Unterschrift bestätigt, dass die Tiere rechtmäßig erworben wurden und es sich um NZen handelt. Das Ganze funktioniert ganz gut, das Problem stellt sich nur dann, wenn jemand de novo anfangen will, was Einheimisches zu züchten. Das bedeutet nämlich, dass man Tiere entnehmen will, und dafür gibt keine Erlaubnis. Daher wird es für die meisten der hier gehandelten geschützten Arten keine Genehmigungen geben. Es ist leichter, an Papiere für Ornithopteren zu gelangen als an welche für Schwalbenschwänze! Man muss nämlich nachweisen, dass der Zuchtstamm legal ist, und wie will man das bei einer Art, die seit 1987 oder so unter Schutz steht?

  • Hallo alle zusammen,


    das ist ja ein äußerst umfangreiches Thema.


    Wenn ich mir dazu vorstelle was ich alles darf (äußerst wenig ) und was nicht, stellt sich für mich doch die Frage, ob hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Ich darf keine Raupen aus meinem Garten weiterzüchten, mein Nachbar, der Herr Bauer, darf sie aber kleinhäckseln. Denn längst sind die Bauern, und nicht nur die, sondern auch z. B. die Forstverwaltungen dabei, alles was in deren Augen "Unkraut" oder "Wildwuchs" , und damit Kinderstube und Nahrungsgrundlage der Schmetterlinge ist, radikal zu entfernen (damit die Monokultur Mais besser wächst, dafür gibst ja schließlich jede Menge Geld vom Steuerzahler). Und das alles, ohne von irgendjemanden zur Rechenschaft gezogen zu wereden.


    Ich trage mich doch tatsächlich mit dem Gedanken, zukünftig nur noch Schmetterlinge auf Briefmarken zu sammeln.


    Dazu braucht man ja (bisher jedenfalls) noch keine Genehmigung. Oder ist der Staat inzwischen hier auch schon tätig ?


    Eigentlch kann ich nur noch sagen:


    Gute Nacht Entomologie

  • Er ist Beamter der von unseren Steuergeldern bezahlt wird und wenn der Bürger nachfragt weil er etwas wissen will dann erwarte ich von Herrn Böhm eine Antwort. Wenn Herr Böhm dadurch zum Nachdenken über die von Ihm durchzusetzenden Gesetze angeregt wird dann ist das ein wunderbarer Nebeneffekt.


    Nein. Das wäre zu wenig.
    Ziel muss sein, dass das Bundesamt für Naturschutz die Situation der Schmetterlingszüchter und -sammler in ihre Überlegungen einbezieht.
    Ich denke an eine Regelung für Besitz, Zucht und Handel von Insekten, die den bestehenden Naturschutz- und Artenschutzgesetzen entspricht, aber für den entomologisch Interessierten einfach zu handhaben ist.
    Insektenfreunde haben offensichtlich keine starke Lobby. Das ist bei anderen Interessenvertretern anders. Die Vollzugshinweise zum Artenschutz sind voll von Ausnahmeregelungen. Das Wort Ausnahme kommt darin 239 mal vor!


    Ein Beispiel von vielen: Es ist verboten, Bisams zu fangen oder zu töten! Die Land- und Fortswirtschaft hat aber erfolgreich durchgesetzt, dass sogenannte Reusenfallen generell erlaubt sind. Bisams dürfen auch gefangen und getötet werden, wenn dies zum Schutz gefährdeter Objekte erforderlich ist. Der Begriff des Objektes ist weit zu verstehen. Er umfasst insbesondere Einrichtungen zum Hochwasserabfluss und -schutz. Die Bisambekämpfung ist ferner zulässig zur Abwehr von land-, fischerei- oder sonstiger erheblicher gemeinwirtschaftlicher Schäden.
    Eine Anzeige- oder Antragspflicht sieht der Gesetzgeber nicht vor. Bei Vorliegen der Voraussetzungen darf der Bisam daher bekämpft werden.


    Unser Ziel müsste sein, eine einfache generelle Ausnahmebewilligung für das Sammeln und Züchten von einheimischen Insekten zu erwirken.
    Der Dialog mit dem Verantwortlichen beim Bundesamt für Naturschutz ist der erste Schritt.


    :smiling_face_with_sunglasses:


  • Wenn ich mir dazu vorstelle was ich alles darf (äußerst wenig ) und was nicht, stellt sich für mich doch die Frage, ob hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Ich darf keine Raupen aus meinem Garten weiterzüchten, mein Nachbar, der Herr Bauer, darf sie aber kleinhäckseln.

    Lieber Archie, nicht nur Dein Nachbar, nein, AUCH DU darfst die machaon Raupen kleinhäckseln (Yes, you can!), also beschwere Dich nicht, dass Dir alles verboten wird:grinsen:. Aber auch dies ein Beitrag, der nichts an der Sache ändert und damit nur haarscharf am Thema vorbeigeht. Wie ungerecht und scheinheilig die Rechtslage diesbezüglich ist, ist klar.
    Es gibt darüber hinaus aber auch viele Leute, die kaum einen Unterschied sehen zwischen dem Kleinhäckseln der Raupen und dem Töten und Sammeln der Falter (ebenfalls nicht direkt zu diesem Thema gehörend), und diese Diskussion ist ebenso wenig erschöpflich. Nun wird aber gerade deswegen der nur geringfügig weniger differenziert denkende Mensch sich fragen, warum man also solche Ausnahmen für die Zucht (und das vermutlich anschließende Töten) von (bestimmten) geschützten Schmetterlingen erlassen soll. Das Beispiel der Bisamratte ist daher nicht allzu gut gewählt, wie ich finde. Denn hier geht es ja wieder um das Töten der Tiere zu einem höheren Zweck (dem Schutz anderer Güter). Vielleicht gibt es bessere Beispiele?

  • Warum gibt es eigentlich keine staatlich anerkannten Züchter vom Bundesamt für Naturschutz selber angestellt, die jedes Jahr kontrolliert eine gewisse Menge von Tieren der Natur entnehmen und dann die Nachzuchtstämme weiterverkaufen? Wer dann geschützte Arten züchten will, wendet sich an das Bundesamt und erhält gegen Entgelt ein paar Eier oder was auch immer. Dann kann jeder legal abkaufen und weiterzüchten.....


    Der Schaden für die Natur gleich Null, der Staat bekommt Geld und alle Züchter und Sammler sind vollkommen glückselig.


    Wie sieht es eigentlich derzeit aus mit dem Dialog zwischen Actias und Gesetzgeber?

  • Moin,



    hier wird aus meiner sicht eine Kleinigkeit nicht verstanden. Das Verbot des Handels mit geschützten Tier- und Pflanzenart hat nichts mit dem aufwand zu tun, der dahinter liegt, sondern mit der Tatsache, dass es unmöglich ist einen wildfang von Zuchttieren zu unterscheiden. Wie ich weiter oben schon angeführt habe, hat die Beliebtheit weniger Arten durchaus dazu geführt, dass sie partiell verschwunden sind, weil einfach jedes Tier eingesammelt wurde um es zu verkaufen.



    In der Regel ist es auch in Deutschland nicht sonderlich schwer eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten um geschützte Tierarten zu sammeln, respektive um entsprechende Schutzbiotope auch abseits der Wege zu betreten, solange man einen vernünftigen Hintergrund hat, also einen wissenschaftlichen, und sei es auch nur der, dass man das Arteninventar eines Biotops ermitteln möchte. Ich kenne nicht viele Fälle, wo Behörden da wirklich Schwierigkeiten gemacht haben und in solchen Fällen waren es weniger rechtliche und viel mehr persönliche dinge, die zu Problemen führten; Probleme, die man via Beschwerde schnell quitt geworden ist, in extremen Fällen auch mal via Klage.



    Im Endeffekt gilt aus meiner Sicht für Wirbellose und das Sammeln dieser einfach folgendes: man sollte per Gesetz eine pauschale Sammelerlaubnis geben, sprich einen Paragraphen, nach dem das Sammeln auch geschützter Arten nicht verboten ist. Man sollte aber den Handel geschützter Arten strikt unterbinden. ebenso sollte man Sammelverbote auf Schutzgebiete aussprechen, die man, wie auch schon heute, dann mit besonderer Genehmigung betreten darf. Im Falle der wirklich seltenen Arten sollte es dann aber auch drastischere Strafen geben. Weniger, wenn man diese sammelt, um sie der eigenen Sammlung einzuverleiben, sondern viel mehr, wenn man versucht diese zu handeln. Entsprechend sollte auch drastisch bestraft werden, wenn deren Biotope kontraproduktiv behandelt werden, also z.B. Fällung bekannter Brutbäume von Osmoderma eremita und ähnliches.



    Simpel ausgedrückt erscheint mir das Bundesnaturschutzgesetz recht wertlos, weil es jeden treffen kann. Man braucht sich ja nur vor einer Hornisse zu fürchten und diese tot zu schlagen, schon ist rein theoretisch ein Bußgeld von wenigstens Euro 25,-- fällig. Das sowas nicht passiert, hängt lediglich damit zusammen, weil die Gesetzesvertreter noch bei Verstand sind und wohl in den seltensten Fällen jemand davon was erfährt. Aber es kann nicht sein, dass ein Paragraph oder ein ganzes Gesetzbuch dem Gesetzesvertreter hier freie Hand läßt, wie er reagiert.



    Viele Grüße


    Klaas

  • Hallo Klaas, danke für Deinen Beitrag!


    Ich wäre aber eher für eine pauschale Zuchterlaubnis mit pauschaler Sammelerlaubnis der Nachzucht, sonst kann ich in einem Jahr ein Biotop von Imagines einer seltenen Art leerfegen.


    Aber dennoch möchte ich hier nochmal meine Frage nach dem aktuellen Stand des Dialoges zwischen Actias und Gesetzgeber erneuern! Wann gibt es mal eine Petition von Actias?


    Grüße

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  • Naja, ich habe aber weder Geld noch Zeit in fremde Länder zu gehen und zudem liebe ich nur die einheimischen Arten. Morphos und Heliconiden, Troides und all diese Schönheiten reizen mich schlicht weg so gut wie gar nicht. Ich möchte die einheischen Arten in einem angemessenen Rahmen züchten und auch sammeln dürfen und zwar legal.
    Ich habe schlichtweg keine Lust mehr ein schlechtes gewissen haben zu müssen, wenn ich mal Schwalbenschwänze züchten will.
    Es gibt natürlich mehrere Möglichkeiten sich gegen das Gesetz einzusetzen:
    a) Petitionen machen
    b) Gesetz schlicht weg ignorieren und beim Erwischt-werden in den saueren Apfel beißen
    c) wir machen einen Flash-Mob, bestürmen Behörden und schmeißen Pflastersteine, um auf unsere Probleme aufmerksam zu machen. d) wir gehen jetzt ALLE in die Tropen und plündern die Faune radikal :winking_face:


    Lösung a) entweder es läuft langsam oder gar nichts, das kann ich nicht beurteilen, ich habe keinen Einblick
    Lösung b) auf die Dauer schlecht, der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht. Und Gewissenskonflikte hat man immer im Hinterkopf. Kann ich nicht ausschalten, bin Beamtenkind
    Lösung c) ist in Deutschland sozial nicht angesehen.
    Lösung d) fällt gleich ganz weg, da sie meinen ersten beiden Sätzen dieses Posts wiederspricht.


    Also ich wähle erstmal a) , danach bleiben einem immer noch b) und c), fängt man hingegen mit c) an, muß man entweder ganz besonders schnell da und wieder weg sein, oder man wird nicht nur a) und b) sondern auch das Hobby an sich eine Zeit lang einstellen müssen. (Im Knast gibt`s eher komische Vögel als schöne Schmetterlinge)


    Gib nicht so schnell auf, Du bist vielleicht frustriert, aber in welchem Rahmen hast Du es schon probiert? Einer alleine kann freilich wenig ändern....

  • Moin Jungs,



    mal ganz einfach gefragt: wer außer Euch weiß wann und wieviel ihr gesammelt habt? Keiner! Was liegt also näher, als das in der Liste anzugeben, was ihr bestimmen konntet.



    Die Behörden wissen außerdem auch, dass noch kein Meister vom Himmel gefallen ist und dass man nicht alles können kann. In so fern wird oft genug auch erstmal eine Gattungsangabe akzeptiert. Für mich sind z.B. Staphylinidae das langweiligste von der Welt (mit Einschränkungen). Bis jetzt hat sich aber noch keiner beklagt, dass ich nur wenige Arten bestimmen kann und meist nur die Gattung oder sogar nur die Familie angebe.



    Was Ihr euch aber zu Herzen nehmen solltet ist, dass keiner von uns den Einzelkämpfer mimen sollte. Es gibt einen ganzen Schwung Fachleute für Microlepidoptera. Allein in unserem Verein kenne ich wenigstens vier Leute, die sich mit den Micros beschäftigen und zumindest zum Teil sehr gut sind. Also einfach Kontakt aufnehmen. Bisher hat noch keiner gebissen.



    Viele Grüße


    Klaas

  • Hallo Marc,
    zuerst eimal herzlichen Dank, dass Du Dich dem heiklen Thema angenommen hast.
    Vielleicht begreifen nun auch unsere grossen Diskutierer den Ernst der Lage.
    Habe keine Lust, mich jetzt in grosse Diskussionen zu stürzen, aber lasst einfach die geschützten Tiere wo sie sind, wie schön sie auch sein mögen.
    Die Strafe, ob gerechtfertigt ( meist nicht) oder nicht, ist es nicht wert, sein ganzes Privatleben freizulegen !
    Erfolgreiches Jahr 2010
    Franz

  • ???
    @ Franz: Dein Beitrag ist etwas unklar ausgedrückt:


    "Vielleicht begreifen nun auch unsere grossen Diskutierer den Ernst der Lage." --> Wer ist damit eigentlich gemeint?


    "Die Strafe, ob gerechtfertigt ( meist nicht) oder nicht, ist es nicht wert, sein ganzes Privatleben freizulegen !" : Willst du damit sagen, dass man sich durch Darlegen seines Privatlebens keine Strafe zuziehen sollte, oder dass man sein Privatleben darlegen muss, wenn man sich eine Strafe zugezogen hat?
    Der Satz ist grammatisch nicht eindeutig. Daher meine Frage

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