Website die Papilio machaon verkauft

    In Italien ist er ziemlich sicher nicht geschützt, das letzte mal dass ich nachgeschaut habe gab es in Italien keine geschützten Tierarten (jedenfalls keine Insekten und es sei denn ich hab falsch geschaut).

    Das stimmt so vermutlich nicht. In Südtirol sind zum Beispiel einige Schmetterlinge geschützt. Zumindest steht das auf dieser Seite der Südtiroler Landesverwaltung: Geschützte Tiere | Natur, Landschaft und Raumentwicklung | Autonome Provinz Bozen - Südtirol

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    Es steht da nicht, dass sie "aus Deutschland" kommen müssen.

    Ja, das steht da nicht, das stimmt. Aber als Inbesitznahme wird hier denke ich die Entnahme aus der Natur angenommen, nicht die "Inbesitznahme" durch den Import. Das ist halt Import von schon in Besitz genommenen Tieren. Das geht jedenfalls aus dem Kontext hervor. Da die Inbesitznahme nicht in Deutschland erfolgt ist, trifft das nicht auf Tiere aus Drittländern zu, bzw. wird dieser Teil des Gesetzes nicht berührt. Ich mag mich auch irren und ein Rechtssexperte möge mich belehren, aber dadurch dass das BfN explizit angibt, dass Import aus Drittländern erlaubt ist (siehe Zitat in meinem vorigen post) und wir das auch mit dem BfN abgeklärt hatten bin ich mir doch recht sicher, dass das die richtige Interpretation ist.

    Das stimmt so vermutlich nicht. In Südtirol sind zum Beispiel einige Schmetterlinge geschützt

    Das kann gut sein, dass es da noch regionale Bestimmungen gibt. Wie gesagt, ich hab nicht alles gelesen, also was ich über andere Länder sage ist absolut nicht abgesichert. Abgesehen davon stimmt's streng genommen eh nicht, weil die FFH-Arten geschützt sein müssen.

    Grüße Dennis

    auf der IB-Frankfurt wurde vor 2 Jahren ein Carabus coriaceus (gleicher Schutzsatus wie P. machaon) aus SYRIEN

    beschlagnahmt, da er für 4 Euro zum Verkauf angeboten war.

    Es wurde ein mehrere hundert Euro hohes Bußgeld verhängt und zudem noch noch Gerichtskosten und

    Gutachterkosten (Ameisenfachmann - völlig fachfremd) auch in mehreren hundert Euro.

    Weder Richter noch Staatsanwalt gingen auf Gegenargumente ein. Man wies auf die nächst höhere Instanz hin.

    Damit wären sicher Kosten entstanden, die im hohen 4stelligen Bereich liegen.

    Was dort entschieden worden wäre weiß niemand.

    Habe über 40 Jahre Gerichts-Verhandlungen begleitet, habe gute und schlechte Kollegen, Rechtsanwälte, Staatsanwälte,

    Richter und Gutachteter erlebt.

    Mit einem Spezialgebiet wie "Entomologie" betritt man eine "Grauzone".

    Viele Dinge sind Auslegungssache.

    Zwischen Recht haben und Rechtbekommen liegen oft Welten.

    Eigentlich müßte gelten:

    FORSCHUNG und WISSENSCHAFT sind frei -

    der Landwirt der großflächig Insektizid spritzt und viele streng geschtzte Arten dabei tötet wird auch nicht belangt.

    Ja, ja der Landwirt. Vor meinem Bürofenster erstreckt sich ein Acker mit einer 900m langen Entwässerungsrinne. Die ist ein wahrer Schatz, ich spaziere dort oft in der Mittagspause. An Brennesseln, Weidenröschen, Labkraut, Mädesüß etc. finde ich immer wieder neben den Raupen von Tagpfauenauge, kl. Fuchs, C-Falter, Admiral, kleiner und mittlerer Weinschwärmer, Abendpfauenauge sogar die geschützten Labkrautschwärmer (Hyles gallii) und den Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina) (!). Leider mäht der Landwirt diesen Streifen viel zu oft wie ich finde. Neulich hat er die Weiden (S. ocellata) ganz ausgegraben, nachdem er sie sonst immer "nur" niedergemäht hat.

    Ein anderer "bunter" Acker mit zeitweise Sonnenblumen, Dill, Fenchel etc. zum selberpflücken wurde bereits Ende September umgepflügt obwohl noch P. machaon-Raupen dort waren. Zum Glück hatte ich kurz zuvor zwei der Raupen gerettet :winking_face:

    Ich verstehe, dass man einen Landwirt auch nicht überfordern sollte, aber mir scheint da die Sensibilität oftmals gleich Null.

    Ich schimpfe nicht auf Landwirte. Oben habe ich nur aufzeigen wollen, daß wenn 2 das Gleiche tun,

    es nicht gleich geahndet wird.

    Viele Landwirte werden immer einsichtiger und vernünftiger.

    Einer hat sogar nur für SCHMETTERLINGE ein Kleefeld angelegt. Aus Freude an der Sache.

    Also ich habe offiziell nachgezüchtete europäische Laubfrösche und Bergmolche im Zoohandel erworben. Alle unter Bundesartenschutz, aber nicht Cites etc..

    Die Herkunftsbescheinugung war im Prinzip eine Rechnung mit dem lateinischen Namen der Tiere. Daraus geht hervor, dass ich die im Laden gekauft habe. Nicht jedoch die wievielte Genetation es ist, wer der Züchter war oder die Tiere ursprünglich herkommen.

    Wenn man also ein Set aus dem Ausland bestellt und das belegen kann müsste es demnach okay sein.

    Gruß

    Jan

    • Offizieller Beitrag

    Alle dort vorkommenden FFH-Arten sind aufgeführt.

    Ich weiß, ich meinte meine Aussage, dass in (ganz) Italien keine Insekten geschützt sind stimmt daher natürlich sowieso nicht. Ich meinte ursprünglich nur vom nationalen Recht her (hätte ich dazuschreiben sollen). Wie gesagt, das auch völlig ohne Gewähr. Ich hab null Ahnung vom italienischem Naturschutzrecht und mir nur mal irgendein nationales Gesetz angesehen. Da können dann sicher noch regionale Gesetze hinzukommen wie von dir völlig richtig drauf hingewiesen. Ich bin trotzdem relativ sicher, dass P. machaon in Italien keinen Schutzstatus hat, aber ganz sicher kann ich's natürlich jetzt nicht sagen.

    auf der IB-Frankfurt wurde vor 2 Jahren ein Carabus coriaceus (gleicher Schutzsatus wie P. machaon) aus SYRIEN

    Das kann ich schlecht beurteilen, weil ich die konkrete Situation nicht kenne. Wenn der Anbieter kein Herkunftszertifikat hatte und nur Syrien drangeschrieben hat, könnte das dieses Vorgehen unter Umständen rechtfertigen. Natürlich kann ein Gericht unter Umständen auch anders entscheiden und Recht haben ist nicht Recht bekommen. An irgendwas muss man sich aber ja orientieren und wenn das BfN (was für den Im- und Export geschützter Arten zuständig ist) diese Vorgaben so kommuniziert, dann gehe ich davon aus, dass dies so auch gilt. Fakt ist ja nunmal, dass die Tiere legal in einem Drittland entnommen wurden und dass es dann nur noch um das Importprozedere und die Nachweisführung geht. Wer also ganz sicher gehen will, sollte sich direkt an das BfN wenden, ansonsten gehe ich schon davon aus, dass deren Informationen korrekt sind.

    Eigentlich müßte gelten:

    FORSCHUNG und WISSENSCHAFT sind frei

    Und da gebe ich dir sowieso völlig recht, ist nur leider in vielen Ländern nicht der Fall. Muss man halt blöderweise jetzt mit arbeiten.

    Grüße Dennis

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