Leuchten und Corona

  • Die Lage ist unübersichtlich, es können durchaus ständige Verschärfungen und Lockerungen wechseln. Jedenfalls besteht keine Planungssicherheit für entomologische Aktivitäten, und Leuchten bei nächtlicher Ausgangssperre kann ziemlich teuer werden.

    Daher kann ich nur raten, das sich jeder mit seinem Landesamt LUNG in Verbindung setzt. Manchmal lässt sich etwas aushandeln, so dass ihr dann offiziell im Auftrag des Amtes Datenerfassung betreibt und damit auch Bannkreise und - zeiten ignorieren dürft.

    Es gibt so nette Datenerfassungs Software wie Multibase, und nach dem Leuchten gleich vor Ort (damit die Koordinaten vom Handy übernommen werden) die faunistisch wichtigen Arten in die App einzugeben, kostet nur ein paar Minuten..

    Eine Übereinkunft zu gegenseitigem Vorteil...

    Ich kann natürlich nicht für alle LUNG sprechen, aber hier oben hat es geklappt.

    Einen Versuch ist es allemal wert!

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    • Offizieller Beitrag

    Dem würde ich nur noch zufügen, dass theoretisch jeder der selbstständig ist, sowieso zu jeder Uhrzeit überall hin kann, wie er möchte - im Zweifelsfall führt man immer eine Kartierung durch...

    Oder man muss dringend Futter für seine Raupen besorgen.

    Als Entomologe würde ich mir über solche Spaßverordnungen eigtl. keine Gedanken machen.


    Optimistisch bleiben :smiling_face:

    LG,

    Toni

  • Das kann böse enden. Denn Du musst Dein berechtigtes Anliegen NACHWEISEN, einfach nur was vom Pferd erzählen wird Dich nicht vor einer Anzeige retten...

    Glaube mir, Polizei und Ordnungsamt verstehen da keinen Spaß... Vor Allem wenn sie Nachts weniger zu tun haben und Du da als prima Beschäftigungsterapie um die Ecke kommst...

    Ohne etwas mit dickem fetten Stempel wird das alles andere als spaßig.

  • Erstens ist momentan keine Ausgangssperre,

    Zweitens wird es die zu den warmen Jahreszeiten nicht geben, das wissen Merkel, Söder und Co. genau, daß sie sich das nicht leisten können ohne Ärger zu bekommen,

    Drittens ist es nicht wirklich schlimm, mutterseelen allein in der weiten Pampa zu Leuchten, auch das wird von Polizei und Ordnungsamt abgewägt, sind ja keine Unmenschen und

    Viertens ist eine Kartierung ein triftiger Grund, man hat ja die Genehmigung dabei, falls vorhanden, falls nicht, ist Leuchten eh nicht erlaubt, ob mit oder ohne Corona (das Thema hatten wir schon).

    • Offizieller Beitrag

    Hallo liebe User,


    ich möchte provisorisch schon mal darauf hinweisen, dass mögliche Folge-Beiträge in diesem Thread bitte weiterhin zumindest im roten Faden entomologisch orientiert sein sollten :winking_face:


    Wer seinen Frust oder seine neuesten Erkenntnisse eines abgebrochenen Power-Epidemiologie Studiums trotzdem für mitteilungswürdig hält, der suche sich bitte iiiirgendein anderes Online-Angebot und kommentiere wild drauf los - ganz egal wo, ob Facebook, Youtube, Twitter oder Spiegel.de Kommentarspalten, es sieht derzeit ja überall gleich aus. Actias muss daher nicht noch ein weiteres "Battlefield" werden.


    Das Thema von Andreas ist berechtigt und daher diskussionswürdig, bitte lasst es nicht abrutschen :smiling_face_with_sunglasses:


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Vor Allem wenn sie Nachts weniger zu tun haben und Du da als prima Beschäftigungsterapie um die Ecke kommst...

    Also es mag ja sein, dass es gerade viele Sheriffs mit Langeweile gibt - aber es heißt noch lange nicht, dass sie schalten und walten können, wie sie möchten.


    Grundsätzlich gilt auch hier erst einmal die Unschuldsvermutung. Die Verordnungen führen immer Ausnahmen auf (zumindest wäre mir keine bekannt, die dies nicht täte) - und diese sind meist mehr oder wenig schwammig formuliert. Grundsätzlich berufen sie sich jedoch aber auf den wichtigen Grund, bei dem man die Ausgangssperre nicht einhalten muss. Man muss mir also spätestens beim Ordnungswidrigkeitsverfahren nachweisen, dass ich eben jenen guten Grund NICHT hatte.
    (dazu einfach mal ein Verweis auf ein Urteil zum Thema: Aktenzeichen 2 Ss OWi 595/03 OLG Hamm: "Es ist nicht Aufgabe des Betroffenen, seine Unschuld zu beweisen, vielmehr muss das Gericht mit den zur Verfügung stehenden Beweismitteln die Täterschaft des Betroffenen nachweisen."


    So, dass Lucas seinen Schweiß wieder abtupfen kann :winking_face::

    Die Versorgung meiner Tiere ist sehr wohl ein triftiger Grund - so darf ich ja auch einen Hund Gassi führen. Die Pflanzen für Raupen kann ich nicht kaufen, sondern besorge sie mir in der Natur - ein Laden, der immer offen hat. In einen Spätshop darf ich ja auch und keiner schreibt mir vor, wann ich einkaufen gehen darf. Der wichtige Grund wäre der in dem Fall der Einkauf. Ähnlich sehe ich das auch bei den Pflanzen der Raupen - nur dass die Natur rund um die Uhr geöffnet hat.

    Im Zweifelsfall gibt es auch Begründungen, warum es genau zu der Zeit gerechtfertigt ist (z.B. das Verwelken der Pflanzen o.Ä.)...aber wie gesagt - das müsste dann DIR erst einmal nachgewiesen werden, dass dies NICHT so ist.

    Einen Stempel brauche ich zum Einkaufen übrigens auch nicht. Und wenn, dann schreibt man sich eben selbst eine Begründung - schließlich kann ich selbst festlegen, was ich wo kartiere. Ich brauche noch nichteinmal das Licht, um Nachtfalter zu kartieren. Das Ableuchten der Hecken mit einer Taschenlampe auf der Suche nach Spannerweibchen ist vollkommen legal und bedarf keiner Genehmigung der UNB.


    Aber wie gesagt, das sollte ja eher eine Ergänzung zu dem von dir Geschriebenen darstellen. Theoretisch müsste ich den Polizist selbst erst einmal gar keine konkreten Gründe aufzählen und dann erst bei dem folgenden Einspruch Gründe angeben - aber zur weiteren Provokation würde ich ja gar nicht raten. Je sicherer desto besser. In sofern stimme ich dir ja auch vollkommen zu und je mehr Absicherung man hat, desto besser. Genehmigungen und die Zusammenarbeiten mit den UNBs sind sowieso immer sinnvoll - auch unabhängig von Corona. Nur falls man dann eben doch mal seinen Stempel daheim vergessen hat...:smiling_face:


    LG,

    Toni

  • Das Problem sind die unberechenbaren Mutationen, die eine dritte, oder auch vierte Welle nicht unmöglich erscheinen lassen.

    Momentan ist alles paletti, aber wer kann für den Rest des Jahres garantieren?

    Ich ziehe Planungssicherheit vor, vor allem da es kaum Mehrarbeit bedeutet.

    Für Genehmigungen muss ich sowieso zum Jahresende einen Bericht abgeben.

    Der entfällt aber, wenn ich nach jeder Aktion ein paar Daten in die Cloud eingebe. Es geht ja nicht um Kohlweißlingszählerei.

    Es geht um faunistisch wesentliche Arten, und wenn ich an einem guten Abend davon ein Dutzend am Licht habe ist das viel.

    Kein großes Ding, kein Jahresendbericht mehr und dafür ein Schein mit fettem Stempel... Erscheint mir eine gute Übereinkunft, die Planungssicherheit gibt.

    Nicht vergessen, BRD übersetzt sich mit Bürokratische Republik Deutschland, und was man nicht schriftlich hat ist wenig wert.

    Fragen kostet nichts. Anlaufstelle ist auf jeden Fall das LUNG des jeweiligen Bundeslandes, nicht die regionalen Ämter. Letztere stellen die Sammelgenehmigungen aus, für CoronaRegeln wird man aber ans Landesamt verwiesen.

  • Da zäumen aber einige das Pferd von hinten auf.

    Zeitliche und räumliche Beschränkungen im Sinne des Seuchenschutzes gelten für alle. Berechtigte Interessen die Regeln zu ignorieren müssen nachgewiesen werden, z. B. durch Bescheinigung des Arbeitgebers. Eine allgemeine Fang bzw Sammelgenehmigung IST DAFÜR NICHT AUSREICHEND (Angabe LUNG MV)

    Mit einem Hund geht man eher weniger nachts, und kaum kilometerweit raus.

    Aber wenn Du mit dem Auto nachts auf der Landstraße auf dem Rückweg vom Leuchten angehalten wirst, dann versuche mal was von verwelkendem Raupenfutter zu erzählen.

    Viel Spaß dabei!

    Aber macht was ihr wollt, mir kann es eigentlich Bockwurst sein...

  • Grundsätzlich hast du schon recht. Wenn mich die Polizei mitten in der Nacht mit dem Auto aufhält, bin ich in der Pflicht nachzuweisen, wo ich gerade herkomme, im Falle der Corona Ausgangssperre.

    Die Genehmigung von der ONB ist aber nicht nur auf Sammel- oder Fang ausgerichtet, sondern erstrangig auf Datenerfassung. Die LUNG MV die du ansprichst, ist für Mecklenburg Vorpommern, Ländersache.

    In Bayern ist das das LfU. Landesamt für Umweltschutz. Ich kann direkt beim LfU Daten übermitteln, aber keine Genehmigung für Lichtfang beantragen. Das muß ich bei der Oberen Naturschutzbehörde machen. Auch Ländersache, in anderen Ländern reicht die untere Naturschutzbehörde.

    So oder so, es geht um Datenerfassung auf ehrenamtlicher Basis.

    Ob du nun vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) nen Stempel hast oder ich eine Genehmigung von der Oberen Naturschutzbehörde Niederbayern als Schreiben, der Zweck ist der Gleiche, nämlich ehrenamtliche Datenerfassung. Wie erwähnt, Sammel- und Fanggenehmigung ist zweitrangig.

    Ich gehe in beiden Fällen davon aus, daß dies als legitimer Grund reicht, um Ärger aus dem Weg zu gehen.

  • Wir haben hier in NRW noch keine Ausgangssperre gehabt und ob so eine jemals kommt, bleibt fraglich. Wenn aber doch, dann sind die Infektionsrisiken höher zu bewerten als eure Sammel- oder Forschungsleidenschaft. Einen geplanten Lichtfang würde ich mit den Behörden abstimmen, damit nicht hinterher 500 € Strafe oder mehr fällig werden. Die Problemlage einfach zu ignorieren, nach dem Motto, das sind eh nur "Spaßverordungen", ist mehr als verantwortungslos. Ein Lichtfang in der Pampa wäre natürlich seuchenhygienisch unbedenklich, aber trotzdem verboten. Da muss man sich schon kümmern und das behördlicherseits absichern. Futter holen für Zuchten kann man aber auch außerhalb der meist nächtlichen Ausgangssperren.

    Ich kann nur an alle appelieren, nehmt Corona Ernst, es sterben massenhaft Menschen daran. Wenn ihr nicht selbst, dann eure Eltern oder Großeltern. Haltet Euch an Regeln und verharmlost die Situation nicht!


    Viele Grüße

    Klaus-Bernhard

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  • Ich verharmlose Corona sicher nicht und nimm die Sache verdammt ernst. Meine Kontakte ausserhalb der Arbeit sind auf ein Minimum reduziert (meine Kinder und Eltern).

    Ich hab durchaus erkannt wie potenziell gefährlich dieses Virus ist.

    Futter hole ich auch nicht Nachts.

    Es ging ja nur um die Sache des Lichtfanges.


    Grüße, Heiko

  • MIR geht es auch hauptsächlich um den Lichtfang... Im Fall der Fälle teilt ihr uns hoffentlich mit wie hoch das Bußgeld gewesen ist....

    Eine Behörde des Landesamtes erlässt die konkreten CoronaRegeln des jeweiligen Bundeslandes. Wenn Du keinen Arbeitgeber hast der Dir die Notwendigkeit gegen die eigentlich für alle verbindlichen Regeln zu verstoßen bescheinigt, kann nur eine Landesbehörde die Ausnahme Deiner Person beantragen.

    Ich habe auch als erstes dort nachgefragt wo die bisherigen Genehmigungen herkamen, den Umweltämtern der Landkreise.

    Die haben sich aber für nicht zuständig erklärt und mich an das LUNG verwiesen. Eine CoronaAusnahmeverfügung war den lokalen Ämtern ganz einfach eine Nummer zu groß.

    Ich wollte eigentlich nicht diskutieren, sondern euch nur warnen.

    ICH habe meine Schäfchen ins Trockene gebracht. Alles Andere ist Eure Beerdigung....

    • Offizieller Beitrag

    Die "Verharmlosungsposts" waren auf mich bezogen - den Schuh zieh ich mir auch gern an, dessen bin ich mir bewusst...aber darüber diskutieren wir hier ja nich. Alle andren von mir aufgeführten Punkte lass ich trotzdem mal so stehen :winking_face:


    Ich habe im Übrigen auch die Selbstständigkeit aufgeführt...Als eigner Arbeitgeber belege ich mir die Notwendigkeit selbst :smiling_face_with_halo:

  • Klaus-Bernhard, genau so ist es.

    Und es ist durchaus vorausschauend da mal nachzufragen BEVOR die Saison so richtig los geht.

    Wahrscheinlich wird aber Vieles davon abhängen wie gut man die Leute in den Ämtern kennt, wie lange man mit denen schon zusammen arbeitet und wie hoch die Entomologendichte in der jeweiligen Region ist.

    Gerade aus Süddeutschland hörte ich öfters das es schwierig war schon eine normale Sammelgenehmigung zu bekommen. Zumindest früher gab es dort Ecken mit so extrem hohen EntomologenDichten das es den Ämtern zuviel wurde und sie Anträge getreu dem Motto "geben wir erst einmal eine Genehmigung raus, müssen wir die anderen ja auch bedenken" abgelehnt hatten.

    Wie es aktuell aussieht kann ich nicht sagen.


    Hier oben sieht es so aus das ich mir das gesamte Südostviertel eines großen Flächenlandes gerade einmal mit einer weiteren Person teile.

    Da sind die datenhungrigen Behörden dann ziemlich aufgeschlossen.


    Aber um jetzt den Bogen wieder zu schließen : im Falle einer Kontrolle bei Coronabeschränkungen wird jeder seinen Aufenthalt draußen belegen müssen. Auch das er nicht nur ein paar Requisiten zur Ablenkung in den Kofferraum geschmissen hat und in Wahrheit zur Party will...

    Und ein wirklich 100%ig akzeptierter Beweis trägt nun einmal einen Stempel - allerdings nicht aus dem Kinderstempelkasten....


    Als eigener Arbeitgeber belegst Du Dich selbst....

    Na dann viel Spaß dabei zu beweisen das dieser Schein nicht von Deiner Frau, dem Kumpel oder dem Nachbarshund geschrieben wurde.

    Selbstständige sind meist bei der IHK registriert, und wenn nicht zumindest bei der Stadt oder Gemeinde. Dort Mußt Du Dir eine Bestätigung holen.

    Niemand kann sich selbst einen Persilschein ausstellen!!!

    Na hallelujah, dann müsste sich ja niemand an irgendwelche Regeln halten weil er sich ja selbst davon freisprechen kann!!! Aber - ich kann immer nur betonen : Versucht Euer Glück, es ist ja euer Geld....

  • EDIT Moderation: Teile des Beitrags gelöscht. Grund: polemisch, trägt nichts zum Thema bei.


    Daher ein handfester technischer Tipp zum Problem: Rüstet doch Eure Lichtfallen mit einem Lichtsensor und Schaltautomatik aus (ja, das funktioniert!) und hängt die Dinger bei Tageslicht auf und ab. Ist nicht so ramontisch? Also bitte!

    [...]

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  • Moderator

    Hat das Thema geschlossen.

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