2. Februar 2013 um 13:07 - Beitrag: Fang von jeglichen Schmetterlingen verboten?, Thema: Schmetterlinge (Lepidoptera)
- Offizieller Beitrag
Servus,
Mir tun sich hier gerade einige Widersprüche bezüglich des rechtlichen Schutzes der Schmetterlinge, auf. Im Studium haben wir gelernt, dass laut BArtSchG alle europ. Vogelarten, ALLE TAGFALTERARTEN (außer Weißlinge), alle Froschlurche, Libellen, Wildbienen und viele Säugetiere als besonders geschützt gelten. Das wiederum heißt, der Fang, Verletzung, Töten, die Entnahme, Beschädigung und Zerstörung der Entwicklungsformen sowie deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten, ist verboten.
Da dies für ALLE Tagfalter gilt, würde dies bedeuten, dass ich nichteinmal einen Kleinen Fuchs fangen darf, ja THEORETISCH nichteinmal die Brennessel in meinem Garten ausreißen darf, da diese ein Entwicklungshabitat der Art darstellen könnte............
Kann man das wirklich so auslegen? Ich mein, dass sich in der Praxis wohl kein Schw*** dran hält, ist wohl nicht abzustreiten, aber rein rechtlich gesehen, wäre tatsächlich eine Zucht des zB kleinen Fuchses verboten?
...ich bin mir um ehrlich zu sein etwas unsicher, da ich bisher nur andere Richtlinien kannte....kann das nochmal jemand erläutern, oder meine Vermutung sogar bestädigen?
Würde mich doch brennend interessieren ![]()
Gruß,
Toni