Website die Papilio machaon verkauft

    Hey, ich bin durch einen Bekannten auf die Seite smartbugs.de aufmerksam geworden, er hat dort das sogenannte "Maca-Kit" bestellt, das Raupen von Papilio machaon beinhaltet.

    Jetzt habe ich mir die Seite mal angeschaut und scheinbar hat das Unternehmen ihren Sitz in Italien.

    Mein Bekannter hat keinerlei Herkunftsnachweis etc bekommen.

    Jetzt meine Frage an euch: hat schon jemand von euch davon gehört oder sogar Erfahrungen damit gemacht?

    Da sie ihre Falter selbst züchten sollte es legal sein, was macht man allerdings wenn tatsächlich mal jemand einen Nachweis verlangt? Reicht eine Rechnung bzw. bestell Bestätigung des Unternehmens aus?

    Würde gerne mal eure Meinung dazu hören.

    Viele Grüße, Hannes

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    Policeman, kann nicht "jeder" der papilio machaon legal besitzt auch weiter züchten und diese dann mit selbst erstelltem Herkunft Nachweis verkaufen?

    Ich selbst habe keine Erfahrung mit geschützten Arten, daher klärt mich gerne auf wenn es anders ist.

    soil74 naturlich wird bei 3 Räupchen keiner was sagen, mir ging es eher auch generell um den Verkauf des Unternehmens nach Deutschland, wieso können Sie den weiterhin durchführen wenn es eigentlich illegal ist?

    Hallo Leute

    Ist Papilio machaon in Italien geschützt?

    Wenn ja muss meiner Meinung nach ein Herkunftsnachweis erstellt werden.

    Beim Nachwuchs meiner Äffchen erstellt ich den Herkunftsnachweis persönlich.

    Diese Tiere sind bei der unteren Naturschutzbehörde gemeldet.

    Bei Weitergabe unterschreibt der neue Eigentümer ein Übergabeprotokoll, das auch der Behörde übermittelt wird.

    Nachzuchten von legal erworbenen Tieren sind demnach legal.

    Wird bei Schmetterlingen nicht anders sein.

    Hey, Policeman, Manche schwammigen Herkunftsnachweise auf unserer Plattform sind sicher manipulierbar.

    Gruß an alle Reiner

    Hallo, heute habe ich eine Antwort bekommen auf Nachfrage, ob es denn einen Herkunft Nachweis geben würde.

    Allerdings besagte die Antwort nur, dass man Raupen aus Italien kaufen dürfte, auf meine konkrete Nachfrage nach Herkunftsnachweisen ist das Unternehmen leider nicht eingegangen. Oder sehe ich das falsch?

    Hier noch die Antwort:

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    Hallo Hannes,

    vielleicht hilft Dir unten stehende Website Deine Fragen zu beantworten.

    Was ich Dir definitiv sagen kann, dass es NICHT erlaubt ist - wie es in der obigen Antwort steht - Tiere aus anderen Ländern in Deutschland frei zu lassen. Auch wenn es sich um P. machaon geht, den es in Deutschland gibt.

    Zoll online - Artenschutz

    LG Rainer :smiling_face_with_sunglasses:

    wer durch Auslassen von "fremden" Tieren die heimischen Populationen stört oder/und schädigt,

    bei denen durch lange Zeit viele Anpassungen geschehen sind, richtet mehr Schaden an,

    als er durch "Abtöten" evtl. nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann.

    Es ist dann besser (aber eigentlich verboten) aus einem Gemüsegarten ein paar zum

    Verhungern gezwungene Raupen großzuziehen und die "heimischen" Falter dann fliegen

    zu lassen.

    Dies ist zwar nicht erlaubt, aber ich befaßte mich sowohl beruflich, als auch privat viel mit

    "Naturschutzanzeigen".

    Mir ist niemand bekannt der deswegen bestraft oder angezeigt worden ist.

    Mir sind lediglich Anzeigen bekannt, in denen geschützte Tiere zu Kauf angeboten worden sind,

    oder zur "Schau" gestellt worden sind.

    Wenn ein "mehr oder minder junger Sammler" ein paar Raupen zu Hause großzieht,

    erfährt NIEMAND davon und der Natur entsteht keinerlei Schaden.

    Diese Mitteilung ist kein FREIBRIEF, aber jeder sollte selbst sein GEWISSEN befragen

    und nicht immer alles ÖFFENTLICH machen.

    Auch wer hier Bilder einstellt, der stellt seine Sachen zur Schau und ggfs. ist es eine

    leicht nachzuweisende Selbstanzeige.

    Ich bin der Meinung, dass wir das schönste Hobby der Welt haben und jeder

    selbstverantwortlich ist.

    Du wirst auch keinen finden der verantwortlich ist für's Auslassen von z.B. Rotwandenschildkröten, die mittlerweile fast alle Gewässer besiedeln. Es gibt viele Beispiele für invasive Arten, also sollte man es lassen.

    • Offizieller Beitrag

    Es wäre gut sich auf entsprechende Quellen zu beziehen und hier kein Halbwissen zu verbreiten, wenn man sich nicht sicher ist wie die Regelungen sind.

    Was ich Dir definitiv sagen kann, dass es NICHT erlaubt ist - wie es in der obigen Antwort steht - Tiere aus anderen Ländern in Deutschland frei zu lassen.

    Die Tiere hier freizulassen ist schonmal definitiv nicht erlaubt wie Rainer richtig sagt. Das geht aus § 40 BNatSchG hervor: "Das Ausbringen [...] von Tieren bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde."

    So, zur eigentlichen Frage ob es legal ist die Tiere zu verkaufen ist es etwas komplizierter.

    Der Verkauf ist nicht legal...

    Der Verkauf ist erstmal legal in Italien und in alle EU (und nicht EU)-Länder wo P. machaon nicht geschützt ist, denn es gibt keine internationalen Schutzgesetze die zutreffen (FFH oder CITES). Ich gehe mal stark davon aus, dass das alle Länder außer Deutschland sind, aber ich hab nicht nachgeschaut also nagelt mich nicht drauf fest. In Italien ist er ziemlich sicher nicht geschützt, das letzte mal dass ich nachgeschaut habe gab es in Italien keine geschützten Tierarten (jedenfalls keine Insekten und es sei denn ich hab falsch geschaut). In Deutschland (wo die nationalen Schutzbestimmungen des BNatSchG gelten) unterliegen streng und besonders geschützte Arten einem Besitz- und Vermarktungsverbot, das heißt sie dürfen nicht in Besitz genommen oder verkauft werden. § 44 Abs. 2 BNatSchG: " Es ist ferner verboten [...] Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten in Besitz oder Gewahrsam zu nehmen, in Besitz oder Gewahrsam zu haben oder zu be- oder verarbeiten (Besitzverbote) [...] Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten [...] zu verkaufen, zu kaufen, zum Verkauf oder Kauf anzubieten, zum Verkauf vorrätig zu halten oder zu befördern, zu tauschen oder entgeltlich zum Gebrauch oder zur Nutzung zu überlassen [...] (Vermarktungsverbote)". Für deutsche Tiere geht das nur mit behördlicher Genehmigung und somit trifft das zu:

    das sind alles keine amtlichen Papiere und somit ist die "Legalität" nicht nachgewiesen

    Für Tiere aus Drittstaaten trifft das aber nicht zu, da dort die deutschen Schutzbestimmungen nicht gelten. Trotzdem muss der legale Besitz nachgewiesen werden können und dafür sieht das BfN vor, dass Herkunftsnachweise geführt und weitergegeben werden. Hier ist nachzulesen "Werden Tiere und Pflanzen, die nur den nationalen Schutzvorschriften unterliegen (für andere Arten siehe unter 'EU-Regelungen'), aus Drittländern nach Deutschland eingeführt, sind bestimmte Regelungen zu beachten: Arten der Anlage 1 BArtSchV: Es genügt der Nachweis, dass die Exemplare aus einem Drittland stammen. Dieser Nachweis kann formlos geführt werden". Die BArtSchV Anlage 1 enthält die Arten die nach dem BNatSchG geschützt sind, das ist etwas verwirrend aufgeteilt. Dies sind die Regelungen auf die wir auch die Börsenregelungen hier auf ACTIAS stützen. Daher verlangen wir immer die angehängten Herkunftszertifikate. Wir können natürlich nicht überprüfen, ob diese auch weitergegeben werden, aber jeder Käufer sollte dies verlangen. Falls einmal der unwahrscheinliche Fall eintreten sollte, dass jemand einen Nachweis verlangt, dass jemand die Tiere legal in Besitz hat könnte das sonst zum Problem werden.

    Um es kurz zu machen: Der Verkäufer muss ein Herkunftszertifikat ausstellen und der Käufer sollte dieses auch verlangen. Das Zertifikat kann formlos sein, wird selbst ausgestellt und muss kein amtliches Dokument sein. Das gilt wohlgemerkt nur für besonders geschützte Arten, nicht für FFH-oder CITES-Arten. Dann ist der Verkauf von P. machaon aus Italien nach Deutschland sehr wohl legal.

    Grüße Dennis

    [Disclaimer: Ich bin trotzdem keine Rechtsberatung und gebe nur das wieder was irgendwo geschrieben steht. Im Zweifel ist das BfN der richtige Ansprechpartner]

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