Ist Saga natoliae geschützt und darf man sie halten?

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  • Da die Tiere in Deutschland nicht vorkommen wäre es sehr erstaunlich, wenn sie hier Geschütz wären, man schütz ja nur Tiere, die hier auch in der freien Natur vorkommen.


    Etwas anderes wäre es, wenn sie international Geschütz wären, z.B. durch das Washingtoner Artenschutzgesetz, was Saga natoliae aber meines Wissens nicht ist.

  • Hallo Mark,


    Deinem Beitrag muss ich energisch widersprechen, das ist schlicht Unsinn, was du sagst.


    Tiere müssen nicht unbedingt in Deutschland vorkommen, um in Deutschland auch "geschützt" zu sein. Ich nenne hier nur exemplarisch Papageien, Greifvögel, Ornithoptera - Arten, etc. etc., auch solche Arten haben einen Schutzstatus, egal wo sie vorkommen und nach welcher Richtlinie sie geschützt sind, ob nach Bundesnaturschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung, Washingtoner Artenschutzabkommen, etc.


    Eine Haltung solcher Arten ist dann natürlich nur mit entsprechendem Herkunftsnachweis und / oder Genehmigung möglich.


    In Österreich sind Saga pedo und Saga natoliae in den jeweiligen Bundesländern (z.B. Niederösterreich) per Verordnung streng geschützt und dürfen ohne entsprechende Genehmigung weder gefangen (v. a. Saga pedo), noch gehalten werden.


    Wie das für Deutschland aussieht hab ich in der Schnelle nicht raus gefunden.


    Also bitte solche Fragen nicht mit Halbwissen beantworten, Emil möchte hier ja dann auf der sicheren Seite sein.


    Gruß Thomas

  • Hallo Thomas,


    ich habe ähnliches geschrieben wie du.


    Zitat: "Etwas anderes wäre es, wenn sie international Geschütz wären, z.B. durch das Washingtoner Artenschutzgesetz"


    Also was widersprichst du?

    Also du widersprichst mir und wiederholst quasi meine Aussagen?


    Meine Aussage das sie hier nicht z.B. auf der Rote Liste stehen kann, weil die Art hier nicht heimisch aber es natürlich internationale Gesetze gibt, wie Washingtoner Artenschutzgesetz an dem sich die BRD natürlich hält aber in dieser kommt keine Saga natoliae vor!


    Soviel zum Halbwissen...

  • Hallo Mark,


    Du scheinst nicht mal zu wissen, was Du selbst schreibst, also ein wenig Vorsicht beim austeilen!


    Zitat: "Da die Tiere in Deutschland nicht vorkommen wäre es sehr erstaunlich, wenn sie hier Geschütz wären" - das ist dummer Unfug!!! Sie müssen nicht in Deutschland vorkommen, um einen Schutzstatus zu genießen!!! Und es wäre absolut nicht erstaunlich, wenn Sie geschützt wären!!!


    Mehr sag ich dazu nicht!

  • noch ein Nachtrag:


    Zitat: "...man schütz ja nur Tiere, die hier auch in der freien Natur vorkommen." - ebenfalls kompletter Unsinn und gerade eben nicht!!!


    Dann dürfte man nach Deiner Logik z.B. alle Ornithoptera in Deutschland ohne Genehmigung frei handeln, halten und züchten, etc., weil es sie ja in Deutschland nicht gibt und sie Deiner Logik zufolge damit in Deutschland nicht geschützt sind!!!!

  • Ich habe lediglich auf gezeigt das es den Schutz für einheimische Tiere gibt, was in Deutschland festgelegt wird, und einen international Schutzstatus gibt. Beides verbieten natürlich die Halten, da sich Deutschland natürlich auch an das internationale Recht hält! Also wie schon geschrieben es gibt dort nationale und internationale Gesetze/ Vorschriften natürlich wenn eine Tier auf der Roten Liste steht als Gefährdet ist es national, wenn es im Washingtoner Artenschutzabkommen aufgelistet wir ist es international, beides ist in der BRD bindet.


    Du willst es glaube ich nicht verstehen oder ich habe mich für dich wohl etwas zu kompliziert ausgedrückt.

  • Hallo Mark,


    Deine Formulierungen, so wie Du sie gepostet hast, sind und bleiben grober Unsinn, egal was Du aufzeigen wolltest!!!


    Zitat: "Nichtsdestotrotz sind Saga natoliae weder in Deutschland noch international Geschütz." Leider doch, außer Österreich ist nun nicht mehr international oder vielleicht für Dich nicht mehr existent...


    Auch die rote Liste eines Landes hat damit gar nichts zu tun, hier wird nur der Gefährdungsgrad einer Art im jeweiligen Land / Bundesland wiedergegeben, nicht jedoch der Schutzstatus!


    Zitat: "Du willst es glaube ich nicht verstehen oder ich habe mich für dich wohl etwas zu kompliziert ausgedrückt." - für mich ist hier gar nichts kompliziert, Deine Formulierungen bleiben unrichtig! Das einzige, was für Dich kompliziert zu sein scheint, ist die Rechtschreibung...


    Und damit hat sich´s für mich... Für weitere Kommentare ist mir meine Zeit zu schade...

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  • Hallo Emil,


    nun, ausgeartet ist es deswegen, weil bestimmte Feststellungen von Mark einfach nicht richtig waren. Und ich nehme an, dass Du auch Anfänger bist und gerade da sollen ja nicht vielleicht auftauchende Probleme wegen Artenschutz, etc., dazu führen, dass Dir die Freude an diesem schönen und interessanten Hobby genommen wird.


    Und ich finde es absolut toll, dass Du Dich darum bemühst, so etwas vorher abzuklären, und nicht einfach drauf los machst.


    Und auch die Idee mit der Unteren Naturschutzbehörde finde ich gut, die müssten es eigentlich wissen. Ich konnte Dir ja auch nur die Situation in Österreich darlegen.


    Viel Erfolg und weiter so


    LG Thomas

    • Offizieller Beitrag

    Servus zusammen!

    [...] wenn die Angaben in WISIA korrekt und aktuell sind, ist Saga natoliae nicht durch internationale Regelwerke geschützt.

    Eine Haltung in Deutschland müsste demnach uneingeschränkt erlaubt sein. [...]

    Genau das, was Hans hier schreibt, war für mich der ausschlaggebende Punkt, das kürzlich verfasste Angebot an Eiern dieser Art ohne Weiteres freizuschalten.


    Was zudem noch nicht außer Acht gelassen werden sollte ist die Tatsache, dass die Inkubationszeit der Eier bei Saga natoliae etwa 2 Jahren beträgt, bevor du die ersten Nymphen überhaupt schlüpfen siehst.



    Viele Grüße


    Markus

    • Offizieller Beitrag

    Leute... warum denn immer diese Aufregung. Das einmal in Wisia eingeben hätte das ganze in ein paar Minuten erledigt.

    Was ihr schreibt ist teilweise beides quatsch und beides richtig. Natürlich können Arten auch geschützt werden, wenn sie in Deutschland nicht vorkommen. Das aber eben nicht über das BNatSchG sondern über internationale Verordnungen wie FFH (EU) oder CITES (weltweit). Ich finde Mark hat sich vielleicht undeutlich ausgedrückt, aber es war irgendwie klar dass er das meinte. Fair das nochmal deutlich zu machen, aber man muss auch kein Drama draus machen.

    "Nichtsdestotrotz sind Saga natoliae weder in Deutschland noch international Geschütz." Leider doch, außer Österreich ist nun nicht mehr international

    Österreich ist ein Land also ist was in Österreich passiert national. Das Wort international beinhaltet schon, dass es um Dinge geht die über Ländergrenzen hinausgehen und mehrere Länder betreffen. International geschützt sein kann eine Art nur über FFH oder CITES.

    Aber eine Anfrage bei der Naturschutzbehörde ist sicher nicht falsch.

    Falsch ist sie sicher nicht, wobei die Unteren Naturschutzbehörden sehr wahrscheinlich auch einfach in Wisia nachschauen werden. Insofern kann man denen etwas von ihrer vielen Arbeit abnehmen :winking_face:

    Wenn du es ganz offiziell von einer Behörde hören willst kannst du das BfN nerven. Die sind für den Vollzug des Artenschutzes zuständig.


    Grüße Dennis

  • Hallo Leute

    Wisia ist schon hilfreich, aber eigentlich nur für Deutschland.

    Eine Art die nicht durch EG Gesetze (FFH, IAS) geschützt ist kann durch ein nationales Gesetz geschützt sein.

    Siehe Iphliclides podalirius, weisst du ob diese Art in Frankreich, Spanien oder anderen Ländern geschützt ist?

    Bin selbst schon in diesem Irrtum verfallen. Bleib also nur sich bei den Behörden zu informieren, ist man immer auf der sicheren Seite.

    Gruß Reiner

    • Offizieller Beitrag

    Das ist völlig richtig, gilt aber nur für die Entnahme im entsprechenden Land. Für die Frage ob die Art in Deutschand gehalten werden darf sind die deutschen Gesetze (oder international zutreffende) heranzuziehen. Für die Frage welche anderen nationalen Gesetze zutreffen könnten sind selbstverständlich auch die entsprechenden Behörden des Landes zu konsultieren. Deutsche Behörden werden einem auch nicht sagen können, was in Frankreich, Spanien etc. geschützt ist.


    Grüße Dennis

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