Handel mit heimischen Arten

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    Hallo zusammen!

    Ich entschuldige mich vorab dafür, falls ich ein bereits durchgekautes Thema wieder aufmache. Aber konnte bisher keine Beiträge hier finden.

    Meine Frage bezieht sich auf die Gesetzeslage in Deutschland in Bezug auf den Handel mit heimischen Arten. Wie ist der Handel geregelt? Was ich verboten, was erlaubt? Wo kann ich vertrauenswürdige Infos über den Schutzstatus einer Art bekommen? Ich schätze, dass das relevant ist.

    Ich freue mich auf eure Antworten!

    Vielen Dank,

    Mohammad

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    https://wisia.de/FsetWisia1.de.html

    Hier steht welches Tier unter welchen Schutz fällt. Nach deutschem, europäischem und weltweiter Schutz.

    Dankeschön, Reiner!

    Total logisch, dass geschützte Arten vermutlich nicht gehandelt werden dürfen. Wie sieht es mit nicht geschützten bzw. gefährdeten Arten aus?

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    Hab mal die Ki gefragt, das hat sie gesagt...

    Die rechtliche Situation gestaltet sich wie folgt:

    • Allgemeiner Artenschutz: Selbst nicht geschützte heimische Arten (wie Tagpfauenauge, Kleiner Fuchs oder Admiral) genießen einen Grundschutz nach § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Es ist verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen, ohne vernünftigen Grund zu fangen oder zu töten. [1, 2]
    • Entnahmeverbot: Die Entnahme von wild lebenden Tieren – egal in welchem Entwicklungsstadium (Ei, Raupe, Puppe oder Falter) – aus der heimischen Natur ist in Deutschland grundsätzlich untersagt. [1, 2]
    • Handel und Zucht: Der Handel und die private Haltung sind in der Regel nur mit rechtmäßigen Nachzuchten gestattet. Die Tiere müssen also aus kontrollierten Zuchten stammen. Wenn Sie solche Tiere gewerblich oder regelmäßig züchten und verkaufen möchten, ist dies oft anzeige- oder genehmigungspflichtig. [1, 2, 3, 4, 5, 6]
    • Behördliche Auskunft: Bevor Sie ein Zucht- oder Handelsprojekt starten, empfiehlt es sich, formlos mit der Unteren Naturschutz- oder Landschaftsbehörde Kontakt aufzunehmen. Dort erhalten Sie rechtsverbindliche Auskünfte über Genehmigungen (wie beispielsweise für didaktische Zwecke). [1]
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    Hallo Mohammad,

    kennst Du die angepinnten Posts auf der Startseite? Möchtest Du die Zucht und den Handel mit einheimischen Schmetterlingen gewerblich betreiben, also mit Gewinnabsicht? Dein "Startkapital" darf auf keinen Fall aus Freilandentnahmen bestehen, bin ich mir sicher, sondern aus legaler Quelle mit entsprechenden Nachweisen.

    Viele Grüsse,

    Frank

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    Hallo Mohammad,

    kennst Du die angepinnten Posts auf der Startseite? Möchtest Du die Zucht und den Handel mit einheimischen Schmetterlingen gewerblich betreiben, also mit Gewinnabsicht? Dein "Startkapital" darf auf keinen Fall aus Freilandentnahmen bestehen, bin ich mir sicher, sondern aus legaler Quelle mit entsprechenden Nachweisen.

    Viele Grüsse,

    Frank

    Vielen Dank, Frank! Diese Posts hatte ich total übersehen. Schaue ich mir auf jeden Fall an!

    Ich möchte gewerblich eingerahmte Falter verkaufen. Aus einer wissenschaftlichen Sammlung meiner ehemaligen Uni konnte ich mir Falter mitnehmen. Auch die hätte ich gerne eingerahmt und verkauft, falls das so in Ordnung wäre.

    Danke nochmal und liebe Grüße,

    Mohammad

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    Vielen Dank, Frank! Diese Posts hatte ich total übersehen. Schaue ich mir auf jeden Fall an!

    Ich möchte gewerblich eingerahmte Falter verkaufen. Aus einer wissenschaftlichen Sammlung meiner ehemaligen Uni konnte ich mir Falter mitnehmen. Auch die hätte ich gerne eingerahmt und verkauft, falls das so in Ordnung wäre.

    Danke nochmal und liebe Grüße,

    Mohammad

    Schmetterlinge zur Deko an die Wand hängen…. Ich finde es nicht schön…

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    Schmetterlinge zur Deko an die Wand hängen…. Ich finde es nicht schön…

    Sehe ich auch so. Die unschönste Variante für die Tiere. Hätten mal in der wissenschaftlichen Sammlung der Uni verbleiben sollen wo sie hingehören. Aber kostet wahrscheinlich zuviel Platz und Geld... war sicher nicht im Sinne derjenigen Personen, die der Uni ihre Sammlung "vermacht" haben.

    Viele Grüsse,

    Frank

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    Ich glaube, hier scheiden sich die Geister. Ich verfolge das Ziel, dass man die Schönheit dieser Geschöpfe in den eigenen vier Wänden bewundern kann, um so ein Bewusstsein für sie und ihre Verwendbarkeit zu schaffen, in der Hoffnung, dass Leute sich (aktiv oder passiv) für ihren Erhalt einsetzen. Zudem wird ein Teil der Einnahmen an den heimischen Artenschutz gespendet. :smiling_face:

    Aber das wäre hier eine Grundsatzdiskussion, die mir bei meiner Frag nicht weiterhilft. Jedem seins. :smiling_face:

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    Hallo Mohammad,

    die scheiden sich auf jeden Fall, die Geister. Mal abgesehen davon, dass die Schönheit vergänglich ist und die Falter an der Wand als Deko-Objekte sehr schnell ihren Glanz und ihre Farben verlieren durch den Einfluss des Tageslichts, gehören diese schönen Geschöpfe nicht als schnöde Schmuckobjekte an die Wand gehängt.

    Schade um die Tierchen. Das hat nichts mit Entomologie zu tun, aber gut, den Anspruch hattest Du auch nicht angemeldet.

    Der Naturschutz wird vielleicht andersherum argumentieren. Dann gibt's keine Sammelgenehmigungen mehr für wissenschaftliche Zwecke, da der Handel mit einheimischen Arten zu kommerziellen Zwecken auf diversen Plattformen blüht. Allein die Argumentation ist schon abenteuerlich. Ich töte Schmetterlinge, um Einnahmen zu generieren von denen dann ein Teil in den Artenschutz fliesst. Was ist das für eine Logik?

    Und wie darf ich mir das in praxi vorstellen? Das es einheimische Arten sein sollen, die nicht unter besonderem Schutz stehen, betrifft es Kohlweissling, Tagpfauenauge, Nachtpfauenauge und Co.?

    Nicht damit wir uns missverstehen, ich bin Sammler und habe eine Sammlung. Nur habe ich auch behördliche Genehmigungen dafür und darf Belegstücke nehmen und muss dafür die Falter selbstredend töten. Ich überlege mir aber ganz genau, ob das in jedem Falle notwendig ist und in welchem Maß. Bei dem Gedanken, dass kommerziell zu tun, sträuben sich mir die Haare.

    Wie Du schon sagst, jeder soll das machen womit er glücklich ist, ich hoffe nur, Du klärst das sauber ab, holst Dir Genehmigungen und dokumentierst jeden Falter genau. Wie bereits erwähnt, als Startkapital fallen Freilandtiere aus.

    Viele Grüsse,

    Frank

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    Hallo Frank,

    ich glaube, da wurde ich falsch verstanden. Mein "Hauptmaterial" sind tropische Falter, die ich aus bestehenden Sammlungen oder etwa aus einem lokalen Schmetterlingspark beziehe, nachdem sie gestorben sind. Von mir werden absolut keine Tiere für diesen (noch für irgendeinen anderen) Zweck getötet! Das könnte ich auch gar nicht vertreten! Mir geht es quasi um die Verwertung schon toter Falter. Die heimischen Arten sind dabei nur einige wenige Exemplare, die ich - nach einem rechtlichen OK - ebenso verwertet hätte.

    Ich hoffe, dass das etwas Klarheit bringt.

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    Servus

    Ich lese nirgens eine Absicht von Mohammad Tiere zu töten, um damit Geld zu machen!

    In seiner Anfrage steht, dass die Falter bereits als Präparate vorlagen. Somit waren sie bereits tot.

    Ob die Falter nun an der Universität rumliegen, wo sie möglicherweise irgendwann von Museumskäfern oder Staubläusen befallen werden, oder in einem Rahmen an der Wand hängen, ist letztlich egal.

    Im Bilderrahmen dienen sie wenigstens noch als Anschauungsobjekt.

    Wissenschaftlich freilich wertlos und Ausbleichen tun sie natürlich auch! aber anscheinend werden sie in der Uni nicht mehr benötigt, warum dann nicht für solche Zwecke verwenden?


    Gruß Christian


    Ups: Da war der Mohammad schneller.....:smiling_face:

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    Moin zusammen,

    so ist das, wenn Informationen salamischeibentaktisch angeboten werden. Von tropischen Faltern war bisher nicht die Rede.

    Das Thema trägt den Titel:

    Handel mit heimischen Arten

    Der Eingangspost und damit die Frage bezieht sich auf einheimische Falter:

    Meine Frage bezieht sich auf die Gesetzeslage in Deutschland in Bezug auf den Handel mit heimischen Arten.

    Auf meine Frage:

    Möchtest Du die Zucht und den Handel mit einheimischen Schmetterlingen gewerblich betreiben, also mit Gewinnabsicht?

    wurde geantwortet:

    Ich möchte gewerblich eingerahmte Falter verkaufen.

    Gewerblich heisst Gewinnerzielungsabsicht. Sonst sagt das Gewerbeamt, nö, ist Liebhaberei. Wie soll das im gewerblichen Massstab mit (bereits toten?) einheimischen Faltern funktionieren habe ich mich gefragt, weil - nochmal - von tropischen Faltern war bis dato nicht die Rede.

    Dies wie gesagt an Hand der mir zu dem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen. Ich kann nichts falsch verstehen, wenn mir Informationen vorenthalten werden, die wichtig zur Beurteilung sind. Eins und Eins kann ich zusammenzählen, da brauche ich nur meinen Verstand dazu und keine explizit vorgetragene Tötungsabsicht.

    tabalanjo Ist für mich nachvollziehbar, ich hatte an Hand des Kommunikationsfadens ein völlig anderes Szenario im Kopf.

    Viele Grüsse,

    Frank

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