Fang von jeglichen Schmetterlingen verboten?

    • Offizieller Beitrag

    Servus,

    Mir tun sich hier gerade einige Widersprüche bezüglich des rechtlichen Schutzes der Schmetterlinge, auf. Im Studium haben wir gelernt, dass laut BArtSchG alle europ. Vogelarten, ALLE TAGFALTERARTEN (außer Weißlinge), alle Froschlurche, Libellen, Wildbienen und viele Säugetiere als besonders geschützt gelten. Das wiederum heißt, der Fang, Verletzung, Töten, die Entnahme, Beschädigung und Zerstörung der Entwicklungsformen sowie deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten, ist verboten.
    Da dies für ALLE Tagfalter gilt, würde dies bedeuten, dass ich nichteinmal einen Kleinen Fuchs fangen darf, ja THEORETISCH nichteinmal die Brennessel in meinem Garten ausreißen darf, da diese ein Entwicklungshabitat der Art darstellen könnte............
    Kann man das wirklich so auslegen? Ich mein, dass sich in der Praxis wohl kein Schw*** dran hält, ist wohl nicht abzustreiten, aber rein rechtlich gesehen, wäre tatsächlich eine Zucht des zB kleinen Fuchses verboten?
    ...ich bin mir um ehrlich zu sein etwas unsicher, da ich bisher nur andere Richtlinien kannte....kann das nochmal jemand erläutern, oder meine Vermutung sogar bestädigen?
    Würde mich doch brennend interessieren :winking_face:

    Gruß,
    Toni

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    Servus Toni,

    man mag sich generell über die deutschen Gesetze zum Schutz von Insekten wundern, und es sind wirklich viele Tagfalter-Arten geschützt. Aber die Aussage "alle" ist Quatsch, natürlich ist z. B. der Kleine Fuchs nicht beosnders oder streng geschützt.

    Schau doch einfach mal auf http://www.wisia.de! Arten, die Du in der Recherche nicht findest, sind auch nicht geschützt. Allerdings musst Du auf die korrekte Schreibung achten.

    Schöne Grüße,
    moe

    • Offizieller Beitrag

    Hi Moe,

    Das hätte mich schon sehr verwundert. Was mich etwas irritiert ist, dass unser Prof. demnach nich richtig informiert ist :blink: . Aaber gut -für sowas hat man ja euch :grinning_squinting_face:
    Danke übrigens für den Link -ist sehr hilfreich :winking_face:

    Dann wünsch ich noch ein schönes Wochenende!
    Gruß,
    Toni

    Da schaust Du z.B. einfach mal hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ba…2005/gesamt.pdf

    Und schon geht es Dir wie ein Kronleuchter auf, welche Arten tatsächlich zu den geschützten zählen. Dein Prof hat nur einen Fehler: er ist nicht auf dem neuesten Stand. In den 1990er Jahren z.B. stimmte das. Ich denke aber, dass der Gesetzgeber erkannt hat, dass er mit dieser Pauschalregelung so ziemlich jeden Bürger, der einen Garten oder Schrebergarten sein eigen nennt, zwingt, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Es war tatsächlich mal so, dass die Tagfalter pauschal alle geschützt waren. Man hat nur erkannt, dass das völliger Humbug ist.

    Viele Grüße
    Klaas

    P.S.: Ach ja, Stand der Liste, zu der mein Link führt: 21.01.2013 (letzte Änderungen im Gesetzestext, keine Änderungen (so verstehe ich es) bei den aufgeführten Arten).

    Danke, Klaas! Ich hatte vorher auf die schnelle keine Zeit das entsprechende Gesetz zu suchen. Der WISIA Link liefert leider nicht die selbe Übersichtlichkeit, aber den weiß ich auswendig. :winking_face:

    Interessant finde ich auch die Info, dass in den 90ern wohl alle Tagfalter geschützt waren. Ich dachte immer jetzt ist es schon totaler Unsinn, aber es ging wohl noch schlimmer...

    Hallo Klaas,
    deine Liste ist nicht ganz vollständig, so fehlt z.B. Parnassius apollo. Leider sind die einzelnen Listen (ob juris oder wisia), die im internet verfügbar sind, nicht immer fehlerfrei. Problematisch sind zudem die Sammelbezeichnungen bei denen Gattungen (z.B. alle Plebeius-Arten, Bläulinge) genannt werden. Hier hat es immer wieder Verschiebungen bzw. Änderungen in der Nomenklatur gegeben. Das macht es oft nicht leicht, sicher festzustellen, ob eine konkrete Art streng oder besonders geschützt ist. Am besten man vergleicht immer mehrere aktuelle Listen.

    Viele Grüße
    Klaus-Bernhard

    Ich verstehe die Unterscheidung zw. streng geschützt und besonders geschützt noch nicht!

    Bedeutet das im Klartext, dass ich von den dort aufgeführten Insekten die Finger lassen muss???

    Darf ich dann nicht einmal Bläulinge fangen?

    Torsten

    Streng geschützt: Osmoderma eremita (tatsächlich selten mit sehr eng gefaßten Lebensraumansprüchen und sogar nach europäischer Richtlinie (FFH, Anhang 2 und 3) geschützt
    gesondert geschützt: Carabus granulatus (groß, auffällig, als Nützling eingestuft, kann man aber die Menschheit mit tot schmeißen)

    Der Schutzstatus an sich ist natürlich anders begründet, aber es gibt immer die gleichen "Auffälligkeiten" (groß, auffällig, Nützling, ergo geschützt - klein, unauffällig, Nützling, trotzdem nicht geschützt!!!)

    Viele Grüße
    Klaas

    deine Liste ist nicht ganz vollständig, so fehlt z.B. Parnassius apollo.


    Ich denke, die verlinkte Liste von Klaas (http://www.gesetze-im-internet.de ist eine offizielle Seite) ist schon vollständig im Sinne von fehlerfrei. Die Antwort hat Klaus-Bernhard eigentlich auch schon gegeben, man muss eben an mehreren Stellen schauen.

    Es wundert mich zwar auch, aber ist anscheinend so, dass P. apollo nicht fehtl, sondern eben tatsächlich nach Anhang 1 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) nicht geschützt ist. Allerdings sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), §7 Abs. (2) Nr. 14. a) alle Arten streng geschützt, die in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 stehen.

    Der Schutzstatus einer Art kann in Deutschland also durch verschiedene Gesetze und Richtlinien begründet sein und somit enthält keines der einschlägigen deutschen oder europäischen Gesetze eine vollständige Artenliste der geschützten Arten. Klaus-Bernhard, welche Arten sind denn unter WISIA nicht zu finden, die aber geschützt sind? Denn WISIA macht doch eigentlich genau das, was Du vorschlägst, nämlich den Abgleich aller relevanten aktuellen Artenlisten.

    • Offizieller Beitrag

    was ein Durcheinander....da ein Paragraph, da ein Gesetz, da eine Richtlinie.....nicht gerade Sinn und Zweck der Sache, oder? Wie will man eine Art schützen, deren Schutzstatus nicht einmal klar und deutlich bekannt ist, wenn man nicht 20 Gesetze durchblättern will? Aber so ist es ja mit allen -die deutsche Bürokratie... Vielleicht ergeben sich durch solche Verschachtelung auch eher Möglichkeiten für Firmen und deren Bauprojekte, einige Arten zu missachten, die eigtl. geschützt ist? Ok, das sind alles wilde spekulationen :kissing_face: Fragwürdig finde ich ja auch, dass die FFH-Liste quasi nicht mehr verändert werden darf (wobei das ja wieder Europarecht ist)...aber das ist wieder etwas anderes...
    Aber die wisia-Seite ist durchaus sehr nützlich -eben gerade darum, weil sie mehrere Richtlinien beinhaltet :dafür:

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    @ Parnassius apollo

    Dann schaut mal hier unter WA, Appendix II
    (ist ja nicht so, dass wir das auf ACTIAS nicht schon mal diskutiert und abgespeichert hätten :grinning_squinting_face: )

    Das WA "schwebt" mit seinen aufgeführten Arten, ähnlich eines Damoklesschwertes, noch über den nationalen Bestimmungen.
    Da brauchts dann keine weitere läppische unter Schutzstellung mit so schwammigen Bezeichnungen wie "besonders" und "streng" geschützt.

    Gruß
    Rudi

    Auf die Seite will ich jetzt nicht klicken da der Link mir sagt "xn-htten-gra", weiss nicht wo du das ausgegraben hast Rudi aber das erscheint mir nicht koscher genug als dass ich die Gesundheit meines PCs riskieren will :winking_face:

    Parnassius apollo ist nicht über das Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt, da dieser Schutz in Europa durch eigene Listen Appendix A und Appendix B umgesetzt wurden und er sich darauf nicht findet. (Appendix I & II sind hier nicht direkt legislativ übernommen worden soweit ich weiss). Er ist aber durch das Berner Artenschutzabkommen geschützt somit in den FFH Richtlinien. LEIDER muss diese Europarecht aber auf nationaler Ebene umgesetzt werden so dass Parnassius apollo länderspezifisch geschützt ist je nachdem wie weit die FFH in die nationale Gesetzgebung eingebunden wurde. Deutschland hat dies auf allen Ebenen getan, andere Länder wie z.B. Griechenland aber noch immer nicht!

    Quelle: Ich habe mir die ganze Legislatur mal während einer Woche um die Ohren gehauen da es darum ging einem Schmetterlingsschmuggler das Handwerk zu legen.

    Zum Rest des Themas, es sind ungefähr 35 Arten in Deutschland ungeschützt was ja doch schon so einiges ist was man legisltiv mit gutem Gewissen fangen und züchten darf, ist zumindest besser als nichts.

    Darf ich jetzt einen mittleren Weinschwärmer, einen Nachtkerzenschwärmer einsammeln, und Zuhause zum Falter ziehen?

    Kann nicht jemand von euch eine Liste präsentieren, mit den Faltern, die ich nicht fangen bzw züchten darf. Die Gesetze und Verordnungen machen mich nur verrückt.
    Sagt mir doch einfach von den Faltern: "Finger weg!"

    Torsten

    Mich hat höchstens der "xn-htten-gra" verunsichert :winking_face:

    Darf ich jetzt einen mittleren Weinschwärmer, einen Nachtkerzenschwärmer einsammeln, und Zuhause zum Falter ziehen?


    Ersteren ja, zweiteren nein. Bei so konkreten Fragen kann ich mich aber nur wiederholen. http://www.wisia.de -> Recherche -> Namen eingeben. Erhältst Du bei korrekter Schreibweise keinen Treffer, ist die Art nach keinem nationalen oder internationalen Gesetz in Deutschland geschützt.

    Kann nicht jemand von euch eine Liste präsentieren, mit den Faltern, die ich nicht fangen bzw züchten darf. Die Gesetze und Verordnungen machen mich nur verrückt.
    Sagt mir doch einfach von den Faltern: "Finger weg!"


    Wenn Du ernsthaft(!) sammeln oder einheimische Arten züchten magst, knüpfe Kontakt zu einem entomologischen Verein in Deiner Nähe und informiere Dich dort über die Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen. Alles andere ist eh quatsch und dann sollte man lieber einfach für alle Falter nach der Devise "Finger weg!" handeln und sich ein anderes Hobby suchen. Ein Ausweg ist eventuell die Photographie. Willst Du nur zum Spaß züchten, würde ich Dir zu exotischen Arten raten, die sind meistens größer und bunter und was hier angeboten wird, ist in Deutschland nicht geschützt bzw. hat die entsprechenden CITES-Papiere.

    Schöne Grüße,
    moe

    Da kann ich Moe zu 100 % recht geben!melde Dich in einen Entomologischenü Verein an und lerne erstmal die Grundlagen von entomologischen Sammeln! Setze Dich mit erfahrenen Entomologen zusammen und Du wirst sehen das Entomlogen die ihr Hobby ernst nehmen, echte wissenschaftliche Arbeit leisten, die auch mit viel Zeit und Geld verbunden ist! Du kannst hier noch so viele Fragen und Hypothesen aufstellen, aber bevor Du Dir selber nicht mal bewusst bist, was Du eigentlich willst , kannst Du Dir doch immer die Antworten rauskicken die Die am besten passen! Mein Vorschlag ist , suche Dir jemand der von Entomologie viel Ahnung und Erfahrung hat, so wie z.B Klaas, geh mit ihn mal auf Tour und lass Dir am praktischen arbeiten eines erfahrenen Entomologen Deine Bedenken und Fragen bei einen persönlichen Gespräch und Deiner Beobachtung von professioneller Erfassung von Daten und Belegexemplaren den Nutzen von Entomologischen arbeit näher bringen!

    L.G. Peer

    Moin Claude und Moe.

    Ich hoffe, dass dieser Link nun funkt Internationaler und nationaler Artenschutz
    Am Ende ist eine PDF angehängt mit entsprechenden Infos.

    Ich war allerdings soweit informiert, dass Deutschland das WA "eins zu eins" übernommen hat und somit Parnassius apollo, der im Apendix II geführt ist, so auch in Deutschland geschützt ist.

    Rudi

    Der Link von Rudi funzte bei mir nicht.

    Aber ich hoffe so gehts:

    https://www.actias.de/bilder/artenschutzstand02-2007.pdf


    EDIT Rudi: Ich hoffe, jetzt dank Karolas Hilfe, kommt Jeder/Jede zur richtigen Seite. Danke an dich, Karola. :thumbs_up:

    das Washingtoner Artenschutzabkommen, durchgesetzt durch CITES, behandelt nur den internationalen Handel mit Tieren, also auch wenn Parnassius apollo da stehen würde (Er steht in Anhang II, aber nicht in den Europäischen Umsetzungen von CITES) würde das nur den HAndel über die Grenze einschränken, national dürfte er aber immer noch gefangen werden. Das Berner Artenschutzabkommen und die nationale Umsetzung verhindert dies aber :winking_face:

    Man darf bei solchen Sachen "Ich habe mal gehört" nicht zu tief ins Detail gehen, in keiner anderen Sparte als bei Legislatur bezüglich zu Insekten wird soviel falsches weiter gegeben. Ich behaupte auch nicht dass das was ich hier geschrieben habe zu 100 prozent stimmt aber ich bin zumindest die entsprechenden Texte während Stunden und Tagen durchgegangen und beziehe mich nicht auf irgendwas was ich mal hier oder da gehört oder nicht gehört habe. In einem anderen Forum wurde ich mal angekeift dass das was ich bezüglich zur französischen Legislatur sagte falsch wäre und dass ich mal lieber Piano spielen sollte da mein gegenüber studierter Naturschutzingenieur wäre. Als ich in dann aus Interesse fragte mir die korrekten Passagen zu zeigen leif es darauf hinaus dass der gute Herr kein Französisch verstehen kann. Soviel zu ich habe mal gehört.

    MfG Claude

    Soviel zu ich habe mal gehört.

    Servus Claude.
    Ich hatte nicht geschrieben ,dass ich es mal so gehört hätte, sondern dass ich anders informiert bin.
    Auf Höhrensagen gebe ich zu solchen Themen auch nicht viel.

    Aber du bist anscheinend wirklich besser informiert in der ganzen Angelegenheit als ich, daher danke für die Richtigstellung. :thumbs_up:
    Am Schutzstatus von Parnassius apollo in Deutschland ändert sich dazu allerdings dann doch nichts großartiges, was zu erwarten war.

    Nachdem du so gut informiert bist, gleich die nächste Frage an dich: wie sieht es dann mit der Umsetzung von WA in nationales Recht in Sachen Ornithopteren etc. aus? Sprich alle diese Arten/Gattungen/Familien, die in Apendix I und Apendix II auch noch aufgeführt sind.
    Hast du dazu auch "eigene" Informationen?

    Gruß
    Rudi

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