Hey,
Ich habe mal eine theoretische naturschutzrechtliche Frage an euch. Und zwar belese ich mich zur Zeit ein wenig über die generative Vermehrung von einheimischen Orchideen im Labor. Dazu benötigt man ja meist einen Rhizomabschnitt sowie einige ungeöffnete Samenkapseln. Nun stehen aber die einheimischen Orchideen unter Naturschutz. Daher meine Frage: dass es verboten ist, dass man eine Pflanze ausgräbt und bei sich in den Garten setzt, ist klar. Wie sieht es aber damit aus, wenn man der Pflanze einen kleinen Rhizomabschnitt sowie einige Samenkapseln entnimmt, so dass diese in ihrer weiteren Wachstums- und Lebensphase nicht beeinträchtigt wird? Vermutlich kann ich mir die Antwort schon denken, würde aber trotzdem gerne hören, was ihr dazu sagt.
Gruß,
Toni