Artenschutz und Postversand

  • ANZEIGE

    Die Antwort findest du im Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz WISIA

    Alle drei Arten, Aglia tau, Biston betularia und Sphinx ligustri sind ungeschützt,
    dürfen also eingeführt werden.

    Damit ist deine Frage eigentlich nur halb beantwortet.

    Wie willst du sie denn einführen?

    Lebende Tiere müssen am Zoll deklariert werden, und die Einfuhr muss, wenn es sich nicht um eine geschützte Art handelt, vom Grenztierarzt genehmigt werden. Mehr steht hier.

    Also Eier, Raupen, Puppen und Kokons per Post schicken?

    Das geht eigentlich nicht. Denn diese Viecher gelten als Tiere, sind ja auch Tiere.
    Ohne unserem Rechtsberater R.A. Schütz vorgreifen zu wollen,
    gibt es eine klare Rechtslage, die in der Praxis aber nicht konsequent durchgesetzt werden kann.
    Artikel 2.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post verbietet ganz klar den Transport von Tieren in Briefen oder Paketen.
    Auch UPS, GLS, DPD, TNT und DHL(die für mich regelmässig viele Puppen über Nacht nach und von den USA fliegen …) haben die grundsätzliche Regelung Keine Tiere.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ist das auch innerhalb Deutschlands so?
    Ich meine, dann würde ja eigentlich ein Großteil der Schmetterlingsbörse hier "illegal" sein, oder?
    Gibt es eigentlich Strafen, bei Post mit Lebendinhalt, oder dürfen die Briefe sowiso nicht geöffnet werden und fallen unter das Postgeheimniss?

    Lucas

    Das stimmt so nicht ganz: Futtertiere dürfen mit der Post geschickt werden, also kann man im Zweifelsfall seine sechsbeinigen Tiere als Futtertiere deklarieren. Man kann also Insekten mit der Post schicken. Man sollte sie aber nicht als solche angeben, viele Mitarbeiter kennen die Futtertier-Regelung nämlich nicht und machen einem nur unnötig Ärger.

    Noch sind wir zwar keine gefährdete Art, aber es ist nicht so, dass wir nicht oft genug versucht hätten, eine zu werden. (Douglas Adams)

    Das stimmt so nicht ganz: Futtertiere dürfen mit der Post geschickt werden, also kann man im Zweifelsfall seine sechsbeinigen Tiere als Futtertiere deklarieren. Man kann also Insekten mit der Post schicken.

    Und wo steht das? Sicher nicht in den Geschäftsbedingungen der Deutschen Post.

    Das ist doch eher so eine überlieferte Interpretation der Futtertierlieferanten.
    Je öfters man es weiter erzählt, desto glaubwürdiger tönt es.

    :smiling_face_with_sunglasses:

    In der Schweiz ist der Inland-Tierversand erlaubt.
    Die Post akzeptiert kleine Tiere bis 15 kg und Bienenvölker bis 20 kg.
    Es gibt sogar die Post-Broschüre Lebende Tiere
    Tipps und Vorschriften für alle, die lebende Tiere per Post verschicken.
    Zusammen mit den Tierschutz-Organisationen wurden Regeln für den Versand von Vögeln, Tauben, Küken, Nagetieren, Kaninchen, Reptilien und Fischen zusammengestellt.
    Der Inland-Versand von Eier, Raupen, Puppen und Kokons ist problemlos.
    Es gibt sogar einen Kleber LEBENDE TIERE.

    Im Tierschutzgesetz, Art. 10, steht zwar, dass beförderte Tiere nicht leiden oder Schäden nehmen dürfen. Aber dieses Gesetz gilt nur für Wirbeltiere. Der Bundesrat (also unsere Minister) bestimmt, auf welche wirbellosen Tiere es in welchem Umfang anwendbar ist. Er orientiert sich dabei an den wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Empfindungsfähigkeit wirbelloser Tiere. Im Moment hat die Regierung aber Gescheiteres zu tun.

    Hallo Marc,

    auch die Deutsche Post hat in Ihren Statuten, was, wie befördert werden "darf". So gibt es auch innerdeutsch einige Einschränkungen, was die Versendung von Tieren oder lebenden Material betrifft. Diese Regelungen dienen aber, vorallem der Absicherung der Deutschen Post selbst, sich vor Regressforderungen zu schützen. So gehören lebende Tiere nicht in die Post sondern in Speditionen, die gewährleisten können, dass die Tiere auch lebend ankommen. Das kann die Deutsche Post mit ihren Standardversandformen nicht gewährleisten.

    Also wer in Deutschland lebende Tiere mit Post (DHL) oder Hermes etc. versendet, macht das auf eigenes Risiko!

    Ein Versand als Paket (versichert) oder Wertbriefes (versichert) ersetzt nur den Wert des Inhalts, wenn er verloren gegangen oder zerstört worden ist. Ein Versterben des Inhalts ist damit nicht versichert !! Die Post verpflichtet sich nur eine Verpackung Brief, Päckchen oder Paket von einer Postannahmestelle, Postfiliale etc. an einen anderen Ort zu befördern. Dies zumindest bis zu Haustür. Der Wert wird nur dann erstattet, wenn die Verpackung auch Schäden aufweist und dies auf die Beförderung zurückzuführen ist.

    Viele liebe Grüße
    Franz
    P.S.: Ich denke, Robert wird dazu auch noch etwas ausführlicher schreiben. :winking_face:

    Auch die Deutsche Post hat in Ihren Statuten, was, wie befördert werden "darf".

    Ja, das sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    Zitat

    So gibt es auch innerdeutsch einige Einschränkungen, was die Versendung von Tieren oder lebenden Material betrifft.

    Wo denn? Und was ist lebendes Material?

    Zitat

    Diese Regelungen dienen aber, vor allem der Absicherung der Deutschen Post selbst, sich vor Regressforderungen zu schützen.

    Ja, aber darum geht es mir gar nicht. Der Postversand von Tieren ist in Deutschland schlicht und ergreifend verboten.

    Das soll all die Kleinsttierzüchter nicht hindern, lebende Eier, Raupen, Puppen und Kokons per Post zu verschicken.
    Wir tragen aber die Verantwortung, sorgen für die richtige Verpackung und die beste Transportart.
    Es ist unser Risko, und solange unsere Sendungen von der Post problemlos verarbeitet werden können, wird sich wohl niemand damit beschäftigen.

    Zitat

    So gehören lebende Tiere nicht in die Post, sondern in Speditionen, die gewährleisten können, dass die Tiere auch lebend ankommen.

    Es gibt meines Wissens nur einen professionellen Kleintierversand in Deutschland. Der ist aber nur für Reptilien, Kleinsäuger, Ziervögel, Geflügel und Fische interessant. Insekten kann man ruhig per Post verschicken.

    :smiling_face_with_sunglasses:

    Hallo Marc,

    Verbote gibt es ja viele, gerade in Deutschland. Aber wer sollte wo verboten haben, Tiere per Post zu versenden ? Gibt es einen Artikel im "Post-Gesetz" ? Einen solchen kenne ich jedenfalls nicht. Vielleicht gibt es ja einen Artikel im Tierschutzgesetz, kann sein. Vielleicht weiß ja RA Schütz besser Bescheid.

    Die Post selbst ist ja ein Dienstleistungsunternehmen und kann keine Gesetze erlassen. Allenfalls kann sie sich weigern, lebende Tiere zum Versand anzunehmen. Und wenn sie es unwissentlich tut, was soll dann passieren, wenn sie es dann bemerkt ?

    Schönen Gruß

    Aber wer sollte wo verboten haben, Tiere per Post zu versenden ? Gibt es einen Artikel im "Post-Gesetz"?


    Das deutsche Postgesetz (PostG) vom 22. Dezember 1997 schafft nur den rechtlichen Rahmen, um der Wirtschaft und den Verbrauchern den Zugang zu modernen, preiswerten und kundengerechten Postdienstleistungen eröffnen.
    Die Einzelheiten werden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Wie ich schon weiter oben geschrieben habe, verbietet Artikel 2.2 den Transport von Tieren in Briefen oder Paketen.
    Im Tierschutzgesetz steht, dass das Bundesministerium ermächtigt wird, zum Schutz der Tiere ihre Beförderung zu regeln. Dabei geht es aber nur um Transporte von Wirbeltieren.

    Aber in einem wichtigen Punkt muss ich mich doch korrigieren:

    Es gibt noch zusätzliche Geschäftsbedingungen der Deutschen Post mit dem Titel BRIEF NATIONAL.
    Sie gelten für Briefe und briefähnliche Sendungen.
    Dort steht im Artikel 3.2 in der Liste der verbotenen Inhalte:

    Die Formulierung wirbellose Tiere wie bedeutet, dass die Bienen-Königinnen und Futterinsekten nur als Beispiele dienen.

    Wenn man sich tief genug durch die Vorschriften und Regeln durchbeisst, findet man die anzuwendenden Paragraphen.
    Ich hab da wohl zu wenig berücksichtigt, dass die Post - wie in jedem Staat üblich - das Grundsätzliche klar definiert und dann viele, viele Ausnahmen in komplexen Einzelvorschriften »praxisgerecht« regelt.

    Der Postversand von Eier, Raupen, Puppen und Kokons ist also legal, wenn der Absender für gefahrlosen und tiergerechten Transport sorgt.

    Hallo Marc,

    das deutsche Tierschutzgesetz bezieht sich halt prizipiell nur auf Wirbeltiere. Man darf - grob gesagt - Wirbeltieren ohne rechten Grund kein unnötiges Leid zufügen. Anders bei Wirbellosen.

    Dazu ein typisch deutsches Beispiel. Es ist vollkommen erlaub, zum eigenen Vergnügen ein erdgeundenes wirbelloses Kriechtier (Regenwurm) der Länge nach aufzuspießen (was sicher sehr schmerzhaft ist) und anschließen zu ertränken. Das nennt man mit Köder Angeln. Vollkommen im Einklang mit den Tierschutzgesetz. Denn niedere Tiere empfinden den Schmerz laut Gesetz wohl nicht so schlimm. (Nein, ich habe nichts gegen Angeln.) Wenn ein Fisch anbeißt (Wirbeltier), dann muß er sogleich und fachgerecht von seinen Leiden erlöst werden. Er darf nicht wie früher üblich in einer Reuse frischgehalten werden. Das würde dem Tier unnötigen Stress machen. Das wird sogar regelmäßig an den Angelgewässern kontrolliert.

    Da nun Schmetterlinge wirbellose Tiere sind, kann man im Prinzip mit Ihnen verfahren, wie man will. Die Verordnungen des Bundespostministeriums und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Post, spezifizieren diesbezüglich nur das Tierschutzgesetz. Ein "gefahrloser und tiergerechter Transport ohne Sonderbehandlung" soll sicherlich für die Post ohne Mehraufwand gefahrlos sein. "Tiergerecht" klingt nett. Da das Tierschutzgesetzt aber bei der Behandlung wirbelloser Tiere nichts verbietet, ist alles erlaubt und "tiergerecht". Selbst wenn die wirbellosen Tieren sich dabei quälen und evtl. sterben, ist das zwar Pech aber keine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit. :pouting_face:

    Tja

  • ANZEIGE

    Hey Holger.

    Du hast da ein kleines, aber sehr wichtiges, Wort vergessen, das deinen Artikel leicht missverstanden macht :winking_face: :

    Er darf wie früher üblich nicht in einer Reuse frischgehalten werden.

    Tschaui.

    Rudi

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!