Beiträge von Policeman

    Wenn nicht eilig ist, so komme doch nach Trauschendorf/Börse Weiden.

    Es werden verschiedene Händler mit Chemikalien und Ausrüstung, auch Kästen/Nadeln kommen.


    Wenns sehr eilig ist, kannst du mich gerne besuchen. Kann dein Glas/oder neues Glas auffüllen.

    Bitte vorher mit email anmelden.

    Bin auch bei der Pardubice-Börse, wäre evtl. näher für dich.

    Verschicken ist nicht möglich.


    Anmerkung: Kein entomologischer Händler in Deuschland liefert mehr CZ.

    Hallo Günter, muß mich z.Z. um meine Mutti (93 Jahre) kümmern, ist aus dem Bett gefallen und Hüfte gebrochen.

    Wenn dir keiner sicher helfen kann, so bringe ich nächsten Samstag zum Treffen ein paar chinesische Bücher mit.

    Wenn dass nicht reicht, können wir kurz zu mir fahren.

    Bitte Falter mitbringen.

    Manfred

    Lieber Michael,

    dein lateinischer Begriff "dolus directus" setzt eine Zielstrebigkeit voraus - das heißt: ich will (nicht es könnte geschehen).

    Dann sind wir wieder bei mir oben ---streng geschützte Tiere anlocken, um zu ....---

    Wer lesen kann hat mehr vom leben.

    schade, dass alle glauben, dass alles unter ein Dach gebracht werden kann und muß.

    Nochmals (mag dann nichtmehr - viele werden sich freuen), in 4/1 geht es nur

    um streng geschützte Insekten und geschützte Wirbeltiere.

    Hier ist nicht die Rede von geschützten Insekten.

    4/1 schreibt nachstellen ..... dies erfordert einen Vorsatz, das heißte gezielte Handlung zum

    fangen.... von streng geschützten Arten.

    Jede Lampe (Angel, Käscher, ...) ist ein verbotenes Hilfmittel um absichtlich streng geschützte Insekten

    anzulocken .....

    Egal wo ich mich befinde, z.B. in der Wohnung, Privatgrund, Wald ..... ich darf streng geschützten Insekten

    nicht absichtlich nachstellen.


    Ich darf aber jederzeit an einem Ort der mir gehört oder ich vom Eigentümer eine Zusage habe eine

    beliebige Lampe aufhängen um ungeschützte Tiere anzulocken. Der Wille muß seinn ungeschützte Tiere.

    Wenn ungeplant streng geschützte kommen, so fällt dies nicht in diesen Gesetzesbereich (darf sie

    natürlich nicht fangen, töten...).

    Die Intention das ich zufällig etwas streng geschützes anlocken könnte reicht nicht - diese Aussage ist falsch.


    Um geschützte Insekten (viele, viele Arten) zu sammeln brauche ich eine Sammelerlaunis, für streng geschützte

    ist sie schwer zu bekommen. Für ungeschützte Arten muß ich nur das allgemeine Tierschutzrecht beachten.


    Der Angler ist ein gutes Beispiel. Zum Angeln in einem mir nicht gehörigen Gewässer brauche ich Angelschein,

    wozu man eine Prüfung (Fischerprüfung) ablegen muß (habe ich). Von einem Verein werde ich geschult, was ich zu beachten habe.

    Dies ist aber keine Erlaubnis, sondern nur eine Voraussetzung.

    Zum Angeln in meinem Weiher (egal wie groß) brauche ich diese nicht - ich muß lediglich eine "Steuerkarte" (staatl. Fischereischein) kaufen,

    die ohne Prüfung (Bezahlung) entsprechend lange gültig ist (habe ich auch).

    Wenn ich meinem Weiher gewerbsmässig abfische (Ablassen des Wassers ...) brauche ich nicht mal diese Steuerkarte.

    Dies sind völlig verschiedene Dinge und haben mit einer Sammelerlaubnis nichts zu tun.



    Vorsatz setzt immer einen Willen (um zu) voraus,

    fahrlässig ist weit gefächert und heißt soviel wie unabsichtlich.

    Meine Lampe muß zu Hause nicht zwischen streng geschützt, geschützt und ungeschützt unterscheiden.

    Die Unterscheidung trifft der Aufsteller/Entomologe mit seinem Willensentschluß.

    Im Wort "nachstellen" ist der konkrete Vorsatz Voraussetzung - man kann nicht fahrlässig/grob fahrlässig

    nachstellen.

    Wenn ich mein Lampe aufhänge im z.B. die "Gamma-Eulen" Populationsstärke in meinem Grundstück

    zu prüfen und es kommen streng geschützte Falter (darf ich nicht sammeln), so ist dies nicht strafbar.


    Es gibt somit keine Grauzonen, alles steht im Gesetz.

    Das ist alles nicht richtig.

    Mal ein ganz anderes Beispiel:

    Ein Fischer geht mit Angel/Hacken/Köder zum Angeln und fängt einen geschützten/streng geschützten Fisch.

    Da er aber eigentlich einen Karpfen fangen wollte, hatte er dem geschützten Tier nicht nachgestellt.

    Nachstellen, töten .... setzt ein gezieltes Vorgehen voraus - das heißt vorsätzlich ein geschütztes Tier fangen.

    Damit hat sich der Angler nicht strafbar gemacht (natürlich muß er das Tier wieder freilassen, hat aber mit

    dem Fangen nichts zu tun).

    Lichtfang ist keine Grauzone und Lichtfang ist nicht pauschal verboten. Regeln außerhalb erlaubter Grundstücke

    können von örtlichen Vorschriften, Jagdregelung .... zutreffen.

    Lampe (egal welche - ist im Gesetz nicht geregelt und wäre auch nicht möglich bzgl. tech. Neuerungen)

    im eigenen Bereich kann nur strafbar sein, wenn der Betreiber gezielt das Gerät einsetzt um streng geschützten

    Insekten nachzustellen, sie zu töten ....

    Alles andere ist nicht richtig.


    Sachbearbeiter bei den Gemeinden/Städten sind meist "Biologen" ohne Schulung bezl. der Ausführunsverordnungen

    der Gesetze, oder sogar nur Gemeindemitrbeiter ohne Sachbezogene Vorbildung. Das kann ihnen nicht zum

    Vorwurf gemacht werden, aber mit der Erteilung von "Sammelerlaubnissen" habe ich und viele meiner Bekannten

    die urigsten Sachen erlebt. Meist sind geschützte Arten und streng geschützte Arten extra ausgenommen.


    Bayern hat eine Akademie für Naturschutz... in Laufen.

    Habe diese mit Lehrmaterial ausgestattet, an Lehrgängen teilgenommen und selbst dort am Anfang bei der

    Schulung Mängel gefunden.

    War früher selbst Multiplikator für Naturschutzrecht bei der Polizei.

    Bin nicht fehlerfrei, aber bei diesem Thema ist manches nicht einfach.

    Weiß aber sicher mehr als alle obigen Kritiker zusammen bzgl. Naturschutzrecht.

    Hängt doch alles Folgende an § 4 Nr. 1 und da steht doch eindeutig .... der besonders geschützten Arten und der ...

    nicht besonders geschützten Wirbeltierarten.

    Damit ist der Rest hinfällig.

    Das Leuchten, mit Lampe, setzt einen Vorsatz voraus, um streng geschützte Arten anzulocken.

    Da sind wir wieder z.B. bei der Bäckerin, die Wespen mit der UV-Lampe fangen will und dabei eine Hornisse tötet., was mit 3/1 nichts, aber gar nichts, zu tun hat.

    Ee hat keinen Sinn mit Leuten zu diskutieren, die immer Sachen anführen, die gar nicht zutreffen, keinen Unterschied

    zwischen vorsäztlich und fahrlässig machen und nicht den Zweck erkennen wollen, dass das Gesetz verfolgt.

    jede Lampe lockt - soviel zu Lampen - also alle Lampen verbieten ???

    Dieses Gesetz betrifft nur streng und besonders geschützte Arten und erfordert ein gezieltes Vorgehen.

    Die UV-Lampe an der Hausmauer zum Beobachten .... ist nicht betroffen.

    Die Bäckereifachverkäuferin die mit ihrer UV-Starkstromlampe Wespen töten will, dabei eine streng geschützte

    Hornisse verbrennt, handelt nicht vorsätzlich und wird somit nicht von diesem Gesetz erfasst, wie viele

    andere auch.

    Immer zu beachten : UM ZU

    um (streng geschützten) nachzustellen, .....

    Gesetze sind nicht einfach zu lesen, noch schwieriger auszulegen und selbst gute Juristen haben mit

    Umweltgesetzen große Probleme.

    es hat niemand ein Gesetz mit Paagraph/Artikel angeführt, welches den Einsatz von UV-Lampen auf Privatgrund ....

    verbietet.

    Alle obig angegebenen Aussagen beruhen auf dem Zusatz --- um zu---.

    Wenn ich meine UV-Lampe an die Hausmauer hänge, z.B. UM Schmetterlinge ZU zählen/beobachten ...

    dann brauche ich gar nichts.

    Sportvereine mit übergroßen Scheinwerfern locken ständig Nachtfalter an, unselektiv, geschützte und andere,

    Werbetafeln auch u.v.a. Zeigt mir wo steht dass dies genehmingungspflichtig ist oder gar verboten.

    FALLEN hatte ich ausgeschlossen und darauf hingewiesen, dass diese einer gesonderten Regelung

    bedürfen.

    Macht an sich strafbar, wenn eine geschützte Hornisse in die Küche/Bäckerei/Verkaufsstand fliegt und

    an der mit Hochspannung gekoppelten UV-Lampe verbrennt ?

    Wo und in welchem Gesetz ist der Einsatz konkret z.B. im Haus/außerhalb geregelt.

    Der NABU ist kein Gesetz - er ist lediglich ein Verein zum Naturschutz.

    Du wirfst immer Sachen ein und kannst sie nicht begründen.

    Wenn man jedes Jahr immer wieder etwas behaupet ohne es konkret Sachbezogen (UV-Lampe im Garten)

    zu untermauern, wird es nicht richtiger.

    ich habe mir gedacht, dass du ein Anfänger bist und wenig Erfahrung mit Züchten hast.

    Da dir Parnassius apollinus abgestürzt ist, wollte ich nur vermeiden, dass du andere Tiere

    falsch behandelst.

    Habe mich halt getäuscht.

    Ökologisches habe ich von dir noch nichts gefunden.

    Ich wollte nur damit ausdrücken,dass wenn man sich selbst (oft stundenlang) damit auseinandersetzt,

    Fachwissen/Wissen aufbaut und weder anderen lästig sein muß und oft unzureichende/falsche Antworten

    ausschließen kann.

    Wenn man sich auf Leute verläßt, die auch wenig Erfahrung haben, dann klappen halt manche Zuchten

    nicht, oder man überfordert sich selbst, indem man glaubt, dass so manche "Rarität" einfach zu züchten ist.

    Die Enttäuschung ist dann groß und eine evtl. seltene Art wurde sinnlos "verheizt".

    Habe 1000ende Zeitschriften/Bücher/Faunen gelesen und parat und freue mich jetzt, dass viele dieser

    Artikel und auch für mich Neue im Internet zu finden sind.

    Da ich über 60 Jahre leidenschaftlich sammle, viele "alte" Herren und "Sammlergrößen" noch persönlich

    kennenlernen konnte, über 40 Jahre bei der Polizei auch z.T. "Fachbearbeiter" war,

    nehme ich mir schon heraus, so manche Kritik anzubringen.


    Solchen Leuten wie dir, würde ich empfehlen, da jetzt Zeit ist, eine oder mehrere Weibchen von

    Kohlweißlingsarten einzufangen, ablegen zu lassen und die (nicht) einfache Zucht durchzuführen.

    Weißlinge eignen sich durch rasche Zucht, fast überall greifbares Futter und Variation bei

    Generationen und Differenz Weibchen/Männchen.


    Nicht andere arbeiten lassen - selbst was tun.

    Bei schwierigen Fragen helfe ich dir gerne.

    Manche Leute stellen immer komische Fragen insbesondere da sie vorher ungenaue/unvollständige Beobachtungen

    gemacht und angeführt haben.

    Gynander sind keine Weibchen.

    Zu deiner Frage kann ich dich zum Beispiel auf das:

    Nachr.Bl. bayer. Ent. Nr.: 64 (3/4) von Herrn Walter Ruckdeschel

    verweisen - er schreibt da in seiner Untersuchung - nur Männchen haben solche Schuppen.

    Es gibt eine Vielzahl solcher Abhandlungen, man muß nur suchen,

    Dann zeige mir doch, dass ich zum Aufhängen einer UV-Lampe z.B. an meinem Haus eine Genehmigung brauche

    und gebe auch das konkrete Gesetz mit Artikel/Paragraphen an. Nicht nur Behauptungen aufstellen.

    Gehnehmigungen für GESCHÜTZTE und STRENG GESCHÜTZTE Arten sind schwierig oder nur unter strengen Auflagen

    zu bekommen, kosten Geld und sind meist regional gebunden.

    Zu 10W Lampen kann ich nur sagen, dass man mit allen Lampen fangen kann, mit den einen besser, mit den anderen

    schlechter. Warum empfehle ich die eindeutig schlechtere ?

    Habe so ziemlich alles was es an Lampen gibt getestet und z.T. auf Lager.

    Die Fängigkeit und das Preisleistungsverhältnis ist bei der empohlenen Lampe sehr gut.

    Dass es im Frühling mehrere häufige Arten gibt, ist doch klar - aber viele angeführte Arten sind TAGFALTER

    und ich wollte damit nur ausdrücken, dass E. pavonia z.T. häufig zum Licht kommt.

    FALLENFANG war bei diesem Thema nie angesprochen und bedürfte einer extra Erklärung/Aufschlüsselung.

    Hoffe, du weißt mehr als ein alter Polizeibeamter und kannst alles sinnvoll erklären und darlegen.


    Jeder Bau-/Gartenmarkt, der UV-Lampen in Verbindung mit Hochspannungsgittern anbietet (angebl. Wespen/Mücken)

    würde sich strafbar machen und jeder der zu Hause, im Garten, am Balkon, in der Gaststätte ..... so ein Gerät in

    Betrieb nimmt bräuchte eine Genehmingung.

    Zum Aufhängen einer Lampe braucht man generell KEINE Genehmigung. Sonst müßten alle Sportvereine, Werbeträger ...

    eine Ausnahmegenehmigung einholen.

    Sie darf lediglch andere nicht stören (Auto blenden, Nachbarn ins Fenste leuchten...) .

    Verboten wäre sie nur, wenn du sie extra dafür aufstellem würdest, um STRENG GESCHÜTZEN Arten nachzustellen.

    Eine 10 Watt-UV-Birne geht auch, ist aber viel schwächer in der Anzugsleistung und meist bei Konkurrenzbeleuchting

    (z.B. Stadtgebiet....) relativ unbrauchbar.

    Laß dich nicht von Leuten verwirren, die nicht viel erfahrener als du sind.


    E. pavonia ist in vielen Gegenden im Frühling der so ziemlich häufigste Falter (nur Weibchen - Mänchen fliegen

    hauptsächlich gg. 16.30 h) am Licht. Hatte schon über 20 Tiere pro Nacht. Normalerweise sind alle befruchtet

    und beginnen sofort in jeder Box mit der Eiablage.

    Ähnlich häufig sind die südlichen (E. spini, josephina, pavoniella und das Wiener Nachtpfauenauge) Verwandten.

    Nur E. cephalaria ist schwer zu bekommen, Deshalb auf Reisen eine Lampe mitnehmen.


    E. pavonia neigt zur Zwitterbildung. Fleck-/Fühler-/gemischte Tiere findet man immer einzeln wieder.


    Habe in meinen Bildern auch schöne Tiere abgebildet und weiß daher was ich schreibe.


    Bei dem Bild ---Lichtfang in Südafrika--- siehst du die Omnilux 27W LED UV Lampe im Einsatz.

    Kaufe dir doch einfach eine Lampe und hänge sie bei dir auf. "Schwarzlichtlampen"sind für Falter deutlich

    stärker als normale "Hoflampen".

    Gute Lampe kostet 54,90 € - habe damit im STADTGEBIET tolle Sachen gefangen.


    Omnilux SCHWARZLICHT 27 Watt LED UV (nicht bei allen Firmen auf Lager)


    Normale Lampenfassung, Kabel, Stecker - fertig


    Kannst ja mal in meine Bilder (POLICEMAN) schauen

    Manfred

    Es ist wirklich schade, dass mich einige, völlige Anfänger, denen zum Teil entomologische Grundkenntnisse fehlen,

    immer wieder kritisieren, aber keinerlei gesicherte Erkenntnisse zum Thema beitragen.